Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 1. Juli 2002 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 14/9753
14. Wahlperiode 04. 07. 2002
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Meckel, Ulrike Mehl, Christel
Deichmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/9371 –
Naturschutz – eine globale Herausforderung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem am 3. April 2002 in Kraft getretenen Bundesnaturschutzgesetz hat die
rot-grüne Koalition nach mehreren erfolglosen Versuchen der früheren
Regierung ein zeitgemäßes und zukunftsfähiges Gesetzeswerk geschaffen, das auch
im Hinblick auf globale Herausforderungen Lösungsansätze bietet.
Die bevorstehende Weltkonferenz zu Umwelt und Entwicklung in
Johannisburg (Rio+10) gibt Anlass, Bilanz zu ziehen, inwieweit die 1992 in Rio
eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt eingelöst
worden sind und inwieweit die dort herausgearbeitete Erkenntnis der globalen
Dimension von Naturschutz im Kontext ökologischer, ökonomischer und
sozialer Probleme in praktisches Handeln Eingang gefunden hat. Im „Jahr der
Biologischen Vielfalt“ steht auch der Deutsche Naturschutztag unter diesem
Motto.
Unter den Abschlussdokumenten von Rio kommt der Konvention über die
biologische Vielfalt (CBD) insofern eine außerordentliche Bedeutung zu, als hier
der Schutz der biologischen Vielfalt, die nachhaltige Nutzung ihrer
Bestandteile und der gerechte Vorteilsausgleich in einem völkerrechtlichen Abkommen
miteinander verbunden worden sind.
Dieser Ansatz zu intensivem Nord-Süd-Dialog und globaler Zusammenarbeit
in gemeinsamer Verantwortung für die Erde wird seit Mitte der neunziger Jahre
durch die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs und durch
verstärkten Druck auf die natürlichen Ressourcen im Zuge der Globalisierung berührt
und seit dem 11. September 2001 durch eine neue Dimension von Gewalt und
globalem Terrorismus gefährdet.
In diesem Zusammenhang ergeben sich Fragen zum Verhältnis von
Naturschutz als globaler Herausforderung und internationaler Verpflichtung und der
Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland.
1. Wie ist der Stand der Umsetzung der CBD in Deutschland und in der
internationalen Zusammenarbeit, und wie sind die Interaktionen zwischen diesen
beiden Handlungsebenen?
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1992 (CBD) stellt das
zentrale internationale Regelwerk auf dem Gebiet des Biosphärenschutzes dar.
Darin verpflichten sich die Vertragsparteien zur Erhaltung der biologischen
Vielfalt, einer nachhaltigen Nutzung ihrer Bestandteile und zu einer
ausgewogenen und gerechten Aufteilung der sich aus der Nutzung genetischer
Ressourcen ergebenden Vorteile. Der Querschnittscharakter des Übereinkommens
erfordert eine integrative Umsetzung, die neben Instrumenten des klassischen
Gebiets- und Artenschutzes auch nachhaltige Nutzungskonzepte beinhaltet.
Das Übereinkommen enthält vielfach nur sehr allgemeine Bestimmungen, die
auf internationaler Ebene weiter konkretisiert werden müssen.
Die Umsetzung der CBD ist sowohl international als auch in Deutschland auf
gutem Wege. Die Umsetzung des Übereinkommens über die biologische
Vielfalt in Deutschland stützt sich auf ein reichhaltiges rechtliches, institutionelles
und organisatorisches Instrumentarium, für dessen Einsatz eine große Zahl
bestehender staatlicher und nichtstaatlicher Institutionen und Organisationen
Verantwortung trägt. Mit dem Bericht nach Artikel 6 der CBD hat die
Bundesregierung zur 6. Vertragsstaatenkonferenz (7. bis 19. April 2002 in Den Haag)
die Strategien, Pläne und Programme zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung
der biologischen Vielfalt in Deutschland beschrieben. In der laufenden
Legislaturperiode wurde die nationale Umsetzung des Übereinkommens auf allen
Ebenen entscheidend vorangebracht. Die wichtigsten Maßnahmen sind die
Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, Gebietsmeldungen zur
Verwirklichung des europäischen Netzes NATURA 2000, die Verminderung der
stofflichen Einträge sowie die naturverträglichere Ausrichtung der Land-, Forst-
und Fischereiwirtschaft.
Auf EU-Ebene hat die Europäische Kommission einen Bericht zur Umsetzung
der Gemeinschaftsstrategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt erarbeitet.
In Ausfüllung dieser Gemeinschaftsstrategie von 1998, mit der die EU als
Vertragspartei des Übereinkommens den Artikel 6 umsetzt, hat die Kommission im
April 2001 Biodiversitäts-Aktionspläne zu den Politikbereichen Erhaltung der
natürlichen Ressourcen, Landwirtschaft, Fischerei sowie Entwicklung und
wirtschaftliche Zusammenarbeit erarbeitet und in einer gemeinsamen
Kommunikation der Kommission präsentiert. Für den Bereich Wälder liegt ein
Biodiversitäts-Aktionsplan im Rahmen der Strategie der EU für die Forstwirtschaft
von 1998 bereits vor.
Zur Abstimmung der Biodiversitätspolitiken der EU-Mitgliedstaaten
insbesondere mit Blick auf die Vertragsstaatenkonferenzen zum Übereinkommen über
die biologische Vielfalt finden regelmäßig Sitzungen der EU-Ratsarbeitsgruppe
Internationale Umweltpolitik (Biologische Vielfalt) statt. Die Kommission hat
zur Beratung der Umsetzung der vier Aktionspläne zusätzlich eine
Expertengruppe mit Vertretern der Regierungen der Mitgliedstaaten eingerichtet.
Die Umsetzung der CBD in Entwicklungsländern wird von der
Bundesregierung aktiv unterstützt, so wurde z. B. ein BMZ-Sektorvorhaben „Umsetzung
der Biodiversitätskonvention“ eingerichtet, das die Partnerländer der
Entwicklungszusammenarbeit bei der Erarbeitung gesetzlicher Regelungen zur Frage
des Zugangs und gerechten Vorteilsausgleichs sowie nationaler
Biodiversitätsstrategien unterstützt.
In der internationalen Zusammenarbeit bildet das Übereinkommen seit zehn
Jahren auf globaler Ebene das Hauptinstrument zur Erreichung der in Agenda
21 Kapitel 15 mit „Erhaltung der biologischen Vielfalt“ überschriebenen Ziele.
Wesentliche Schritte der internationalen Umsetzung waren insbesondere:
– das Cartagena Protokoll über die biologische Sicherheit bei der
grenzüberschreitenden Verbringung von lebenden gentechnisch veränderten
Organismen, das am 29. Januar 2000 angenommen worden ist,
– die Entwicklung des Ökosystemansatzes als grundlegendes
Handlungsprinzip für alle Aktivitäten des Übereinkommens,
– die Entwicklung eines zentralen Kommunikations-, Informations- und
Vermittlungsmechanismus („Clearing-House Mechanism“) zur Förderung der
technischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit der Vertragsparteien,
– fünf thematische Arbeitsprogramme (Meeres- und Küstenbiodiversität,
Agrobiodiversität, Waldbiodiversität, Binnengewässerbiodiversität,
Biodiversität von ariden und semi-ariden Gebieten).
Die 6. Vertragsstaatenkonferenz kann als Meilenstein bei der inhaltlichen
Ausgestaltung der Umsetzung der CBD angesehen werden. In Kernbereichen des
Übereinkommens wurden konkrete und umsetzungsorientierte Beschlüsse
gefasst, die einen wichtigen Schritt „From research to action“ markieren. Die
verabschiedeten Instrumente sind:
– die „Bonn-Guidelines“ zum Zugang zu genetischen Ressourcen und zum
gerechten Vorteilsausgleich,
– ein erweitertes Arbeitsprogramm zur biologischen Vielfalt der Wälder,
– „Guiding Principles“ zum Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten,
– ein „Strategischer Plan“ für die weitere schrittweise Umsetzung des
Übereinkommens bis zum Jahr 2010.
