Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 14/6819
14. Wahlperiode 21. 08. 2001
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 20. August 2001
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Dr. Max Stadler,
Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/6772 –
Fahndung nach dem früheren Staatssekretär Dr. Holger Pfahls
Bei den Ermittlungen deutscher Staatsanwaltschaften und des 1.
Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zu den Lieferungen von
Fuchs-Panzern nach Saudi-Arabien und bei der Privatisierung der Leuna-
Raffinerie scheint der frühere Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Dr. Holger
Pfahls, eine Schlüsselrolle zur Aufklärung der beiden Vorgänge einzunehmen.
Seine Vernehmung könnte eventuell wichtige Erkenntnisse bringen.
Vo r b e m e r k u n g
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg, auf welches sich
die Fragen teilweise beziehen, stellt eine Angelegenheit des Freistaates Bayern
dar, über deren Einzelheiten die Bundesregierung nicht unterrichtet ist. Fragen
im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Sachverhalten sind in den
dafür vorgesehenen Gremien zu besprechen.
1. Seit wann wird Dr. Holger Pfahls mit Haftbefehl gesucht?
Die Einleitung von Fahndungsmaßnahmen zur Strafverfolgung obliegt hier den
Strafverfolgungsbehörden des Freistaates Bayern. Die Bundesregierung ist für
die Erteilung von Auskünften über das strafrechtliche Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft Augsburg gegen Dr. Holger Pfahls nicht zuständig. Auf die
Antworten zu Fragen 2, 5, 8 und 15 wird verwiesen.
2. Welche Staatsanwaltschaft hat einen Haftbefehl gegen Dr. Holger Pfahls
erlassen?
Untersuchungshaft nach der Strafprozessordnung wird ausschließlich durch einen
richterlichen Haftbefehl angeordnet. Der Bundesregierung ist nur der Erlass eines
Haftbefehls durch das Amtsgericht Augsburg vom 22. April 1999 bekannt.
3. Auf welche Gründe stützt sich der Haftbefehl gegen den früheren
Staatssekretär Dr. Holger Pfahls?
Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg fällt in den
Verantwortungsbereich des Freistaates Bayern.
4. Hat Dr. Holger Pfahls persönlich oder über andere Personen nach
Ausstellung des Haftbefehls deutschen Behörden seine freiwillige Rückkehr nach
Deutschland angeboten und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Fahndung
nach Dr. Holger Pfahls zu unterstützen?
Die Einleitung von Fahndungsmaßnahmen zur Strafverfolgung aus einem
Haftbefehl, wie etwa die Ausschreibung im Schengener Informationssystem
(SIS) oder über Interpol, obliegt der dafür zuständigen
Strafverfolgungsbehörde. Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat Dr. Holger Pfahls aufgrund des
Haftbefehls des Amtsgerichts Augsburg vom 22. April 1999 zur Festnahme im
In- und Ausland ausschreiben lassen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) führt seit Mai 1999 Zielfahndungsmaßnahmen
nach Dr. Holger Pfahls durch.
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit von
Dr. Holger Pfahls im Zusammenhang mit der Lieferung von Fuchs-
Panzern nach Saudi-Arabien?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das
Bundesministerium der Verteidigung haben alle einschlägigen Akten, soweit sie
aufgefunden wurden, dem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages
vorgelegt.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Tätigkeit von
Dr. Holger Pfahls im Zusammenhang mit der Privatisierung der Leuna-
Raffinerie?
In der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Irmgard Karwatzki vom
29. Dezember 1997 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Peter
Struck wurde seinerzeit ausgeführt (Bundestagsdrucksache 13/9585), dass
Dr. Holger Pfahls als Rechtsanwalt Vertreter des Elf-Konzerns begleitet und an
deren Besprechung am 10. Juli 1992 im Bundeskanzleramt mit ChefBK
teilgenommen hat. Dabei wurden Fragen zum Privatisierungsprojekt Leuna/Minol
erörtert. Auf diese Besprechung haben die Bundesanstalt für
vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und das Bundesministerium der Finanzen in
ihren Berichten an den 1. Untersuchungsausschuss hingewiesen. Darüber hinaus
soll Staatssekretär a. D. Dr. Holger Pfahls laut einem der Bundesregierung und
dem 1. Untersuchungsausschuss vorliegenden Vernehmungsprotokoll in
Tätigkeiten für Elf einbezogen gewesen sein.
