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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Aufklärung des Einsatzes von Bundeswehr und Polizei anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm

<span>Einsatz von Tornadoflugzeugen, Eurofightern und verdeckten Ermittlern, ungewöhnliche Flugprofile, Kenntnisse über entdeckte Sprengstoffe, Zusammenarbeit zwischen Bundeswehr und Polizei, Informationen der Nachrichtendienste, u.a. von MAD und dem Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr (</span><span>ZNBw )</span><span>, Kosten der Unterstützungsleistungen des Bundes, Einsatzpläne für Eskalationsfälle, Rechtsgrundlage und Einsatzpläne für verdeckte Ermittler, Einsatz von US-Sicherheitskräften</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

06.12.2007

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/723116. 11. 2007

Aufklärung des Einsatzes von Bundeswehr und Polizei anlässlich des G8-Gipfels in Heiligendamm

der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Irmingard Schewe-Gerigk, Silke Stokar von Neuforn, Wolfgang Wieland, Josef Philip Winkler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Polizei- und Bundeswehreinsatz beim diesjährigen G8-Gipfel in Heiligendamm hatte bundesweite und sogar internationale Bedeutung.

Im Zusammenhang mit dem Sicherheitskonzept zum G8-Gipfel in Heiligendamm und dessen Umsetzung durch Bundeswehr und Polizei sind trotz der Versuche parlamentarischer Aufarbeitung bisher viele Fragen ungeklärt geblieben: Einsatz von verdeckt aufklärenden Polizisten sowie von Bundeswehreinheiten, Zusammenarbeit von Bundesstellen mit der Polizei sowie politische Verantwortlichkeiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Warum entsprach die Bundesregierung dem Ersuchen, Tornadoflugzeuge der Bundeswehr zur Aufklärung einzusetzen, wenn polizeiliche Aufklärung im Camp durch verdeckte Ermittler stattfand und aus der Luft Aufklärung durch Polizeiaufnahmetechnik (z. B. in Helikoptern installiert) durchgeführt werden konnte?

2

Kann die Identifikation einzelner Personen aufgrund der Bildaufnahmen der Tornados ausgeschlossen werden?

3

Warum wurden gezielt Personengruppen bildtechnisch aufgenommen, wenn offizielles Ziel der Tornadoaufklärungsflüge das Aufdecken von „Erddepots und Manipulationen an Straßenzügen“ war?

4

Wie erklärt die Bundesregierung die ungewöhnlichen Flugprofile der Flüge von Tornados und anderen Flugzeugen der Bundeswehr über den Demonstranten?

5

Warum fand die Flughöhenunterschreitung, die mit Witterungsbedingungen begründet wurde, ausgerechnet über dem Camp statt?

6

a) Wurde die einschüchternde Wirkung des Einsatzes von Militär auf Demonstranten in Überlegungen zur der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen einbezogen?

b) Wenn ja, hält die Bundesregierung die Militäreinsätze für verhältnismäßig?

7

Wie und in welchem Umfang hat die BAO Kavala (Besondere Aufbauorganisation) auf welchem Weg direkt weitere Flüge angefordert?

8

Weshalb fanden Eurofighterflüge wahrnehmbar über dem Camps Wichmannsdorf statt?

9

Mit welchen technischen Möglichkeiten zur Aufklärung (wie beispielsweise Wärmebildgerät, CCD-Tageslichtkamera und Laserentfernungsmesser, Radar, ABC-Waffen-Spürsysteme etc.), zum Schutz (wie beispielsweise Bewaffnung sowie integrierte Nebelmittelwurfanlage etc.) oder anderer Art wie (Gps-Jammer, Mobilfunkjammer oder anderen Störsendern etc.) sind deutsche Fenneks ausgestattet?

a) Über welche dieser technischen Möglichkeiten verfügten die eingesetzten Fenneks?

b) Welche dieser Möglichkeiten wurden genutzt?

c) An welche Stellen wurden Informationen, die durch Fenneks gewonnen wurden, übertragen?

d) Zu welcher Zeit wurden diese Informationen jeweils übermittelt?

e) Waren in bzw. bei den Fennek-Einheiten Polizisten anwesend, die das Fennek-Aufklärungssystem direkt mitnutzen oder die Erkenntnisgewinnung in Echtzeit mitverfolgen konnten?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnisse davon, dass bei einer Kontrolle während des G8-Gipfels in und um Heiligendamm Sprengstoffe entdeckt wurden?

