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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Anpassung der Sozialversicherungspauschale im SGB III vor dem Hintergrund sinkender Sozialversicherungsbeiträge

<span>Pauschalisierter Abzug für Sozialversicherungsbeiträge nach § 133 SGB III; tatsächliche Höhe der Sozialversicherungsabgaben nach dem 1. Januar 2008, Anzahl der Leistungsbezieher von ALG I und Leistungen nach Altersteilzeitgesetz, weitere betroffene Personengruppen und deren Umfang, geplante Anpassungen der Abzugspauschalen</span>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

09.01.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/760214. 12. 2007

Anpassung der Sozialversicherungspauschale im SGB III vor dem Hintergrund sinkender Sozialversicherungsbeiträge

der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Birgitt Bender, Markus Kurth, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Irmingard Schewe-Gerigk, Dr. Gerhard Schick und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Berechnung des Leistungsentgelts für Arbeitslosengeld-I-Empfängerinnen und -Empfänger ist in § 133 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelt. In § 133 Abs. 1 Nr. 1 wird der pauschalierte Abzug für die Sozialversicherungen auf eine Höhe von 21 Prozent festgelegt. Um diese 21 Prozent wird das dem Arbeitslosengeld I zugrunde gelegte Bemessungsentgelt reduziert. Je höher die Pauschale, desto geringer fällt also die Höhe des Arbeitslosengelds I aus. Diese Regelung gilt nach § 15 Altersteilzeitgesetz (AltTZG) auch für die Festsetzung der Mindestnettobeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a AltTZG, die die Höhe der Entgelte während der Altersteilzeit bestimmen.

Die Sozialversicherungspauschale entspricht in ihrer Höhe in etwa dem Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen im Jahr 2006. 2007 kam es insgesamt zu einer leichten Senkung der Beiträge zu den Sozialversicherungen. Mit der von der Koalition beschlossenen Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung auf 3,3 Prozent ab Januar 2008 reduzieren sich die Sozialversicherungsbeiträge erneut.

Dazu erklärte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Rahmen der Haushaltsgeneraldebatte: „Wir sind froh darüber, dass wir zum ersten Mal sagen können: Es gibt eine Trendwende bei den Lohnzusatzkosten nach unten. Wir schaffen es, unter 40 Prozent zu kommen.“ In diesem Zusammenhang sagte sie außerdem: „Der Aufschwung kommt bei den Menschen an, bei immer mehr Menschen. Das ist eine gute Botschaft für Deutschland.“

Diese Botschaft gilt für Arbeitslose und Menschen in Altersteilzeit jedoch nicht. Um sie von der Senkung der Lohnnebenkosten profitieren zu lassen, wäre die Anpassung der Sozialversicherungspauschale im SGB III an die aktuelle Beitragshöhe notwendig. Entsprechende Absichten hat die Bundesregierung bisher nicht erkennen lassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Wie hoch sind die Summen der Beiträge zu den Sozialversicherungen jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2008 nach der Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung?

2

Wie viele Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I gibt es aktuell, und wie viele Personen beziehen aktuell Leistungen nach dem AltTZG?

3

Sind neben den Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld I und den Geförderten nach dem AltTZG weitere Personengruppen durch die Festlegung der Abzug der Sozialversicherungspauschale in Höhe von 21 Prozent in § 133 SGB III betroffen?

Wenn ja, welche Personengruppen sind das, und wie viele Menschen sind davon betroffen?

4

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Jahr 2008 sinkenden Sozialversicherungsbeiträge eine Anpassung der Sozialversicherungspauschale im SGB III und in der letztmals zum Jahr 2005 aktualisierten Verordnung über die Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz?

Wenn ja, wann, und in welchem Umfang will sie diese Korrektur realisieren?

Wenn nein, wie begründet sie ihre Entscheidung?

Berlin, den 14. Dezember 2007

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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