Privatisierung des zeitgeschichtlich bedeutsamen Baudenkmals ehemaliges Reichskriegsgericht und dessen Umfunktionierung zur Luxuswohnanlage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Heidrun Bluhm und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wo früher Gegnerinnen und Gegner des Nazi-Regimes entwürdigenden Gerichtsverhandlungen unterworfen und von NS-hörigen Militärrichtern zum Tode verurteilt worden sind, soll in Zukunft der Cognac geschwenkt werden: Das Gebäude des ehemaligen Reichskriegsgerichtes am Berliner Lietzensee dient seit einigen Wochen als Luxuswohnanlage.
Das im Besitz des Bundes befindliche Gebäude stand nach dem Auszug des Berliner Kammergerichts im Jahre 1997 leer. Zeitungsberichten zufolge hat der Bund dem Land Berlin das Objekt zum Kauf angeboten, was das Land – offenbar aus finanziellen Gründen – nicht annahm. 2005 wurde das Gebäude an einen privaten Investor verkauft. Dieser hat umfangreiche Umbauten durchgeführt und vermietet nun rund 100 Schlosslofts (Berliner Zeitung, 16. November 2007).
Der Verkauf des Gebäudes an private Investoren erfolgte trotz Forderungen erinnerungspolitischen Organisationen, insbesondere des Forums Justizgeschichte, eine Gedenkstätte an die Opfer der Nazi-Militärjustiz einzurichten (http://www.kramerwf.de/80.0.html). Insbesondere wäre vorstellbar gewesen, der in diesem Jahr fertiggestellten Wanderausstellung zur NS-Militärjustiz „Was damals Recht war“ einen langfristigen Platz anzubieten. Denn derzeit wird weder im Gebäude noch in dessen Umgebung an die zentrale Rolle der NS-Militärjustiz erinnert. Es gibt lediglich einige Tafeln auf dem Gehweg vor dem Gebäude und an dessen Umfriedung. Diese Tafeln weisen darauf hin, dass in dem Gebäude „über 260 Kriegsdienstverweigerer und unzählige Frauen und Männer des Widerstands wegen ihrer Haltung gegen Nationalsozialismus und Krieg zum Tode“ verurteilt und hingerichtet worden sind. Eine Tafel erinnert an den österreichischen Kriegsdienstverweigerer Franz Jägerstätter, eine andere Tafel an Karl Sack, der Richter an diesem Gericht war und später zum Umfeld des 20. Juli gehörte.
Was indes noch aussteht, ist eine angemessene Form der Erinnerung an die Rolle, welche die NS-Militärjustiz im Dritten Reich eingenommen hat. Rund 1 400 Menschen, darunter zahlreiche Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfer, wurden von den NS-hörigen Richtern des Reichskriegsgerichts zum Tode verurteilt. Ein würdiges Gedenken an diese Ermordeten steht noch aus.
Offenbar sind mit den Käufern des Objekts keine Absprachen getroffen worden, wenigstens Teile des Gebäudes als Gedenkstätte zu nutzen. Im großen Gerichtssaal soll ein Mietergemeinschaftsraum eingerichtet werden. „Hier sollen sich Mieter treffen, ihre Zigarren rauchen und ihren Cognac trinken“, zitiert die „Berliner Zeitung“ den Geschäftsführer der Immobilienfirma. Der Leiter der Gedenk- Drucksache 16/7577 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode stätte Deutscher Widerstand zeigt sich angesichts dessen „befremdet“ (Berliner Zeitung, 16. November 2007), und der Sprecher der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz, Ludwig Baumann, spricht gegenüber den Fragestellern von einer „schamlosen Verhöhnung“ der Ermordeten und ihrer Angehörigen. Da das Gebäude im Bundesbesitz war, trifft die Bundesregierung Mitverantwortung an dem jetzigen Zustand.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Warum hat die Bundesregierung im Gebäude des früheren Reichskriegsgerichts keine Gedenkstätte eingerichtet, die an die Opfer der faschistischen Militärjustiz erinnert?
Warum hat die Bundesregierung keine Anstrengungen unternommen, wenigstens Teile des Gebäudes als Gedenkstätte einzurichten?
Sind vor der Entscheidung über den Verkauf des Gebäudes gutachterliche Äußerungen von Historikern zur zeitgeschichtlichen Bedeutung des Gebäudes, insbesondere während seiner Nutzung durch das Reichskriegsgericht, eingeholt worden, wenn nein, warum nicht, wenn ja, bitte erläutern?
Hat die Bundesregierung mit der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas, die schon vor dem Verkauf des Gebäudes die im Juni 2007 eröffnete Wanderausstellung zur Wehrmachtsjustiz „Was damals Recht war“ angekündigt hatte, über den Bedarf an einer Nutzung des Objektes Gespräche geführt, und was wurde dabei erörtert?
Warum sind weder die Öffentlichkeit noch die Fachöffentlichkeit von der beabsichtigten Veräußerung des Objektes informiert worden?
Wurden beim Verkauf des Objektes verbindliche Absprachen hinsichtlich der Erinnerung an die Opfer der NS-Militärjustiz getroffen, und wenn ja, welche?
Wurden beim Verkauf des Objektes verbindliche Absprachen darüber getroffen, wie am oder im Gebäude eine Möglichkeit des Gedenkens geschaffen wird, die die Funktion des Reichskriegsgerichts im NS-Terrorregime und zugleich ein würdiges Gedenken an die Ermordeten zulässt, und wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Gibt es einen vereinbarten Bestands- und Erhaltungsschutz für die an der Umfriedung des Gebäudes angebrachten Tafeln (für Franz Jägerstätter und Karl Sack)?
Wenn ja, wer kommt für die Instandhaltung der Tafeln auf?
Wenn nein, warum nicht?
Wurden beim Verkauf des Objektes verbindliche Absprachen hinsichtlich der im Foyer des dritten Obergeschosses befindlichen Tafel zum Gedenken an die jüdischen Juristen Berlins getroffen, und wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wo befinden sich diese Tafeln jetzt?
Hält es die Bundesregierung für einen angemessen Umgang mit der Geschichte des Gebäudes, dass darin jetzt gutverdienende Mieter „ihre Zigarren rauchen und ihren Cognac trinken“, und wenn nein, stellt sie Überlegungen an, einen würdigeren Umgang zu erwirken?
Inwiefern trifft die Angabe des Berliner Senats zu (Drucksache 16/11323 des Abgeordnetenhauses von Berlin), dass die Stiftung Topographie des Terrors das Thema Reichskriegsgericht „selbstverständlich“ im Rahmen der für das Jahr 2010 anvisierten Dauerausstellung behandeln wird?
Welche konkreten Vereinbarungen wurden hierzu im Stiftungsrat der Stiftung Topographie des Terrors getroffen?
Falls noch keine konkreten Vereinbarungen getroffen wurden: Wie will die Bundesregierung dann sicherstellen, dass an einem passenden Ort der Opfer der NS-Militärjustiz gedacht wird?