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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

EU-finanziertes Abschreckungsvideo für Afrika

Videokampagne zur Verhinderung der Einreise von Flüchtlingen nach Großbritannien: Initiierung durch das Schweizer Bundesamt für Migration, Verbreitung des Videos, Finanzierung mit EU-Mitteln, Einschätzung des Videoinhalts, Kritik afrikanischer Staaten, Mittelbereitstellung für ähnliche Kampagnen; Projektfinanzierungen aus Mitteln des AENEAS-Programms der EU, Anrechenbarkeit auf die offizielle Entwicklungshilfe (ODA-Quote)

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.01.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/762919. 12. 2007

EU-finanziertes Abschreckungsvideo für Afrika

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Kersten Naumann, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Während seitens der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) jedes Jahr Millionen Euro ausgegeben werden, um sich durch Image-Kampagnen im Ausland ins beste Licht zu rücken, passiert bezogen auf afrikanische Flüchtlinge genau das Gegenteil. Eine staatlich finanzierte und von der EU unterstützte Antiwerbung der Schweiz soll Menschen aus Afrika davon abhalten, in die Länder der EU bzw. in die Schweiz zu immigrieren.

Bereits 2001 versuchte Großbritannien mit einem Abschreckungsvideo, das sich an 17 500 Flüchtlinge in der Unterkunft Sangatte (nahe des Eurotunnels) richtete, von der Einreise nach Großbritannien abzuhalten. Das Video mit dem Titel „Würde oder Ausbeutung – Es ist Ihre Entscheidung“ zeigte angeblich typisch Britisches wie Lagerleben, Ödnis und Erniedrigung von Asylbewerberinnen/ Asylbewerbern sowie eine schlechte Gesundheits- und Notfallversorgung, Eisenbahnerstreiks und schlechtes Wetter. Für die Produktion war die in Genf ansässige Internationale Organisation für Migration (IOM) zuständig. Siebzehn von 17 500 angesprochenen „Sangattisten“ fanden sich zwischen August und Dezember 2001 bereit, dem Rat der IOM, die auf dem Lagergelände ein Büro unterhielt, zu folgen und sich in die Herkunftsländer zurückschicken zu lassen (Welt Online vom 23. Januar 2002).

Auch die neue Kampagne wird von der IOM realisiert, die dafür fast 1,5 Mio. Euro ausgibt. Initiiert wurde der Kurzfilm durch das Schweizer Bundesamt für Migration (BFM). Gezeigt wird ein Mann namens Christian, der seinem Vater in Kamerun telefonisch von seinem angeblich erfolgreichen Aufenthalt in der Schweiz erzählt. Während jedoch der Vater in Kamerun offensichtlich in sehr behaglichen Verhältnissen lebt, wird der Bericht des Sohnes mit Bildern kontrastiert, die ihn zeigen, wie er auf der Straße schläft, um Essen und Hilfe bettelt und von der Polizei verfolgt wird. Unterstützt wurde die Kampagne, die neben diesem Video auch Plakate umfasst, von Christoph Blocher in seiner damaligen Funktion als Mitglied des Schweizer Bundesrats und Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). In dieser Funktion war ihm auch das BFM untergeordnet.

Derselbe Christoph Blocher war maßgeblich an der Wahlkampagne der rechtskonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) beteiligt, die der UN-Sonderberichterstatter für Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung, Doudou Diene, als „rassistisch und fremdenfeindlich“ (Deutsche Welle vom 14. Oktober 2007) bezeichnete.

An den Kosten des Abschreckungsvideos beteiligt sich die EU über das AENEAS-Programm (Programm für die finanzielle und technische Hilfe für Drittländer im Migrations- und Asylbereich) mit 250 000 Euro (Welt Online vom 30. November 2007). Das Programm AENEAS, das für die Laufzeit 2004 bis 2008 mit 250 Mio. Euro ausgestattet ist, finanziert migrationspolitische Projekte in Drittländern (Herkunfts- und Transitländer), und zielt darauf ab, deren Bereitschaft zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen zu fördern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Projekte bzw. Maßnahmen sind in welchen Ländern bisher aus den für den Förderzeitraum 2004 bis 2008 zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln des AENEAS-Programms (mit)finanziert worden (bitte entsprechend der Maßnahme nach Ländern, Jahr und Höhe der Finanzierung auflisten)?