Mit der „Ministerklärung von Den Haag“, die auch eine Botschaft an den
Weltgipfel (World Summit on Sustainable Development, WSSD) enthält, der vom
26. August bis 4. September 2002 in Johannesburg stattfinden wird, wurde ein
weit reichendes politisches Signal für den weltweiten Stopp des Verlusts der
biologischen Vielfalt allgemein und besonders der biologischen Vielfalt der
Wälder gesetzt.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ziele der CBD ist auf die wichtige
Rolle des im November 2001 bei der FAO-Konferenz verabschiedeten
Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und
Landwirtschaft (International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and
Agriculture) hinzuweisen. Der Vertrag passt die seit 1983 in der FAO
bestehende Verpflichtung über pflanzengenetische Ressourcen (International
Undertaking on Plant Genetic Resources) der CBD an und zielt nach Inkrafttreten in
einem rechtlich verbindlichen Rahmen auf die Erhaltung und nachhaltige
Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie
auf die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung
ergebenden Vorteile ab.
In Zukunft sind weitere Anstrengungen zur Umsetzung des Übereinkommens
notwendig. Nur wenn Fragen der Erhaltung der biologischen Vielfalt Eingang
in alle Wirtschaftssektoren und Politikbereiche finden, wird es möglich sein,
die komplexen Ziele des Übereinkommens zu erfüllen.
Die Bundesregierung vertritt Deutschland als Vertragspartei in den Gremien
der CBD sowie im Rahmen der regionalen Vorkoordinierungen auf der Ebene
der EU und auf pan-europäischer Ebene. Die Bundesregierung führt
umfassende Konsultationen vor und nach den Beratungen in den jeweiligen
internationalen Gremien mit relevanten Institutionen, Organisationen und Verbänden
aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft, die eine Rolle im
nationalen und internationalen Umsetzungsprozess spielen, durch, um deutsche
Positionen und Meinungen in die internationalen Verhandlungsprozesse
hineinzutragen und gleichzeitig eine nationale Umsetzung relevanter
Verhandlungsergebnisse zu sichern.
2. Welchen Beitrag kann in diesem Zusammenhang die in diesem Jahr von der
Bundesregierung initiierte Kampagne „Leben braucht Vielfalt“ leisten?
Wichtige Forderungen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sind
„Aufklärung und Bewusstseinsbildung“ (Artikel 13). Die Kampagne „Leben
braucht Vielfalt“ spielt für die Erfüllung dieser Verpflichtung eine wichtige
Rolle. Die Kampagne wurde anlässlich des 10-jährigen Bestehens der CBD
initiiert. Erstmals sind Naturschützer und Naturnutzer sowie staatliche wie
nichtstaatliche Einrichtungen eingeladen, mit eigenen Aktionen und
Maßnahmen der Information und Aufklärung über den Begriff der biologischen Vielfalt
und die Ziele der CBD zur Motivation und zur Vermittlung von
Handlungskompetenz zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beizutragen. An der
Kampagne beteiligen sich derzeit rund 590 Akteure.
Eines der registrierten Projekte der Kampagne ist das Projekt „Naturdetektive
auf dem Internet“, das seit 1999 jeweils jährlich durch die Bundesregierung
gefördert wird. Es ist Bestandteil des beim Bundesamt für Naturschutz (BfN)
institutionalisierten deutschen Clearing-House-Mechanism (CHM).
3. Welche Rolle spielen Grundsätze und Ziele der CBD in der
Entwicklungszusammenarbeit und in der bilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des
Umwelt- und Naturschutzes?
Die CBD ist der erste völkerrechtliche Vertrag, der den Umgang mit der Natur
umfassend zu regeln sucht. Biologische Vielfalt ist die Gesamtheit aller
lebenden Organismen, ihrer genetischen Variationen und ihrer Lebensräume. Die
Nutzung der natürlichen Ressourcen durch den Menschen soll mit der
Bewahrung der globalen biologischen Vielfalt vereinbar gemacht werden. Nachhaltige
Nutzung der biologischen Vielfalt wird deshalb neben deren Erhaltung
ausdrücklich als Ziel genannt. Das Übereinkommen trägt weiterhin der Tatsache
Rechnung, dass nicht nur Pflanzen und Tiere und ihre Produkte wirtschaftlich
nutzbar sind, sondern auch die genetischen Informationen einzelner Individuen
(z. B. als Ausgangsmaterial für pharmazeutische Forschungen oder als
Genmaterial zur Einkreuzung in der Agrarzüchtung zur Erhaltung der
Lebensfähigkeit der Kulturpflanzensorten und Tierrassen und ihrer Resistenzen gegen
Krankheiten). Das Übereinkommen betrachtet somit erstmals die genetischen
Bestandteile von Lebewesen als Ressourcen, die auch international handelbar
sind, und normiert deren Handel in seinen Grundzügen. Die gerechte
Verteilung der Vorteile (benefit-sharing), die bei der Nutzung genetischer Ressourcen
entstehen, ist das dritte Ziel der Konvention. Als Grundsatz für alle Aktivitäten
im Rahmen der CBD wurde der „Ökosystemansatz“ entwickelt. Es handelt sich
dabei um eine Strategie für ein integriertes Management von Boden, Wasser
und lebenden Ressourcen, die ganzheitlich alle Akteure und Politikbereiche
einbezieht und auf die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen gerichtet
ist.
In der Entwicklungszusammenarbeit spielen die Grundsätze der CBD eine
wichtige Rolle. So beinhalten 80 % der Vorhaben der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität; die
Zahl der Projekte im Bereich des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des
gerechten Vorteilsausgleichs nimmt zu. Es werden durchschnittlich pro Jahr
60 Mio. Euro für biodiversitätsrelevante Vorhaben bereitgestellt.
Die Ziele und Grundsätze der CBD entsprechen den Zielen und Grundsätzen
der Umwelt- und Naturschutzpolitik der Bundesregierung, auf deren Grundlage
auch die bilaterale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet durchgeführt wird.
Die Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm (INA) des BfN führt
zusammen mit der GTZ bzw. mit dem Auswärtigen Amt (AA) seit 1999 bzw.
2001 regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zur CBD bzw. zum Thema
„Globale Umwelt- und Naturschutzpolitik“ für deutsche Fachkräfte in der
Entwicklungszusammenarbeit bzw. für die an den deutschen Auslandsvertretungen
ansässigen Umweltreferenten des AA durch. Diese Schulungen sind ein wichtiger
Baustein bei der Vermittlung der CBD-Ansätze in die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit bzw. beim Aufbau von umweltpolitischer Expertise an den
deutschen Botschaften.
4. Wie ist das Bundesamt für Naturschutz, insbesondere auch die 1990
gegründete Internationale Naturschutzakademie, in die Förderung
internationaler Zusammenarbeit im Naturschutz eingebunden?
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) unterstützt das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fachlich und
wissenschaftlich in allen Fragen des Naturschutzes und der Landespflege sowie bei der
internationalen Zusammenarbeit.
Entsprechend den Vorgaben des BMU wirkt das BfN bei internationalen
Übereinkommen und in multilateralen Gremien mit. Dies umfasst auch die
Zusammenarbeit mit deutschen Einrichtungen, die im internationalen Bereich tätig
sind mit dem Ziel der Integration des Naturschutzes in andere Felder der
internationalen Zusammenarbeit. Aus solchen Kooperationen ergeben sich
gemeinsam durchgeführte internationale Veranstaltungen (z. B. mit der GTZ).
Die Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm (INA) vor Rügen ist
Außenstelle des BfN und führt jährlich rund 60 Veranstaltungen zu Fragen des
nationalen und internationalen Naturschutzes durch. Rund ein Drittel dieser
Veranstaltungen befasst sich mit internationalen Fragen und spricht
insbesondere auch einen internationalen Teilnehmerkreis an. Diese internationalen
Veranstaltungen lassen sich thematisch in folgende Kategorien einteilen:
– Tagungen zu Fachthemen internationaler Instrumente (insbesondere im
Bereich der CBD und des internationalen Meeresnaturschutzes);
– „Capacity building“, Training, Fortbildung von im Ausland tätigen
deutschen Fachkräften der Entwicklungszusammenarbeit bzw. für die an den
deutschen Auslandsvertretungen ansässigen Umweltreferenten, Experten
aus Entwicklungsländern als auch – schwerpunktmäßig – von Fachleuten
aus Osteuropa und der GUS;
– Workshops zum Erfahrungsaustausch mit Einbindung von Praktikern aus
dem In- und Ausland sowie der Beteiligung von
Nichtregierungsorganisationen.
