Auswirkung der Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat ihren Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) vorgelegt. Wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, werden hierin die unterschiedlichen Vermögensarten bezüglich ihrer Bewertung gleich behandelt und grundsätzlich mit ihrem gemeinen Wert angesetzt. Gleichzeitig sollen jedoch zahlreiche neue Steuerbegünstigungen – so z. B. die großzügige Anhebung der Freibeträge und eine fast gänzliche Steuerfreistellung des Betriebsvermögens – eingeführt werden. Erben in der Steuerklasse I und von Unternehmen werden dadurch nachhaltig entlastet. Demgegenüber werden die Tarife in den Steuerklassen II und III im unteren Bereich der Erbvermögen massiv angehoben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie wirkt sich nach Schätzung der Bundesregierung der Wechsel der Bewertungsverfahren hin zum Ansatz des gemeinen Wertes auf die Höhe des zukünftig für die Erbschaftsbesteuerung anzusetzenden Grund- und Betriebsvermögens im Durchschnitt aus?
Welche Änderungen der Freibeträge und Tarife in den einzelnen Steuerklassen sind im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) geplant?
Welche Begünstigungen plant die Bundesregierung in Bezug auf das Betriebsvermögen (Übertragung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen) im Rahmen des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG)?
Welche weiteren Erleichterungen (z. B. Zahlungsmodalitäten) werden bezüglich der Übertragung von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen zukünftig existieren?
Wie hoch ist die durchschnittliche erbschaftsteuerliche Belastung beim Übergang eines Vermögens mit einem anzusetzenden Wert in Höhe von 50 000 Euro, 75 000 Euro, 250 000 Euro, 300 000 Euro, 500 000 Euro, 1 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro, 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro und 50 Mio. Euro jeweils in den einzelnen Steuerklassen nach aktuellem Erbschaftsteuerrecht, wenn das Vermögen je zu 50 Prozent aus Grundvermögen und Kapitalvermögen besteht?
Wie hoch ist die durchschnittliche erbschaftsteuerliche Belastung beim Übergang eines Vermögens mit einem anzusetzenden Wert in Höhe von 50 000 Euro, 75 000 Euro, 250 000 Euro, 300 000 Euro, 500 000 Euro, 1 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro, 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro und 50 Mio. Euro jeweils in den einzelnen Steuerklassen nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechtes (ErbStRG), wenn das Vermögen je zu 50 Prozent aus Grundvermögen und Kapitalvermögen besteht?
Wie hoch ist die durchschnittliche erbschaftsteuerliche Belastung beim Übergang eines Vermögens mit einem anzusetzenden Wert in Höhe von 50 000 Euro, 75 000 Euro, 250 000 Euro, 300 000 Euro, 500 000 Euro, 1 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro, 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro und 50 Mio. Euro jeweils in den einzelnen Steuerklassen nach aktuellem Erbschaftsteuerrecht, wenn das Vermögen je zu 50 Prozent aus Grundvermögen und Geldvermögen besteht?
Wie hoch ist die durchschnittliche erbschaftsteuerliche Belastung beim Übergang eines Vermögens mit einem anzusetzenden Wert in Höhe von 50 000 Euro, 75 000 Euro, 250 000 Euro, 300 000 Euro, 500 000 Euro, 1 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro, 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro und 50 Mio. Euro jeweils in den einzelnen Steuerklassen nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG), wenn das Vermögen je zu 50 Prozent aus Grundvermögen und Geldvermögen besteht?
Wie hoch ist die durchschnittliche erbschaftsteuerliche Belastung beim Übergang eines Unternehmens bzw. von Anteilen an einem Unternehmen mit einem anzusetzenden Wert in Höhe von 50 000 Euro, 75 000 Euro, 250 000 Euro, 300 000 Euro, 500 000 Euro, 1 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro, 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro und 50 Mio. Euro jeweils in den einzelnen Steuerklassen nach aktuellem Erbschaftsteuerrecht?
Wie hoch ist die durchschnittliche erbschaftsteuerliche Belastung beim Übergang eines Unternehmens bzw. von Anteilen an einem Unternehmen mit einem anzusetzenden Wert in Höhe von 50 000 Euro, 75 000 Euro, 250 000 Euro, 300 000 Euro, 500 000 Euro, 1 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro, 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro und 50 Mio. Euro jeweils in den einzelnen Steuerklassen nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG)?
Wie hoch ist die durchschnittliche erbschaftsteuerliche Belastung beim Übergang von a) vermietetem und b) selbst genutztem bebautem Grundvermögen mit einem anzusetzenden Wert in Höhe von 50 000 Euro, 75 000 Euro, 250 000 Euro, 300 000 Euro, 500 000 Euro, 1 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro, 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro und 50 Mio. Euro jeweils in den einzelnen Steuerklassen nach aktuellem Erbschaftsteuerrecht?
Wie hoch ist die durchschnittliche erbschaftsteuerliche Belastung beim Übergang von a) vermietetem und b) selbst genutztem bebautem Grundvermögen mit einem anzusetzenden Wert in Höhe von 50 000 Euro, 75 000 Euro, 250 000 Euro, 300 000 Euro, 500 000 Euro, 1 Mio. Euro, 2,5 Mio. Euro, 5 Mio. Euro, 10 Mio. Euro und 50 Mio. Euro jeweils in den einzelnen Steuerklassen nach dem Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG)?