Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/7397
16. Wahlperiode 04. 12. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marina Schuster, Dr. Karl Addicks,
Markus Löning, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/7207 –
Einfluss von EU-Subventionen und Handelshemmnissen auf die wirtschaftliche
Entwicklung in Subsahara-Afrika
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Afrika ist seit den G8-Gipfeln in Gleneagles und Heiligendamm auf der
Agenda der internationalen Staatengemeinschaft in den Vordergrund gerückt.
Entgegen der politischen Aufmerksamkeit, die dem afrikanischen Kontinent zu
Teil wird, verharrt der Anteil, den die afrikanischen Länder, und vor allem die
Länder Subsahara-Afrikas, am Welthandel haben, auf niedrigem Niveau. Der
Anteil Afrikas am Welthandel ist von 1990 an kontinuierlich gesunken, von
über drei Prozent auf unter zwei Prozent. Die schlechten politischen und
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verhindern zum einen lokale Investitionen
und schaffen andererseits keine Anreize für Investitionen aus dem Ausland.
Zölle und Subventionen hemmen ihrerseits den Handel zwischen den
Industrieländern und den Ländern Subsahara-Afrikas.
Die Politik der EU und damit auch die der Bundesrepublik Deutschland
gegenüber Subsahara-Afrika hat erheblichen Einfluss auf die Bemühungen des
Kontinents, aus eigener Kraft Wirtschaftswachstum zu generieren. In der G8-
Gipfelerklärung nach dem Treffen in Heiligendamm bekräftigten die Bundesrepublik
Deutschland und die G8 ihren Willen zu einer nachhaltigen Entwicklung in
Afrika durch mehr Wachstum und steigende Investitionen.
1. Wie groß ist der Umfang des deutschen Handels mit den Staaten Subsahara-
Afrikas insgesamt, und mit welchen afrikanischen Ländern südlich der
Sahara betreibt die Bundesrepublik Deutschland den intensivsten Handel?
Der deutsche Handel mit den afrikanischen Ländern südlich der Sahara betrug
2006 insgesamt 19 112 Mio. Euro (Ausfuhr: 10 788 Mio. Euro, Einfuhr: 8 324
Mio. Euro). Bei Nichtberücksichtigung der Republik Südafrika verbleibt ein Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 3. Dezember 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/7397 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeHandelsvolumen von 7 545 Mio. Euro (Ausfuhr: 3 427 Mio. Euro, Einfuhr:
4 118 Mio. Euro). Mit folgenden afrikanischen Ländern südlich der Sahara
betreibt die Bundesrepublik den intensivsten Handel:
2. Welche Produkte werden vorwiegend gehandelt?
Aus den Ländern südlich der Sahara (ohne Republik Südafrika) werden
vorwiegend Rohstoffe eingeführt:
● Erdöl
● Bau-, Nutz-, Rundholz
● Baumwolle
● Rohkautschuk
● Kakao, Kaffee, Tee
● Südfrüchte, Gemüse
● Blumen
Aus der Republik Südafrika werden vor allem folgende Waren eingeführt:
● Halbwaren
● Maschinen
● Kraftfahrzeuge
● Möbel
● Güter der Ernährungswirtschaft
● Steinkohle
● Erze
Ausfuhrgüter in die Länder südlich der Sahara (inkl. Republik Südafrika) sind
vorwiegend verarbeitete Erzeugnisse:
● Kraftfahrzeuge
● Maschinen
● Eisen und Eisenwaren
● Elektrotechnische Erzeugnisse
● Produkte der Ernährungswirtschaft
● Chemische Erzeugnisse
2006, in Mio. Euro Handelsvolumen Ausfuhr Einfuhr
Südafrika 11 567 7 361 4 206
Nigeria 2 376 974 1 402
Elfenbeinküste 678 104 574
Liberia 562 86 476
Sudan 350 326 24
Kenia 290 196 94
Ghana 284 158 126
Angola 262 202 60
Äthiopien 252 125 127
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/73973. Inwieweit hat die Initiative „Everything but Arms“ seit 2001 den Handel
mit den afrikanischen Ländern verstärkt, und welchen Anteil am gesamten
Handel haben die Produkte, die durch diese Initiative gehandelt werden?
Die „Everything but Arms“-Initiative (EBA-Initiative) von 2001 gewährt allen
am wenigsten entwickelten Ländern (LDC = least developed countries) zoll-
und quotenfreien Marktzugang in die EU für alle Produkte mit Ausnahme von
Waffen und Munition sowie derzeit noch Zucker und Reis. Für die beiden
letztgenannten Produkte wird der verbliebene Zoll für Einfuhren aus den LDC bis
Juli 2009 bzw. September 2009 stufenweise abgebaut. Bis dahin werden
zollfreie Kontingente gewährt, die pro Wirtschaftsjahr um 15 Prozent erhöht
werden.
Mit Inkrafttreten der geltenden APS-Verordnung 1 (EG) Nr. 980/2005 des Rates
vom 27. Juni 2005 wurde EBA in diese APS-Verordnung integriert. Erste Zahlen
für 2006 weisen eine Nutzungsrate des EBA-Instruments von insgesamt 48
Prozent aus. Zwar hat auch das Handelsvolumen Deutschlands mit den am
wenigsten entwickelten Ländern Afrikas südlich der Sahara zugenommen, jedoch belief
sich deren Anteil am gesamten deutschen Außenhandelsvolumen im Jahr 2006
nur auf 0,19 Prozent.