Bei dem 6-monatigen Trainingskurs zu „Environmental Management“ an der
TU Dresden für Fachkräfte aus Entwicklungsländern, der vom BMU finanziert
und von UNEP und UNESCO mitveranstaltet wird, ist auch die INA fachlich
eingebunden. In einem einwöchigen Seminaraufenthalt in der INA werden den
Teilnehmern insbesondere die Anliegen und Instrumente der CBD vermittelt.
Das BfN hat seit Ende der neunziger Jahre für Mitarbeiter der Vollzugs- und
Kontrollbehörden osteuropäischer Länder regelmäßig Seminare zum „Washingtoner
Artenschutzübereinkommen“ (Convention on International Trade in Endangered
Species of Wild Fauna and Flora, CITES) durchgeführt.
5. Welche Gremien im Rahmen der internationalen
Naturschutzzusammenarbeit gibt es und welche Bedeutung hat die Mitarbeit Deutschlands in
diesen Gremien?
In der internationalen Naturschutzzusammenarbeit gibt es eine Fülle von
Instrumenten, u. a. Übereinkommen, Protokolle, bi- und multilaterale
Abkommen, Programme und Organisationen mit der entsprechenden Vielzahl von
Gremien (u. a. Vertragsstaatenkonferenzen,
Sondervertragsstaatenkonferenzen, Arbeitsgruppen, Nebenausschüsse/Nebenorgane zur wissenschaftlichen,
technischen und/oder technologischen Beratung, technische Expertengruppen,
Beratungskomitees, interinstitutionelle Task Forces). Die Bundesrepublik
Deutschland trägt als Vertragspartei oder Mitglied dieser internationalen
Instrumente dazu bei, den Naturschutz auch außerhalb der Grenzen Deutschlands
durch international abgestimmte Politik zu fördern. Insbesondere in den
internationalen Gremien (VN-Ebene) findet die Mitarbeit Deutschlands im Rahmen
der EU und in Abstimmung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten statt, wobei
Deutschland eine aktive Rolle bei der Entwicklung von EU-Positionen
einnimmt. In verschiedenen internationalen Natur- und Artenschutzkonventionen
gehört die Bundesrepublik Deutschland zu den Hauptbeitragszahlern und trägt
damit neben dem fachlichen und politischen Beitrag auch wesentlich zum
Funktionieren der Gremien der internationalen Zusammenarbeit bei.
Konkrete Beispiele für den Beitrag Deutschlands:
l Deutschland ist seit 1993 Mitglied des VN-Übereinkommens über die
biologische Vielfalt (CBD). Als zweitgrößter Beitragszahler und aktiver
Wegbereiter der Konvention leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag für die
Umsetzung und Fortschreibung der Ziele des Übereinkommens. Besonders
hervorzuheben ist hier z. B. die Ausrichtung der ersten internationalen
Tagung im Rahmen der CBD in Deutschland mit ca. 350 Teilnehmern im
Oktober 2001 in Bonn. Zu einem der Kernthemen der CBD „Zugang zu
genetischen Ressourcen und gerechter Vorteilsausgleich“ konnten hier die
„Bonn-Guidelines“ erarbeitet werden, die auf der 6. VSK (im April 2002)
verabschiedet wurden. Deutschland hat mit der Entwicklung des nationalen
Clearing-House-Mechanismus (CHM) entscheidend die Entwicklung des
gesamten CHM der CBD geprägt und ist mit der Einrichtung der
„Naturdetektive auf dem Internet“ und der Ausrichtung von Workshops zum CHM
weiterhin führend und auch im Sinne von „capacity-building“ tätig. Bei
weiteren wichtigen Themen, wie z. B. der Entwicklung von „internationalen
Richtlinien zum Nachhaltigen Tourismus in sensiblen Gebieten“ leistet die
Bundesregierung aktive fachliche und finanzielle Beiträge. Darüber hinaus
werden für Expertengruppen regelmäßig deutsche Vertreter vorgeschlagen
und sind auch bereits häufiger vom CBD-Sekretariat in solche Gremien
berufen worden.
l Deutschland stellte von 1999 bis 2000 (für die EU) einen der Stellvertreter
des Vorsitzenden des wissenschaftlichen und technischen Nebenorgans der
CBD (SBSTTA). Die Bundesregierung speist Fallstudien und die Ergebnisse
von Forschungsvorhaben in den CBD-Prozess ein.
l „Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention on International
Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES), „Bonner
Konvention“ (einschließlich Regionalabkommen) und „Berner
Konvention“: hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 13 verwiesen.
l Das Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung,
insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel, (Ramsar-
Konvention), hat zum Ziel, geeignete Rahmenbedingungen für die internationale
Zusammenarbeit zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung von
Feuchtgebieten zu schaffen. Deutschland ist der Ramsar-Konvention 1976 beigetreten
und fördert deren Ziele durch aktive Mitarbeit in den entsprechenden
Gremien (z. B. war Deutschland 1993 bis 1999 Vertreter Westeuropas im
Standing Committee), durch Beitragszahlungen und auch durch
(unregelmäßige) freiwillige finanzielle Beiträge zur Förderung von kleinen
Feuchtgebietsprojekten in Entwicklungsländern.
l Wetlands International (WI) ist eine weltweit operierende, wissenschaftlich
orientierte Organisation, die insbesondere in Zusammenarbeit mit der
Ramsar-Konvention (wissenschaftliche Zuarbeit) zum Erhalt und zur
Wiederherstellung von Feuchtgebieten und deren Biodiversität insbesondere auch mit
Blick auf EL beiträgt. Deutschland ist seit der Gründung von WI 1995
beitragzahlendes Mitglied.
l Deutschland ist Vertragsstaat der UNESCO-Konvention zum Schutz des
Weltkultur- und -naturerbes. Im Rahmen der Konvention wurden ein
Zwischenstaatliches Komitee zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt
(Welterbekomitee) sowie relevante Beratungsorgane eingerichtet.
Deutschland nimmt derzeit mit Beobachterstatus an den Sitzungen teil und
unterstützt u. a. regelmäßig die Teilnahme eines deutschen Experten für
Naturerbe und Kulturlandschaften an den Sitzungen des Gremiums.
l Deutschland arbeitet aktiv im Rahmen des UNESCO-Programms „Der
Mensch und die Biosphäre“ (MAB) mit. 14 Biosphärenreservate sind in
Deutschland als Modellregionen für nachhaltige Entwicklung von der
UNESCO anerkannt und Bestandteil des Weltnetzes der 411
Biosphärenreservate in 91 Ländern. Im Jahr 2000 hat die Bundesregierung das MAB-
Nationalkomitee neu eingerichtet. Sein Sekretariat vertritt die
westeuropäischen Staaten im obersten Entscheidungsgremium des MAB-Programms.
l Europarc Federation ist eine internationale Nichtregierungsorganisation
(Dachorganisation) mit rund 350 Mitgliedern/Mitgliedsorganisationen in
38 europäischen Ländern, deren Hauptziel die Schaffung, Erhaltung und
ausgewogene Nutzung von Schutzgebieten (insbesondere National- und
Naturparke) in Europa ist. Deutschland fördert Europarc Federation und
seine Ziele durch regelmäßige Mitgliedsbeiträge sowie durch Finanzierung
verschiedener Projekte.
l Deutschland unterstützt fachlich, finanziell und personell die Entwicklung
und Implementierung der Europäischen Charta für Nachhaltigen Tourismus
in Schutzgebieten des Dachverbandes Großschutzgebiete in Europa.
