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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Entwicklung des Rentenniveaus nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

31.08.2026

Aktualisiert

08.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/777431.08.2026

Entwicklung des Rentenniveaus nach den Vorschlägen der Alterssicherungskommission

der Abgeordneten Dr. Armin Grau, Sylvia Rietenberg, Timon Dzienus, Ricarda Lang, Lisa Paus, Corinna Rüffer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Dezember 2025 eine Alterssicherungskommission eingerichtet, die am 23. Juni 2026 ihren Bericht mit insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt hat (www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Rentenreform-2025/Rentenkommission-2026/rentenkommission-2026.html).

Die Kommission empfiehlt unter anderem, die Kopplung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung beizubehalten und zu regelbasierten jährlichen Rentenanpassungen zurückzukehren, die automatisch auf Änderungen der Demografie und der Erwerbstätigkeit reagieren. Zu diesem Zweck soll der Nachhaltigkeitsfaktor der aktuellen Rentenanpassungsformel (§ 68 Absatz 5 SGB VI) beibehalten werden, dessen Anwendung derzeit bis 2031 ausgesetzt ist. Der Parameter „alpha“ im Nachhaltigkeitsfaktor soll zudem von 0,25 auf 0,33 erhöht werden. Dabei verfolgt die Kommission das Ziel, die Lasten der demografischen Alterung ausgewogener als bisher zwischen Rentner*innen und Beitragszahler*innen zu verteilen. Die konkrete formeltechnische Implementation dieser Dämpfungsfaktoren soll so erfolgen, dass das Rentenniveau (inklusive gesetzlicher Kapitalrente) unter Berücksichtigung des gesamten vorgeschlagenen Reformpakets weder für den Rentenbestand noch für die künftigen Rentenzugänge geringer als nach dem geltenden Recht ausfällt.

Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat angekündigt, die Vorschläge der Kommission in Gänze umsetzen zu wollen (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenz-mit-kanzler-merz-bericht-rentenkommission-2444532)

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hat sich das Verhältnis der Nettorenten zu den Nettolöhnen bzw. das Verhältnis der Bruttorenten zu den Bruttolöhnen in den letzten 50 Jahren entwickelt (bitte Angaben der jährlichen Verhältniszahlen und aufgeschlüsselt nach alten und neuen Bundesländern)?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis in Frage 1 und wie erklärt die Bundesregierung die Entwicklung von Löhnen und Renten zueinander?

3

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Rentenkommission die Kopplung der Rentenentwicklung an die Lohnentwicklung beizubehalten empfiehlt, und der Antworten zu 1. und 2., langfristig betrachtet tatsächlich eine Kopplung zwischen Rentenentwicklung und Lohnentwicklung? Oder besteht die Kopplung ausschließlich in den jährlichen Rentenanpassungen nach § 68 SGB VI, bei denen die Lohnentwicklung, aber nicht etwa die Inflationsentwicklung eingeht?

4

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die Empfehlungen der Alterssicherungskommission eine Niveausicherung bei mindestens 48 Prozent nur für rentennahe Jahrgänge und auch für diese nur im ersten Jahr nach ihrer Berentung, aber nicht für Bestandsrentnerinnen und -rentner sowie auch nicht für spätere Rentnergenerationen vorsieht, und falls nicht, wie begründet sie dies?

5

Wie entwickelt sich bei einer Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission nach Ansicht der Bundesregierung das Rentenniveau über die folgenden zehn Jahren für a) eine Person, die 2027 (also vor dem Wirksamwerden der etwaigen neuen Regelungen) in Rente geht, b) für eine Person, die 2032 (also zeitnah zum Wirksamwerden der etwaigen neuen Regelungen) in Rente geht und c) für eine Person, die 2040 in Rente geht, also deutlich nach dem Wirksamwerden der etwaigen neuen Regelungen, und durch welche Maßnahmen bzw. Empfehlungen der Rentenkommission kommen die jeweiligen Ergebnisse zustande?

