Deutscher Bundestag Drucksache 21/6310
21. Wahlperiode 04.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Chantal Kopf, Ayse Asar, Julian Joswig,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6085 –
Privates und öffentliches Kapital für ein handlungsfähiges Europa
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Union steht vor erheblichen Investitionsbedarfen in den
Bereichen Sicherheit, Dekarbonisierung, technologische Souveränität und
Wettbewerbsfähigkeit. Vor dem Hintergrund veränderter geopolitischer
Rahmenbedingungen, wachsender geoökonomischer Konkurrenz sowie zunehmender
sicherheitspolitischer Herausforderungen gewinnt die Mobilisierung von
öffentlichem und privatem Kapital zunehmend an Bedeutung.
Im Zentrum der aktuellen europäischen Debatte stehen dabei insbesondere die
Vertiefung der Kapitalmarkt- und Bankenunion (Spar- und Investitionsunion),
die Nutzung gemeinsamer europäischer Finanzierungsinstrumente wie
Eurobonds sowie die Ausgestaltung der Eigenmittel des nächsten Mehrjährigen
Finanzrahmens der Europäischen Union (MFR).
Die Kapitalmarktunion gilt als zentraler Baustein zur Verbesserung der
Finanzierungsbedingungen und zur Stärkung privater Investitionen. Integrierte
Kapitalmärkte ermöglichen eine effizientere Allokation von Ressourcen,
verbinden Ersparnisse mit Investitionsmöglichkeiten und erleichtern Unternehmen
den Zugang zu vielfältigen Finanzierungsquellen, um ausreichend
Risikokapital für entscheidende Skalierungsschritte zu erhalten. Zugleich sind tiefere
Kapitalmärkte entscheidend, um die erheblichen Investitionen für die grüne und
digitale Transformation sowie für die Veränderungen in den
Bevölkerungsstrukturen zu finanzieren und durch eine bessere Risikostreuung die
wirtschaftliche Konvergenz in der Europäischen Union zu fördern (
www.ecb.euro
pa.eu/press/economic-bulletin/articles/2026/html/ecb.ebart202508_01~2e71d5
2829.en.html). Dennoch bestehen weiterhin erhebliche Fragmentierungen
innerhalb der europäischen Finanzmärkte, die eine effiziente Kapitalallokation
erschweren. Auch der Bericht zur Zukunft der europäischen
Wettbewerbsfähigkeit (Draghi-Report) weist auf eine erhebliche Investitionslücke hin und
betont die Notwendigkeit einer stärkeren Integration der Kapitalmärkte sowie
zusätzlicher Finanzierungsinstrumente, um diese zu schließen (
https://commis
sion.europa.eu/document/download/97e481fd-2dc3-412d-be4c-f152a823296
1_en?filename=The%20future%20of%20European%20competitiveness%20_
%20A%20competitiveness%20strategy%20for%20Europe.pdf).
Parallel dazu gewinnen gemeinsame europäische Finanzierungsinstrumente
zunehmend an politischer Bedeutung. Mehrere Mitgliedstaaten, darunter
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 4. Juni 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Frankreich, Spanien und Belgien, setzen sich verstärkt für die Einführung
gemeinsamer europäischer Anleihen („Eurobonds“) ein. Auch innerhalb der
Europäischen Zentralbank (EZB) werden entsprechende Vorschläge diskutiert:
In einem Bericht an die Staats- und Regierungschefs hebt die EZB die
Notwendigkeit hervor, ein europäisches „Safe Asset“ zu schaffen (
www.handelsbl
att.com/finanzen/geldpolitik/vertrauliche-checkliste-ezb-fordert-euro-bonds-u
nd-vorsorgedepot-fuer-alle/100199457.html). Auch der Präsident der
Deutschen Bundesbank, Joachim Nagel, argumentiert inzwischen für eine klar
definierte und kontrollierte Aufnahme von Eurobonds.
Die weiterhin ablehnende Haltung der Bundesregierung gegenüber
gemeinsamen europäischen Finanzierungsinstrumenten erscheint nach Ansicht der
Fragestellenden widersprüchlich und ideologisch motiviert. Dies gilt
insbesondere vor dem Hintergrund, dass Deutschland seine eigenen fiskalischen
Spielräume durch das kreditfinanzierte Sondervermögen von bis zu 500 Mrd.
Euro und durch die Bereichsausnahme von der nationalen Schuldenbremse für
Sicherheit und Verteidigung erheblich ausgeweitet hat. Während auf
nationaler Ebene außergewöhnliche finanzpolitische Instrumente zur Bewältigung
sicherheits- und wirtschaftspolitischer Herausforderungen eingesetzt werden,
lehnt die Bundesregierung vergleichbare Ansätze auf europäischer Ebene
kategorisch ab. Gemeinsame europäische Anleihen könnten dazu beitragen,
Investitionslasten sowie das „Burden Sharing“ in der Sicherheitspolitik fair auf
alle Mitgliedstaaten zu verteilen und insbesondere im Bereich der
europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ein stärkeres gemeinschaftliches
Vorgehen zu ermöglichen (
https://perma.cc/UJ2L-ZFRS). Eine unzureichende
europäische Koordinierung und Finanzierung birgt die Gefahr, notwendige
Investitionen zu verzögern und die strategische Handlungsfähigkeit der
Europäischen Union insgesamt zu schwächen. Ein nationales Denken Deutschlands
in der Rüstungsfinanzierung kostet wertvolles Vertrauen.
