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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Nutzung eines Vergabekriteriums "Design for all" in der Wirtschaftsförderung, um die Herstellung umfassender Barrierefreiheit zu unterstützen (G-SIG: 14012484)

EU-Wettbewerb "Design for all", Ergebnisse, Umsetzung innerhalb der Wirtschaftsförderung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

21.12.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/773805. 12. 2001

Nutzung eines Vergabekriteriums „Design for all“ in der Wirtschaftsförderung, um die Herstellung umfassender Barrierefreiheit zu unterstützen

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Rolf Kutzmutz und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

In den USA gilt seit einiger Zeit, dass Wirtschaftsförderung u. a. an das Kriterium „Design for all“ gebunden ist. Damit wird angestrebt, Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie sowohl von Menschen mit als auch ohne Behinderungen gleichermaßen genutzt werden können. In den USA folgt dieses Herangehen der Logik des American with Disability Act (ADA), des dortigen Antidiskriminierungsgesetzes für Menschen mit unterschiedlichen Schädigungen oder Beeinträchtigungen. Der Grundgedanke dieses Herangehens ist darauf gerichtet, auch Instrumente der wirtschaftlichen Förderpolitik dafür zu nutzen, um die Gleichberechtigung und Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen zu befördern und in die Gesellschaft zu tragen.

Die Europäische Union macht sich diesen Gedanken ebenfalls zu Eigen. Ein Beleg dafür ist z. B. das Ratsdokument 8557/00 „Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen“, in dem die bisherigen Aktivitäten und Handlungslinien der EU-Kommission in diesem Bereich dargestellt werden. Im Rahmen dieses Ansatzes schrieb sie im Sommer 2001 erstmalig einen EU-weiten Wettbewerb unter dem Motto „Design for All“ aus. Beteiligen konnten sich Unternehmen mit Alltags-Produkten, die entweder von vornherein unter dem Gesichtspunkt entwickelt und produziert wurden, auch für Menschen mit verschiedenen Schädigungen oder Beeinträchtigungen gut nutzbar zu sein, oder deren Design nachträglich entsprechend angepasst wurde. Am 3. Dezember 2001, dem Welttag der Menschen mit Behinderungen, findet in Brüssel die erste Preisverleihung statt.

Es sollen im Rahmen dieses Wettbewerbs nicht unikate Designer-Exponate speziell für Behinderte geschaffen und gekürt werden, sondern vielmehr Alltags-Produkte bereits bei ihrer Entwicklung so gestaltet werden, dass sie auch von Menschen mit unterschiedlichen Schädigungen oder Beeinträchtigungen ohne Schwierigkeiten benutzt werden können. Diese Produkte müssen dann von allen ge- und benutzt werden können – unabhängig davon, ob es sich um Menschen mit oder ohne Schädigungen oder Beeinträchtigungen handelt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welche Bemühungen unternahm die Bundesregierung, um eine möglichst breite und qualifizierte Beteiligung deutscher Unternehmen an dem von der EU-Kommission durchgeführten Wettbewerb „Design for All“ zu fördern?

2

Wie und mit welchen finanziellen Hilfen unterstützte die Bundesregierung insbesondere die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen an dem von der EU-Kommission durchgeführten Wettbewerb „Design for All“?

3

Wie viele in Deutschland ansässige Unternehmen beteiligten sich an diesem Wettbewerb?

4

Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Ergebnisse des von der EU-Kommission durchgeführten Wettbewerbs „Design for All“ und wie bewertet sie das von deutschen Unternehmen erzielte Ergebnis in diesem Wettbewerb?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Beschaffenheit von Produkten und Dienstleistungen, die nach dem Prinzip „Design for all“ baulich, kommunikativ und nutzungstechnisch als „barrierefrei“ gelten können, dadurch besonders zu fördern, dass diese Anforderung zu einem Vergabekriterium bei der wirtschaftlichen Förderung für Unternehmen gemacht wird?

Wenn ja, wie will sie dabei vorgehen?

Wenn nein, warum nicht?

6

Auf welche Weise und mit welchen finanziellen Mitteln beabsichtigt die Bundesregierung, Instrumente der Wirtschaftsförderung einzusetzen, um die Zielstellung des von ihr vorgelegten Entwurfs für ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze (Bundestagsdrucksache 14/7420) wirksam zu unterstützen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch die Herstellung von umfassender Barrierefreiheit zu fördern?

Berlin, den 30. November 2001

Dr. Ilja Seifert Rolf Kutzmutz Roland Claus und Fraktion

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