8. Welche Unterstützung haben deutsche Staatsanwaltschaften durch die
Bundesregierung erhalten, um den Haftbefehl gegen Dr. Holger Pfahls
vollstrecken zu können?
Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat zur Ermittlung des Aufenthaltsortes des
Beschuldigten Rechtshilfeersuchen an Luxemburg, Spanien, Frankreich,
Österreich, die Niederlande, Belgien, Großbritannien, Schweden, Kanada, Singapur,
Monaco, Liechtenstein und an die Schweiz gestellt. Außerdem wurden die
taiwanischen Behörden um Rechtshilfe ersucht. Diese wurden entweder der
Bundesregierung vorab gemäß Nummer 7 der Zuständigkeitsvereinbarung
zwischen der Bundesregierung und den Ländern vorgelegt und danach auf dem in
den einschlägigen völkerrechtlichen Übereinkünften über die Rechtshilfe in
Strafsachen enthaltenen unmittelbaren Geschäftsweg an die ersuchten Staaten
übermittelt oder, soweit für diese Ersuchen der diplomatische oder
justizministerielle Geschäftsweg (über das Bundesministerium der Justiz) vorgesehen ist,
durch die Bundesregierung weitergeleitet.
9. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Dr. Holger Pfahls im
Zusammenhang mit der Lieferung von Fuchs-Panzern an Saudi-Arabien
Zahlungen erhalten hat?
Nein. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
10. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob Dr. Holger Pfahls im
Zusammenhang mit der Privatisierung der Leuna-Raffinerie Zahlungen
erhalten hat?
Aus den Akten der BvS und des Bundesministeriums der Finanzen im
Zusammenhang mit der Privatisierung der Leuna-Raffinerie ergeben sich keine
Erkenntnisse über etwaige Zahlungen an Dr. Holger Pfahls. Nach einer von der
Presse veröffentlichten Übersicht des Genfer Voruntersuchungsrichters wurden
ursprünglich von Elf stammende Gelder von Konten, über die Dieter Holzer
verfügen konnte, u. a. an Dr. Holger Pfahls überwiesen. Ein Zahlungsgrund ist
dabei nicht vermerkt. Die Akten des schweizerischen Ersuchens um
Übernahme der Strafverfolgung in dem Genfer Verfahren werden derzeit vom
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof geprüft.
11. Welche Beweise gibt es zurzeit gegen Dr. Holger Pfahls, die einen
Haftbefehl rechtfertigen?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
12. Welche ausländischen Ermittlungsbehörden sind von der
Bundesregierung um Tätigkeit bei der Vollstreckung des Haftbefehls gegen Dr.
Holger Pfahls gebeten worden?
Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 8 wird verwiesen.
13. Hat es beim Bundeskriminalamt für die Zielfahndung nach Dr. Holger
Pfahls eine personelle Verstärkung gegeben?
Für die Zielfahndung nach Dr. Holger Pfahls wurden innerhalb des
Bundeskriminalamts ab Juli 1999 Kräfte in erheblichem Umfang auf Dauer verlagert
bzw. zusammengezogen.
14. Aus welchen Gründen sind die Aufenthaltsorte von Dr. Holger Pfahls seit
dem 3. Juli 1999 nicht feststellbar?
Die internationalen polizeilichen und strafprozessualen Fahndungsmaßnahmen
wurden bzw. werden, soweit die Bundesregierung betroffen ist, voll
ausgeschöpft. Diese beinhalten insbesondere eine Vielzahl von Rechtshilfeersuchen
in das Ausland, auf deren Erledigung in zeitlicher und qualitativer/quantitativer
Hinsicht nur bedingt Einfluss genommen werden kann. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
15. Aus welchen Gründen war es nicht möglich, Dr. Holger Pfahls vor dem
3. Juli 1999 festzunehmen?
Das BKA wurde am 10. Mai 1999 durch den Generalstaatsanwalt beim
Oberlandesgericht München um Zielfahndung nach Dr. Holger Pfahls ersucht. Das
BKA hat die Übernahme der Fahndung am 17. Mai 1999 bestätigt. Zu diesem
Zeitpunkt hielt sich der Gesuchte in Taiwan in einem Krankenhaus auf.