Mit Blick auf den nächsten MFR besteht zudem die Notwendigkeit, die
finanziellen Prioritäten an die gestiegenen Anforderungen in den Bereichen
Sicherheit, wirtschaftliche Souveränität und Transformation anzupassen. Der
Vorschlag der Kommission für den anstehenden MFR sieht einen deutlichen
Anstieg im Bereich Sicherheit und Verteidigung vor. Im vergangenen MFR
wurden Mittel für sicherheits- und verteidigungspolitische Vorhaben im Verlauf
der Verhandlungen teilweise deutlich reduziert (
https://securityconference.org/
en/publications/analyses/dont-dodge-dilemmas-german-leadership-in-europea
n-defense/#fn-content-50). Im Hinblick darauf, dass ein signifikanter Anteil
des MFR-Budgets für Rückzahlungen von NextGenerationEU (NGEU)
verwendet wird, fällt auch der Anstieg des Gesamtvolumens des MFR gering aus.
Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage erscheint es jedoch
erforderlich, europäische Sicherheit stärker als gemeinschaftliche Aufgabe zu
begreifen und entsprechende Investitionen als öffentliche europäische Güter,
etwa gemeinsame Beschaffungsprojekte, angemessen zu berücksichtigen.
1. Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung die Umsetzung der
europäischen Kapitalmarktunion bzw. Spar- und Investitionsunion für
einen vertieften Binnenmarkt mit mehr Wettbewerbsfähigkeit?
Die Vertiefung der europäischen Spar- und Investitionsunion hat hohe Priorität
für die Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
bekennt sich zum Ziel, die Kapitalmarktunion bzw. die Spar- und
Investitionsunion zu vertiefen (Zeilen 1592 f., 4335 f.). Es geht darum, die
Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz der EU zu sichern. Angesichts der veränderten
geopolitischen Rahmenbedingungen besteht Handlungsdruck.
2. Mit welchen konkreten Punkten bringt sich die Bundesregierung in die
laufenden Verhandlungen um den Vorschlag der Kommission für die
Vertiefung der europäischen Kapitalmarktunion ein, welche Vorschläge der
Kommission befürwortet sie, welche lehnt sie ab?
Auf die Initiative von Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil und dessen
französischen Amtskollegen Roland Lescure haben die Finanzminister der
sechs größten Volkswirtschaften in der EU (Deutschland, Frankreich, Italien,
Niederlande, Polen und Spanien, die sogenannten E6) Vorschläge erarbeitet,
um mehr Tempo zu machen bei der Spar- und Investitionsunion. Die
Vorschläge wurden am 11. März 2026 in einem gemeinsamen Schreiben an die
Europäische Kommission, den Präsidenten der Eurogruppe und die zypriotische
Ratspräsidentschaft übersandt.
Wichtig ist, sich schnell in Europa auf weitere Fortschritte zu verständigen,
besonders in folgenden Bereichen:
(1) Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Kapitalmarkts erhöhen
(2) Finanzierungsbedingungen für Unternehmen, insbesondere Start-ups und
Scale-ups, verbessern
(3) Bürokratieabbau und Vereinfachung der Regulierung im
Finanzmarktbereich vorantreiben
(4) Eine breitere Beteiligung von Privatanlegerinnen und -anlegern an den
Kapitalmärkten fördern
(5) Wettbewerbsfähigkeit des Bankensektors erhöhen
Die E6-Finanzminister setzen sich insbesondere für zügige Verhandlungen des
Vorschlags der Europäischen Kommission für ein Marktintegrations- und
Aufsichtspaket (Market Integration and Supervision Package, MISP) ein. Am
28. Mai 2026 haben sich die E6-Finanzminister auf ein gemeinsames
Positionspapier zu MISP verständigt.
Zudem ist es Ziel der Bundesregierung, institutionelles Kapital stärker für
produktive Investitionen und Wachstum zu mobilisieren.
3. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19. März 2026 zur
Schaffung einer echten Spar- und Investitionsunion umzusetzen,
insbesondere die Forderung, die Verhandlungen über die
Gesetzgebungsvorschläge zu Verbriefungen, Zusatzrenten und zum Paket zur
Marktintegration und Aufsicht bis Ende 2026 abzuschließen sowie die Verhandlungen
zum digitalen Euro zum Abschluss zu bringen?
Gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Frankreich, Italien, den
Niederlanden, Polen und Spanien setzt sich der Bundesminister der Finanzen Lars
Klingbeil für schnelle Fortschritte bei der Spar- und Investitionsunion ein.