4. Haben die AKP-Staaten (Gruppe der afrikanischen, karibischen und
pazifischen Staaten) nach Einschätzung der Bundesregierung von den Festpreisen
der EU wirtschaftlich profitiert, und wenn nein, warum nicht?
Die EU-Festpreise, die beispielsweise im Rahmen des Zuckerprotokolls noch
bis 2009 auch für Importe aus den AKP gelten, haben bisher einen
unvergleichbar hochpreisigen Absatzmarkt in der EU für AKP-Exporteure dargestellt.
Langfristig nachhaltige und über die betreffenden Produktions- und
Verarbeitungssektoren hinausgehende Entwicklungswirkungen konnten durch die
Preisgarantien nicht erreicht werden. Die Festpreise stehen grundsätzlich der
wirtschaftlichen Diversifizierung der AKP-Staaten entgegen.
5. Was bewegt die Bundesregierung dazu, sich nicht in vollem Umfang für die
Öffnung der Märkte in den Entwicklungsländern einzusetzen?
In einzelnen Sektoren sind die produzierenden Unternehmen in
Entwicklungsländern mit denen Europas nicht konkurrenzfähig. Eine vollständige Öffnung
würde dementsprechend zu einer Beendigung wirtschaftlicher Aktivitäten in
diesen Sektoren führen. Dies wäre mit negativen Effekten für Beschäftigung
und Wohlstand verbunden und könnte zu wirtschaftlicher und sozialer
Destabilisierung führen. Erfolgreiche Schwellenländer, aber auch Industrieländer wie
Deutschland, haben mit schrittweiser Liberalisierung (vgl. Textilsektor), die
Zeit für Anpassungsprozesse gaben, gute Erfahrungen gemacht.
Teilweise ist die Beibehaltung von Zöllen auch dadurch gerechtfertigt, um die
eigene Wirtschaft nicht wettbewerbsverzerrenden Praktiken auf dem Weltmarkt
auszusetzen.
Erschwerend kommt hinzu, dass Zolleinnahmen in vielen Entwicklungsländern
einen wesentlichen Anteil des öffentlichen Haushalts ausmachen. Ein
vollständiger Umbau auf steuerbasierte Systeme ist weder vollständig noch innerhalb
eines kurzen Zeitraums möglich.
1 APS: Allgemeines Präferenzsystem
Drucksache 16/7397 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode6. Worin sieht die Bundesregierung die größten Hemmnisse für den Handel
der Länder Subsahara-Afrikas untereinander?
Die Produktions- und Exportstrukturen der Länder Subsahara-Afrikas sind sehr
homogen (meist unverarbeitete agrarische und mineralische Rohstoffe), d. h.
wenig differenziert. Diese Länder verfügen nicht über die Angebotspalette und
produktionsnahe Dienstleistungen, die in Subsahara-Afrika nachgefragt
werden. Das betrifft in besonderem Maße den Investitionsgüter- und
Hochtechnologiebereich. Hinzu kommen häufig fehlende
Exportfinanzierungsmöglichkeiten. Einige Staaten Subsahara-Afrikas erheben Exportsteuern vor allem auf
landwirtschaftliche Produkte, was deren Exportfähigkeit beeinträchtigt.
Mangelnde Infrastruktur für den innerregionalen Handel ist ein weiteres Hemmnis:
Handelswege, Kommunikationsnetze, Kühlketten, Finanzdienstleistungen
zwischen benachbarten Staaten fehlen oft oder sind mangelhaft. Komplizierte
Zollverfahren an den Grenzen behindern den Handel zusätzlich.
7. Wie bewertet die Bundesregierung diese Handelshemmnisse im Vergleich
zum Einfluss, den die EU-Handelspolitik auf die Länder südlich der Sahara
hat?
Die Europäische Union ist derzeit dabei, mit Regionen Afrikas, der Karibik und
des Pazifik sog. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) abzuschließen, die
insbesondere regionalen Handel durch wirtschaftliche Integration fördern
sollen. Die Abkommen sollen nicht nur zur gegenseitigen Zollsenkung führen,
sondern auch regionale Handelsregeln schaffen bzw. harmonisieren. Die
Umsetzung dieser Regeln wird mit Maßnahmen der handelsbezogenen
Entwicklungszusammenarbeit begleitet („Aid for Trade“). Somit leistet die EU-
Handels- und Entwicklungspolitik einen wichtigen Beitrag zur Überwindung der
bestehenden Handelshemmnisse.
8. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um die Doha-Runde zu
einem erfolgreichen Abschluss zu bringen?
Für die Bundesregierung hat ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Runde nach
wie vor Priorität. Die Bundesregierung unterstützt deshalb die EU-Kommission
als Verhandlungsführerin der EU-Mitgliedstaaten nachhaltig darin, alles im
Rahmen des Mandats mögliche zu tun, um zu einem substantiellen Ergebnis in
diesen Verhandlungen beizutragen.
Darüber hinaus nutzt die Bundesregierung selbstverständlich ihre vielfältigen
bilateralen Kontakte, um gegenüber anderen Mitgliedstaaten der
Welthandelsorganisation (WTO) für einen raschen und umfassenden Abschluss der Doha-
Runde zu werben. Ein Abschluss der Doha-Runde wäre ein wichtiger Schritt
zur verbesserten Integration der Entwicklungsländer in den Welthandel.
