Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/7980
16. Wahlperiode 06. 02. 2008 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter,
Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 16/7626 –
Ursachen des Skandals um die Nachrüstung von 60 000 Fahrzeugen
mit funktionsuntüchtigen Rußfiltern
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Gesetz zur Förderung von Nachrüstungen von Dieselfahrzeugen mit
Rußpartikelfilter über die Kfz-Steuer ist seit April 2007 in Kraft. Nach Daten des
Kraftfahrzeugbundesamtes haben vom derzeitigen Altbestand (ca. neun Mio.
ungefilterten Diesel-Pkw) bis November 2007 ca. 170 000 Autohalter ihre
Fahrzeuge mit Partikelfilter nachgerüstet. Inzwischen ist bekannt, dass
mindestens 40 000 möglicherweise sogar 60 000 Pkw mit funktionsuntüchtigen
Filtern ausgestattet worden sind. Es sind in erster Linie Filter der Firmen GAT,
Bosal, Tenneko/Walker, sie mindern nicht einmal die in der Anlage XXVI der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) als Minimum angegebenen
30 Prozent der Feinstaubemissionen (PM 10). Gegen einen Hersteller von
Betrugsfiltern wird nun sogar staatsanwaltlich wegen Urkundenfälschung
ermittelt. 60 Prozent der unwirksamen Filtersysteme gehen offensichtlich auf eine
Fälschung des Messprotokolls sowie Messberichts zurück. Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) verfügte seit
Oktober 2006 aus einem vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag
gegebenen Forschungsprojekt über belastbare Informationen zu unwirksamen
Filtern. Jedoch sind erst aufgrund von umfangreichen Presseveröffentlichungen
der Deutschen Umwelthilfe (DUH) seit August 2007 durch das
Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) Nachprüfungen in Auftrag gegeben worden. Diese
Nachprüfungen haben den Betrugsverdacht voll bestätigt. Das KBA hat nun die
Betriebserlaubnis (ABE) für diese Nachrüstfilter gelöscht – allerdings nur für die
Zukunft. Nach Schätzungen der DUH beträgt der Schaden ca. 60 Mio. Euro.
Die unwirksamen Filter müssen wieder ausgetauscht und durch
funktionierende Systeme ersetzt werden. Das BMU hat gemeinsam mit dem
Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) und dem Zentralverband Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) eine sog. Kulanzregelung vereinbart. GVA und ZDK
verpflichten sich hierbei freiwillig, den geprellten Autofahrern, die wieder in die
Werkstatt kommen und den Filter monieren, kostenlos einen funktionierenden
Filter einzubauen. Weiter wollen die beiden Verbände ihre Kunden (Zulieferer
und Werkstätten) über den Vorgang und die Regelung informieren. Mit der Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 5. Februar 2008 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/7980 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeKulanzregelung wird jenen Autofahrern, die sich nicht entschließen die
wirkungslosen Filter zu tauschen, versichert, sie können sowohl den
Steuernachlass als auch die grüne Plakette und damit die Berechtigung zur Einfahrt in die
Umweltzonen behalten.
1. Wie lauteten der ursprüngliche Forschungsauftrag des BMU an das UBA
und der Titel der Untersuchung zur Wirksamkeit von
Partikelminderungssystemen?
Ziel der Untersuchung war es, die auf den Markt kommenden
Partikelminderungssysteme (PMS) hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit zur Minderung der
Partikelmasse (wie bei der Zulassungsprüfung) und der Partikelzahl zu
überprüfen. In der Beschreibung des Forschungsvorhabens vom Oktober 2005 war
die Prüfung der Systeme im Hinblick auf die „… bereits diskutierten
Förderungsansätze und Grenzwerte zur Nachrüstung.“ festgelegt und damit bereits an
die zukünftigen Prüfvorschriften der StVZO angelehnt. Die „Grenzwerte zur
Nachrüstung“ stehen im Zusammenhang mit einer Prüfung der PMS nach der
dann im Februar 2006 in Kraft getretenen Anlage XXVI zur StVZO.
2. War die Prüfung der untersuchten Partikelfilter nach Anlage XXVI der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) Bestandteil des
Forschungsvorhabens zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Hinblick auf die vom UBA in
Auftrag gegebene Untersuchung hat das BMU eine Untersuchung der
Partikelminderungssysteme nach den Prüfvorschriften von Anlage XXVI zur StVZO
verlangt und hat dies auch dem Forschungsnehmer mitgeteilt.