Nach Bekanntwerden des Aufenthalts des Verfolgten auf Taiwan bedurfte es
umfangreicher Sondierungen (auch zu Verfahrens- und Formfragen), um eine
grundsätzliche Bereitschaft der zuständigen taiwanischen Stellen zu erreichen,
den Verfolgten abzuschieben oder auszuliefern. Dabei war zu berücksichtigen,
dass Taiwan von der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich als Staat
nicht anerkannt ist. Es bestehen keine diplomatischen Beziehungen. Ein
Auslieferungsverkehr findet nicht statt. Die deutschen Interessen in Taiwan wurden
damals vom Deutschen Wirtschaftsbüro (DWB) und werden heute vom
Deutschen Institut wahrgenommen.
Am 2. Juni 1999 teilte der Generaldirektor für europäische Angelegenheiten
des taiwanischen Außenministeriums mündlich mit, dass die taiwanische Seite
einer Abschiebung des Verfolgten zustimmen werde, wenn passbeschränkende
Maßnahmen ergriffen würden. Entsprechende Maßnahmen wurden mit
Kenntnis der taiwanischen Behörden sofort eingeleitet. Sie konnten jedoch nicht
zugestellt werden, da die Mitarbeiter des DWB keinen direkten Kontakt zu dem
Gesuchten während seines Aufenthalts im Krankenhaus in Taipei erhielten.
Von der Staatsanwaltschaft Augsburg wurde vorsorglich ein
Rechtshilfeersuchen zur Festnahme und Auslieferung an die Bundesrepublik Deutschland
gestellt, obwohl ein Auslieferungsverkehr nicht stattfindet. Dieses Ersuchen
wurde am 2. Juli 1999 vom DWB in Taiwan an die zuständigen taiwanischen
Stellen und gleichzeitig an das taiwanische Wirtschafts- und Kulturbüro in
Bonn übergeben.
Weshalb eine Festnahme durch die taiwanischen Behörden nicht erfolgte, ist
der Bundesregierung nicht bekannt. Am 5. Juli 1999 teilte das taiwanische
Außenministerium fernmündlich mit, dass der Verfolgte Taiwan am 3. Juli
1999 in Richtung Hongkong verlassen habe.
16. Ist Dr. Holger Pfahls während seines Aufenthalts auf Taiwan vom
Bundeskriminalamt beobachtet worden?
Nein
17. An wie viele Länder hat die Bundesregierung ein Rechtshilfe- und
Auslieferungsersuchen für eine Festnahme und Auslieferung von Dr. Holger
Pfahls gestellt?
Auf die Antworten zu den Fragen 8 und 15 wird verwiesen.
Ein Auslieferungsersuchen wurde nur an Taiwan gerichtet. Ein
Auslieferungsersuchen setzt voraus, dass der Verfolgte in dem betreffenden Staat/Gebiet
tatsächlich angetroffen wurde.
Die internationale Fahndung über Interpol und im Schengener
Informationssystem enthält die konkrete Zusage, im Falle des Antreffens des Verfolgten ein
Auslieferungsersuchen zu stellen.
18. Warum ist es zwischen dem 18. Juni 1999 und dem 5. Juli 1999 nicht
möglich gewesen, eine Vollstreckung des Haftbefehls gegen Dr. Holger
Pfahls durchzuführen?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
19. In welcher Form ist die Bundesregierung tätig geworden, um die
Fahndung nach Dr. Holger Pfahls zu unterstützen?
Auf die Antworten zu den Fragen 5, 8 und 15 wird verwiesen.
20. Aus welchen Gründen haben deutsche Zielfahnder immer wieder die
Spur von Dr. Holger Pfahls verloren?