6. Welche personellen und finanziellen Ressourcen stehen für die deutsche
Beteiligung in Gremien der internationalen Naturschutzzusammenarbeit zur
Verfügung?
Die für die Naturschutzzusammenarbeit erforderlichen personellen Ressourcen
rekrutieren sich aus der vorhandenen Personalausstattung im Geschäftsbereich
des BMU und sind nicht separat ausgewiesen. Die Lage der personellen
Ressourcen ist durch die entsprechend dem Zukunftsprogramm 2000
regelmäßig vorgesehene Stellenkürzung um 1,5 % jährlich zunehmend angespannt.
Darüber hinaus machen wachsende Anforderungen aus den internationalen
Gremien, die von vielen EU-Partnerländern und anderen Industrieländern auch
erfüllt werden, eine angemessene deutsche Präsenz immer schwieriger.
Für die internationale Naturschutzzusammenarbeit sind im Rahmen des
Programmhaushalts des BMU (Titelgruppe Naturschutz) Ausgaben veranschlagt,
die der Mitwirkung bei internationalen Übereinkommen und in multilateralen
Gremien und der wissenschaftlichen Zuarbeit in diesem Bereich dienen sowie
die deutschen Beiträge an internationale Organisationen beinhalten. Im
Haushaltsjahr 2002 stehen für einzelne Maßnahmen der internationalen
Zusammenarbeit 1 754 T Euro zur Verfügung. Dies schließt die Finanzierung der
Vertragsstaatenkonferenzen des Übereinkommens zum Schutz der wandernden wild
lebenden Tierarten (Bonner Konvention) sowie des afrikanisch-eurasischen
Wasservogelabkommens (AEWA) im September 2002 in Bonn ein.
Die Beiträge an internationale Organisationen gliedern sich wie folgt:
Tab. Kap. 16 02 Tit. 687 11 – Beiträge an internationale Organisationen
Mittel für die wissenschaftliche Zuarbeit werden entsprechend den aktuellen
Fragestellungen jeweils im Umweltforschungsplan des BMU bereitgestellt.
Haushalt 2002
Organisation
Mitgliedsbeitrag
in T €
Freiwillige
Leistung
in T €
Insgesamt
in T €
1. Internationale Union zur Erhaltung
der Natur und der natürlichen
Hilfsquellen (IUCN)
269 144 413
2. Washingtoner
Artenschutzübereinkommen (WA)
431 – 431
3. Übereinkommen zum Schutz der
wandernden wild lebenden Tierarten
(Bonner Übereinkommen)
424 125 549
4. Übereinkommen über
Feuchtgebiete, insbesondere als
Lebensraum für Wasser- und Watvögel von
internationaler Bedeutung
(Ramsar-Übereinkommen)
206 – 206
5. Übereinkommen über die
biologische Vielfalt (CBD)
966 51 1 017
6. Regionalabkommen „Kleinwale“
in der Nord- und Ostsee
(ASCOBANS)
42 26 68
7. Wetlands International 33 – 33
8. Regionalabkommen „Fledermäuse“
(EUROBATS)
46 26 72
9. Afrikanisch-eurasisches
Wasservogelabkommen (AEWA)
188 26 214
10. Europarc Federation 15 – 15
Zusammen 2 620 398 3 018
So sind z. B. für die Jahre 2001 bis 2003 für die Entwicklung und Erprobung
von Internationalen Richtlinien für nachhaltigen Tourismus in sensiblen
Gebieten im Rahmen der CBD sowie in der Europarc Federation im Rahmen der
Entwicklung einer Europäischen Charta für nachhaltigen Tourismus in
Schutzgebieten Haushaltsmittel in Höhe von ca. 350 000 Euro veranschlagt.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und die Möglichkeiten
nichtstaatlicher Organisationen in der internationalen
Naturschutzzusammenarbeit?
Welche Synergien ergeben sich aus der Arbeit staatlicher und
nichtstaatlicher Organisationen in der internationalen Naturschutzzusammenarbeit?
Die Bundesregierung hält die Arbeit von Nichtregierungsorganisationen (NRO)
in der internationalen Naturschutzzusammenarbeit für wichtig und
unverzichtbar. Entsprechend ihren spezifischen Zielen und der den NRO zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten gibt es eine Vielzahl von Kooperationen und
Synergien zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen und
Institutionen.
Eine Form der Zusammenarbeit mit NRO ist die direkte Verbändebeteiligung
im Rahmen der Vor- und Nachbereitung von Vertragsstaatenkonferenzen sowie
direkte Kontakte und Meinungsaustausche mit den verschiedenen NRO auf
internationalen Veranstaltungen. Besonders bei der 6. VSK der CBD in Den Haag
konnte nicht zuletzt durch gleichgerichtete Aktivitäten von staatlichen und
nichtstaatlichen Akteuren das angestrebte erweiterte Waldarbeitsprogramm
verabschiedet werden.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit haben nichtstaatliche
Organisationen auch auf dem Gebiet des Naturschutzes eine große Bedeutung.
Staatliche und nichtstaatliche Akteure zeichnen sich durch unterschiedliche
spezifische Vorteile aus. Zu den spezifischen Vorteilen von NRO gehört u. a. ihre
Nähe zu den Zielgruppen der Entwicklungszusammenarbeit. Synergien ergeben
sich im Bereich des Co-Managements von Schutzgebieten, bei dem staatliche
und nichtstaatliche Organisationen die Verwaltung gemeinsam wahrnehmen.
8. Welche Rolle spielen Fragen des Schutzes biologischer Vielfalt
(„Naturschutz“ im modernen Sinne) generell in den internationalen Beziehungen,
wie wird die fachliche Diskussion „unpolitischer“ Naturschutzprobleme
als vertrauensbildende Maßnahme, zur Krisenprävention und
Konfliktmoderation genutzt?
Naturschutz ist als Teil der internationalen Umweltpolitik ein wichtiges
Element deutscher Außenpolitik. Ebenso wie die Schädigung grundlegender
gemeinsamer Lebensbedingungen keine Grenzen kennt, darf auch der Schutz
der biologischen Vielfalt keine Grenzen kennen. Dies ist heute globales
Anliegen, das auch in der Außenpolitik neue Ansätze erfordert. Umweltaußenpolitik
zielt letztendlich auf eine globale, langfristige Strukturpolitik ab, der die
gemeinsame Verantwortung der Staatengemeinschaft für die Erhaltung
nachhaltiger Lebensbedingungen und damit auch der Biodiversität auf unserer Erde
zugrunde liegt. Entscheidungs- und Problemlösungsverfahren der
Umweltaußenpolitik beziehen NRO, Wirtschaft und Zivilgesellschaft systematisch und
partnerschaftlich ein.
Fragen des Schutzes der biologischen Vielfalt sind im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit Gegenstand des Politikdialogs der Bundesregierung im
Schwerpunkt Umwelt- und Ressourcenschutz mit den einzelnen
Partnerländern.
„Naturschutz“ im modernen Sinn – der Schutz und die Erhaltung biologischer
Vielfalt sowie ihre nachhaltige Nutzung – kann eine wichtige Rolle bei der
Krisenprävention spielen. Viele politische Konflikte sind letztendlich Konflikte
um die Nutzung der natürlichen und regenerierbaren Ressourcen (Wasser,
Fischerei, Weidegebiete) und beruhen damit auf Problemen, für die der
„moderne“ Naturschutz wichtige Lösungsmöglichkeiten entwickeln kann.
Naturschutz ist auch Instrument für die Förderung grenzüberschreitender
Zusammenarbeit und bildet zunehmend einen wichtigen Teil von Maßnahmen
der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Naturschutzmaßnahmen können
daher als vertrauensbildende Maßnahmen wirken und insbesondere in
Kombination mit weiteren entwicklungspolitischen Projekten in der jeweiligen
Region die Grundlagen für eine grenzüberschreitende, nachhaltige
Regionalplanung bilden.