Wichtige Zwischenergebnisse zugunsten der Entwicklungsländer wie z. B. zoll- und
quotenfreier Zugang zu den Märkten der Industrieländer (für LDC-Länder)
liegen bereits auf dem Tisch, die durch ein Scheitern der Verhandlungen verloren
gehen würden.
9. Welche Bedeutung kommt nach Meinung der Bundesregierung einem
erfolgreichen Abschluss der Doha-Runde im Hinblick auf die Entwicklung
der afrikanischen Staaten zu?
Ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Runde wird zur wirtschaftlichen
Entwicklung einiger wettbewerbsfähiger afrikanischer Staaten direkt beitragen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/7397(v. a. Südafrika). Bei kleineren afrikanischen Volkswirtschaften werden sich die
Entwicklungswirkungen eher mittel- bis langfristig ergeben. Sie werden vor
allem von Zollsenkungen auf den Märkten der dynamisch wachsenden
Schwellenländer profitieren können. Zudem dürfte der Süd-Süd-Handel daraus Nutzen
ziehen.
10. Wie hoch ist die EU-Landwirtschaftshilfe (in Form von Geld, Saat,
Dünger, Geräten etc.) an die afrikanischen Staaten, und wie hoch ist der
deutsche Anteil daran?
Die EU-Landwirtschaftshilfe in Afrika setzt multisektoral an. Daher ist eine
eindeutige Abgrenzung schwierig. Nach einer konservativen Schätzung beträgt
die EU-Landwirtschaftshilfe (Budget der Kommission und Europäischer
Entwicklungsfonds) an die afrikanischen Staaten einschließlich der Maßnahmen im
Bereich ländlicher Entwicklung insgesamt ca. 425 bis 450 Mio. Euro pro Jahr.
Deutschland trägt zum EU-Haushalt ca. 20 Prozent, zum neunten Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) derzeit 23,36 Prozent (ab dem 10. EEF 20,5 Prozent)
bei. Dementsprechend läge der deutsche Beitrag zwischen 85 und 90 Mio. Euro.
11. Welchen Anteil hat deutsche Lebensmittelhilfe am World Food Programm
(WFP), und welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob die
Lebensmittel aus dem WFP in afrikanischen Ländern zweckentfremdet zu
Marktpreisen verkauft werden?
Deutsche Zusagen an das Welternährungsprogramm 2007 (Stand 20.November
2007):
Not- und Übergangshilfe: 24,7 Mio. Euro
Entwicklungsprogramme: 23,008 Mio. Euro
Grundsätzlich erfolgt der deutsche Beitrag an das Welternährungsprogramm
(WEP) für Zwecke der Nahrungsmittelhilfe ausschließlich als rein finanzielle
Hilfe und ohne Lieferbindung. Nahrungsmittelhilfsleistungen des WEP werden
im Empfängerland nicht verkauft, sondern bedürftigen Empfängergruppen auf
der Basis vorheriger Bedarfsanalysen direkt zur Verfügung gestellt.
Informationen über die zweckwidrige Verwendung von Hilfsleistungen liegen nicht vor.
12. Wie umfangreich war die deutsche Lebensmittelhilfe (in Euro oder
Tonnen an Lebensmitteln in den letzten zehn Jahren), die nach Afrika
geschickt wurde?
Nahrungsmittelhilfeleistungen an Afrika in den Jahren 1997 bis 2007 (über
WEP, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) und
Nichtregierungsorganisationen):
1997 48 735 467,97 DM
1998 57 498 016,97 DM
1999 47 274 438,94 DM
2000 74 917 248,01 DM
2001 62 335 326,52 DM
2002 54 953 378,66 Euro
2003 25 125 130,60 Euro
2004 31 709 485,14 Euro
Drucksache 16/7397 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode2005 28 808 591,81 Euro
2006 24 369 213,06 Euro
2007 21 753 097,50 Euro
(Stand 20. November 2007)
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob diese
Lebensmittelgeschenke der einheimischen Landwirtschaft schaden oder die Existenz
von Bauern bedroht?
Der Einsatz von Nahrungsmittelhilfe muss so erfolgen, dass diese sich
langfristig nicht als entwicklungspolitisch kontraproduktiv erweist. Es besteht unter
bestimmten Voraussetzungen das Risiko, dass lokale Märkte und Preisstrukturen
verzerrt, einheimische Produzenten benachteiligt und Anreizstrukturen für die
Landwirtschaft konterkariert werden. Die verschiedenen Hilfsorganisationen
sind sich dieser Gefahr bewusst und versuchen durch verschiedene
Sicherungsmaßnahmen die Hilfslieferungen entsprechend zu organisieren.
Der Bundesregierung sind derzeit keine konkreten Einzelfälle bekannt. Sie
versucht jedoch durch eine Konditionierung ihrer Leistungen dieses Risiko
weitestgehend zu minimieren. So z. B.:
● erfolgt die deutsche Hilfszusage als Barleistung an die Hilfsorganisationen
zur Ermöglichung lokaler und regionaler Ankäufe und um die möglichen
marktverzerrenden Wirkungen von Sachleistungen zu vermeiden (s. o.);
● unterstützt die Bundesregierung generell die Politik lokaler oder regionaler
Ankäufe in den relevanten multilateralen Foren (Internationale
Nahrungsmittelhilfekonvention, Nahrungsmitteldisziplinen im Rahmen der WTO-
Verhandlungen, Exekutivrat des WEP);
● erfolgt mit deutschen Hilfsgeldern keine sogenannte Monetarisierung
(Verkauf) von Nahrungsmittelhilfe im Entwicklungsland (s. o.) und
● unterstützt die Bundesregierung die Qualität von Bedarfsanalysen sowie
Marktanalysen durch die beteiligten Institutionen wie WEP und/oder FAO
2
vor einer Hilfsleistung.
14. Besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es einen
Zusammenhang zwischen Entwicklungshilfezahlungen und der Handelsbilanz der
Bundesrepublik Deutschland mit den Ländern, die deutsche
Entwicklungshilfe erhalten, gibt, und wenn ja, wie dieser Zusammenhang
aussieht?
Wissenschaftliche Studien haben in den vergangenen Jahren wiederholt
festgestellt, dass die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) einen signifikanten
positiven Einfluss auf deutsche Exporte in Partnerländer hat. Die neuere
wissenschaftliche Literatur geht hier davon aus, dass 1 Euro zusätzlicher deutscher
EZ bis zu 1,8 Euro an zusätzlichen Exporten nach sich zieht.
15. In welchen afrikanischen Gewässern fischen Trawler und andere
Fischfangschiffe unter EU-Flagge?
Bilaterale Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und
Drittländern sind wichtige Bestandteile der Gemeinsamen Fischereipolitik. Ziel der
2 FAO: Food and Agriculture Organization (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen)
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/7397Abkommen ist es, der europäischen Flotte Zugang zu Fischereiressourcen in
den Hoheitsgewässern von Ländern außerhalb der EU zu verschaffen und dabei
verantwortungsvolle und nachhaltige Fischerei in den Gewässern dieser Länder
zu fördern. Die besonderen Bedingungen dieser Abkommen (technische und
finanzielle Bedingungen, Art der Ressourcen, Anzahl der Fischereifahrzeuge
etc.) werden in Protokollen festgelegt, die jeweils mehrere Jahre gültig sind.
Eine genaue Anzahl der fischenden Schiffe unter EU-Flagge in afrikanischen
Gewässern lässt sich nicht ermitteln, da in den Abkommen nicht immer eine
konkrete Zahl von Schiffen festgelegt, sondern zum Teil nur eine
Gesamtfangkapazität vereinbart wurde.
Der nachstehenden Liste der Fischereiabkommen (Auszug aus einer
Zusammenstellung der Europäischen Kommission), die die EU mit afrikanischen
Staaten abgeschlossen hat, sind neben den jeweiligen Fangmöglichkeiten und
den finanziellen Gegenleistungen teilweise auch die Zahl der
Fischereifahrzeuge zu entnehmen.
Land Laufzeit
des in Kraft
befindlichen
Protokolls1
Fangmöglichkeiten Finanzielle
Gegenleistung der
Gemeinschaft 2 (€)
% für Maßnahmen
zur Erhaltung und
nachhaltigen
Entwicklung
Angola Kein Protokoll in Kraft
Äquatorial-
Guinea
Kein Protokoll in Kraft
Côte d’Ivoire 01/07/2004 bis
30/06/2007
1 300 Bruttoregistertonnen
(BRT) für Fischerei auf
demersale Arten und 34
Wadenfänger, 11 Oberflächen-
Langleinenfischer und
3 Thunfischfänger mit Angeln
3 195 000 €
(1 065 000 €/Jahr)
100 %
Gabun 03/12/2005 bis
02/12/2011
60 %
Gambia Kein Protokoll in Kraft
Guinea 01/01/2004 bis
31/12/2008
2 500 BRT/Monat für
Fischfänger und Tintenfischfänger
1 500 BRT/Monat für
Garnelenfänger
Thunfischfänger Wadenfänger:
34 Fahrzeuge
Leinenfänger: 14 Fahrzeuge
Oberflächen-
Langleinenfischer: 9 Fahrzeuge
17 000 000
(3 400 000 €/Jahr).
Dieser Betrag kann
bei Zunahme der
Fangmöglichkeiten
schrittweise bis
19 975 000
(3 995 000 €/Jahr)
gesteigert werden.
Nähere Angaben
enthält das
Protokoll.
