Zwangsverpflichtung von Erwerbslosen zur Teilnahme an Rekrutierungsveranstaltungen der Bundeswehr
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Inge Höger, Elke Reinke, Paul Schäfer (Köln), Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Aus der Kölner Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist bekannt, dass junge, unter 25-jährige Erwerbslose im Rahmen einer so genannten U25-Maßnahme nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zur Teilnahme an Rekrutierungsveranstaltungen der Bundeswehr verpflichtet wurden. Die Teilnahme an dieser Art Veranstaltungen steht, wie die Teilnahme an der gesamten Maßnahme, unter dem Druck von Sanktionen bei einer Verweigerung durch die Leistungsbeziehenden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Ist der Bundesregierung das über die ARGE Köln Geschilderte bekannt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Praxis, dass Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II zur Teilnahme an Rekrutierungsveranstaltungen der Bundeswehr unter Androhung von Sanktionen gezwungen werden?
In welchen ARGEn bzw. optierenden Kommunen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu solchen Verpflichtungen?
Befürwortet die Bundesregierung, dass Leistungsbeziehende von Leistungen nach dem SGB II zu solchen Veranstaltungen unter Androhung von Sanktionen verpflichtet werden?
Wenn nein, wie gedenkt die Bundesregierung auf die Änderung dieser Praxis hinzuwirken?
In welchen ARGEn und optierenden Kommunen befinden sich feste Büros der Bundeswehr und werden dauerhaft Sprechstunden abgehalten?
Seit wann praktiziert die Bundeswehr die Rekrutengewinnung über Büros in den ARGEn bzw. optierenden Kommunen bzw. über o. g. Maßnahmen?
Wie viele junge Menschen wurden seitdem über diese Verfahren rekrutiert (aufgezählt nach Jahren)?
Wie viele von diesen Rekrutierten wurden im Ausland eingesetzt?