6

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass die Personen nach a) und b) in Frage 5 während der Zeit ihres Rentenbezugs niedrigere Anpassungen erhalten als bei einem stabilen Sicherungsniveau, und wenn nein, warum nicht?

7

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass infolge der Empfehlungen der Altersvorsorgekommission Personen mit derselben Anzahl an Entgeltpunkten (Rentenpunkten) in Abhängigkeit vom Jahr ihres Rentenzugangs unterschiedlich hohe Renten (Euro-Beträge) erhalten werden, da das Sicherungsniveau im Bestand und im Zugang nicht mehr übereinstimmen, und wenn nein, warum nicht?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der geplanten nach 2031 wiedereinsetzenden Dämpfung der Rentenanpassungen auf die Erwerbsminderungsrente, die Mütterrente und die Grundrente? Wie groß ist die Gefahr der Entwertung dieser Rentenarten und Rentenformen und was gedenkt die Bundesregierung gegen eine Entwertung zu tun?

9

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass das Rentenniveau für Bestandsrentner mit zunehmendem Alter sinkt, weil nur der umlagebasierte Anteil der Rente eine Steigerung durch die Rentenanpassungsformel erfährt, der Anteil aus der Kapitaldeckung jedoch nicht, und falls nicht, wie begründet sie dies?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Empfehlung der Kommission, den Nachhaltigkeitsfaktor in der Rentenanpassungsformel zu verstärken, indem der Parameter alpha von 0,25 auf 0,33 heraufgesetzt wird, womit die Finanzierungslast stärker auf die Leistungsbeziehenden verlagert wird und die Beitragszahlenden entlastet werden, insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung von Renten und Löhnen über die letzten Jahrzehnte (s. Fragen 1 und 2)?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der Kommission, dass die stärker gedämpften Rentenanpassungen „im Vergleich zum heutigen Recht“ nicht zu Einschnitten im Sicherungsniveau führen? Im Vergleich zu welchem Szenario nach 2031 dürfen die stärker gedämpften Rentenanpassungen nicht zu Einschnitten führen und welche praktischen Auswirkungen hat das für die einzelnen Rentenjahrgänge?

12

Welche und wie stark ausgeprägte Auswirkungen hätte die Umsetzung der Empfehlung, im Beitragssatzfaktor der Rentenanpassungsformel den „Beitragssatz zur gesetzlichen Kapitalrente als Altersvorsorgeaufwand neben dem Beitragssatz zur umlagefinanzierten GRV“ zu berücksichtigen, auf die Rentenanpassung und somit auf das Rentenniveau sowie auf die Bundeszuschüsse und plant die Bundesregierung dieser Empfehlung zu folgen?

13

Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen der geplanten nach 2031 wiedereinsetzenden Dämpfung der Rentenanpassungen auf die Einnahmen der anderen Sozialversicherungen, also auf die Gesetzliche Krankenversicherung, die Soziale Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung ein?

14

Schätzt die Bundesregierung die Kommissionsempfehlung zur Kapitalrente so ein, dass auch rentennahe Jahrgänge ab Rentenzugangsjahr 2032 ab 2028 zusätzliche Beiträge für den Aufbau des Kapitalstocks zahlen, ohne aus diesem Kapitalstock Nutzen ziehen zu können? Wie soll der von der Kommission vorgeschlagene „Übergangsfaktor“ nach den Vorstellungen der Bundesregierung ausgestaltet werden, insbesondere im Hinblick darauf, dass er eine steuerfinanzierte Kompensation für den Mehraufwand dieser Jahrgänge gewährt, damit sie ein Startniveau in der Rente von 48 Prozent erreichen können?

15

Welche jährlichen Kosten erwartet die Bundesregierung für den Bundeshaushalt durch den Übergangsfaktor für die Jahre bis 2045 und wie will sie diese Kosten aufbringen?

Berlin, den 24. August 2026

Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion

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