Dazu gehört insbesondere ein Abschluss der Trilogverhandlungen zwischen
Rat, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament zum
Verbriefungsdossier bis Herbst 2026 sowie eine angestrebte Allgemeine Ausrichtung
bei den Paketen zur Stärkung der Zusatzrenten, zur Marktintegration und
Aufsicht bis Sommer 2026. Bei den genannten Dossiers, ebenso wie bei den
Verhandlungen zum digitalen Euro, bringt sich die Bundesregierung konstruktiv
und engagiert in die Beratungen auf der Europäischen Ebene ein. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu dem Vorschlag der
Europäischen Zentralbank, eine EU-weite Verpflichtung zur Einrichtung
eines Spar- und Anlagedepots mit Schwerpunkt auf Altersvorsorge für
alle Bürgerinnen und Bürger einzuführen?
Bei der Empfehlung der EU-Kommission vom 30. September 2025 zur
„Verbesserung der Verfügbarkeit von Spar- und Anlagekonten mit vereinfachter und
vorteilhafter steuerlicher Behandlung“ handelt es sich um unverbindliche
Empfehlungen, weil die EU nur sehr beschränkte Zuständigkeiten im Bereich der
Steuerpolitik hat. Bereits jetzt weist das reguläre Wertpapierdepot in
Deutschland viele Merkmale von Spar- und Anlagenkonten (sog. Savings and
Investment Accounts, SIA) auf. Es bietet Privatanlegern breite Anlagemöglichkeiten
und dank eines intensiven Anbieterwettbewerbs zumeist auch niedrige Kosten.
Zugleich ist die steuerliche Behandlung im Vergleich zu anderen
Einkunftsarten aufgrund der einheitlichen Abgeltungssteuer vorteilhaft, sowohl
hinsichtlich des Steuersatzes von 25 Prozent, als auch, weil durch den Abzug an der
Quelle Steuerklärungspflichten entfallen. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob
weitere Konsequenzen aus der Empfehlung gezogen werden sollen.
5. Welche kurzfristig umsetzbaren Anpassungen im nationalen Recht hält
die Bundesregierung für erforderlich, um den Aufbau der
Kapitalmarktunion aktiv zu unterstützen, und welche entsprechenden
Gesetzesinitiativen plant sie bis wann?
Die Bundesregierung hat mit dem Standortfördergesetz, das am 9. Februar
2026 verkündet wurde, bereits nationale Schritte zur Verbesserung des Zugangs
zur Kapitalmarktfinanzierung insbesondere für kleine und mittlere
Unternehmen eingeleitet, unter anderem eine unternehmensfreundliche Umsetzung des
EU-Listing Acts sowie verbesserte Möglichkeiten für Fonds, in Infrastruktur,
erneuerbare Energien und Wagniskapital zu investieren. Zudem wird unnötige
Bürokratie im Finanzmarktbereich abgebaut.
Mit der Frühstartrente erhalten Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis
18 Jahren künftig monatlich 10 Euro Förderung zur Kapitalanlage auf einem
privaten Altersvorsorgedepot. Damit sollen sie stärker mit den Chancen des
Kapitalmarkts vertraut gemacht werden und ein Startkapital für die private
Altersvorsorge erhalten. Der Gesetzentwurf wird aktuell erstellt. Es ist
beabsichtigt, das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abzuschließen, damit die
Auszahlung der Frühstartrentenförderung ab dem Jahr 2027 rückwirkend zum
1. Januar 2026 erfolgen kann.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die derzeitige Verfügbarkeit von
großvolumigem Wachstumskapital für Scale-ups in der Europäischen
Union im internationalen Vergleich (insbesondere zu den USA), und
welche dieser Defizite führt sie auf eine unzureichende Integration der
europäischen Kapitalmärkte zurück?
Der deutsche Venture Capital Markt entwickelt sich seit über 15 Jahren gut und
die Kapitalverfügbarkeit erhöht sich seither im Trend kontinuierlich.
Gleichwohl ist zu beobachten, dass, je größer die Finanzierungsrunden werden, desto
größer der Anteil der ausländischen Investoren wird. Finanzierungsrunden ab
50 Mio. Euro können der deutsche und europäische Markt ganz überwiegend
nicht alleine stemmen (siehe z. B. KfW Research Papier Nr. 506, 7. Juli 2025).
Die Ursachen der europäischen Wachstumskapitallücke haben jüngst der
ehemalige Bundesminister der Finanzen Dr. Jörg Kukies und der ehemalige
Gouverneur der Banque de France Christian Noyer im gemeinsamen Auftrag des
Bundesministers der Finanzen und des französischen Finanz- und
Wirtschaftsministers untersucht und im Januar 2026 dazu einen Bericht vorgelegt. In dem
durch den Bundesminister der Finanzen Lars Klingbeil initiierten E6-Prozess
setzt sich die Bundesregierung zusammen mit Frankreich, Italien, den
Niederlanden, Polen und Spanien dafür ein, die in dem Bericht von Dr. Jörg Kukies
und Christian Noyer identifizierten Hürden zeitnah anzugehen. Dies umfasst
etwa die Fragmentierung in den Rechtssystemen durch die Unterstützung des
Vorschlags der Europäischen Kommission für ein 28. Regime im
Gesellschaftsrecht oder die bislang unzureichende Mobilisierung privaten Kapitals durch
Maßnahmen wie z. B. die Verbesserung von Rahmenbedingungen für den
erstmaligen Börsengang eines Unternehmens (IPO).
7. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um
Deutschland als starken und integrierten Finanzierungsstandort innerhalb
einer vertieften Kapitalmarktunion zu positionieren, insbesondere im
Hinblick auf die Stärkung von Börsengängen, Wagniskapital und
institutionellen Investitionen?
Mit der Start-up- und Scale-up-Strategie, die sich aktuell noch in der
Ressortabstimmung befindet, wird die Bundesregierung konkrete Maßnahmen auf den
Weg bringen, um Start-ups und Scale-ups den Zugang zu Finanzierungswegen
zu sichern. Mit gezielten Vorhaben sollen private Investitionen mobilisiert,
institutionelles Wagniskapital für den deutschen Markt bereitgestellt und die
Rahmenbedingungen für erfolgreiche Exits nachhaltig gestärkt werden. Ziel ist es,
den Zugang zu Kapital entlang der Wachstumsphasen zu stärken und die
Grundlage für mehr erfolgreiche Start-ups und insbesondere auch Scale-ups aus
Deutschland zu schaffen.
Die Bundesregierung will im Rahmen der WIN-Initiative (Initiative
„Wachstums- und Innovationskapital für Deutschland“) mit der KfW und
verschiedenen großen Kapitalsammelstellen sowie Verbänden die steuerlichen, rechtlichen
und finanziellen Rahmenbedingungen in Deutschland weiter verbessern, sodass
junge, innovative Unternehmen leichter an privates Kapital kommen. Im
Rahmen der WIN-Initiative haben die Teilnehmenden im Jahr 2024 zugesagt, im
Zusammenspiel mit der Politik die Start-up-Landschaft in Deutschland und
Europa durch zehn Maßnahmen strukturell zu stärken. Sechs dieser Maßnahmen
sind bereits umgesetzt. Hierzu zählen unter anderem regulatorische
Maßnahmen im Steuer- und Finanzmarktaufsichtsrecht, die im Standortfördergesetz
umgesetzt sind. Zwei befinden sich planmäßig in der Umsetzung, zwei weitere
in der Prüfung. Im Rahmen der WIN-Initiative wurden zudem finanzielle
Commitments in Höhe von 12 Mrd. Euro vereinbart, die bis 2030 schrittweise in
den deutschen Venture-Capital-Markt fließen sollen. Bis zum Ende des Jahres
2025 wurden davon bereits 2,64 Mrd. Euro im Markt investiert.
Im Koalitionsvertrag haben sich die die Bundesregierung tragenden Parteien
auf das Ziel verständigt, dass sich die Investitionen von Investoren bei der
WIN-Initiative auf über 25 Mrd. Euro mehr als verdoppeln sollen.
Eine der drei Säulen des Deutschlandfonds zielt auf die Stärkung des Venture
Capital-Marktes in Deutschland ab. Mithilfe des Deutschlandfonds soll
zusätzliches privates Kapital für Start-ups und Scale-ups mobilisiert werden. Diese
sind dank ihrer Innovationskraft wesentliche Treiber zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit. Auch über die Finanzierung von Start-ups und Scale-ups
hinaus wurde mit dem Deutschlandfonds ein Rahmen geschaffen, der private
Investitionen in Deutschland befördert.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen.
8. Mit welcher Argumentation befürwortet die Bundesregierung auf
nationaler Ebene eine Schuldenaufnahme für Verteidigung und Infrastruktur,
lehnt sie aber auf EU-Ebene ab, obwohl die Investitionsbedarfe auch in
anderen Mitgliedstaaten erheblich sind und entsprechende Investitionen
dem Binnenmarkt insgesamt zugutekämen, selbst wenn sie nach den
Kriterien ausgestaltet würden, die das Bundesverfassungsgericht für das
Corona-Wiederaufbauprogramm NGEU aufgestellt hat?
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Kommission für einen
modernisierten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), der Investitionen in die
Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union sowie die europäische Sicherheit und
Verteidigungsbereitschaft priorisiert. Für die Finanzierung bedarf es jedoch
keiner schuldenfinanzierten Instrumente der EU – die EU-Haushaltsmittel müssen
nur konsequent entsprechend dieser Prioritäten eingesetzt werden. Neben
Investitionen ist auch essentiell, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu
verbessern. Aus diesem Grund müssen zugleich die Reformen in Richtung
Vertiefung des Binnenmarktes und Abbau von Bürokratie weiter vorangetrieben
werden.