2

Welche dieser Projekte bzw. Maßnahmen aus Frage 1 hält die Bundesregierung für auf die offizielle Entwicklungshilfe (sog. ODA-Quote – Official Development Assistance) anrechenbar (bitte mit Begründung)?

3

In welchem Umfang sind die im Rahmen des AENEAS-Programms angefallenen Aufwendungen bereits in die deutsche ODA-Quote eingeflossen?

4

Plant die Bundesregierung, die Aufwendungen im Rahmen des für den Zeitraum 2008 bis 2013 programmierten EU-Rückkehrfonds in die ODA-Quote einzurechnen (bitte mit Begründung)?

5

In welcher Höhe ist das Abschreckungsvideo seitens der EU bisher kofinanziert worden, und in welcher Höhe sind weitere Mittel für diese Maßnahme eingeplant?

6

In welchen Ländern wird dieses Abschreckungsvideo bereits gezeigt, und in welchen Ländern soll es perspektivisch gezeigt werden?

7

Inwieweit finden die oben beschriebenen Kampagnen der IOM die Zustimmung der Bundesregierung, die sich erheblich an der Finanzausstattung der IOM beteiligt (2005: 15,2 Mio. US-Dollar; 2006: 10,25 Mio. US-Dollar, bitte mit Begründung)?

8

Plant die Bundesregierung, analog zur spanischen Regierung, zusätzlich zur EU eigene Mittel für die Schweizer Aufklärungskampagne zur Abschreckung potenzieller Migrantinnen und Migranten bereitzustellen, und wenn ja, fließt die Bereitstellung von Mitteln für diese Kampagne in die Berechnung der ODA-Quote ein?

9

Inwieweit sieht die Bundesregierung in solchen Kampagnen einen Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit?

10

Plant die Bundesregierung oder planen andere EU-Mitgliedstaaten, gleiche bzw. ähnliche Schockkampagnen?

11

Planen weitere EU-Mitgliedstaaten, zusätzlich zur EU eigene Mittel zur Finanzierung dieser Kampagne bereitzustellen bzw. haben dies bereits zugesagt?

12

Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Darstellung eines in scheinbar gutbürgerlichen Verhältnissen lebenden Mannes in Afrika, der mit seinem nach Europa geflohenen Sohn telefoniert, der wiederum in einem Umfeld lebt, in dem Menschen aus Afrika unter Brücken schlafen, vor der Polizei flüchten und ein Dasein als Bettler fristen, eine Verkehrung der Realität?

13

Inwieweit sieht die Bundesregierung ein Problem darin, dass diese Kampagne den Eindruck vermittelt, Hunger, Armut und Krieg wären nicht die Hauptursache für die Flucht aus Afrika nach Europa?

14

Inwieweit erkennt die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem Inhalt des Abschreckungsvideos und der Tatsache, dass von den rund 3 400 afrikanischen Flüchtlingen, die 2006 in die Schweiz gekommen sind, die meisten aus Ländern kommen, in denen Krieg oder Bürgerkrieg herrscht und/oder die Verletzung der Menschenrechte auf der Tagesordnung steht (vgl. Jahresstatistik 2006 des BFM)?

15

Ist der Bundesregierung die Kritik von Vertretern afrikanischer Staaten gegen den Spot bekannt, in der den Machern vorgeworfen wird, mit simplesten Tricks zu arbeiten (Der Standard vom 2. Dezember 2007)?

16

Inwieweit sieht die Bundesregierung wie die britische Zeitung „The Independent“ vom 29. November 2007 eine inhaltliche Nähe des Videos zu dem Wahlkampfplakaten der SVP, auf dem drei weiße Schafe ein schwarzes aus dem Land schubsen?

Berlin, den 17. Dezember 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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