3. Trifft es zu, dass die Auswahl des beauftragten Schweizer Prüfinstitutes
TTM durch das BMU erfolgt war und das UBA angewiesen wurde, den
Auftrag ohne Ausschreibung „freihändig“ zu vergeben?
Der Forschungsnehmer wurde vom BMU ausgewählt, da in dem Vorhaben
neben der Prüfung zur Dauerhaltbarkeit nach den gesetzlichen Vorschriften auch
die Minderung der Partikelanzahl untersucht werden sollte. Hinsichtlich der
Messungen der Partikelzahl verfügte der Forschungsnehmer über umfangreiche
Erfahrungen.
4. Trifft es zu, dass die Leistungsbeschreibung für das Forschungsvorhaben
keine Prüfung nach Anlage XXVI der StVZO beinhaltete?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
5. Wann wurde das ursprüngliche Forschungsvorhabens in Auftrag gegeben,
und zu welchem Zeitpunkt wurde es abgeschlossen?
Das Forschungsvorhaben wurde im März 2006 beauftragt. Aufgrund der
notwendigen Ergänzung von Messungen nach den Prüfvorschriften von Anlage
XXVI zur StVZO sowie der aufgetretenen methodischen Fehler, die einer
Kommentierung bedurften, konnte das Vorhaben erst mit Verzögerung
abgeschlossen werden.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/79806. Wann hat das UBA über die ersten Ergebnisse der Untersuchungen
informiert, und wann wurde der Bericht des Forschungsnehmers durch das
UBA offiziell abgenommen?
Das UBA hat der Fachabteilung im BMU in der Zeit vom 27. September 2006
bis zum 18. Oktober 2006 insgesamt vier Teilberichte übermittelt. Am 1.
Dezember 2006 fand auf Einladung des UBA ein Fachgespräch unter Beteiligung
des BMU und den betroffenen Herstellern und dem Auftragnehmer statt. Mit
einem Schreiben vom 26. Juni 2007 wies ein Hersteller das UBA darauf hin,
dass beim Bericht von Oktober 2006 „aus fachlicher Sicht erhebliche
Nachbesserungen des Berichtes unabdingbar sind“. UBA führte am 31. August 2007
nochmals ein Gespräch mit einem System- und einem Fahrzeughersteller über
die bis dahin nicht erfolgten Nachbesserungen am Berichtsentwurf durch. Am
6. Dezember 2007 wurden die Teilberichte des Forschungsvorhabens dann mit
Kommentaren auf der Homepage des UBA veröffentlicht.
7. Wurde das ursprüngliche Forschungsvorhaben in voller Höhe bezahlt?
Ja
8. Enthielten die Ergebnisse des in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens
belastbare Hinweise für das Nicht- bzw. Schlechtfunktionieren einzelner
Systeme?
Die vom schweizer Forschungsnehmer vorgelegten Ergebnisse wurden nicht
nach den maßgeblichen Prüfvorschriften von Anlage XXVI zur StVZO
ermittelt und wiesen zudem methodische Mängel wie z. B. große Schwankungen
der Messwerte und fehlende Referenzmessungen auf.
9. Wann wurde das BMU erstmals über die Ergebnisse des durchgeführten
Forschungsvorhabens informiert, und wann und von wem erhielt es
erstmals Kenntnis von den schlechten Messwerten der GAT-Filter?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Am 1. August 2007 wurden dem
BMU Untersuchungsergebnisse des Forschungsnehmers zu einem PMS der
Firma GAT vorgelegt, die den Anforderungen von Anlage XXVI StVZO
entsprechen sollten. Diese Ergebnisse wurden dem Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) weitergeleitet und in einer
Besprechung zwischen dem BMU und dem BMVBS mit dem Auftraggeber (UBA)
und dem Forschungsnehmer des Vorhabens (TTM) am 3. August 2007 erörtert.
Es wurde festgestellt, dass die Messergebnisse nicht ausreichend belastbar
waren, da die Prüfvorschriften von Anlage XXVI vom Forschungsnehmer nicht
vollständig eingehalten wurden.
Am Freitag, den 10. August 2007 und am Montag, den 13. August 2007 erhielt
das BMU weitere Untersuchungen von PMS, die durch Dritte initiiert wurden.
