Umgang der Bundeswehr mit afghanischen Gefangenen im Rahmen des ISAF-Mandats
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Dr. Norman Paech, Wolfgang Gehrcke, Monika Knoche, Dr. Diether Dehm, Inge Höger, Michael Leutert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 2005 führt ISAF – International Security Assistance Force – in Afghanistan verstärkt offensive Militäroperationen durch, in deren Rahmen auch Personen gefangen genommen werden. Die entsprechenden ISAF-Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen begründen kein Festnahmerecht der ISAF-Truppen. Nach Angaben der Bundesregierung können ISAF-Truppen Personen vorübergehend festhalten, soweit und solange eine Gefahr für die ISAF und die Auftragserfüllung von ihnen ausgeht. Die festgehaltenen Personen sollen so schnell wie möglich an die zuständigen afghanischen Behörden übergeben werden (Bundestagsdrucksache 16/2380, S. 10). Das bedeutet, dass das Verfahren von ISAF mit diesen Personen in einer rechtlichen Grauzone stattfindet.
Bislang wurde die Öffentlichkeit nur unzureichend über die derzeitige Praxis der Bundeswehr und anderer ISAF-Staaten im Umgang mit Gefangennahmen informiert. Die Bundesregierung hat inzwischen lediglich eingeräumt, dass seit Beginn des ISAF-Einsatzes auch deutsche Soldaten vorübergehend festgehaltene Personen an afghanische Stellen übergeben haben (FOCUS Online, 12. November 2007).
Der jüngste Bericht von amnesty international über Folter und Misshandlungen von Inhaftierten in afghanischen Gefängnissen („Afghanistan – Detainees transferred to torture: ISAF complicity“) unterstreicht die Notwendigkeit, über die Praxis der Bundeswehr im Umgang mit festgehaltenen Personen Aufklärung zu erhalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen34
Wie viele Menschen wurden in Afghanistan seit 2001 von Bundeswehrsoldaten vorübergehend festgehalten oder festgenommen (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?
Wie lange verblieben diese Menschen im Gewahrsam der Bundeswehr, und wo wurden sie in dieser Zeit untergebracht?
Wie viele dieser Menschen wurden anschließend freigelassen, und an welche afghanischen Behörden wurden die anderen anschließend übergeben?
Wie verfolgt die Bundesregierung das weitere Schicksal dieser Menschen, nachdem diese an Dritte übergeben wurden?
Sind der Bundesregierung die Einrichtungen bekannt, an die die festgesetzten Personen in Afghanistan übergeben werden (bitte Aufstellung der Namen der Einrichtungen und Ort)?
Wie viele Menschen in Afghanistan wurden bei gemeinsamen Einsätzen der Bundeswehr mit afghanischen Sicherheitskräften oder anderen ISAF-Staaten von letzteren vorübergehend festgehalten oder festgenommen (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?
Wie viele Menschen wurden in Afghanistan seit 2001 von anderen NATO-Staaten vorübergehend festgehalten, festgesetzt oder festgenommen (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bundeswehr bei ihren Handlungen als Teil der deutschen öffentlichen Gewalt in die durch das Grundgesetz (GG) normierte Bindung an die deutschen Grundrechte einbezogen ist?
Wenn nein, welche rechtliche Begründung zieht die Bundesregierung für ihre Rechtsauffassung heran?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bundeswehr auch bei Auslandseinsätzen in die durch das GG normierte Bindung an die deutschen Grundrechte einbezogen ist?
a) Wenn ja, schließt das auch explizit die Unverletzlichkeit der Würde des Menschen (Artikel 1 Abs. 1 GG), die Rechtsschutzgarantie (Artikel 19 Abs. 4 GG) und das Folterverbot (Artikel 104 Abs. 1) ein?
b) Wenn nicht, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Auf welcher Rechtsgrundlage und seit wann können Soldaten der Bundeswehr in Afghanistan Menschen vorübergehend festhalten bzw. festsetzen oder gefangen nehmen?
Worin besteht der definitorische, rechtliche und materielle Unterschied zwischen festhalten bzw. festsetzen und gefangen nehmen?