Dr. Holger Pfahls hielt sich bis zum 3. Juli 1999 in Taiwan auf. Am Abend
dieses Tages ist er den Ermittlungen zufolge nach Hongkong geflogen. Eine
Einreise in Hongkong konnte nicht festgestellt werden. Seitdem liegen keine
konkreten Hinweise auf seinen Aufenthaltsort vor.
21. Sind auch private Zielfahnder eingeschaltet worden, um den
Aufenthaltsort von Dr. Holger Pfahls zu ermitteln?
Nein
Dem BKA ist bekannt, dass Pressevertreter (DER SPIEGEL/FOCUS u. a.)
eigeninitiativ tätig sind, den Aufenthalt von Dr. Holger Pfahls festzustellen.
22. Ist die Bundesregierung bereit, zusätzliche finanzielle Mittel für das
Bundeskriminalamt bereitzustellen, um einen baldigen Fahndungserfolg
zu ermöglichen?
Die dem BKA zur Verfügung stehenden Ressourcen reichen aus, um alle im
Rahmen der Zielfahndung nach Dr. Holger Pfahls erforderlichen Maßnahmen
zu ergreifen.
23. Ist die Bundesregierung bereit, für Personen, die Auskunft über den
Aufenthaltsort von Dr. Holger Pfahls geben könnten, Belohnungen zu
zahlen?
Auf die Zuständigkeit der Behörden des Freistaates Bayern wird verwiesen.
24. Ist die Bundesregierung bereit, für Personen, die Auskunft über den
Aufenthaltsort von Dr. Holger Pfahls geben können, die
„Kronzeugenregelung“ gelten zu lassen?
Das strafrechtliche Verfahren fällt in die Zuständigkeit des Freistaates Bayern.
25. Erhält Dr. Holger Pfahls als ehemaliger Staatssekretär im BMVg und als
ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz
Versorgungsbezüge und wenn ja, in welcher Höhe?
Dr. Holger Pfahls erhält keine Versorgungsbezüge.
26. Bis wann ist oder war der deutsche Reisepass von Dr. Holger Pfahls
gültig?
Dr. Holger Pfahls ist im Besitz mehrerer Reisepässe, deren jeweilige
Gültigkeitsdauer sich in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht feststellen ließ.
27. Besaß Dr. Holger Pfahls einen Diplomatenpass oder ein ähnliches
Ausweisdokument und bis wann war oder ist dieses Dokument gültig?
Das Auswärtige Amt hat Dr. Holger Pfahls nach seinem Ausscheiden aus dem
öffentlichen Dienst keinen amtlichen Pass (Dienst- und Diplomatenpass)
ausgestellt. Bei Beginn der Fahndung 1999 wurde festgestellt, dass Dr. Holger
Pfahls auch aus seiner Zeit im öffentlichen Dienst keinen amtlichen Pass mehr
hatte.
28. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass der frühere
Staatssekretär Dr. Holger Pfahls Firmen in Panama hat?
In dem in Genf anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zum Fall
„Elf/Leuna“, zu dem die Bundesrepublik Deutschland als sog. Privatbeteiligte
zugelassen wurde, hat sich ergeben, dass Dr. Holger Pfahls möglicherweise
wirtschaftlich Berechtigter an verschiedenen Gesellschaften war, die ihren Sitz
in Panama hatten. Die derzeitigen Eigentumsverhältnisse an diesen
Gesellschaften sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Kopien der strafrechtlichen Verfahrensakten aus Genf wurden dem
Generalbundesanwalt zur Verfügung gestellt.
29. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass
Presseveröffentlichungen stimmen, nach denen zwischen August 1992 und November 1993 auf
Konten, die Dr. Holger Pfahls begünstigen, mehr als 15 Mio. DM
verbucht worden sind? (DER SPIEGEL vom 18. Juni 2001)?