Diese entsprachen zwar ebenfalls nicht den Prüfvorschriften der Anlage XXVI
StVZO, verstärkten jedoch Hinweise auf eine nicht ausreichende Filterwirkung
der fraglichen PMS, namentlich der Firmen GAT/Tenneco und Bosal. Das
BMU hat das BMVBS deshalb unmittelbar über diese Untersuchungen
informiert. Es bestand Einigkeit zwischen den Ressorts, dass nur auf der Basis von
Messungen nach Anlage XXVI eine rechtliche Handhabe gegen mangelhafte
PMS besteht.
Drucksache 16/7980 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode10. Welche Schlüsse hat das BMU aus den Forschungsergebnissen zu den
beiden offensichtlich mangelhaften Filtersystemen gezogen?
Auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 wird verwiesen.
11. Was hat das BMU gemeinsam mit dem UBA aufgrund der
Forschungsergebnisse unternommen bzw. in die Wege geleitet?
Das BMU hat das UBA angewiesen, Messungen nach der Anlage XXVI zur
StVZO durchzuführen.
12. Hält die Bundesregierung an dem Vorwurf fest, ein Mitarbeiter des UBA
hätte den Auftrag für das Forschungsvorhaben verfälscht, wenn ja, wie
begründet sie diesen Vorwurf?
Ein solcher Vorwurf wurde nicht geäußert.
13. Auf wessen Initiative erfolgten welche dienstrechtlichen Maßnahmen
gegen den langjährigen Leiter der Verkehrsabteilung des
Umweltbundesamts, des international renommierten Luftschadstoffexperten Dr. A. F.,
und wie lautet die Begründung dafür?
Der Präsident des Umweltbundesamtes hat in eigener Zuständigkeit
entschieden, dem Abteilungsleiter eine neue Funktion zu übertragen. Er soll den
künftigen Leitungsschwerpunkt „Umwelt und Lebensqualität“ leiten, dessen
Einrichtung das Umweltbundesamt seit mehreren Monaten vorbereitet. Dort
soll er das für das Amt perspektivisch wichtige Thema konzeptionell aufbauen.
Der Abteilungsleiter wird seine Erfahrung aus dem Themenfeld „Verkehr“ für
das Amt gewinnbringend in die neue Tätigkeit einbringen können, denn das
Thema „Umwelt und Lebensqualität“ hat Schnittstellen zum Themenfeld
„Verkehr“.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung zahlreicher
Umweltverbände und Wissenschaftler, die eine Wiedereinsetzung von Dr. A. F. in
seine alte Funktion fordern?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen.
15. Wird das Umweltbundesamt die dienstrechtlichen Maßnahmen gegen
Dr. A. F. zurücknehmen und ihn wieder in seine alte Position einsetzen,
und wenn nein, warum nicht?
Der Präsident des Umweltbundesamtes beabsichtigt nicht, die Umsetzung von
Dr. A. F. rückgängig zu machen.
16. Wann und warum haben der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel und sein Staatssekretär Matthias
Machnig entschieden, sämtliche Informationen über die Tatsache
zurückzuhalten, dass eine Vielzahl unwirksamer Partikelminderungssysteme im
Markt sind und arglos eingebaut würden?
Eine solche Entscheidung hat es nicht gegeben.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/798017. Wann hat die DUH zum ersten Mal mit den zuständigen Mitarbeitern des
BMU Kontakt aufgenommen, um das Problem mangelhafter
Partikelfiltersysteme zu erörtern?
Am 13. August 2007 hat die DUH eine Presseerklärung veröffentlicht, nach der
aufgrund von Messungen des TÜV Süd einzelne PMS Mängel aufweisen
sollten. Die DUH hatte im Zeitraum davor gegenüber dem BMU insbesondere
moniert, dass mithilfe der Messungen nach Anlage XXVI mangelhafte Filter
nicht erkannt werden können. Das BMU hat darauf hingewiesen, dass nur
belastbare Untersuchungsergebnisse nach den gesetzlichen Vorschriften die
zuständigen staatlichen Stellen in die Lage versetzen, mangelhafte Systeme vom
Markt zu nehmen.
18. Warum wurden die Ergebnisse des Forschungsgutachtens nicht
unverzüglich übergeben, sondern erst nach einem nach dem
Umweltinformationsgesetz erwirkten Verwaltungsgerichtsurteil in Dessau im November
2007, obwohl die DUH schon im November 2006 ein
Informationsbegehren an das BMU gestellt hatte?
