Förderung internationaler Freiwilligendienste durch den Bund
der Abgeordneten Nyke Slawik, Claudia Roth, Misbah Khan, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Ulle Schauws, Jamila Schäfer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Der Deutsche Bundestag hat für das Haushaltsjahr 2026 und die Folgejahre zusätzliche Mittel für den Bundesfreiwilligendienst (BFD) sowie verschiedene Jugendfreiwilligendienste bewilligt. Dies ist ein wichtiges Signal zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements junger Menschen. Demgegenüber wurden im Haushalt 2026 im Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Mittel für den Titel Entwicklungspolitische Austausch- und Entsendedienste, aus welchem auch das internationale Freiwilligenprogramm „weltwärts“ finanziert wird, um rund 4 Mio. Euro gekürzt. Dies steht nach Ansicht der Fragestellenden im Widerspruch zu dem politischen Anspruch, Freiwilligendienste auszubauen und sozial offen zu gestalten.
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung außerdem dazu aufgefordert, die Weichen zu stellen, damit die Plätze für Freiwilligendienste ausgebaut werden können, und die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienstleistende attraktiver auszugestalten (siehe Bundestagsdrucksache 21/3076). Dazu gehören Vorschläge für eine angemessene, chancengerechte Anpassung des Freiwilligengelds und zusätzliche Leistungen, beispielsweise für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), gefördert mit Bundesmitteln.
Internationale Freiwilligendienste sind dabei nicht nur Instrumente des bürgerschaftlichen Engagements, sondern zugleich ein zentraler Bestandteil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Deutschlands. Programme wie „kulturweit“, angesiedelt im Auswärtigen Amt, leisten durch ihren Einsatz an Deutschen Auslandsschulen, Goethe-Instituten, UNESCO-Projektschulen und Partnerinstitutionen weltweit einen wichtigen Beitrag zur internationalen Verständigung, zur Stärkung multilateraler Kooperation sowie zur nachhaltigen Vernetzung junger Menschen mit internationalen Organisationen und Partnerländern. Ähnliches gilt für die Programme „Internationaler Jugendfreiwilligendienst“ (IJFD), gefördert durch das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und „weltwärts“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.
Gleichzeitig berichten Trägerorganisationen des Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD), dass der seit 2011 unveränderte Pro-Platz-Fördersatz von 350 Euro pro Freiwilligem und Monat angesichts erheblich gestiegener Reise-, Unterbringungs- und pädagogischer Kosten nicht mehr auskömmlich ist. In der Folge komme es zu einem Abbau von Plätzen, zur Aufgabe von Einsatzländern und zu steigenden Eigenbeiträgen der Freiwilligen.
Dies steht nach Ansicht der Fragestellenden im Widerspruch zum Anspruch der Bundesregierung, internationale Freiwilligendienste sozial offen, niedrigschwellig und divers zu gestalten. In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/3765 hat die Bundesregierung ausgeführt, dass unterrepräsentierte Gruppen gezielt angesprochen, individuell unterstützt sowie im Monitoring und in jährlichen Freiwilligenbefragungen erfasst würden.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Bundesregierung die Förderung internationaler Freiwilligendienste insgesamt ausgestaltet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche internationalen Freiwilligendienste werden derzeit durch welche Bundesministerien und in welcher Höhe gefördert (bitte nach Programm, zuständigem Ressort, Zielgruppe und thematischem Schwerpunkt aufschlüsseln)?
Welche Positionen werden in den in Frage 1 erfragten Programmen jeweils durch Bundesmittel gefördert (bitte je Programm getrennt ausweisen: Taschengeld bzw. Unterhalt, (Sozial-)Versicherungen, pädagogische Begleitung und Seminare, Reisekosten, Visa- und Verwaltungsgebühren, Unterkunft, Verwaltungspauschalen), und welche Positionen müssen Teilnehmende typischerweise vorfinanzieren bzw. über Eigenbeiträge abdecken?
Wie haben sich die Fördersätze pro Person der in Frage 1 erfragten Programme seit 2011 entwickelt, und aus welchen Gründen wurden diese gegebenenfalls angepasst oder nicht angepasst?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Kostenentwicklung zur Finanzierung von Freiwilligenplätzen in den jeweiligen in Frage 1 erfragten Programmen über den Zeitraum der vergangenen 15 Jahre vor, und welche inflationsbedingten oder weiteren Effekte schlagen dabei in welchem Umfang zu Buche?
Warum sieht die Bundesregierung die unterschiedliche Handhabung zwischen den in Frage 1 erfragten Programmen als sachlich gerechtfertigt an, insbesondere im Hinblick auf Zielsetzung, Dauer, Einsatzform und pädagogische Begleitung?
Wie hoch sind im Vergleich die durchschnittlichen Leistungen des Bundes pro Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst, insbesondere im Hinblick auf Taschengeld, Versicherung und pädagogische Begleitung?
Aus welchen Gründen liegt die Pro-Platz-Förderung im IJFD deutlich unter dem Niveau der Leistungen im Bundesfreiwilligendienst?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie sich im Vergleich die Förderkonditionen und Teilnehmendenzahlen in den von der EU geförderten Freiwilligendiensten entwickeln?
Wie haben sich die Teilnehmendenzahlen in den durch den Bund geförderten internationalen Freiwilligendiensten in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Programm aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Trägerorganisationen Plätze abbauen, Einsatzländer aufgeben oder sich aus bestimmten Programmen zurückziehen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Träger in andere Programme wechseln oder internationale Freiwilligendienste zunehmend ohne Bundesförderung durchführen?
Welche Daten liegen der Bundesregierung zu Abbruchquoten im Bewerbungsverfahren sowie zur sozialen Zusammensetzung der Teilnehmenden in den in Frage 1 erfragten Programmen vor?
Welche Daten werden in den in Frage 1 erfragten Programmen jeweils zu Eigenbeiträgen erhoben (z. B. Anteil der Teilnehmenden mit Eigenbeitrag, Median bzw. Spannweite der Beiträge, Befreiungs- oder Härtefallregelungen), und wenn keine systematische Erhebung erfolgt, aus welchen Gründen nicht, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um diese Datenlücke zu schließen?
Inwieweit werden finanzielle Zugangshürden (z. B. Eigenanteile, Vorfinanzierung) im Monitoring und in den jährlichen Freiwilligenbefragungen systematisch erfasst?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus Berichten von Trägern, wonach insbesondere junge Menschen aus einkommensschwächeren Haushalten, mit Flucht- oder Migrationsgeschichte oder ohne akademischen Hintergrund durch steigende Kosten von einer Teilnahme abgehalten werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die bestehenden Regelungen für internationale Freiwilligendienste im Hinblick auf ihre soziale Zugänglichkeit?
Welche konkreten Maßnahmen wurden in den vergangenen fünf Jahren auf Grundlage des Monitorings vorgenommen, um den darüber festgestellten Entwicklungen zu begegnen?
Plant die Bundesregierung, die Platzkapazitäten von internationalen Freiwilligendiensten in den kommenden Jahren auszubauen, konstant zu halten oder anzupassen, und auf welcher Grundlage erfolgt diese Planung?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine verlässliche Finanzierung und Planungssicherheit für die in Frage 1 erfragten Programme zu gewährleisten?