Deutsche Haltung im OECD-Prozess zur Ausarbeitung von Umweltstandards für nationale Exportkreditgarantien
der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Winfried Wolf, Carsten Hübner, Ursula Lötzer, Eva-Maria Bulling-Schröter, Uwe Hiksch und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Trotz des Versprechens im Koalitionsvertrag, die Gewährung von Ausfuhrbürgschaften zu reformieren, erscheint der Hermes-Reformprozess in Deutschland bisher misslungen. Die im April dieses Jahres verabschiedeten „Leitlinien für die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten bei der Übernahme von Ausfuhrbürgschaften des Bundes“ reichen nicht aus, da sich an der bisherigen Vergabepraxis wenig ändern wird und die Ver- bürgung sozial- und ökologisch unverträglicher Projekte weiterhin möglich bleibt. So wird weiterhin über die Vergabe von Bürgschaften für so strittige Projekte wie die Staudämme Ilisu in der Türkei und Tehri im indischen Himalaya diskutiert und verhandelt. Und das, obwohl sie die Vertreibung von zehntausenden Menschen und die Zerstörung bedeutender Kulturdenkmäler bewirken, durch Auseinandersetzungen um Wasser die politische Stabilität in den Grenzregionen der Türkei, Syriens und des Iran bedrohen (Ilisu) und bei einem möglichen Erdbeben etwa 500 000 Menschenleben in Gefahr bringen (Tehri). Trotz ihrer enormen negativen Auswirkungen, werden die Projekte durch die neuen Leitlinien keineswegs automatisch ausgeschlossen. Auch die Förderungswürdigkeit jeglicher Exporte für Atomkraftwerke wird nicht ausgeschlossen.
In den Leitlinien wird versprochen, sich international für das Ziel einer globalen, nachhaltigen Entwicklung einzusetzen und die Leitlinien entsprechend den internationalen Fortschritten bei Umweltvereinbarungen für Exportkreditagenturen auf OECD-Ebene zu verbessern. Ebenso erklärt die Bundesregierung, für die verantwortungsbewusste Berücksichtigung der Umweltaspekte durch alle OECD-Exportkreditversicherer eintreten zu wollen. Tatsächlich stellt dieser Prozess eine Chance dar, durch gemeinsame internationale Vereinbarungen Nachteile auf nationaler Ebene durch hohe Umweltstandards zu vermeiden.
Entgegen diesen Willensbekundungen wehrt sich, wie z. B. die Financial Times International am 11. Juli 2001 berichtete, die Bundesregierung bei den OECD- Verhandlungen vehement gegen mehr Transparenz und verbindliche Umweltstandards für die Exportkreditagenturen. Dies ist umso unverständlicher als z. B. die Bürgschaftsvergabepraxis in den USA zeigt, dass die Vorabveröffentlichung von Daten zu Projektart und -ort im Internet und verbindliche Umweltstandards nicht zu Einbußen der Exportwirtschaft führen.
Ab September 2001 wird weiter verhandelt. Hierzu haben die G8 der OECD im Abschlusskommuniqué von Genua erneut ein deutliches Mandat erteilt. Internationale Umweltorganisationen äußern mit großem Unverständnis, dass die negative Blockadehaltung der Bundesregierung bezüglich hoher gemeinsamer Umweltstandards dazu beigetragen habe, dass die Entwürfe für die Umweltvereinbarungen bisher sehr unverbindlich geblieben seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Welche Positionen vertreten die verschiedenen, im OECD- Umweltvereinbarungs-Prozess involvierten Regierungen?
Ist es richtig, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen für Umweltvereinbarungen zu den Ländern gehört, die sich gegen Transparenz und verbindliche Standards wehren?
Wenn ja, warum?
Ist es richtig, dass sich die Bundesregierung dagegen wehrt, Firmen, die eine Bürgschaft beantragen, verbindlich vorzuschreiben, dass Grundinformationen wie Projektart und -ort vor der Bürgschaftsentscheidung veröffentlicht werden?
Wenn ja, warum?
Hält die Bundesregierung die Offenlegung von Umwelt- und Sozialstudien vor der Entscheidung über Bürgschaftsvergaben für einen Bruch des Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses?
Wenn ja, warum?
Warum ist es der Bundesregierung zur Förderung von besserer Transparenz bei Wahrung von Geschäftsgeheimnissen nicht möglich, in die Hermesverträge einen Zusatzpassus aufzunehmen, in dem sich die Firmen mit einer Vorabveröffentlichung von Projektinformationen als Gegenleistung für die Risikoübernahme durch den Bund einverstanden erklären müssen?
Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung wehrt, selbst bei besonders umweltrelevanten Projekten eine Beteiligung der betroffenen Bevölkerung verpflichtend vorzuschreiben?
Wenn ja, warum?
Ist es richtig, dass die Bundesregierung auf internationaler Ebene dafür eintritt, eine Umweltprüfung nur dann vorzuschreiben, wenn die beteiligten Exportkreditagenturen oberhalb einer bestimmten Summe bürgen, unabhängig von den möglichen Umweltwirkungen des Projektes?
Wenn ja, warum?
Stimmt es, dass die Bundesregierung auf OECD-Ebene keine Umweltstandards zulassen will, die einen höheren Verbindlichkeitsgrad haben, als die unverbindlichen deutschen Hermesleitlinien?
Wenn ja, warum?
Trifft es zu, dass sich die Bundesregierung dagegen wehrt, sich auf eindeutige konkrete Standards (z. B. der Weltbank für Umweltverträglichkeitsprüfung) bei der Projektprüfung festzulegen?
Wenn ja, warum?
Warum ist die Bundesregierung davon überzeugt, dass mehr Transparenz im Vorfeld von Bürgschaftsvergaben entscheidende Nachteile für die deutsche Wirtschaft haben würde, obwohl das Beispiel anderer Länder zeigt, dass dies nicht der Fall ist?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, dass internationale Beobachter des OECD-Prozesses (Frankfurter Rundschau vom 12. Juli 2001) sie aufgrund ihrer Haltung als „Bremser“ und Gegner hoher gemeinsamer Standards einstufen?
Wie vereinbart sie dies mit ihrem erklärten Eintreten für eine globale nachhaltige Entwicklung?
Wie vereinbart die Bundesregierung ihre positive Haltung im Bereich Klimaschutz, bei dem sie sich engagiert für eine Rettung des Kyotoer Klimaprotokolls eingesetzt hat, im Vergleich mit ihrer offenbar negativen Rolle im OECD-Prozess?
Welche Verhandlungsstrategie gedenkt die Bundesregierung bei den OECD-Verhandlungen in Zukunft einzunehmen und wie will sie in Zukunft international Impulse für die nachhaltige Entwicklung auch der Außenwirtschaftsförderung geben?
Wie will die Bundesregierung das G8-Genua-Mandat umsetzen und sicherstellen, dass die Exportkreditagenturen hohe Umweltstandards einhalten?