Der Gedanke einer grenzüberschreitenden Naturschutzkooperation als
vertrauensbildende Maßnahme zur Krisenprävention und Konfliktmoderation geht
zurück auf die bisherigen positiven Erfahrungen aus regionalen
grenzüberschreitenden Wasser- bzw. Flussgebietskooperationen zwischen Staaten im
Spannungszustand bzw. mit sehr unterschiedlichen politischen, ökonomischen
und sozialen Ausgangsbedingungen, z. B. in den Bereichen der Donau-, Nil-
und Mekong-Flussgebiete oder im Balkan-Stabilitätspakt, bei dem
Wasserkooperationen einen Schwerpunkt darstellen.
Beispiele für Naturschutzkooperationen sind:
l Eine Machbarkeitsstudie für ein mögliches Projekt „Einrichtung eines
grenzüberschreitenden Biosphärenreservates im Altai“ im Vierländereck
Russland, Mongolei, Kasachstan und China soll in Kürze durchgeführt
werden.
l Auf der vom 26. bis 29. Juni 2002 in Berchtesgaden gemeinsam von BMU,
BMVEL (Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft), GTZ und UNEP als Beitrag zum „Jahr der Berge“ veranstalteten
internationalen Tagung „Der Alpenprozess – ein Beispiel für andere
Bergregionen“ wird eine von der Russischen Akademie der Wissenschaften und
dem Alpenforschungsinstitut erarbeitete und vom BMU gemeinsam mit dem
Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
geförderte Studie zu „Chancen transnationaler und grenzüberschreitender
Zusammenarbeit im Kaukasus“ vorgestellt, in der Natur- und
Artenschutzprojekte eine herausragende Rolle haben.
l In Südosteuropa hat sich im Rahmen des Stabilitätspakts mit dem „Regional
Environmental Reconstruction Programme (REReP)“ ein Forum gebildet,
das den Umweltschutz als wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der
Region nutzt. Unter den „Quick-Start-Projekten“, die durch das
Gebernetzwerk des REReP gefördert werden, sind eine Anzahl von
Naturschutzprojekten, wie z. B. der Aufbau des „Balkan Plant Conservation Network“
in den südosteuropäischen Ländern.
l Historisch kommt dem bereits aus den 1930er Jahren stammenden „Parks
for Peace“-Konzept für das südliche Afrika besondere Bedeutung zu.
Aktuell wird dieser Ansatz im Zusammenhang mit der regionalen,
wirtschaftlichen und politischen Integration des südlichen Afrikas unter der
Koordination der South African Development Community wiederbelebt.
Geplant ist die Etablierung von sieben grenzüberschreitenden
Naturschutzgebieten, von denen fünf bereits durch zwischenstaatliche Abkommen
gesichert sind.
Grundsätzlich ist Überbewertung der friedensstiftenden Funktion des
Naturschutzes ebenso falsch wie die Unterbewertung der regional zugrunde
liegenden wirtschaftlichen, kulturellen oder ethnischen Spannungen. Es ist zu
berücksichtigen, dass in den betroffenen Ländern beträchtliche Sensibilitäten zu
beachten sind, wenn die Förderung von Naturschutzkooperationen seitens der
Geberländer in einen Sicherheitskontext gestellt wird, da dies leicht als
Einmischung in innere Angelegenheiten bewertet wird.
Interessante konzeptionelle und strategische Schlussfolgerungen sind im
Übrigen auch von einer im November 2002 stattfindenden Tagung zum Thema
„Beitrag des Naturschutzes zum Konfliktmanagement und zur
Krisenprävention“ zu erwarten, die das Bundesamt für Naturschutz gemeinsam mit der
Heinrich Böll-Stiftung anbietet.
9. Welche Erfahrungen und welche Vorhaben gibt es auf diesem Gebiet in der
Zusammenarbeit mit den Staaten der arabischen Welt?
Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage auch auf den gesamten Nahen
Osten bezieht.
Hier gibt es insbesondere Erfahrungen in der tri- bzw. multilateralen
deutschisraelisch-palästinensisch-arabischen Naturschutzzusammenarbeit.
– 1994, 1997 und 1999 fanden Informationsreisen von Nationalpark-Rangern
in Deutschland statt. Der Besuch von zwei höheren Verwaltungsbeamten
und fünf „Rangern“ (höheres technisches Personal der Nationalparke) aus
Israel 1994 war bilateral, die beiden letzten Besuche bzw. Austausche 1997
und 1999 waren trilateral mit palästinensischer Beteiligung angelegt. Ziel
war der naturschutzfachliche Erfahrungsaustausch mit besonderem
Schwerpunkt auf nationalparkspezifische Aspekte wie Rangerausbildung,
Tourismusproblematik/Besucherlenkung, Finanzierungsmöglichkeiten,
Akzeptanz bei der ortsansässigen Bevölkerung usw.
– Vom 2. bis 6. Dezember 1997 fand in Bonn der israelisch-palästinensische
Workshop „Management and Protection of Flora and Fauna in Protected
Areas“ mit Beteiligung der diplomatischen Vertreter Israels und Palästinas
statt.
– 1999 erfolgte ein entsprechender Besuch von Vertretern der jeweiligen
Umweltministerien in Deutschland.
– Bis zum Ausbruch der Intifada (2000) stand zuletzt das multilateral
angelegte Projekt „Schutz wichtiger Rastplätze von Zugvögeln in Ländern des
Nahen Ostens“ (sog. Trittsteine-Projekt) im Mittelpunkt der
naturschutzbzw. gebietsschutzbezogenen Zusammenarbeit des BMU mit den arabischen
Staaten und Israel. Das Vorhaben wurde aufgrund derzeit mangelhafter
Erfolgsaussichten bis auf weiteres zurückgestellt.
– Seit Beginn der Intifada ist die deutsch-israelisch-palästinensische
Zusammenarbeit zum Erliegen gekommen.
Die tri- bzw. multilaterale (deutsch-israelisch-palästinensisch-arabische)
Naturschutzzusammenarbeit sollte immer auch der Förderung des Dialogs zwischen
Israel und seinen arabischen Nachbarn dienen. Die Erfahrungen der letzten
Jahre zeigen aber, dass bis zu einer allgemeinen politischen Beruhigung die
Erfolgsaussichten gebietsschutzbezogener multilateraler Maßnahmen sehr
skeptisch einzuschätzen sind.
Im Rahmen des Memorandum of Understanding zur Zusammenarbeit zwischen
BMU und dem Umweltministerium der Islamischen Republik Iran aus dem
Jahr 1992 sind im Jahr 2001 naturschutzfachliche Gespräche mit dem Ziel der
Erhaltung der kaspischen Wälder begonnen worden. In Teheran wurde ein
gemeinsames Seminar zu den konkreten ökologischen Erfordernissen zum Schutz
der Wälder und zur Fortbildung iranischen Forstpersonals durchgeführt.
Aufgrund der positiven Erfahrungen ist vorgesehen, den begonnenen Dialog
und die bilaterale Naturschutzzusammenarbeit zur Thematik der kaspischen
Wälder fortzusetzen.
In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit besteht mit mehreren
arabischen Staaten eine teilweise langjährige und sehr erfolgreiche Zusammenarbeit
im Schwerpunkt Umwelt und Ressourcenschutz, in deren Rahmen auch
Naturschutzvorhaben durchgeführt werden. Derzeit werden Naturschutzprojekte in
Algerien, Mauretanien und Marokko umgesetzt.
In Algerien ist dies das Projekt „Integriertes Umweltmanagement“, in
Mauretanien die Vorhaben „Integriertes Ressourcenmanagement in Ostmauretanien/
GIRNEM“, „Integrierte Ländliche Entwicklung in der Region Guidimakha“,
„Umsetzungsberatung für die VN-Umweltkonventionen zur Bekämpfung der
Wüstenbildung (CCD) und zum Erhalt der Biologischen Vielfalt (CBD)“,
„Managementberatung für den Nationalpark Banc d´Arguin“. Die derzeit in
Marokko laufenden Naturschutzvorhaben sind „Schutz und Bewirtschaftung
der Arganen“ und „Schutz natürlicher Ressourcen“.
10. Welche Rolle spielt Naturschutz in der wirtschaftlichen und kulturellen
Zusammenarbeit mit China und der Mongolei?