Die Bundesregierung lehnt neue schuldenfinanzierte Instrumente auf EU-Ebene
aus politischen, ökonomischen und rechtlichen Gründen ab. Die EU-Verträge
ermächtigen die EU nicht, zur allgemeinen Haushaltsfinanzierung Schulden am
Kapitalmarkt aufzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht hat an der
Vereinbarkeit des Aufbauinstruments „NextGenerationEU“ (NGEU) mit der
Kompetenzordnung der EU Zweifel erkennen lassen, aber jedenfalls einen
offensichtlichen und damit verfassungswidrigen Kompetenzverstoß u. a. wegen der
historischen Ausnahmesituation der COVID-19-Krise verneint. Ökonomisch könnten
neue schuldenfinanzierte Instrumente auf EU-Ebene die wirtschafts- und
haushalts-politische Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten schwächen.
9. Welche Alternativen sieht die Bundesregierung, um anderen
Mitgliedstaaten der Europäischen Union vergleichbare Möglichkeiten zu
eröffnen, kurzfristig ihre Investitionen in Verteidigung deutlich zu erhöhen,
und inwieweit bewertet sie solche Investitionen auch als Beitrag zur
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland?
Die Bundesregierung unterstützt die europäischen Ansätze zur Nutzung der
Flexibilitäten im Rahmen der Nationalen Ausweichklausel des Stabilitäts- und
Wachstumspakts und zur Bereitstellung von Darlehen für militärische
Beschaffungen im Rahmen von SAFE („Security Action for Europe“) als zielgerichtete
und zeitlich begrenzte Maßnahmen, um den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union Möglichkeiten zu eröffnen, kurzfristig ihre Investitionen in Verteidigung
deutlich zu erhöhen.
Der Europäische Rat hat im März 2025 die Stärkung der europäischen
Verteidigung beschlossen. Mit dem „ReArm Europe/Readiness 2030"-Plan verfolgt die
Kommission das Ziel, über verschiedene Maßnahmen mehr als 800 Mrd. Euro
an Verteidigungsausgaben in der gesamten EU freizusetzen. Die
Frühjahrsprognose 2026 der Kommission schätzt auf Basis der COFOG-Klassifikation einen
Anstieg der Verteidigungsausgaben in der EU von 1,6 Prozent des BIP im Jahr
2025 auf 2,0 Prozent des BIP im Jahr 2027.
Darauf aufbauend stehen den Mitgliedstaaten zwei wesentliche Instrumente zur
Verfügung, um kurzfristig erhöhte Verteidigungsinvestitionen zu finanzieren.
Zum einen sieht der durch die Verordnung EU 2024/1263 reformierte
Stabilitäts- und Wachstumspakt die Möglichkeit vor, für einzelne Mitgliedstaaten die
Nationale Ausweichklausel für Verteidigungsausgaben gemäß Artikel 26
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 zu aktivieren. Sie wird auf Antrag des Mitgliedstaats
und auf Empfehlung der Kommission vom Rat gestattet. Bei Aktivierung
ermöglicht sie für die Jahre 2025 bis 2028 Spielräume für eine Steigerung der
Verteidigungsausgaben um bis zu 1,5 Prozent des BIP (im Vergleich zum
Niveau von 2021). Bisher haben 17 Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Griechenland, Kroatien, Lettland,
Litauen, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn) die
Klausel aktiviert. Zum anderen steht mit SAFE ein Instrument bereit, das
Mitgliedstaaten Zugang zu zinsgünstigen EU-Darlehen von bis zu 150 Mrd. Euro
für zusätzliche Verteidigungsinvestitionen eröffnet. Bislang haben 19
Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Rumänien,
Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern) Investitionspläne zur Nutzung
von SAFE eingereicht.
Die Erhöhung der Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten stärkt den
europäischen Beitrag in der NATO, welche die Abschreckungs- und
Verteidigungsfähigkeit garantiert, und dient damit unmittelbar dem Sicherheitsinteresse
Deutschlands. Die Bundesregierung bewertet die Lastenübernahme innerhalb
der Allianzen ausdrücklich als Beitrag zur eigenen Sicherheit.
10. Welche Position vertritt die Bundesregierung zum Ansatz, die
Entwicklung von Zukunftstechnologien im Verteidigungsbereich durch
zweckgebundene Eurobonds zu finanzieren, um insbesondere bei sogenannten
„strategic enablers“ schneller europäische Unabhängigkeit zu erreichen?
Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 wird verwiesen.
11. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für die Entwicklung eines
liquiden europäischen Marktes für sichere europäische Vermögenswerte
(„safe assets“) durch die Einführung gemeinsamer europäischer
Anleihen?
