Bundesbeamte bei der Deutschen Bahn AG
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Vorbemerkung der Fragesteller: Rechtsnachfolgerin der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn ist nicht die Deutsche Bahn AG, sondern das Bundeseisenbahnvermögen. Das Bundeseisenbahnvermögen ist der Dienstherr der Bundesbahnbeamten. Soweit diese Beamten nicht im Bundeseisenbahnvermögen oder im Eisenbahnbundesamt beschäftigt sind, arbeiten sie jedoch bei der Deutschen Bahn AG.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie viele Bundesbeamte sind derzeit bei der Deutschen Bahn AG tätig?
Wie lange werden voraussichtlich noch Bundesbeamte bei der Deutschen Bahn AG tätig sein?
Welche Rechtsvorschriften insgesamt gelten für die Tätigkeit der Bundesbeamten bei der Deutschen Bahn AG?
Wie sind die Tätigkeiten der Bundesbeamten für die Deutschen Bahn AG rechtlich ausgestaltet?
In welchem Umfang erstattet die Deutsche Bahn AG die Bezüge der Bundesbeamten dem Bundeseisenbahnvermögen (bitte tabellarisch dargestellt für die einzelnen Besoldungsgruppen)?
Welche Arbeitszeitvorschriften bestehen für die Bundesbeamten bei der Deutschen Bahn AG (bitte ggf. nach Beamtengruppen und Laufbahnen aufschlüsseln)?
Wie werden bei der Berechnung der Arbeitszeit Abschlagsfaktoren, Pausenabzüge, Urlaubsregelungen, Feiertagsregelungen usw. behandelt und berechnet?
Welchen Umfang darf die Arbeitszeit eines Beamten bei der Deutschen Bahn AG höchstens haben?
Erfüllen die Bundesbeamten bei der Deutschen Bahn AG eine hoheitliche Aufgabe bzw. Tätigkeit?
Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung in der Frage, ob Bundesbeamten, soweit sie bei der Deutschen Bahn AG nichthoheitlich tätig sind, ein Streikrecht zusteht, und welches sind die tragenden Erwägungen der Bundesregierung für ihre Rechtsauffassung?
Haben sich im Zusammenhang mit den aktuellen Streikmaßnahmen Vorteile für die Deutsche Bahn AG aus der Beschäftigung von Bundesbeamten ergeben, und wenn ja, welche?