Grundlage der Umweltzusammenarbeit mit China ist das Abkommen vom
26. September 1994 zwischen dem BMU der Bundesrepublik Deutschland und
der Nationalen Umweltschutzbehörde der Volksrepublik China über die
Zusammenarbeit im Umweltschutz. „Schutz der Boden- und Wasserressourcen,
Schutz der Artenvielfalt und biologische Sicherheit, Schaffung und Schutz
einer ökologischen Umwelt“ ist ein vorrangiges Thema der Zusammenarbeit.
Am 12. und 13. Dezember 2000 fand in Peking die Deutsch-Chinesische
Umweltkonferenz 2000 „Gemeinsame Wege für eine nachhaltige Entwicklung“
statt. Mit etwa 400 deutschen und 600 chinesischen Teilnehmern aus Politik,
Verwaltung, Parlament, Wissenschaft, Unternehmen sowie etwa 100 deutschen
und chinesischen Journalisten war diese Konferenz die bisher mit Abstand
größte und umfassendste bilaterale Veranstaltung dieser Art.
Zum Abschluss der Konferenz wurde eine Gemeinsame Erklärung beider
Regierungen zum Umweltschutz verabschiedet, nach der sich künftige bilaterale
Aktivitäten auch mit Naturschutzthemen befassen sollen.
Das deutsche und das chinesische MAB-Nationalkomitee tauschen im Rahmen
von Gesprächen und gegenseitigen Besuchen Erfahrungen auf dem Gebiet des
MAB-Programms der UNESCO und des Managements von
Biosphärenreservaten aus.
Auf eine mögliche Naturschutzzusammenarbeit mit China und der Mongolei
im Rahmen eines Projektes „Einrichtung eines grenzüberschreitenden
Biosphärenreservates im Altai“ wurde bereits im Zusammenhang mit Frage 8
hingewiesen.
Im Bereich der kulturellen Zusammenarbeit Deutschlands mit China und der
Mongolei gibt es einzelne Initiativen aus dem Wissenschafts- und
Hochschulbereich, die den Naturschutz berühren (z. B. Wiederaufforstung).
Umwelt und Ressourcenschutz ist seit langem ein Schwerpunkt der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit China, der Naturschutz spielt dabei eine
wichtige Rolle. Im Süden des Landes werden Vorhaben zum Management eines
Naturschutzgebietes und zur Rehabilitierung und zum Schutz des
Tropenwaldes gefördert, die der Umsetzung der Konvention über die biologische Vielfalt
dienen. Hinzu kommen zahlreiche Vorhaben zum Schutz der Wälder, die die
Bundesregierung im Rahmen zweier chinesischer Aufforstungsprogramme
unterstützt.
„Umweltpolitik und Schutz natürlicher Ressourcen“ ist einer von zwei
Schwerpunkten der Entwicklungszusammenarbeit mit der Mongolei. Im Rahmen eines
abgeschlossenen und dreier laufender Vorhaben wird die lokale Umsetzung der
Rio-Konventionen, darunter auch die Biodiversitätskonvention unterstützt.
11. Wie wird die Naturschutz-Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation
und anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion (Baltikum, Weißrussland,
Ukraine, Kaukasusländer, Zentralasien) gestaltet, und welche Rolle spielt
Deutschland hier im Vergleich zu anderen EU-Staaten?
Wesentliche Grundlagen für die Umwelt- und Naturschutzzusammenarbeit mit
den Neuen Unabhängigen Staaten sind der von der UN-ECE initiierte Prozess
„Umwelt für Europa“ und die bilateralen Regierungsabkommen über die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes mit der Russischen
Föderation und der Ukraine. In der bilateralen Zusammenarbeit mit der Russischen
Föderation nehmen Naturschutz und Schutz der biologischen Vielfalt einen
großen Raum ein, wie die zu diesem Thema eingerichtete Arbeitsgruppe belegt.
Beispiele für die Förderung durch Deutschland sind u. a. die Unterstützung
Russlands bei der Nominierung russischer Gebiete als UNESCO-
Weltnaturerbegebiet, die Zusammenarbeit in der Baikalregion insbesondere zum Gesetz
„Über den Schutz des Baikalsees“, die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der
Landschaftsplanung und Eingriffsregelung, im Bereich ökologisches
Monitoring, im Bereich Ökotourismus und bei der Umweltbildung sowie beim
Projekt „Einrichtung eines grenzüberschreitenden Biosphärenreservates im Altai“.
In den Nachfolgestaaten der Sowjetunion leistet Naturschutz, als
vergleichsweise ideologisch wenig belastetes Thema, durch länderübergreifende Vorhaben
auch einen Beitrag zur Krisenprävention (s. auch Frage 8). Auf der
Internationalen Konferenz „Bewahrung des nationalen Natur- und Kulturerbes
Aserbaidschans“ im Mai 2002 wurden die Bedeutung des Natur- und
Ressourcenschutzes für den Erhalt der besonderen biologischen Vielfalt im Kaukasus
unterstrichen und Anstöße für die weitere bilaterale Zusammenarbeit u. a. auch
im Bereich des Naturschutzes gegeben. Die Bundesregierung beabsichtigt, im
Rahmen der Kaukasusinitiative des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung zum Erhalt der besonders hohen
Artenvielfalt in der Kaukasusregion für ein ökoregionales Naturschutzprogramm mit dem
Ziel der Einrichtung eines Biosphärenreservates, ab 2003 rund 4 Mio. Euro zur
Verfügung zu stellen.
Mit Georgien besteht seitens des BfN eine langjährige Zusammenarbeit auf
dem Gebiet der Biosphärenreservate und der nachhaltigen
Regionalentwicklung.
Auf die regelmäßig von BfN (INA Vilm) im Auftrag des BMU durchgeführten
Fortbildungs- und Beratungsveranstaltungen für Experten aus den
Nachfolgestaaten der Sowjetunion (seit 1990 ca. 35 Seminare, vor allem im Bereich
Schutzgebietsmanagement und Artenschutz) wurde bereits in der Antwort zu
Frage 4 hingewiesen.
Informationen, die eine Beurteilung der Rolle Deutschlands im Vergleich zu
anderen EU-Staaten ermöglichen, liegen hier nicht vor.
12. Welche Aktivitäten zum Schutz der biologischen Vielfalt gibt es seitens
der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Osterweiterung der
Europäischen Union?
Dem Schutz der biologischen Vielfalt kommt in der Umweltzusammenarbeit
der Bundesregierung mit den Mittel- und Osteuropäischen Ländern ein hoher
Stellenwert zu. Die Umweltschutzzusammenarbeit mit den EU-
Kandidatenländern Mittel- und Osteuropas (MOE) findet zum einen im Rahmen des
Beitrittsprozesses statt, bei dem das BMU die Beitrittsländer bei der Übernahme des
EU-Rechts, des „Acquis communautaire“ im Umweltbereich, das zahlreiche
Regelungen zum Schutz der Natur und der biologischen Vielfalt enthält,
unterstützt. Ein Beispiel ist die deutsche Beteiligung an einem EU-Phare/Twinning-
Projekt in Bulgarien zum Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und
Pflanzen.
Derzeit schult das BfN im Rahmen dieses EU-Twinning-Projektes Mitarbeiter
der WA-Vollzugsbehörden und des Zolls in Bulgarien in der Anwendung und
Umsetzung der Vorschriften des WA (Washingtoner Artenschutzabkommen).
Darüber hinaus kooperiert das BfN mit Beitrittsländern bei der Koordinierung
von Naturschutzinformationen für die Europäische Umweltagentur (EUA) in
Zusammenarbeit mit dem Europäischen Themenzentrum für Naturschutz und
Biodiversität.
Die Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm (INA) des BfN hat mit
einer Reihe von Veranstaltungen und Trainingsseminaren für die
osteuropäischen Beitrittskandidaten Anteil an dieser deutschen Beteiligung (s. auch
Frage 4). Im kommenden Jahr ist dort ein weiteres Trainingsseminar für alle
EU-Beitrittskandidaten geplant.