Welche Richtlinien und Erlasse wurden vom Bundesministerium der Verteidigung bezüglich dieser Verfahren wann beschlossen?
Welche Bundeswehreinheiten in Afghanistan dürfen Menschen vorübergehend festhalten bzw. festsetzen oder Festnahmen durchführen?
Auf welcher Rechtsgrundlage und unter welchen Voraussetzungen darf die Bundeswehr die von ihr vorübergehend festgehaltenen oder gefangen genommenen Personen an welche Behörden in Afghanistan überstellen?
Wie oft und wann hat sich die Bundesregierung vor Ort ein Bild von den Haftbedingungen afghanischer Häftlinge gemacht?
Wurden dabei auch die Einrichtungen geprüft, die unter Frage 4a angesprochen werden, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam die Überprüfung?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass die afghanischen Behörden im Umgang mit ihren Gefangenen die menschenrechtlichen Mindeststandards einhalten?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die überstellten Personen nicht zur Todesstrafe verurteilt und dann exekutiert werden?
Erwägt die Bundesregierung bzw. die EU, die Polizeiausbildung der EUPOL auch auf das afghanische Wach- und Justizpersonal auszuweiten, um auch dort rechtsstaatliches Bewusstsein zu vermitteln?
a) Wenn ja, welche Schritte wurden bereits eingeleitet?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung bislang über Folterungen und Misshandlungen von Gefangenen in afghanischen Haftanstalten?
Hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung des Berichts „Afghanistan – Detainees transferred to torture: ISAF complicity“ von amnesty international die bisherige Verfahrenspraxis des Umgangs der Bundeswehr mit festgehaltenen, festgesetzten oder gefangen genommen Menschen in Afghanistan ausgesetzt?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, wieso nicht?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die von amnesty international in diesem Bericht gemachten Aussagen zu verifizieren?
Wie bewertet die Bundesregierung die Existenz von durch das National Directorate for Security (NDS) geführte Hafteinrichtungen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von amnesty international, demnach dem IKRK (Internationales Komitee vom Roten Kreuz) als auch der AIHRC (Afghan Independent Human Rights Commission) eine umfassendes Monitoring der Hafteinrichtungen des NDS als auch die vom Bundesministerium der Justiz geführten Gefängnisse nicht ermöglicht wird?
Beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Vorwurf zu überprüfen und im Falle der Bestätigung dieser Mängel auf die afghanischen Behörden einzuwirken?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen bzw. gedenkt sie zu unternehmen, um unabhängigen Menschenrechtsorganisationen den Zutritt zu afghanischen Haftanstalten verbindlich zu ermöglichen?
Welchen finanziellen und personellen Betrag hat die Bundesregierung zum Aufbau des NDS geleistet?
Welche bilateralen Überstellungsabkommen anderer ISAF-Staaten mit der afghanischen Regierung sind der Bundesregierung bekannt?
Welche Unterschiede gibt es zwischen den Vereinbarungen (bitte eine synoptische Darstellung)?
Warum existiert kein einheitliches Abkommen zwischen ISAF und der afghanischen Regierung bzgl. der Übergabe festgehaltener bzw. festgesetzter Personen an die afghanischen Autoritäten?
Welche Gründe sprachen bislang aus Sicht der Bundesregierung gegen eine eigene bilaterale Vereinbarung zur Übergabe festgehaltener Personen mit der afghanischen Regierung?
Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bislang unternommen, um eine bilaterale Vereinbarung zur Übergabe festgehaltener Personen mit der afghanischen Regierung zu erreichen, und was war das Ergebnis bzw. was waren die konkreten Dissensgegenstände?
Werden afghanische Behörden und ISAF-Abteilungen über vorübergehende Festnahmen durch die Bundeswehr informiert?
a) Wenn ja welche?
b) Wenn nicht, mit welcher Begründung?
An welche Abteilungen im Regionalkommando, dem ISAF Hauptquartier bzw. bei der NATO in Brüssel werden vorübergehende Festsetzungen gemeldet?