Nach Auffassung des BMU bestand kein Anspruch nach dem
Umweltinformationsgesetz. Darüber hinaus sind die Messergebnisse nicht nach den
Anforderungen der Anlage XXVI zur StVO zustande gekommen und ermöglichen
deshalb keine Bewertung der Leistungsfähigkeit der untersuchten Systeme
nach den gesetzlichen Anforderungen.
19. Warum wurde auch am 17. April 2007, trotz der Klageandrohung der
DUH und der Ankündigung des UBA, die Forschungsergebnisse nun
herausgeben zu wollen, diese Herausgabe an die DUH verweigert?
War dies eine eigenständige Entscheidung des UBA oder handelte die
Behörde auf Weisung des BMU?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Das UBA wurde vom BMU
angewiesen.
20. Warum und wann haben der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit Sigmar Gabriel und sein Staatssekretär Matthias
Machnig entschieden, die Forschungsergebnisse nicht der DUH zur
Verfügung zu stellen, obwohl die Hausjuristen sowohl des BMU als auch des
UBA in mehreren rechtsgutachterlichen Vermerken für die Hausspitze
festgestellt hatten, dass das Auskunftsbegehren aufgrund der Rechtslage
im Umweltinformationsgesetz nicht abgelehnt werden dürfe?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Im BMU gab es zum
Informationsanspruch der DUH keine einheitliche Rechtsauffassung. Nach Abwägung
der verschiedenen Gesichtspunkte wurde am 31. Mai 2007 von Staatssekretär
Matthias Machnig entschieden, den Zugang zu den Ergebnissen des noch nicht
abgeschlossenen Forschungsvorhabens nicht zu gewähren.
21. Ist es zutreffend, dass dem UBA die ersten Hinweise auf mangelhafte
Filtersysteme bereits im September 2006 vorlagen und ein Gespräch mit den
Herstellern im Dezember 2006 geführt wurde?
Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 8 wird verwiesen.
Drucksache 16/7980 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode22. Hat das BMU das in diesem Fall zuständige Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sofort informiert, und wenn
nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 wird verwiesen.
23. Zu welchem Zeitpunkt hat das BMU das zuständige BMVBS bzw. das
Kraftfahrtbundesamt (KBA) informiert?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
24. Trifft es zu, dass erste Hinweise über unwirksame
Partikelminderungssysteme dem KBA erst im August 2007 durch Pressemitteilungen der
DUH bekannt gemacht wurden und erst Tage später ein entsprechendes
Schreiben des BMU dort einging?
Nein. Das KBA ist vom BMVBS am 14. August 2007 über möglicherweise
mangelhafte PMS in Kenntnis gesetzt worden. Mit der DUH hatte bis zu dieser
Zeit kein Kontakt des KBA stattgefunden.
25. Welche Schlüsse hat das BMVBS wann aus den Ergebnissen der
mangelhaften Filtersysteme gezogen?
Das KBA hat am 15. August 2007 Konformitätsprüfungen auf der Grundlage
der Anlage XXVI StVZO eingeleitet.
26. In welcher Art und Weise und wann haben das KBA und das BMVBS auf
die im August 2007 von der DUH erstmals veröffentlichten Ergebnisse
des TÜV Süd reagiert, die die mangelnde Funktionstüchtigkeit einzelner
Systeme belegen?
Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen.
27. Warum wurde keine aktive Funktionsprüfung der
Partikelminderungssysteme durch das KBA vor Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis
(ABE) durchgeführt?
Das KBA erteilt Allgemeine Betriebserlaubnisse auf der Grundlage des
Antrags der Hersteller sowie der von akkreditierten bzw. anerkannten Technischen
Diensten erstellten Gutachten und den darin enthaltenen Prüfergebnissen.
Hierbei prüft das KBA die Konformität der ausgewiesenen Prüfergebnisse mit den
einschlägigen technischen Vorschriften.
28. Wie verträgt sich rechtlich die Entscheidung des KBA, die ABE der
mangelhaften Systeme nicht selbst zurückzunehmen, sondern von den
Herstellern die Rückgabe der ABE zu akzeptieren, mit den Vorschriften der
StVZO, wonach bei Nichteinhaltung der Vorgaben nach Anlage XXVI
die ABE zurückzuziehen ist?