41 % im ersten Jahr
mit der Möglichkeit
einer schrittweisen
Steigerung bis
44 % im letzten Jahr
Drucksache 16/7397 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeLand Laufzeit
des in Kraft
befindlichen
Protokolls1
Fangmöglichkeiten Finanzielle
Gegenleistung der
Gemeinschaft 2 (€)
% für Maßnahmen
zur Erhaltung und
nachhaltigen
Entwicklung
Guinea-
Bissau
16/06/2001
bis
15/06/2007
16/06/2001 bis
15/06/2004
Garnelen: 9 600 BRT
Fisch-/Tintenfischfänger:
2 800 BRT
Thunfischwadenfänger: 40
Leinen-/Langleinenf.: 36
51 000 000
(10 000 000 €/Jahr
in den ersten drei
Jahren und
10 500 000 € in
den letzten beiden
Jahren)
6,7 %
Das Protokoll
wurde für den
Zeitraum 16/06/
2004 bis
15/06/2006
geändert
Garnelen: 4 400 BRT
Fisch-/Tintenfischfänger:
4 400 BRT
Thunfischwadenfänger: 40
Leinen-/Langleinenf.: 30
44 520 000
(10 000 000 €/Jahr
in den ersten drei
Jahren und
7 260 000 € in den
letzten beiden
Jahren)
16/06/2006 bis
15/06/2007
Garnelen: 4 400 BRT
Fisch-/Tintenfischfänger:
4 400 BRT
Thunfischwadenfänger: 40
Leinen-/Langleinenf.: 30
7 260 000
Kap Verde 01/09/2006 bis
31/08/2011
25 Wadenfänger,
48 Oberflächen-
Langleinenfischer und 11 Leinenfänger
385 000 €/Jahr 16 %
Komoren 01/01/2005 bis
31/12/2010
Wadenfänger: 40
Fahrzeuge
Oberflächen-
Langleinenfischer: 17 Fahrzeuge
390 000 60 %
Madagaskar 01/01/2004 bis
31/12/2006
Wadenfänger: 40 Fahrzeuge
Oberflächen-
Langleinenfischer: 40 Fahrzeuge
2 475 000
(825 000 €/Jahr)
61 %
Marokko 01/03/2006 bis
28/02/2010
Nicht industrielle Fischerei:
– Pelagische Fischerei
(Wadenfänger): 20 Schiffe;
– Leinen, Angeln und
Korbreusen: 20 Schiffe;
– Grundleinen 30 Schiffe;
– Thunfisch Angelfänger:
27 Schiffe
Fischerei auf demersale
Arten (in
Meeresbodennähe):
– Grundleinen,
Grundschleppnetze und Stellnetze:
22 Schiffe
Industrielle Fischerei auf
pelagische Arten:
– Jährliches Kontingent von
60 000 Tonnen
144 400 000
(36 100 000 €/Jahr)
37 %
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/7397Land Laufzeit
des in Kraft
befindlichen
Protokolls1
Fangmöglichkeiten Finanzielle
Gegenleistung der
Gemeinschaft 2 (€)
% für Maßnahmen
zur Erhaltung und
nachhaltigen
Entwicklung
Mauritius 03/12/2003 bis
02/12/2007
41 Wadenfänger und 49
Oberflächen-Langleinenfischer.
Die Langleinenfischer wird
auf 25 BRT/Monat im
Jahresdurchschnitt festgelegt
1 950 000
(487 500 €/Jahr)
40 %
Mauretanien 01/08/2006 bis
31/07/2008
Thunfischfang:
Wadenfänger: 36 Fahrzeuge
Oberflächen-
Langleinenfischer und Leinenfischer:
31 Fahrzeuge
Krebstiere, demersale Arten:
16 124 BRZ
Kopffüßer: 43 Fahrzeuge/
18 600 (Bruttoraumzahl
(BRZ))
Langusten: 300 BRZ
Pelagische Frostertrawler:
22 Fahrzeuge
Taschenkrebse: 300 BRZ
Pelagische Fischerei ohne
Froster: 15 000 BRZ/Monat
172 000 000 €
(86 000 000 €/Jahr)
13 %
Mosambik 01/01/2004 bis
31/12/2006
Tiefseegarnelen: höchstens
10 Fahrzeuge werden die
Zulassung für den Fang von
bis zu 1000 Tonnen
Tiefseegarnelen pro Jahr erhalten
Thunfisch:
35 Wadenfänger/Froster und
14 Oberflächen-
Langleinenfischer
12 270 000
(4 090 000 €/Jahr)
100 %
São Tomé
und Principe
01/06/2002 bis
31/05/2005
Thon:
38 Wadenfänger
25 Oberflächen-
Langleinenfischer
2 Leinenfischer
Versuchsfischerei:
3 Fahrzeuge
2 200 000
(925 000 € im ersten
Jahr und 637 500 €
im zweiten und
dritten Jahr)
40 %
Senegal Kein Protokoll in Kraft
Seychellen 18/01/2005 bis
17/01/2011
Wadenfänger: 40
Oberflächen-
Langleinenfischer: 12
24 750 000
(4 125 000 €/Jahr)
36 %
1 Einschließlich der Verlängerungen
2 Diese Zahlen berücksichtigen die bei Protokollverlängerungen hinzugefügten Beträge
Drucksache 16/7397 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode16. Wie viel hat die Europäische Union in den letzten zehn Jahren für
Fischereilizenzen in afrikanischen Gewässern gezahlt (aufgeschlüsselt nach
Ländern), und an welche Länder?
Die EU hat gegenwärtig mit 17 Staaten bilaterale Fischereiabkommen
abgeschlossen. Die Gegenleistungen der EU belaufen sich auf rund 160 Mio. Euro
pro Jahr. Die von der EU zu erbringenden Gegenleistungen in den einzelnen
Abkommen mit den afrikanischen Staaten können der Aufstellung zu Frage 15
entnommen werden.
17. Mit welchen Ländern bestehen noch EU-Fischereiabkommen, und über
welchen Zeitraum erstrecken sich diese?
Die derzeit bestehenden EU-Fischereiabkommen sind der zu Frage 15
dargestellten Zusammenstellung zu entnehmen.
18. Mit welchen afrikanischen Ländern ist vereinbart worden, dass die Gelder
für die Fischfanglizenzen zum Teil in den Aufbau einer nationalen
Fischereiwirtschaft investiert werden sollen, und wie kontrolliert die EU
diese Mittelverwendung?