Aus dem in Genf anhängigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zum Fall
„Elf/Leuna“, zu dem die Bundesrepublik Deutschland als sog. Privatbeteiligte
zugelassen wurde (vgl. Antwort zu Frage 28) lassen sich u. a. auch
Zahlungsströme von mehr als 15 Mio. DM auf Konten nachvollziehen, deren
wirtschaftlich Berechtigter möglicherweise Staatssekretär a. D. Dr. Holger Pfahls war.
Eigene Erkenntnisse hierzu liegen der Bundesregierung nicht vor.
30. Welche internationalen Behörden hat die Bundesregierung um Mithilfe
bei der Fahndung nach Dr. Holger Pfahls gebeten?
Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 8 wird verwiesen.
31. Aus welchen Gründen war eine Festnahme von Dr. Holger Pfahls bei
seinem Aufenthalt in Hongkong nicht möglich?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
32. Hat die Bundesregierung alle deutschen Auslandsvertretungen über die
Suche nach Dr. Holger Pfahls und den ausgestellten Haftbefehl informiert
und wenn ja, wann ist das geschehen?
Soweit das Auswärtige Amt Hinweise auf einen etwaigen Aufenthaltsort von
Dr. Holger Pfahls erhielt, wurden die zuständigen Auslandsvertretungen
informiert.
33. Ist gegen den ehemaligen Staatssekretär Dr. Holger Pfahls ein
Disziplinarverfahren eingeleitet worden und wenn ja, wann ist das geschehen?
Nein. Als die gegen Dr. Holger Pfahls erhobenen Vorwürfe bekannt wurden,
war er bereits auf eigenen Antrag aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden.
34. Ist die Bundesanwaltschaft in der Fahndung nach Dr. Holger Pfahls tätig?
Nein. Das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Holger Pfahls wird von der
Staatsanwaltschaft Augsburg geführt, ihr obliegen auch die Fahndungsmaßnahmen.
35. Trifft es zu, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg am 16. Juni 1999 die
Geschäftsleitung der „Raiffeisenbank Gmund am Tegernsee eG“
aufgefordert hat zu erklären, von welchem ausländischen Kreditinstitut eine
Gutschrift durch einen Auslandszahlungsauftrag in Höhe von 500 000
DM zugunsten eines Familienangehörigen von Dr. Holger Pfahls erfolgt
ist?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
36. Von welchem ausländischen Kreditinstitut erfolgte die Gutschrift?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
37. Gibt es ein Schreiben des Bundeskriminalamtes an das Central Bureu of
Investigation (CBI) in Taiwan, in dem die Behauptung aufgestellt wird,
dass Dr. Holger Pfahls mit Hilfe eines D. H. und dessen Sohn N. am
3. Juli 1999 Taiwan verlassen hat?
Ein solches Schreiben des BKA war an das DWB in Taiwan gerichtet und
wurde von dort in Absprache mit dem BKA an das Central Bureau of
Investigation in Taiwan weitergeleitet.
38. Trifft es zu, dass D. H. im Mai 1999 auf Taiwan mit einem deutschen
Reisepass mit der Nummer 233 3046 003 eingereist ist?
Ja
39. Trifft es zu, dass bei der Einreise von D. H. auf Taiwan mit der deutschen
Passnummer 233 3046 003 der Name „Holger, Dieter, Hans“ registriert
worden ist?
Ja
40. Trifft es zu, dass D. H. ein ehemaliger Kontaktmann des
Bundesnachrichtendienstes (BND) ist oder dass D. H. Kontakte zum BND unterhalten
hat?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
41. Kann die Bundesregierung Presseveröffentlichungen bestätigen und hat
sie selber Kenntnis darüber, dass Dr. Holger Pfahls am 3. Juli 1999 mit dem
Flug CX 451 von Taipeh nach Hongkong geflogen ist (DER SPIEGEL
45/2000 vom 6. November 2000)?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
42. Trifft es zu, dass Dr. Holger Pfahls am 3. Juli 1999 auf seinem Flug nach
Hongkong von Angehörigen des taiwanesischen Geheimdienstes
begleitet worden ist?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
43. Welche Kontakte gibt oder gab es zwischen dem taiwanesischen
Geheimdienst und dem BND bei der Fahndung nach Dr. Holger Pfahls?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
44. Trifft es zu, dass im Frühsommer 2000 eine Delegation des BND sich in
Taiwan aufgehalten hat und dort Treffen mit dem taiwanesischen
Geheimdienst „Guojia Anquanju“ stattgefunden haben?