Die auch unter verfahrensbeschleunigenden Gesichtspunkten getroffene
Entscheidung des KBA, die Löschung der hier in Rede stehenden allgemeinen
Betriebserlaubnisse auf Antrag der Hersteller vorzunehmen, steht insbesondere
hinsichtlich der damit verbundenen rechtlichen Wirkung in Einklang mit Num-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/7980mer 8 der Anlage XXVI zu § 47 StVZO in Verbindung mit § 49 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
29. Ist im Falle zurückgegebener Betriebserlaubnisse eine zusätzliche
Rücknahme der ABE durch das KBA geplant, wenn nein, warum nicht?
Um das Konzept der Nachrüstung von älteren Diesel-PKW mit
Partikelminderungssystemen zum Schutz der Umwelt vor Feinstaubbelastung möglichst
nicht zu gefährden, wird derzeit keine rückwirkende Rücknahme der vom KBA
erteilten ABE ausgesprochen.
30. Die Untersuchungen von UBA und KBA haben ergeben, dass das
Zulassungsverfahren gemäß Anlage XXVI mangels eigener Tests fehlerhafte
Systeme nicht zuverlässig ausschließen kann. Welche Konsequenzen
zieht die Bundesregierung daraus?
Tests werden bereits im Typgenehmigungsverfahren durchgeführt (siehe
Antwort zu Frage 27). Die Mängel der Systeme beruhen zudem ganz überwiegend
(mutmaßlich) auf Manipulationen, sodass die Staatsanwaltschaft vom KBA (in
Abstimmung mit BMVBS) eingeschaltet wurde. Deren Schlussfolgerungen
bleiben abzuwarten. Teilweise beruhen die Mängel (mutmaßlich) auch auf
nachträglichen Änderungen der Systeme im Produktionsprozess; auch hier gilt
es, die Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft abzuwarten. Um solch
deliktisches Handeln besser zu verhindern, hat das KBA die von ihm allgemein
vorgegebenen Abläufe vor der Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis
überprüft und die Technischen Dienste nochmals nachdrücklich zur Einhaltung
der von ihm hierzu eigens erlassenen Richtlinien aufgefordert.
31. Warum hat die Bundesregierung darauf verzichtet, einen Funktionstest
für Partikelminderungssysteme zu definieren, was in der Folge für jede
belastbare Aussage über die Funktionstüchtigkeit eines Filters einen
mehrmonatigen Zulassungstest erfordert?
Ein Funktionstest von PMS liegt mit den Prüfvorschriften von Anlage XXVI
zur StVZO vor.
32. Sieht die Bundesregierung aufgrund der Vorkommnisse eine Ergänzung
der Prüfbestimmungen vor Erteilung der ABE vor, zum Beispiel durch
einen vom KBA beauftragten Funktionstest, wenn ja, ab wann, und wie,
wenn nein, warum nicht?
Funktionstests sind bereits Bestandteil der Genehmigungserteilung (siehe
Antworten zu den Fragen 27 und 31).
33. Plant die Bundesregierung eine Prüfung der dauerhaften
Funktionsfähigkeit von Partikelminderungssystemen im Rahmen der regelmäßigen
Abgasuntersuchung (AU), wenn ja, ab wann, und wie, wenn nein, warum
nicht?
Nein, Partikelminderungssysteme werden im Rahmen der Haupt- bzw.
Abgasuntersuchung bereits mit überprüft. Dabei wird auch eine kostengünstige
Grobprüfung der Partikelfilter vorgenommen. Allerdings werden sie dabei keiner
speziellen, auf die Systeme abgestellten Wirksamkeitsprüfung unterzogen.
Drucksache 16/7980 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeExakte Messungen des Wirkungsgrades eines PMS würden höhere Kosten für
den Kraftfahrzeughalter verursachen.
34. Welche anderen zusätzlichen Instrumente hält die Bundesregierung für
geeignet, um zukünftig Missbrauch zu vermeiden?
Es kann sich empfehlen, festgestellte nachträgliche Abweichungen von den
Allgemeinen Betriebserlaubnissen in der Produktion schärfer zu sanktionieren.
Das BMVBS wird daher die nach der StVZO gegebenen
Sanktionsmöglichkeiten des KBA gegenüber den Herstellern für den Fall nachträglicher
Änderungen an von ihm genehmigten Systemen im Produktionsprozess überprüfen.
