Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Internationalen Dienstes
der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Ina Lenke, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Jörg von Essen, Ulrike Flach, Rainer Funke, Joachim Günther (Plauen), Klaus Haupt, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Dr. Irmgard Schwaetzer, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
Vorbemerkung
Im Mai 1999 kündigte die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Christine Bergmann, an, dass in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ein Freiwilligengesetz erarbeitet werden solle. Noch im November 2000 bestätigte sie ein solches Vorhaben.
Nun war aber in den letzten Wochen zu vernehmen, dass es ein solches Gesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr gäbe.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen8
Für wann plant die Bundesregierung die Vorlage eines Freiwilligengesetzes?
Wenn nicht mehr in dieser Legislaturperiode, warum nicht?
Gibt es bereits einen Referentenentwurf?
Wenn nicht, wann ist damit zu rechnen?
Plant die Bundesregierung eine Gleichstellung eines freiwilligen Dienstes in Israel mit einem freiwilligen Dienst in der EU?
Wenn nicht, warum nicht?
Wird die Anerkennung eines Dienstes im Ausland nach § 14b Zivildienstgesetz Teil des geplanten Gesetzes sein?
Wenn nicht, warum nicht?