Auf die Vorbemerkung wird verwiesen.
45. Treffen Presseveröffentlichungen zu, dass das Bundeskriminalamt in
einem Protokoll festgestellt hat, dass D. H. dem ehemaligen Staatssekretär
Dr. Holger Pfahls bei der Ausreise von Taiwan nach Hongkong am 3. Juli
1999 geholfen hat (DER SPIEGEL 45/2000 vom 6. November 2000)?
Ja
46. Trifft es zu, dass Dr. Holger Pfahls am 31. Dezember 1997 auf dem
Flughafen in Brüssel/Belgien den Verlust eines Reisepasses mit der Nummer
823 4021 943 gemeldet hat?
Nach Erkenntnissen des BKA hat Dr. Holger Pfahls bei der deutschen
Botschaft in Brüssel am 3. Februar 1997 einen Passverlust (Passnummer 823 4021
943) aufgrund Diebstahls am Flughafen Brüssel am 30. Januar 1997 (nicht
31. Dezember 1997) gemeldet.
47. Trifft es zu, dass am 28. Mai 1999 ein deutscher Diplomat oder ein
Bevollmächtigter der Bundesrepublik Deutschland Dr. Holger Pfahls im
Krankenhaus „Veterans General Hospital“ mitgeteilt hat, dass seine
deutschen Identitätspapiere ab sofort ungültig seien?
Nein. Ein Mitarbeiter des DWB, der Dr. Holger Pfahls dort ein
Passentzugsschreiben, das sich auf die deutschen Reisepässe Nummer 350 1114 119
(ausgestellt durch die Botschaft Brüssel am 3. Februar 1997) sowie
Nummer 823 4021 943 (ausgestellt am 10. Dezember 1992 in Tegernsee) bezog,
persönlich übergeben wollte, wurde daran durch Krankenhauspersonal und die
taiwanische Polizei gehindert. Das Schreiben wurde daraufhin an den
Stationsarzt zur Weiterleitung an Dr. Holger Pfahls übergeben.
48. Welche Auswirkung hat die sofortige Ungültigkeit von deutschen
Identitätspapieren bei einem Aufenthalt im Ausland?
Der Betroffene kann sich in diesem Fall nicht mehr mit gültigen deutschen
Identitätspapieren ausweisen.
Welche weiteren Auswirkungen dies hat, richtet sich nach dem Recht des
Aufenthaltsstaates.
49. Welchen Kontakt hatten Angehörige deutscher Behörden während des
Aufenthalts von Dr. Holger Pfahls auf Taiwan mit ihm und wann hatten
sie Kontakt?
Dr. Holger Pfahls wurde am 12. Mai 1999 von einem Mitarbeiter des DWB
Teipei im „Veterans General Hospital“ besucht. Weitere Kontakte wurden
verhindert.
Auf die Antwort zu Frage 47 wird verwiesen.
50. Hat es während des Aufenthalts von Dr. Holger Pfahls auf Taiwan eine
Beobachtung der Abflüge in Taipeh durch Angehörige deutscher
Behörden gegeben?
Nein. Soweit die Frage die Tätigkeit von Nachrichtendiensten betreffen könnte,
wird auf die Vorbemerkung verwiesen.
51. Sind andere Regierungen um Mithilfe bei der Fahndung nach Dr. Holger
Pfahls gebeten worden?
Auf die Antworten zu den Fragen 5 und 8 wird verwiesen.
52. Aus welchen Gründen fand 1995 bei Dr. Holger Pfahls eine
Hausdurchsuchung statt und welches Ergebnis hatte diese?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
53. Treffen Pressemeldungen zu, dass Dr. Holger Pfahls aus der Lieferung
von Fuchs-Panzern nach Saudi-Arabien Provisionen von ca. 3,8 Mio.
DM erhalten hat (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16. November
2000)?
Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 9 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
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