Mit den Ländern Elfenbeinküste, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde,
Komoren, Madagaskar, Marokko, Mauritius, Mauretanien, Mosambik, Sao Tomé und
Principe sowie Seychellen wurde vereinbart, dass die finanziellen
Gegenleistungen der EU zum Teil in den Aufbau einer nationalen Fischereiwirtschaft
investiert werden. Die Europäische Kommission überprüft die Verwendung
regelmäßig dadurch, dass der Vertragsstaat verpflichtet wird, innerhalb einer
bestimmten Frist der Europäischen Kommission einen Entwurf eines
ausführlichen Berichts über die Durchführung der im Fischereiabkommen
vorgesehenen Maßnahmen zur Entwicklung der örtlichen Fischerei vorzulegen. Dieser
Bericht wird im Rahmen eines im Vertrag vereinbarten Gemischten
Ausschusses geprüft und angenommen. Die Europäische Kommission behält sich
regelmäßig das Recht vor, bei den zuständigen Stellen des Vertragsstaates weitere
Informationen zu den Ergebnissen der Maßnahmen anzufordern. Nach
Konsultationen zwischen den Parteien im Rahmen des Gemischten Ausschusses kann
die Europäische Kommission die Zahlungen je nach tatsächlicher
Durchführung der betreffenden Maßnahmen überprüfen. In diesem Fall kann dann auch
der Vertragsstaat die im Abkommen gewährten Fangmöglichkeiten für EU-
Schiffe überprüfen.
19. Wie viele Tonnen Fisch wurden in diesen Jahren vor den afrikanischen
Küsten gefangen, und wie groß war der Marktwert des Fisches auf dem
Weltmarkt?
Nach einer aktuellen FAO-Statistik sind im Jahr 2004 vor den afrikanischen
Küsten ca. 5 Mio. Tonnen Fisch gefangen worden; Angaben zum Marktwert
des Fisches liegen nicht vor.
20. Wie viel wurde davon in der Bundesrepublik Deutschland erwirtschaftet?
Die deutsche Hochsee-Fischerei hat 2006 in afrikanischen Gewässern 15 407
Tonnen Fisch (davon ca. 14 800 Tonnen Sardinelle) mit einem Erlös von ca.
4,1 Mio. Euro gefangen.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/739721. Welche Maßnahmen ergreift die Europäische Union gegen illegale
Fischerei vor afrikanischen Küsten, und wie kontrolliert sie die Einfuhr
von illegal gefangenem Fisch in die EU?
Die illegale, unregulierte und ungemeldete Fischerei (IUU-Fischerei) stellt
gegenwärtig ein großes Problem dar. Eine von der britischen Regierung in
Auftrag gegebene Studie schätzt ihren Umfang zwischen vier und neun Mrd.
US-Dollar, zwischen 3 und 7,5 Mrd. davon aus den ausschließlichen
Wirtschaftszonen von Küstenstaaten.
Die Überwachung der Fischereizonen obliegt in erster Linie den jeweiligen
Küstenstaaten. Die EU beteiligt sich an den Anstrengungen der afrikanischen
Küstenstaaten dadurch, dass ein Teil der finanziellen Gegenleistung aus den
Partnerschaftsabkommen für den Aufbau und der Unterhaltung von
Fischereiüberwachungssystemen vorbehalten wird und sie die Verwendung dieser
Ausgaben im Rahmen von im Vertrag vorgesehenen Gemischten Ausschüssen
überprüft. Gleichzeitig unterwirft sie ihre eigenen Schiffe, die in den
Küstengewässern fischen dürfen, einer strengen Kontrolle. So werden über ein
Satellitenüberwachungssystem alle zwei Stunden die jeweilige Position der Schiffe
abgefragt. Fangmeldungen müssen regelmäßig übersandt werden. Diese
Meldungen werden regelmäßig auch an die Küstenstaaten weitergegeben. Ab 2010
wird zudem ein elektronisches Logbuch eingeführt, das die Überwachung der
Schiffe noch verbessern wird.
Die EU beabsichtigt, ihre führende Rolle in der Bekämpfung der IUU-Fischerei
weiter auszubauen. Sie hat daher im Oktober 2007 einen Vorschlag für eine
Verordnung des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung,
Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten
Fischerei vorgelegt, der derzeit beraten wird. In dieser breit angelegten
Initiative sind die stärkere Unterstützung von Küstenentwicklungsländern in ihrem
Kampf gegen die IUU-Fischerei in ihren Gewässern und die Verbesserung der
internationalen Zusammenarbeit Kernelemente. Weiterhin soll der Zugang von
Fischereierzeugnissen zum europäischen Markt an die Bestätigung der
Rechtmäßigkeit des Fangs geknüpft werden. Durch diese Maßnahme wird der Anreiz
zur IUU-Fischerei in afrikanischen Gewässer verringert. Zudem soll durch eine
Verschärfung der Sanktionen in der EU die Einhaltung von
Fischereivorschriften besser durchgesetzt werden.