Nach Aussage zahlreicher Investoren gibt es keinen Mangel an „safe assets“ im
Euroraum. Mit den Bundeswertpapieren gibt es eine weltweit anerkannte,
hochliquide Benchmark für den europäischen Markt. Investoren schätzen
zudem das Angebot an nationalen Anleihen mit verschiedenen Bonitäten im
Investmentgrade, welches der Euro-Anleihemarkt bietet. Um die erforderliche
Liquidität in einem solchen Markt für europäische Vermögenswerte zu erreichen,
müsste auch die Anzahl umlaufender EU-Anleihen um ein Vielfaches
vergrößert werden. Bezieht man die sonstigen Rahmenbedingungen in der EU mit ein,
d. h. den derzeitigen Integrationsstand der EU mit dem weiter bei den
Mitgliedstaaten liegenden Steuermonopol, die verschiedenen Bonitäten der
Mitgliedstaaten und die komplexen Haftungsstrukturen, ist es äußerst fraglich, ob EU-
Anleihen von Investoren als vergleichbar sicher angesehen würden wie die
Anleihen der EU-Mitgliedstaaten mit Top-Bonität. Weil zudem die Mitgliedstaaten
letztlich für die EU-Schulden aufkommen müssten, könnten nicht zuletzt die
Ratings der Mitgliedstaaten wegen der steigenden Eventualverbindlichkeiten
herabgestuft werden, was potenziell die Kosten für die nationalen Schulden
erhöhen könnten.
12. Welche Position vertritt die Bundesregierung dazu, die
Refinanzierungskapazität der Europäischen Investitionsbank gezielt zu nutzen, um einen
liquiden Markt für europäische Sicherheitsanleihen zu schaffen?
Die Kernaufgabe der Europäischen Investitionsbank (EIB) ist die Finanzierung
von Projekten im Interesse der Mitgliedstaaten. Sie gewährt den Projektträgern
Darlehen und Bürgschaften und kann sich hierfür am Kapitalmarkt
refinanzieren. Die EIB hat ihr Engagement im Bereich Sicherheit und Verteidigung in
den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut, ohne diese Aktivitäten durch
spezifische Sicherheitsanleihen zu refinanzieren. Vielmehr sind die Hauptfaktoren
ihrer Refinanzierungsstrategie die Liquidität, Transparenz und Diversifizierung
der Refinanzierungsquellen (
www.eib.org/de/investor-relations/products/
index, aufgerufen am 21. Mai 2026).
13. Welche Erfahrungen aus den Investitionsstrategien und
Förderinstrumenten der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Bereich Clean Tech und
Scale-up-Finanzierung sollten aus Sicht der Bundesregierung in den
weiteren Aufbau der europäischen Spar- und Investitionsunion einfließen?
Die EIB finanziert als Bank der EU-Mitgliedstaaten gemäß ihrer Strategie
unterschiedliche Sektoren und Unternehmensprofile und leistet dadurch einen
wichtigen Beitrag zur Stärkung des europäischen Kapitalmarktes. Mit dem
TechEU Programm werden Unternehmen Finanzinstrumente entlang des
gesamten Innovationszyklus angeboten. Hierdurch werden auch
Wachstumsunternehmen, zum Beispiel im Bereich Cleantech, gefördert.
Mit der European Tech Champions Initiative (ETCI) hat der EIF, Teil der EIB-
Gruppe, sehr gute Erfahrungen im Bereich Finanzierung von Tech Scale-ups
gesammelt. Einer der Gründe, warum in Europa eine
Wachstumsfinanzierungslücke besteht, liegt in der vergleichsweisen geringen Anzahl von sogenannten
Mega-Fonds im Venture Capital Segment. Genau hier setzte die European Tech
Champions Initiative an, die bis April 2026 in 15 Mega-Fonds investieren und
damit die Anzahl der Mega-Fonds in Europa im Bereich
Wachstumsfinanzierung fast verdoppeln konnte. Die Zwischenevaluation der Initiative (abrufbar
unter
www.eif.org/files/publications/eif-evaluation-etci-1-0-report.pdf)
bestätigt, dass ETCI erfolgreich dazu beiträgt, den Aufbau von Mega-Fonds zu
katalysieren und privates Kapital zu mobilisieren. Basierend auf dieser Erfahrung
haben der französische und deutsche Finanzminister im Januar 2026 als Teil
der deutsch-französischen Roadmap für die Finanzierung von Scale-ups
beschlossen, die Fortführung der erfolgreichen European Tech Champions
Initiative (ETCI 2.0) als einen Eckpfeiler der europäischen Finanzierungsarchitektur
für Scale-ups auch durch signifikante Beiträge zu unterstützen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung das Signal von europäischer
Uneinigkeit, das durch den politischen Streit über die Einführung von Eurobonds
entsteht, insbesondere das Misstrauen unserer Partner gegenüber
nationalen Alleingängen Deutschlands in der Rüstungsfinanzierung?
Die Bundesregierung unterstützt die Intensivierung der europäischen
Verteidigungskooperation und betont die Wichtigkeit gemeinsamer Projekte und
Initiativen. Kooperation bei militärischer Fähigkeitsentwicklung und gemeinsamer
Beschaffung ist für alle Beteiligten kostengünstiger. Sie trägt zudem
unmittelbar zur Interoperabilität der Streitkräfte und damit zur gemeinsamen
Verteidigungsfähigkeit bei. Allerdings müssen solche Vorhaben nicht über EU-
Schulden finanziert werden. Dies kommuniziert die Bundesregierung stets auch sehr
klar und transparent.
