Kündigungsschutz für Väter bei Inanspruchnahme von Elternzeit
der Abgeordneten Bodo Ramelow, Jörn Wunderlich, Diana Golze und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat es als Ziel bezeichnet, die Zahl der Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen, zu erhöhen. Diesem Ziel stehen u. a. rechtliche Aspekte entgegen, die durch die Bundesregierung im Rahmen der Einführung eines Elterngeldes zu überwinden sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie hoch war die Zahl der Väter, die in den Jahren 2000 bis 2005 den ihnen nach Bundeserziehungsgeld zustehenden Anspruch auf Elternzeit in Anspruch genommen haben, und wie verhielt sich diese Zahl zu der Inanspruchnahme von Elternzeit durch Mütter (bitte differenzieren nach Jahr sowie Ost, West und gesamtem Bundesgebiet)?
Wie bewertet die Bundesregierung dieses Verhältnis?
Trifft es zu, dass Väter bei der Beantragung von Elternzeit aufgrund der Regelungen in § 16 Abs. 1 sowie § 18 Abs. 1 Bundeserziehungsgeldgesetz zwar mindestens acht Wochen vor Antritt der Elternzeit die Inanspruchnahme gegenüber dem Arbeitgeber mitteilen müssen, aber auch nur maximal acht Wochen vor Antritt der Elternzeit Kündigungsschutz genießen und ihnen deshalb nur konkret ein Tag bleibt, um durch Kündigungsschutz abgesichert Elternzeit zu beantragen, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Sachverhalt unter dem Gesichtspunkt der von ihr angestrebten Steigerung der Zahl von Vätern, die Elternzeit in Anspruch nehmen?
Seit wann ist der Bundesregierung, z. B. durch Medienberichte oder Erfahrungsberichte von Betroffenen das genannte Problem ggf. bekannt, und warum hat sie dann gleichwohl keine entsprechende Initiative unternommen?
Plant die Bundesregierung im Rahmen der von ihr angestrebten Einführung eines Elterngeldes die Änderung dieser Regelung in dem Sinne, dass Väter, die Elternzeit beantragen, unmittelbar vom Kündigungsschutz erfasst sind bzw. durch Ausdehnung der Kündigungsschutzfrist auf 12 Wochen, und wenn ja, wie könnte eine solche Regelung aussehen bzw. wenn nein, warum nicht?
Wie hoch ist die Zahl derjenigen Väter, die aufgrund der genannten Regelungen Nachteile, wie z. B. Arbeitsplatzverlust hinnehmen mussten, und, sollten der Bundesregierung keine konkreten Zahlen vorliegen, wie hoch schätzt sie die Zahl der von Nachteilen betroffenen ursprünglichen elternzeitwilligen Väter und wie bewertet sie dies?
Was plant die Bundesregierung, um diese ggf. drohenden Nachteile für Väter zu verhindern?