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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Schnelle Vorlage des Energieberichts der Bundesregierung dringlich (G-SIG: 14012294)

Verzögerung der Veröffentlichung des Berichts durch den Chef des Bundeskanzleramtes Steinmeier, Abstimmung des Berichts innerhalb der Bundesregierung, Einschätzung der zukünftigen Entwicklung der Energieversorgung und der Erreichbarkeit der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, Haltung des Bundeswirtschaftsministers zum Atomkonsens, Atomausstieg und Entwicklung der CO2-Emission, Einsatz von Braunkohle und Steinkohle, Zuleitung des Energieberichts an den Deutschen Bundestag

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

01.11.2001

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/697225. 09. 2001

Schnelle Vorlage des Energieberichts der Bundesregierung dringlich

der Abgeordneten Walter Hirche, Rainer Brüderle, Paul K. Friedhoff, Gudrun Kopp, Hildebrecht Braun (Augsburg), Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Gerhard Schüßler, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Eine wirtschaftliche, sichere und umweltverträgliche Energieversorgung ist für die Funktionsfähigkeit und Effizienz der gesamten Volkswirtschaft von großer Bedeutung. Sie ist Indikator für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands.

Mit den Leitlinien zur Energiepolitik, die als Ergebnis des von Juni 1999 bis Juni 2000 geführten Energiedialoges 2000 vereinbart worden sind, haben Vertreter aus Bund, Ländern und Kommunen, Parteien, Gewerkschaften, Wissenschaft, Verbänden und Industrie die Basis für ein Energiekonzept vorgelegt. Es nennt die Rahmenbedingungen für eine auf Langfristigkeit angelegte Energiepolitik in Deutschland. Als Planungsgrundlage ist es für Energieerzeuger und Energieverbraucher, insbesondere für die deutschen Unternehmen und die privaten Haushalte, unverzichtbar und muss deshalb unverzüglich vorgelegt werden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, hat angekündigt, das Energiekonzept der Bundesregierung in Form eines Energieberichts im Herbst dieses Jahres vorzulegen und dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung unverzüglich weiterzuleiten.

Laut Presseverlautbarungen, insbesondere in der „ZEIT“ vom 30. August 2001, ist der ursprünglich vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, vorgesehene Termin der Veröffentlichung, der für Anfang September terminiert war, durch das Bundeskanzleramt gestoppt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Entspricht der in der Meldung der „ZEIT“ vom 30. August 2001 geschilderte Sachverhalt den Tatsachen, dass der Chef des Bundeskanzleramtes, Dr. Frank Walter Steinmeier, die Veröffentlichung des Entwurfs eines Energieberichts gestoppt und damit die zum vorgesehenen Zeitpunkt geplante Veröffentlichung verhindert hat?

2

Inwieweit handelt es sich bei dem vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie erarbeiteten Entwurf eines Energieberichts um ein innerhalb der Bundesregierung abgestimmtes Papier?

3

Auf welchen wissenschaftlichen Szenarien basiert die Einschätzung der Bundesregierung über die zukünftige wahrscheinliche Entwicklung der Energieversorgung in Deutschland?

4

Wer und wann hat die oben angeführten Szenarien erarbeitet und welche Ausgangsdaten lagen ihnen jeweils zugrunde?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Erreichung ihrer klimapolitischen Ziele, insbesondere:

a) der nationalen Klimaschutzverpflichtungen, nach denen die CO2-Emissionen bis 2005 um 25 % gegenüber 1990 reduziert werden sollen,

b) der internationalen Vereinbarungen im Rahmen der vereinbarten Lastenverteilung im Rahmen des Kyoto-Protokolls,

c) der von der Bundesregierung beschlossenen Minderungsziele für Treibhausgasemissionen von minus 40 % bis 2020?

6

Inwieweit deckt sich die Einschätzung der Bundesregierung mit den Äußerungen des Mitglieds der Bundesregierung, des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, der laut Meldung in der „ZEIT“ vom 30. August 2001 in dem Atomkonsens „ein(en) Prozess vollzogen (sieht), der durch die ökonomischen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Kernenergie ohnehin vorgezeichnet war“?

7

Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet bzw. beabsichtigt sie auf den Weg zu bringen, um den zusätzlichen Ausstoß von 74 Mio. Tonnen CO2/Jahr auszugleichen, die durch den Ausstieg aus der Kernenergie verursacht sein werden?

8

Entspricht der in der Meldung in der „ZEIT“ vom 30. August 2001 geschilderte Sachverhalt den Tatsachen, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, die deutsche Braunkohle als „unverzichtbar“ erklärt und den Einsatz heimischer Steinkohle außer Frage gestellt hat?

Wenn ja, wie verträgt sich dies mit den klimapolitischen Erfordernissen einer Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Deutschland?

9

Wann beabsichtigt die Bundesregierung den abgestimmten Energiebericht dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung zuzuleiten?

Berlin, den 24. September 2001

Walter Hirche Rainer Brüderle Paul K. Friedhoff Gudrun Kopp Hildebrecht Braun (Augsburg) Jörg van Essen Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Heinrich L. Kolb Jürgen Koppelin Dirk Niebel Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Cornelia Pieper Dr. Edzard Schmidt-Jortzig Gerhard Schüßler Marita Sehn Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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