15. Hat sich die Position der Bundesregierung zum Vorschlag der
Europäischen Kommission zu neuen Eigenmitteln der Europäischen Union seit
August 2025, wonach sie den Vorschlag konstruktiv prüfen will,
weiterentwickelt, welche der vorgeschlagenen neuen Eigenmittel lehnt sie mit
welcher Begründung ab, und welche nicht?
Die Bundesregierung prüft weiter konstruktiv die von der Kommission
vorgelegten Vorschläge zur Einführung neuer Eigenmittel. Die von der Kommission
vorgeschlagene direkte EU-Besteuerung von Unternehmen lehnt die
Bundesregierung allerdings ab. Sie würde die Steuerlast der Unternehmen noch einmal
erhöhen und dem Ziel widersprechen, die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu
stärken.
16. Welche neuen Eigenmittel schlägt die Bundesregierung stattdessen selbst
vor, damit, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
gefordert, die Rückzahlung der Schulden des Corona-Wiederaufbaufonds
nicht zu Kürzungen des kommenden EU-Haushalts und seiner
Programme führt?
Das Recht zum Vorschlag von EU-Legislativakten liegt allein bei der
Kommission. Die Bundesregierung prüft die Vorschläge der Kommission für neue
Eigenmittel konstruktiv, auch damit die Rückzahlung des Corona-
Wiederaufbaufonds „NextGenerationEU“ (NGEU) nicht zu Lasten des regulären EU-
Haushalts und seiner Programme erfolgt. Bedingung dafür ist allerdings, dass neue
Eigenmittel auf zusätzlichen, d. h. in den Haushalten der Mitgliedstaaten noch
nicht verplanten Mitteln beruhen und dass der damit verbundene
Verwaltungsaufwand angemessen bleibt.
17. Welche Fortschritte in Bezug auf neue Eigenmittel hat die
Bundesregierung im Rahmen der deutsch-französischen Vereinbarung „Ein
deutschfranzösischer Neustart für Europa“ gemacht (
www.elysee.fr/de/emmanue
l-macron/2025/05/07/ein-deutsch-franzosischer-neustart-fur-europa)?
Deutschland und Frankreich arbeiten im Kontext der Verhandlungen zum
kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen eng, vertrauensvoll und strategisch
orientiert zusammen. Auch in Bezug auf die Einführung neuer Eigenmittel steht man
auf verschiedenen Ebenen in regelmäßigem Austausch und wird dies weiter
fortsetzen.
18. Befürwortet die Bundesregierung die neuen Vorschläge des
Europäischen Parlaments für neue EU-Eigenmittel (Digitalkonzernsteuer,
Abgaben auf Kryptowährungen und Glücksspiel;
www.europarl.europa.eu/n
ews/de/press-room/20260423IPR41835/parlament-verabschiedet-seine-p
osition-zum-eu-haushalt-2028-2034), wenn nein, warum nicht, und
welche neuen Eigenmittel favorisiert die Bundesregierung stattdessen?
Die Bundesregierung hat die Ideen des Europäischen Parlamentes für
alternative, neue Eigenmittel zur Kenntnis genommen. Auf Basis einer Bewertung
dieser Ideen durch die Kommission wird sich die Bundesregierung damit
vertieft auseinandersetzen und sich dazu positionieren.
19. Sieht die Bundesregierung nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs
der USA, das die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle für
unzulässig erklärt hat, größere Handlungsspielräume für eigene europäische
Maßnahmen wie die Einführung einer Digitalsteuer?
Die Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich zu einer gerechten Besteuerung
von Unternehmen in einer sich immer stärker digitalisierenden Wirtschaft und
unterstützt aktiv die Bemühungen, die Herausforderungen der digitalisierten
Wirtschaft auf internationaler Ebene gemeinsam zu lösen.
20. Unterstützt die Bundesregierung das Ansinnen der zypriotischen
Ratspräsidentschaft, noch vor der Sommerpause die Eigenmittelvorschläge
bereits in die Verhandlungsbox mindestens mit Zahlenkorridoren
einzufügen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt das Ziel der zypriotischen Regierung, noch im
ersten Halbjahr 2026 eine Verhandlungsbox mit Zahlen vorzulegen, wobei wir
Zahlen insbesondere für den Ausgaben-Teil der Verhandlungsbox erwarten.
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass neu eingeführte
Eigenmittel zusätzlich sein müssen und nicht dazu führen dürfen, dass die
nationalen Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt im Gegenzug
reduziert werden, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist offen, die Vorschläge der Kommission zur Einführung
neuer Eigenmittel konstruktiv zu diskutieren. Es ist wichtig, dass neue
Eigenmittel die Mitgliedstaaten tatsächlich von ihren Beitragszahlungen entlasten.