35. In welcher Art und Weise werden die Prüf- und Zertifizierungsstellen
nach Anlage XXVI der StVZO durch die Bundesregierung resp. das
KBA kontrolliert?
Die Technischen Dienste werden durch das KBA nach internationalen Normen
(ISO 17025) akkreditiert und anerkannt für differenzierte Prüfgebiete (z. B.
Abgas nach EG-Richtlinie 70/220/EWG; Anlage XXVI zu § 47 StVZO). Es
erfolgt eine regelmäßige Begutachtung der Labore durch das KBA, die
Prüfeinrichtungen müssen nach festgelegten Zeiträumen (1/2 bis 1 Jahr)
normgerecht kalibriert und gewartet werden. Das KBA hat ein Informationssystem
für die Gutachtenqualität (ISGQ) eingerichtet.
36. Hält die Bundesregierung eine stärkere Überprüfung und regelmäßige
Qualitätskontrollen der privaten Prüfunternehmen durch eine staatliche
Aufsichtsbehörde für notwendig?
Hierzu wird sich die Bundesregierung erst nach abschließender Bewertung des
vorliegenden Falls und auch nach Abschluss der staatsanwaltlichen
Ermittlungen eine abgestimmte Meinung bilden.
37. Das geltende Kfz-Steuerrecht sieht eine zwingende Neufestsetzung einer
Steuer vor, wenn die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht
vorgelegen haben oder nicht vorliegen. Wie lässt sich die geplante
Aufrechterhaltung der Steuerbefreiung bei unwirksamen
Partikelminderungssystemen, so wie es die Kulanzregelung des BMU vorsieht,
rechtfertigen?
§ 12 Abs. 2 Ziffer 2 des KraftStG ist nicht einschlägig, wenn es sich um eine
Änderung der Steuerfestsetzung handelt, die auf einem Grundlagenbescheid
beruht. Hier handelt es sich um einen Grundlagenbescheid, denn verbindlich
für die Förderung nach § 3c des KraftStG ist die Beurteilung der
Schadstoffemissionen durch die Zulassungsbehörde im Einzelfall.
Eine Änderung der Steuerfestsetzung nach den allgemeinen Vorschriften der
Abgabenordnung setzt die Änderung (Rücknahme) dieser verbindlichen
Feststellung der Zulassungsbehörde gegenüber dem einzelnen Fahrzeughalter
voraus. Für eine solche Änderung ist Voraussetzung, dass die Fahrzeugpapiere des
jeweils betroffenen Fahrzeughalters bei der Zulassungsbehörde angepasst
werden. Diese Anpassung wäre notwendig, wenn eine Allgemeine
Betriebserlaubnis für ein eingetragenes Filtersystem – auch mit Wirkung für den einzelnen
Fahrzeughalter – für die Vergangenheit aufgehoben würde.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/798038. Ist die Kulanzregelung nach Auffassung der Bundesregierung mit
steuerlichen Grundsätzen vereinbar, insbesondere mit der Regelung des § 12
Abs. 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes?
Auf die Antwort zu den Fragen 37 und 43 wird verwiesen.
39. Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der zum 1. Januar 2008 in
mehreren deutschen Städten einzuführenden Umweltzonen, dass
aufgrund der Entscheidung des Ministers für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit Fahrzeuge mit unwirksamen Partikelfiltern eine
Plakette behalten können, die ihnen die Einfahrt in die Umweltzonen
zumindest in der ersten Stufe sichern wird?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
40. Welche Auswirkungen auf die Akzeptanz der Bevölkerung befürchtet die
Bundesregierung durch eine eingeschränkte Wirksamkeit der
„Maßnahme Umweltzone“?
Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen.
41. Welche Entwicklungen prognostiziert die Bundesregierung für die
anhaltende Belastung vieler Ballungsräume und Innenstädte mit Feinstaub?
Durch die von der Bundesregierung und der EU bereits umgesetzten,
beschlossenen und geplanten Maßnahmen (Verschärfung der Pkw- und Lkw-
Abgasstandards, Novellierung der Großfeuerungsanlagenverordnung und der TA Luft,
Einführung einer emissionsbezogenen Lkw-Maut, ökologische Steuerreform
etc.) werden die Feinstaubemissionen in der Bundesrepublik Deutschland
zurückgehen.