Wenn ja, wer brachte solche Stoffe bei, und wie wurden diese aufgespürt?

Wurde nach Erkenntnissen der Bundesregierung ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet?

Welchen bisherigen Stand hat das gegebenenfalls eingeleitete Verfahren?

11

Wie war die Zusammenarbeit insbesondere zwischen BAO Kavala und der Bundeswehr geregelt, organisiert, und wie wurde sie praktiziert?

12

Welche Dienststellen von Bundeswehr und Polizei haben während des Gipfels miteinander kommuniziert?

13

a) Wurden Informationen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel im Gebiet um Heiligendamm durch das deutsche Satellitensystem „SAR Lupe“ gewonnen oder im Rahmen des mit Frankreich vertraglich vereinbarten Kontingents optische Bilder des Satellitensystem „Hellios“ durch deutsche Stellen bezogen.

Wenn ja, durch welche?

b) Wie wurden gegebenenfalls solche Informationen genutzt?

14

Wurden im Zusammenhang mit den Protesten gegen den G8-Gipfel durch Nachrichtendienste des Bundes Informationen gewonnen?

Wenn ja, welche?

An welche Stellen wurden gegebenenfalls solche Informationen übermittelt?

15

Welche Informationen wurden für die Erstellung der täglichen „auf den G8- Gipfel bezogene Sicherheitslage“ durch MAD-Amt (MAD = Militärischer Abschirmdienst) und ZNBw (Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr) erfasst, zum Beispiel aufgrund des entsprechenden Befehls Nr. 2 des Streitkräfteunterstützungskommandos vom 18. Mai 2007?

16

Welchen Stellen haben MAD-Amt und ZNBw erlangte Informationen übermittelt oder kann die Bundesregierung solche Übermittlungen ausschließen?

17

Wie haben MAD-Amt und ZNBw jeweils mit der Polizei zusammengearbeitet?

18

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Helikopter der Bundeswehr Polizisten zu Einsätzen im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel transportierten, etwa – mehreren Augenzeugenberichten zufolge – am 6. Juni 2007 zu einer Blockade bei Börgerende-Rethwisch?

19

a) Wie viel kosteten die Unterstützungsleistungen des Bundes für das Land Mecklenburg-Vorpommern im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel nach Vollkosten und nach Amtshilfesätzen?

b) Aufgrund welcher Erwägungen verzichtete die Bundesregierung gegenüber dem Land auf eine Erstattung von Kosten in welcher Höhe?

c) Wann genau wurde diese Entscheidung getroffen?

d) Wer entschied das?

e) Wie wurde die Weisung Nr. 1 bezüglich des Bundeswehreinsatzes des Bundesministers der Verteidigung, Dr. Franz Josef Jung, vom 18. Mai 2006 umgesetzt, wonach „bei allen Maßnahmen mit haushaltsrechtlichen Auswirkungen der Beauftragte für den Haushalt gemäß § 9 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) vorher und zeitgerecht zu beteiligen“ sei?

f) Wurde etwa „zeitgerecht vor“ der haushaltbelastenden sukzessiven Anforderung weiterer Fennek-Fahrzeuge und Tornadoflüge durch das Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. durch die BAO Kavala jeweils der Haushaltsbeauftragte des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beteiligt?

20

Welche Einsatzpläne der Bundeswehr lagen vor für den Fall von Eskalationen und Angriffe auf Bundeswehrangehörige?

21

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Rechtsgrundlage und die Einsatzpläne für verdeckt in szenenüblicher Aufmachung und Kleidung eingesetzte Mitarbeiter der Polizei im Rahmen des G8-Gipfels?

a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der in den Einsatzplänen getroffenen Regelungen, dass verdeckt tätige Polizisten sich zwar szenetypisch verhalten dürfen, aber gewährleistet ist, dass sie Straftaten weder verüben noch dazu anstiften oder dazu provozieren dürfen?

b) Wurden die verdeckt eingesetzten Polizisten nach Kenntnis der Bundesregierung auch entsprechend angewiesen, weder Straftaten zu verüben oder zu provozieren noch zu Eskalationen beizutragen?

c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass verdeckt tätige Polizisten zu Straftaten aufgefordert oder zu solchen provoziert haben oder selbst Straftatbestände erfüllt haben sollen?

d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, ob zivilgekleidet US-Sicherheitskräfte in und um das Gebiet von Heiligendamm auffällig wurden, so dass diese durch deutsche Polizei kontrolliert wurden?

Berlin, den 16. November 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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