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Kleine AnfrageWahlperiode 14Beantwortet

Drittlandsanforderungen der EU-Kommission für Bildungsleistungen in den WTO-Dienstleistungsverhandlungen (GATS) (G-SIG: 14012960)

Veröffentlichung und parlamentarische Behandlung der länderbezogenen Liberalisierungsforderungen (requests), Liberalisierungsforderungen für den Bildungssektor zwischen der EU und den USA

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

09.07.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 14/962826. 06. 2002

Drittlandsanforderungen der EU-Kommission für Bildungsdienstleistungen in den WTO-Dienstleistungsverhandlungen (GATS)

der Abgeordneten Ursula Lötzer und der Fraktion der PDS

Vorbemerkung

Im Zuge der Revision der GATS-Verhandlungen formulieren alle WTO-Mitglieder bis Ende Juni 2002 konkrete länderbezogene Liberalisierungsforderungen (requests), um dann bis Ende März 2003 eigene Angebote (offers) vorzulegen. Die umfassenden Liberalisierungsanforderungen der EU-Kommission an 29 Staaten der so genannten Gruppe I wurden der Öffentlichkeit über das globalisierungskritische ATTAC-Netzwerk (www.attac-netzwerk.de) zugänglich gemacht. Die sich daran anschließenden politischen Erklärungen lassen darauf schließen, dass eine breite politische und öffentliche Diskussion weder von Seiten der EU-Kommission noch der Bundesregierung (Antwort auf Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion der PDS, „Verhandlungen zur Dienstleistungsliberalisierung in der WTO“, Bundestagsdrucksache 14/8845) gewünscht oder offensiv befördert wird. Auch das Parlament wird nach wie vor bisher völlig aus der Diskussion und der Entscheidungsfindung herausgehalten, obwohl es mehrfach seitens des Bundeswirtschaftsministerium andere Zusagen gab.

Nun hat die EU-Kommission bei der Überarbeitung der seit März 2002 diskutierten Entwürfe für Drittlandsanforderungen hinsichtlich der eigenen Liberalisierungswünsche eine punktuelle Forderung für Bildungsdienstleistungen mit einbezogen. Diese richtet sich gegen die USA für den Bereich der privat finanzierten höheren Bildung (Higher Education Services) und es kann davon ausgegangen werden, dass Liberalisierungsanforderungen an die EU gestellt werden, da bereits eingegangene Verpflichtungen aus der Vergangenheit abgegolten sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie begründet die Bundesregierung die nach wie vor mangelhafte Transparenz hinsichtlich der Erstellung und vor allem die fehlende breite Diskussion der Liberalisierungsanforderungen im Prozess der Revision der GATS-Verhandlungen?

2

Wie begründet die Bundesregierung, dass das Parlament bisher weder über die vorliegenden „requests“ unterrichtet, geschweige denn in die Diskussion und Entscheidungsfindung einbezogen wurde?

Wie soll diese Situation konkret verändert werden?

3

Wie sollen alle gesellschaftlichen Gruppen gleichberechtigt über die allgemeine Unterrichtung der Bundesregierung hinaus konkret in diese Diskussion einbezogen werden, wenn die Informationen ungleich zugänglich sind?

4

Werden die „requests“ für die Gruppe II bzw. die abschließende vollständige Liste mit den Liberalisierungswünschen der EU-Kommission in den nächsten Wochen in vollem Umfang dem Parlament und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht oder muss weiterhin darauf vertraut werden, die entsprechenden Dokumente wie im Falle der Liste für die Gruppe I auf andere Weise zu bekommen?

Wenn die Dokumente nicht veröffentlicht werden, wie begründet die Bundesregierung diese Haltung?

5

Wie begründen die Bundesregierung und die EU-Kommission die punktuelle Einbeziehung von Bildungsdienstleistungen in ihre „requests“ an die USA?

Welche Erwartungen und Konsequenzen sind aus der Sicht der Bundesregierung mit der Einbeziehung verbunden?

Welche Vor- und welche Nachteile können sich daraus für die EU-Mitgliedsländer ergeben?

6

Welche Liberalisierungsforderungen für den Bildungssektor in der EU erwartet die Bundesregierung nun seitens der USA, die angesichts der jetzt vorliegenden punktuellen Forderungen der EU-Kommission für den Bereich der Öffnung ihrer Bildungsdienstleistungen im Gegenzug erhoben werden?

7

Wie begründet die Bundesregierung die in einem Brief der zuständigen Stellen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie an das Bundesministerium für Bildung und Forschung dargelegte Erwartung, dass durch diesen „request“ die EU in den weiteren Verhandlungen nicht unter Druck gerate, „ihre eigenen Verpflichtungen für Bildungsdienstleistungen auszuweiten“?

8

Welche Stellungnahmen gibt es seitens der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft zu den Liberalisierungsanforderungen an die USA und wie beurteilt die Bundesregierung diese Stellungnahmen?

Welche Konsequenzen werden daraus gezogen?

9

Was unternimmt die Bundesregierung, um die angekündigten vertieften Untersuchungen der EU-Kommission im Bildungsbereich (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP, „Bildungssektor als Bestandteil des WTO-Welthandelsabkommens über den Dienstleistungssektor (GATS)“, Bundestagsdrucksache 14/7126) zu forcieren?

10

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die WTO als Promotor weiterer Liberalisierungsschritte im Dienstleistungsbereich das geeignete alleinige Ausführungsorgan ist, um eine unabhängige Analyse des Dienstleistungshandels und der Auswirkungen der vergangenen Liberalisierungsschritte vorzunehmen?

Berlin, den 19. Juni 2002

Ursula Lötzer Roland Claus und Fraktion

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