Das bedeutet, dass eine einfache Umverteilung von Mitteln vom Haushalt der
Mitgliedstaaten in den EU-Haushalt kein sinnvoller Ansatz ist, insbesondere
wenn sich dadurch gleichzeitig der Verwaltungsaufwand erhöht. Nach
Einschätzung der Bundesregierung führt nur ein kleiner Teil der Eigenmittel-
Vorschläge zu tatsächlich zusätzlichen Mitteln. Die Eigenmittel-Vorschlägen
rechtfertigen daher bei weitem nicht den von der Kommission vorgeschlagenen
Aufwuchs beim MFR-Volumen.
22. Sieht die Bundesregierung keinen Widerspruch darin, einerseits auf
schnelle Verhandlungen zu pochen, andererseits aber nicht auf andere
Mitgliedstaaten zugehen zu wollen, für die Verhandlungen über konkrete
Zahlen auf der Ausgaben- und Einnahmenseite entscheidend für die
inhaltliche Einigung in den neuen MFR-Rubriken sind, und wenn nein,
warum nicht?
Wie erwähnt plant die zypriotische Ratspräsidentschaft, in den kommenden
Wochen eine mit Zahlen versehene Verhandlungsbox vorzulegen. Auf dieser
Basis wird voraussichtlich ab Juli 2026 zunächst die irische
Ratspräsidentschaft, später ER-Präsident Costa die MFR-Verhandlungen fortführen. Die
Bundesregierung wird sich auf dieser Grundlage intensiv einbringen, um
möglichst noch bis Ende 2026 zu einer Einigung im Europäischen Rat zu gelangen
und ein verspätetes Anlaufen der Programme zu verhindern. Wie in allen
früheren MFR-Verhandlungen dürfte ein gemeinsames Verständnis der
Mitgliedstaaten zur Mittelausstattung des MFR erst ganz am Ende dieses Prozesses
angestrebt und erreicht werden. Die Bundesregierung sieht in ihrem Vorgehen daher
keinen Widerspruch.
23. Für den Fall, dass es keine Einigung auf neue Eigenmittel gibt,
gleichzeitig aber die Schulden aus NGEU beglichen werden müssen, wie soll
verhindert werden, dass der MFR auch bei der Annahme horizontaler
Kürzungen über alle Rubriken hinweg nicht so weit schrumpft, dass die
Modernisierung für mehr Wettbewerbsfähigkeit am Ende unglaubwürdig
wird und ausbleibt?
Aus Sicht der Bundesregierung kann auch dann, wenn das MFR-Volumen
gemessen an der Wirtschaftskraft konstant bleibt, keine neuen Eigenmittel
eingeführt werden und die NGEU-Rückzahlung wie vorgeschlagen ab 2028 beginnt,
ein EU-Haushalt gestaltet werden, der einen deutlichen Fokus auf die
prioritären Bereiche Wettbewerbsfähigkeit sowie Sicherheit und Verteidigung
aufweist. Die Bundesregierung setzt sich aus diesem Grund weiter für eine
horizontale Kürzung des zu hohen von der Kommission vorgeschlagenen MFR-
Volumens ein.
24. Ist die Bundesregierung bereit, auf nationale Rabatte zu verzichten, um
eine Einigung zu ermöglichen, und wenn nein, warum nicht, bzw. unter
welchen Voraussetzungen wäre ein Verzicht denkbar?
Die Beitragslasten zwischen den Mitgliedstaaten müssen fair verteilt werden,
auch mit Blick auf die zwischen den Mitgliedstaaten stark divergierende Höhe
der Rückflüsse aus dem MFR. Die Beibehaltung der deutschen
Beitragskorrektur („Rabatt“) ist daher für die Bundesregierung unabdingbarer Teil einer
Einigung für einen zukünftigen EU-Haushalt.
25. In welchen eng definierten Bereichen kann sich die Bundesregierung
kreditfinanzierte europäische Instrumente vorstellen, wenn sie das im
Vorschlag der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen
Finanzrahmen vorgesehene Krisenreaktionsinstrument aufgrund seiner Pauschalität
ablehnt?
Die Bundesregierung lehnt die beiden von der Kommission vorgeschlagenen
schulden-finanzierten Instrumente (den sog. Krisenreaktionsmechanismus und
das „Catalyst Europe“-Instrument im Rahmen der Nationalen und Regionalen
Partnerschaftspläne) in aller Deutlichkeit ab. In gewissem Umfang vorstellbar
bleibt aus Sicht der Bundesregierung eine Fortführung der schon bislang
existenten, jeweils durch EU-Anleihen finanzierten Makrofinanzhilfen (MFHs),
welche nach Vorschlag der Kommission in Rubrik 3 „Global Europe“
gebündelt werden sollen. Hierbei ist jedoch notwendig, dass diese als reguläres
Instrument auf die Östliche Partnerschaft und die Südliche Nachbarschaft
beschränkt und angemessen abgesichert sind, um die Risiken für den EU-
Haushalt gering zu halten.
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