Hermesbürgschaft für Bakun-Staudamm in Malaysia
des Abgeordneten Carsten Hübner und der Fraktion der PDS
Vorbemerkung
Das seit 1980 mehrere Male verworfene Staudammprojekt Bakun wird seit Februar 2001 wiederbelebt.
Im malaysischen Teil Borneos soll durch den Bau eines über 200 Meter hohen Dammes ein Wasserkraftwerk entstehen, in dem 2 400 Megawatt Strom erzeugt werden. Im Bundesland Sarawak, wo der Damm gebaut wird, und im anliegenden Bundesland Sabah gibt es bereits einen Energieüberschuss von ca. 50 % und keinen weiteren Energiebedarf (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 7. März 2001).
Für das Projekt müssen 69 460 ha Regenwald überflutet werden, indem der Balai Fluss gestaut wird, was u. a. den Lebensraum des nomadischen Penan-Volkes unter Wasser setzt. Bereits 1999 wurden etwa 10 000 Indigene der Stämme Kenyah, Kaayan, Kajang, Ukit und Penan mit Polizeigewalt aus ihren Dörfern vertrieben. In den Ausweichgebieten leben sie statt wie vorher auf einer Fläche von knapp 70 000 ha auf 4 000 ha, abgeschnitten vom Fluss, ihrem traditionellen Transportweg, und mit zu wenig Land, um sich zu ernähren.
Zahlreiche Familien sind bereits auf ihr altes Land zurückgekehrt, wo sie zwar eine unsichere Zukunft, aber vorerst zumindest Mittel zum Überleben haben.
Zahlreiche Proteste von malaysischen Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen machen auf die verheerenden Folgen der Vertreibung aufmerksam.
Vorwürfe gegen den Damm sind dabei wegen der kritischen Menschenrechtslage in Malaysia nicht ungefährlich, kritische Presseberichterstattung wird stark reglementiert (vgl. The Star vom 27. April 2001 und The Independent vom 12. Juni 2001).
Der zuständige malaysische Minister will für die Neuauflage des Projektes lediglich eine zweifelhafte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) von 1993 heranziehen, obwohl diese keinen internationalen Standards genügte und es grundlegende Änderungen am Projekt gibt. Der Konsultationsprozess mit der betroffenen Bevölkerung im Rahmen der alten UVP war unzureichend, zudem fehlte völlig die Untersuchung der ökologischen und sozialen Effekte des Dammes auf die flussabwärts lebende Bevölkerung.
Wie aus Meldungen der Finanzpresse hervorgeht, bemüht sich auch ein deutscher Konzern um Aufträge beim Bau von Bakun.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen8
Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Bakun-Projekt und den umstrittenen und stark kritisierten ökologischen und sozialen Auswirkungen des Projektes erlangt?
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Pressemeldungen (Far Eastern Economic Review vom 22. März 2001, Sun BIZ vom 23. Oktober 2001) zu, wonach sich das deutsche Unternehmen Phillip Holzmann AG um umfassende Arbeiten an dem umstrittenen Projekt bewirbt?
Wurden von der genannten oder anderen deutschen Firmen bereits Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften an die Bundesregierung gestellt?
Wenn ja, wann und durch welche Firmen?
Um welche Beträge und um welche Teilaufträge handelt es sich, für die bei Bejahung der Frage 3 Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften gestellt wurden (bitte einzeln aufführen)?
Mit welcher Prüfungs- und Entscheidungsfrist ist zu rechnen, wenn solche Anträge auf Übernahme von Hermesbürgschaften der Bundesregierung vorliegen?
Was werden die Kriterien der Überprüfung bei der Bundesregierung sein (bitte einzeln aufführen)?
Werden in die Prüfungen neben der Umweltverträglichkeit auch die Sozialverträglichkeit sowie die Menschenrechtssituation der Betroffenen und der Kritiker des Projektes sowie Korruptionsprüfung einbezogen?
Wird die Bundesregierung bei der Prüfung auch vom Projekt Betroffene sowie sich engagierende Menschenrechts- und Umweltorganisationen anhören?
Kann damit gerechnet werden, dass mit der Grundlegung der „Leitlinien für die Berücksichtigung von ökologischen, sozialen und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten bei der Übernahme von Ausfuhrgewährleistungen des Bundes“ durch die Bundesregierung neue bzw. vertiefende Elemente im Hermesgenehmigungsverfahren eine Rolle spielen werden?
a) Wenn ja, welche werden das sein?
b) Wenn nein, warum nicht?