Die Europäische Kommission hat zusammen mit der portugiesischen
Präsidentschaft am 29. Oktober 2007 in Lissabon eine internationale Konferenz zur
Bekämpfung der illegalen Fischerei veranstaltet, an der auch eine Reihe von
afrikanischen Staaten teilgenommen hat. In einer gemeinsamen Erklärung der
Konferenzteilnehmer, die sich sowohl an die Flaggenstaaten als auch an die
Hafen- und Importstaaten richtet, werden wirksame Kontrollen der gesamten
Vermarktungskette vom Fangnetz bis zum Verbraucher gefordert. Den
Entwicklungsländern wurde Unterstützung für den Aufbau leistungsfähiger
Überwachungs- und Kontrollsysteme zugesagt.
22. Welche Schritte hat die Bundesrepublik Deutschland bilateral als auch
innerhalb der EU bisher unternommen, um die in Ihrer Erklärung vom
8. Juni 2007 bestätigten Ziele der 6. WTO-Ministerkonferenz in
Hongkong zu erreichen, uneingeschränkt dazu beizutragen, „zoll- und
quotenfreien Marktzugang für Produkte aus den am wenigsten entwickelten
Ländern zu gewähren, um substantielle Verbesserungen des Marktzugangs zu
erreichen“?
Die 6. WTO-Ministerkonferenz hat am 18. Dezember 2005 beschlossen, dass
ab 2008 oder dem Beginn des Implementierungszeitraums für die Ergebnisse
Drucksache 16/7397 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiodeder aktuellen Welthandelsrunde die Industrieländer zoll- und quotenfreien
Marktzugang für alle Waren aus LDC, mindestens aber für 97 Prozent dieser
Güter, gewähren. Entwicklungsländer, die sich dazu in der Lage sehen, können
sich dieser Verpflichtung schrittweise annähern.
Die EU und somit auch Deutschland als Mitgliedstaat erfüllen mit der EBA-
Initiative das 97-Prozent-Ziel bereits jetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen. Die Bundesregierung hat die Kommission in ihrer Politik
unterstützt, auch andere Industrie- und Schwellenländer zu vergleichbaren
Anstrengungen zu ermutigen. Ebenso unterstützt sie die Umsetzung der
entsprechenden Verpflichtungen aus der Erklärung der 6. WTO-Ministerkonferenz in
Hongkong. Die Zielformulierung dieser Erklärung macht auch deutlich, dass der
angestrebte zoll- und quotenfreie Marktzugang für alle Produkte aus LDC „in
einer Weise erfolgen soll, die Stabilität, Sicherheit und Vorhersehbarkeit
sicherstellt“.
23. Wurden diese Ziele bei den Verhandlungen zu den EPAs (Economic
Partnership Agreements) berücksichtigt?
In den EPA-Verhandlungen wurde allen AKP-Staaten zoll- und quotenfreier
Marktzugang angeboten (mit Übergangsregelung nur für Reis bis 2009 und
Zucker bis 2015). Darüber hinaus werden die Ursprungsregeln für Güter, die
aus AKP-Staaten in die EU exportiert werden, vereinfacht und die AKP-
Staaten mit Entwicklungszusammenarbeit dabei unterstützt, diesen Marktzugang
auch ausnutzen zu können.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der EPA-
Verhandlungen in Bezug auf die Handelsvorteile, die sie für die Länder Subsahara-
Afrikas bringen?
Da erste Abkommen erst in diesen Tagen unterzeichnet werden sollen und
damit keine Erfahrungen vorliegen können, sind nur allgemeine hypothetische
Aussagen möglich. Das Auslaufen der gegenwärtigen Cotonou-
Handelsregelung am 31. Dezember 2007 ohne anschließende
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen würde zu einer Verschlechterung der Wettbewerbssituation der Nicht-
LDC-AKP-Staaten führen. Der Abschluss WTO-konformer
Handelsabkommen dagegen wird ihre Präferenzen und damit ihre Wettbewerbssituation weiter
verbessern. Davon betroffen sind Exportvolumen unterschiedlicher Länder
zwischen 25 und 75 Prozent ihrer Gesamtexporte. Ziel ist auch, mit
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zur intra-regionalen Integration der vier
afrikanischen AKP-Regionen beizutragen und somit den innerregionalen Handel
auch mit den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs) zu erleichtern. Die
Umsetzung der Abkommen soll mit Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit flankiert werden, die neben Handelserleichterung auch Unterstützung für
Produktivsektoren und deren Diversifizierung vorsieht, um so zu
gewährleisten, dass der verbesserte Marktzugang auch genutzt werden kann.
25. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesrepublik Deutschland
ergreifen, um die in der G8-Gipfelerklärung festgelegten Ziele zur
Verbesserung der Handelsfähigkeit Afrikas zu erreichen (Punkt 26)?
(Die Antwort bezieht sich auf Punkt 26 der G8-Gipfelerklärung: Wachstum und
Verantwortung in Afrika.)
Im Mittelpunkt steht der erfolgreiche Abschluss entwickungsförderlicher
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen. Deutschland wird auch seiner Verpflichtung,
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 13 – Drucksache 16/7397die handelsbezogene Zusammenarbeit der EU und ihrer Mitgliedstaaten auf
2 Mrd. Euro pro Jahr ab 2010 zu steigern, nachkommen.
26. Wie erklärt die Bundesregierung, dass der Haushaltsentwurf für 2008 für
den Einzelplan 23 trotz der Mittelerhöhung an die afrikanischen Länder
von 667,241 Mio. Euro, nur insgesamt 2 Mio. Euro für die Förderung
privater Investitionen bereitstellt?