Die Bundesregierung unterstützt die osteuropäischen Staaten auch in den
Vorbereitungen auf den CBD-Verhandlungsprozess. Seit 1999 findet eine
Veranstaltungsreihe „Vorbereitung der Tagungen des wissenschaftlichen und
technischen Nebenorgans der CBD (SBSTTA)“ statt, zu der Wissenschaftler aus
ganz Europa eingeladen sind. Die Empfehlungen der Tagungen haben
beachtlichen Einfluss auf die Verhandlungen von SBSTTA und dienen gerade kleinen
Delegationen aus den EU-Beitrittsländern als wichtige Vorbereitung im CBD-
Prozess.
Die Bundesregierung hat dem CBD-Sekretariat die INA Insel Vilm als
regionales Trainingszentrum (Regional Center for Capacity Building) für Mittel- und
Osteuropa vorgeschlagen.
Die bilaterale Umweltzusammenarbeit mit den MOE basiert auf den mit den
Staaten abgeschlossenen Umweltschutzabkommen, in deren Rahmen das
Thema Naturschutz eine bedeutende Rolle spielt. Besonders mit den
Nachbarstaaten Polen und Tschechien stehen Fragen des Schutzes von Natur und
Landschaft in den Nachbarregionen im Mittelpunkt. Das deutsch-polnische
grenzübergreifende Naturschutzgebiet „Internationalpark Unteres Odertal“ hat
beispielgebenden Charakter für weitere Naturschutzgebiete entlang der Grenze.
Die Abstimmung von Pflege- und Entwicklungsplänen beiderseits der Grenze
und die enge Kooperation der Schutzgebietsverwaltungen gewährleisten einen
wirksamen Schutz der in diesen Gebieten lebenden Tier- und Pflanzenwelt und
ihrer Lebensräume. Die deutsch-polnische Arbeitsgruppe
„Grenzüberschreitender Naturschutz“, die auch Fragen der Errichtung des europäischen
ökologischen Netzes von Schutzgebieten (Natura 2000) diskutiert, und der
Programmrat „Internationalpark Unteres Odertal“, koordinieren unter der Leitung des
BMU die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.
Mit der Tschechischen Republik wird die Zusammenarbeit im Naturschutz von
einer 1999 eingerichteten Arbeitsgruppe geleitet und erfolgt vornehmlich in
den beiden grenzüberschreitenden Nationalparken Bayerischer Wald/Sumava
und Sächsische Schweiz/Böhmische Schweiz.
Die bilaterale Zusammenarbeit mit den Staaten Mittel- und Osteuropas wird
unterstützt durch das Beratungshilfeprogramm für den Umweltschutz in den
Staaten Mittel- und Osteuropas, das eine Vielzahl von Umweltprojekten auch
im Bereich des Naturschutzes in den Zielländern fördert. So wird zum Beispiel
in den Baltischen Staaten ein Projekt zur Umsetzung von Natura 2000
durchgeführt und in der Folge Estland bei speziellen Anforderungen der Umsetzung der
Vogelschutz-Richtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der
Einrichtung des Natura 2000-Schutzgebietsnetzes unterstützt.
Polen steht mit in weiten Teilen unberührten Naturlandschaften und aufgrund
der Strukturen seiner Landwirtschaft vor einer besonderen Herausforderung
hinsichtlich der im Rahmen der EU-Erweiterung einzuführenden EU-
Agrarpolitik. Hierbei wird es darauf ankommen, den ländlichen Raum nachhaltig zu
entwickeln und Konflikte zwischen Naturschutzzielen und landwirtschaftlicher
Nutzung zu entschärfen. Aus diesem Grund fördert das BMU das Projekt
„Integration von Umweltschutz in die Agrarpolitik“.
Eine wichtige Plattform für die Zusammenarbeit, auch mit osteuropäischen
Staaten, bei der Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen ist das European
Cooperative Programme for Crop Genetic Resources (ECP/GR). Die 34
Mitgliedstaaten nutzen Synergieeffekte durch die fachliche Zusammenarbeit bei
der langfristigen Erhaltung und Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen.
13. Inwieweit erfahren weitere internationale Übereinkommen, wie die Bonner
Konvention zum Schutz wandernder wild lebender Tierarten und deren
Regionalabkommen, die Berner Konvention über die Erhaltung der
europäischen wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihre natürlichen Lebensräume
oder das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), eine besondere
Unterstützung seitens der Bundesregierung, und wie wird das
Zusammenwirken dieser Übereinkommen mit der Biodiversitätskonvention gesehen?
Die Bundesrepublik Deutschland gehörte 1976 zu den Erstunterzeichnern des
Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Convention on International
Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora, CITES) und wirkte von
Anfang an aktiv an dessen Gestaltung und Weiterentwicklung mit. Die
Unterschutzstellung einer Vielzahl von Arten sowie die Verabschiedung etlicher
Resolutionen geht auf deutsche Vorschläge zurück. Insoweit wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva
Bulling-Schröter vom 8. März 2000 (Bundestagsdrucksache 14/2870) sowie die
Erklärung der Bundesregierung vom 23. März 2000 (Bundestagsdrucksache
14/8762) verwiesen. Die Bundesregierung ist insbesondere intensiv bemüht,
bei ihren Entscheidungen dem Vorsorgegedanken Rechnung zu tragen und das
Prinzip der Nachhaltigkeit im Rahmen von CITES in die Diskussion
einzubringen, um so langfristig mit den Instrumenten von CITES der Zerstörung der
biologischen Vielfalt durch den Handel mit bedrohten Tieren und Pflanzen
entgegenzuwirken.
Das Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten
(Bonner Konvention) ist auf Initiative Deutschlands 1979 abgeschlossen
worden. Deutschland ist Depositar des Übereinkommens und Gastland des
Sekretariats. Die Bundesregierung engagiert sich in besonderer Weise für diese
Konvention, deren Implementierung und Weiterentwicklung, so z. B. durch
maßgebliche Mitgestaltung der Anhänge des Übereinkommens, durch die
Ausrichtung eines Festaktes mit internationalen Gästen am 23. Juni 1999 aus
Anlass des 20-jährigen Jubiläums der Konvention und durch Ausrichtung der
kommenden 7. Vertragsstaatenkonferenz (18. bis 24. September 2002) in Bonn.
Zu der diesjährigen Vertragsstaatenkonferenz werden Resolutionen vorbereitet,
die mögliche Gefährdungen wandernder Tiere, insbesondere Zugvögel, durch
Offshore-Windkraftanlagen und von Mittelspannungsleitungen ansprechen
sollen. Ferner wird dort ein umfassender Bericht zur Erhaltungssituation und zum
Schutz wandernder Tierarten in Deutschland vorgelegt.
Deutschland ist Vertragspartei von vier der unter der Bonner Konvention
ausgearbeiteten Regionalabkommen, nämlich
l dem Abkommen zum Schutz der Seehunde im Wattenmeer vom 16. Oktober
1990
l dem Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa vom 4.
Dezember 1991
l dem Abkommen zur Erhaltung der Kleinwale in der Nord- und Ostsee vom
31. März 1992
l dem Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen Wasservögel
vom 16. Juni 1995.
Die Umsetzung und Fortentwicklung dieser Regionalabkommen, deren
Sekretariate ebenfalls ihren Sitz in Deutschland haben, ist ein besonderes Anliegen
der Bundesregierung. Erwähnenswert sind u. a. die besonderen
Forschungsanstrengungen, die auf Bundesebene zum Schutz gerade dieser Arten
durchgeführt werden; diese haben vielfach Vorbildcharakter in der
Staatengemeinschaft und kommen auch den weiteren Arealstaaten zugute.
Viele Vorgaben aus dem Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen
wild lebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom
19. September 1979 (Berner Konvention) entsprechen Verpflichtungen der EG-
Richtlinien des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden
Vogelarten (RL 79/409/EWG, sog. Vogelschutzrichtlinie) sowie vom 21. Mai
1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere
und Pflanzen (RL 92/43/EWG, sog. Flora-Fauna-Habitat(FFH)-Richtlinie). Die
Bundesregierung engagiert sich in verschiedenen Arbeitsgruppen unter der
Berner Konvention.
Aufgrund ihres übergreifenden Ansatzes erfordert die Umsetzung der CBD in
besonderem Maße die Zusammenarbeit mit anderen Übereinkommen,
Institutionen und Prozessen mit Bezug zur biologischen Vielfalt. Zu diesem Zwecke
sind „Memoranda of Cooperation“ zwischen den Sekretariaten der CBD und
den Sekretariaten der in der Frage angesprochenen Konventionen CITES und
Bonner Konvention sowie einer Reihe weiterer Institutionen (Ramsar-
Konvention, the World Conservation Union (IUCN), Weltbank, United Nations
Conference on Trade and Development (UNCTAD), Food and Agriculture
Organization of the United Nations (FAO)) abgeschlossen worden.
Zwischen der Konvention über die biologische Vielfalt und den speziellen
Artenschutzübereinkommen gibt es eine intensive Zusammenarbeit mit dem Ziel
der jeweiligen Ergänzung und zur Vermeidung von Doppelarbeit.
Die Bonner und die Berner Konvention sowie das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen (CITES) sowie auch die Regionalabkommen enthalten jeweils
ein spezielles Instrumentarium, um auf internationaler Ebene bestimmten
Gefährdungssituationen effektiv zu begegnen und können damit die Konvention
über die biologische Vielfalt unterstützen.
Bei der letzten CITES-Vertragsstaatenkonferenz wurde ein Aktionsplan zur
weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen CITES und CBD sowie
anderen biodiversitätsbezogenen multilateralen Umweltübereinkommen
verabschiedet. Die 6. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die
biologische Vielfalt in Den Haag hat die Bonner Konvention als führenden Partner
zum Schutz wandernder Tiere anerkannt und ein gemeinsames
Arbeitsprogramm beschlossen.
Zwischen der Berner Konvention und der Konvention über die biologische
Vielfalt gibt es eine enge internationale Zusammenarbeit in Bezug auf das
Themenfeld invasive gebietsfremde Arten.
Die Bundesregierung unterstützt und fördert die Aktivitäten zur
Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung der verschiedenen
Naturschutzkonventionen.
14. Welche Rolle spielen die Zusammenhänge zwischen Klimaschutz und
Schutz der biologischen Vielfalt in der nationalen und internationalen
Arbeit im Rahmen der CBD, und welche Rolle kommt insbesondere der
Frage von CO2-Senken zu?
Veränderungen des Klimas werden Veränderungen der biologischen Vielfalt
nach sich ziehen. Ziel der Klimakonvention ist es u. a., diesen Prozess so zu
verlangsamen, dass sich die Tier- und Pflanzenwelt auf natürliche Weise an die
veränderten Bedingungen anpassen kann (Problem: für viele
Lebensgemeinschaften gibt es keine „Ausweichmöglichkeiten“: z. B. können Gemeinschaften
im alpinen Bereich nicht mehr weiter „nach oben“ wandern).
Die biologische Vielfalt hat aber auch entscheidenden Einfluss auf das Klima.
Daraus folgt einerseits: Durch Verlust biologischer Vielfalt (z. B. durch
Abholzen großer Waldflächen – sei es in den Tropen oder wie zz. in Sibirien – durch
Abtorfen großer Moorflächen usw.) wird auch das Klima nachhaltig
beeinflusst. Andererseits kann aber auch durch den Schutz biologischer Vielfalt
gleichzeitig Klimaschutz betrieben werden.
Die Ziele der beiden Konventionen zur biologischen Vielfalt und zum
Klimaschutz sind ähnlich gerichtet. Konflikte sind in einzelnen Fällen jedoch nicht
auszuschließen. Um Synergien möglichst gut zu nutzen und zuwiderlaufende
Aktivitäten und Maßnahmen zu vermeiden, ist eine enge Kooperation zwischen
den Gremien der Konventionen notwendig.
Deshalb wurde im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
(CBD) in den letzten zwei Jahren auf eine verstärkte Zusammenarbeit mit der
Klimarahmenkonvention (UNFCCC) auf internationaler und nationaler Ebene
hingearbeitet und dies auf der 6. Vertragsstaatenkonferenz der CBD im April
2002 durch einen Beschluss bekräftigt.
Von besonderer Bedeutung in diesem Kontext ist die Integration von
Biodiversitätsaspekten in die unter der Klimarahmenkonvention/dem Kyoto-Protokoll
angestrebten Klimaschutzmaßnahmen (z. B. Aufforstungsmaßnahmen als CO2-
Senken). Bei der Frage der CO2-Senken (Aufforstung und Wiederaufforstung)
im Clean Development Mechanism des Kyoto-Protokolls setzt die
Bundesregierung mit der EU in den internationalen Verhandlungen und bei der
praktischen Projektentwicklung die bisher erreichte Berücksichtigung von
anspruchsvollen ökologischen und sozialen Standards fort. Es soll insbesondere
den Anliegen der lokalen Bevölkerung sowie den Vorgaben der CBD und des
United Nations Forum on Forests (UNFF) Rechnung getragen werden.
Die gemeinsam von BfN und UBA auf der Insel Vilm durchgeführte Tagung
„Climate Protection and Conservation of Biodiversity – How to solve possible
conflicts and find win-win-solutions“ (9. bis 11. Dezember 2001) kann als eine
wichtige Auftaktveranstaltung zur Förderung des Dialogs angesehen werden.
Der Workshopbericht diente u. a. als Diskussionsgrundlage für eine „ad-hoc
technical expert group on biodiversity and climate change“ (ca. 30 weltweit
ausgewählte Experten) der CBD, die im Januar dieses Jahres mit deutscher
Beteiligung zum ersten Mal tagte (noch ein weiteres Treffen ist für Herbst dieses
Jahres geplant). Die Expertengruppe soll Empfehlungen für die bessere
Integration von Biodiversitätsaspekten im Verhandlungsprozess der Klimakonvention
erarbeiten.
Auf Anregung des Nebenorgans für wissenschaftliche, technische und
technologische Fragen (SBSTTA) der CBD ist nach Beschluss der 7.
Vertragsstaatenkonferenz der UNFCCC Ende 2001 eine gemeinsame Kontaktgruppe (Joint
Liaison Group) der Sekretariate der beiden Übereinkommen eingerichtet
worden, die auch das Sekretariat des UN-Übereinkommens zur Bekämpfung
der Wüstenbildung (UN CCD) einbezieht, und die bereits mehrfach
zusammengekommen ist.
Der Zwischenstaatliche Ausschuss für Klimafragen (Intergovernmental Panel
on Climate Change, IPCC) hat im April 2002 auf Bitte des SBSTTA/CBD
einen Technischen Bericht zu Klimawandel und biologischer Vielfalt
verabschiedet. Der Bericht fasst die Ergebnisse der verschiedenen Sachstands- und
Sonderberichte des IPCC im Hinblick auf die beiden Umweltziele zusammen.
Das Nebenorgan für wissenschaftliche und technische Fragen (SBSTA) des
UNFCCC hat bei seiner 16. Sitzung im Juni 2002 beschlossen, die Sekretariate
der Konventionen und die gemeinsame Kontaktgruppe um weitergehende
Arbeiten zu bitten. Insbesondere soll ein Übersichtspapier (scoping paper)
erstellt werden, das übergreifende Themenbereiche und Aktivitäten in Bereichen
wie Technologieentwicklung und -transfer, Erziehung und Bildung,
systematische Beobachtung, Forschung, Klimafolgen und Anpassung, Kapazitätsaufbau,
terrestrische, aquatische und marine Ökosysteme sowie Berichterstattung unter
den Konventionen beinhalten soll. SBSTA/FCCC wird sich auch künftig
weiterhin mit Querbeziehungen zwischen Klimawandel und biologischer Vielfalt
beschäftigen, das nächste Mal bereits bei seiner 17. Sitzung im Oktober 2002 in
Neu Delhi.
Bei der Durchführung von Maßnahmen in Entwicklungsländern legt die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit Wert auf die Realisierung von Synergien
bezüglich der Ziele der beiden Konventionen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333]