In der Haushaltsplanung 2008 sind Neuzusagen für Vorhaben der Finanziellen
Zusammenarbeit (FZ) und der Technischen Zusammenarbeit im engeren Sinne
(TZ i. e. S.) im Bereich der nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung einschließlich
Agrarwirtschaftsförderung in Höhe von 156 Mio. Euro für Subsahara-Afrika
enthalten.
Diese beinhalten auch die im Kontext der deutschen G8-Präsidentschaft in
Heiligendamm angestoßenen wichtigen Initiativen zur Stärkung der Finanzmärkte
(50 Mio. Euro) und zur Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas.
27. Wie passt die politische Aussage von Heiligendamm, private
Investitionen in Afrika und speziell in Subsahara-Afrika zu fördern, mit der
fiskalischen Politik der Bundesregierung zusammen?
Siehe Antwort zu Frage 26. Die Förderung privater Initiativen und
Investitionen ist ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit
Subsahara-Afrika, auch in der Zuteilung der Mittel. Förderbereiche sind z. B.
die Verbesserung der Rahmenbedingungen für nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung, Agrarwirtschaftsförderung und Finanzsystementwicklung.
28. Was hat die Bundesregierung an konkreten Maßnahmen geplant, wie die
unter Punkt 28 der Gipfelerklärung erwähnten Anstrengungen zur
Verbesserung des Investitionsklimas erreicht werden können?
Ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des Investitionsklimas sind
Investitionsschutz- und Investitionsförderabkommen. Die Bundesregierung hat mit
einer Reihe von Ländern Afrikas südlich der Sahara derartige Abkommen
abgeschlossen. Weitere Abkommen sind geplant.
Daneben ist die wirtschaftspolitische Beratung der afrikanischen Partnerländer
im Hinblick auf die Verbesserung des Investitionsklimas schon lange und
kontinuierlich Bestandteil der EZ der Bundesregierung mit Subsahara-Afrika.
Ansatzpunkte der deutschen EZ bestehen u. a. darin, Transaktionskosten,
nichtkommerzielle Risiken, Markteintrittsbarrieren und andere
Wettbewerbsbeschränkungen privater Unternehmen zu reduzieren. Auch die Reform des
Finanzsektors und der verbesserte Zugang zu Finanzdienstleistungen bilden
wichtige Ansatzpunkte. Damit wird die Basis gelegt für eine Ausweitung der
Investitionen, eine verbesserte Teilhabe der Unternehmen am technischen
Fortschritt, eine Erhöhung der produktiven Beschäftigung sowie eine
Beschleunigung des Wirtschaftswachstums und eine verbesserte Partizipation armer
Bevölkerungsschichten daran.
Die Bundesregierung unterstützt die Verbesserung des Investitionsklimas in
Afrika sowohl über die bilaterale wie auch über die multilaterale Zusammenarbeit,
auch gemeinsam mit afrikanischen Organisationen. Sie beabsichtigt
beispielsweise, der Investment Climate Facility for Africa (ICF) beizutreten. ICF ist ein
Drucksache 16/7397 – 14 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodePPP 3-Trust-Fund, an dem neben verschiedenen Gebern auch internationale
Unternehmen beteiligt sind. Ziel von ICF ist die Verbesserung des Geschäfts-
und Investitionsklimas durch gezielte komplementäre Beratung in Bereichen,
wo klassische EZ-Interventionen nicht erfolgversprechend sind. Darüber hinaus
unterstützt die Bundesregierung die NEPAD-OECD 4 Africa Investment
Initiative, deren Ziel die Unterstützung der afrikanischen Regierungen bei der
Umsetzung der Empfehlungen des Afrikanischen Peer-Review-Prozesses (APRM)
hinsichtlich Geschäfts- und Investitionsklima ist. In einer Reihe von Ländern
fördert die Bundesregierung direkt die Verbesserung der Rahmenbedingungen
für den Privatsektor und damit das Investitionsklima für einheimische und
ausländische Unternehmen.
29. Was sind die Ziele der von der Bundesregierung geplanten
Investorenkonferenz für Afrika?
Der „Africa Investment Day“ soll die deutsche Wirtschaft auf
Investitionschancen in Afrika aufmerksam machen. Die Bundesregierung will damit noch
einmal die auch während der G8-Präsidentschaft hervorgehobenen Botschaften
vermitteln:
● Afrika ist ein Kontinent im Aufbruch: Afrika hat sich ökonomisch und
politisch in der jüngeren Zeit positiv entwickelt (stabiles Wachstum, stabilere
politische Rahmenbedingungen, verbessertes Investitionsklima) und bietet
damit Investitionschancen.
● Afrikas Chancen zur eigenständigen Entwicklung haben sich verbessert.
Afrika braucht dazu jedoch Investitionen, insbesondere auch ausländische
Investitionen.
● Die Chancen für wirtschaftliche Kooperation und Investitionen in Afrika
sind in Deutschland noch zu wenig bekannt, das Potenzial Afrikas steht zu
wenig im Vordergrund.
● Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, das Engagement und die
Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen in Afrika zu erhöhen.
3 PPP: Public Private Partnership (Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft)
4 NEPAD: New Partnership for Africa’s Development (Neue Partnerschaft für Afrikas Entwicklung)
OECD: Organization for Economic Cooperation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)
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ISSN 0722-8333]