42. Erwartet die Bundesregierung aufgrund der Kulanzregelung Klagen von
Autofahrern auf Gleichbehandlung, die von Fahrverboten nach
Einführung der Umweltzonen in 2008 betroffen sind, weil sie nicht nachgerüstet
haben oder kein Filtersystem für ihre Fahrzeuge existiert?
Nein. Die Sachverhalte sind nicht vergleichbar.
43. Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich die rechtliche Position der
betroffenen Autohalter mit Betrugsfiltern gegenüber ihrer Einbauwerkstatt
durch die sog. Kulanzlösung verschlechtert hat, und wie bewertet sie die
Berichte über die Weigerung der Werkstätten, die unwirksamen Systeme
kostenfrei auszutauschen?
Mit der Kulanzvereinbarung wird eine Lösung angeboten, mit der der Käufer
unbürokratisch und ohne Mehrkosten ein ordnungsgemäß funktionierendes
Ersatzfiltersystem erhalten kann. Es steht ihm frei, auf dieses Angebot
einzugehen oder zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Am 13. Dezember 2007 wurde unter Leitung der Parlamentarischen
Staatssekretärin Astrid Klug zwischen Vertretern des Bundesverkehrs- sowie des
Bundesumweltministeriums und Vertretern der Verbände erörtert, wie die
praktische Umsetzung der Kulanzvereinbarung gewährleistet werden kann. Die
Verbände haben hierbei zugesagt, verstärkt auf ihre Mitglieder einzuwirken und
Drucksache 16/7980 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeBeschwerden von Autofahrern in jedem Einzelfall nachzugehen, um eine
Lösung zu finden. Anlaufschwierigkeiten bei der Umsetzung der Kulanzregelung
sollen hierdurch überwunden werden.
44. Was gedenkt die Bundesregierung nun zu tun, um die anhaltende
Belastung der Bevölkerung mit Feinstaub aus dem Verkehr zu minimieren?
Auf die Antwort zu Frage 41 wird verwiesen.
45. Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der
Nachrüstung, angesichts einer mit 170 000 Fahrzeugen einschließlich der
wirkungslosen Filter bisher eher bescheidenen Anzahl, und welche Gründe
für diese Entwicklung nimmt die Bundesregierung an?
Eine abschließende Beurteilung des Erfolgs der Nachrüstung ist zum jetzigen
Zeitpunkt verfrüht. Die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw
mit PMS ist seit April 2007 in Kraft und bis 31. Dezember 2009 möglich. Mit
der Einführung von Umweltzonen in zahlreichen Städten werden zusätzliche
Anreize zur Nachrüstung von Diesel-Pkw mit PMS geschaffen. Die
Bundesregierung wird alles daran setzen, die Nachrüstung zu einem Erfolg zu führen.
46. Wird sich die Bundesregierung mit dem niedrigen Stand an
Nachrüstungen zufriedengeben, und wenn nicht, welche Schritte wird sie wann
einleiten?
Auf die Antwort zu Frage 45 wird verwiesen.
47. Wie bewertet die Bundesregierung die Verzögerung der Förderung von
Partikelfilternachrüstungen bei schweren Nutzfahrzeugen (über 12
Tonnen), die durch die Verschiebung der Mauthöheverordnung entstanden
ist, die kurz vor dem eigentlich vorgesehen Kabinettsbeschluss im
Rahmen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms am 5. Dezember
2007 zurückgezogen wurde?
48. Aus welchen Gründen wurde die Novellierung der Mauthöheverordnung
verschoben?
Durch eine stärkere Spreizung der Mautsätze und Berücksichtigung der
Nachrüstung von Fahrzeugen mit Partikelfiltern sollen die Anreize für den Einsatz
umweltfreundlicher schwerer Nutzfahrzeuge gestärkt werden. Der Entwurf für
eine entsprechende Änderung der Mauthöheverordnung sah von Anbeginn ein
In-Kraft-Treten für den 1. Oktober 2008 vor, da zu diesem Zeitpunkt wegen
Auslaufens der Förderung von Euro-V-Fahrzeugen die Verordnung ohnehin
geändert wird. Der Entwurf zur Änderung der Mauthöheverordnung
berücksichtigte aber nicht Ergebnisse des Wegekostengutachten 2007 vom 30. November
2007. Es besteht im Bundeskabinett Einvernehmen, das Wegekostengutachten
2007 zügig auszuwerten, um im Mai 2008 zu einer Mauthöheverordnung „aus
einem Guss“, d. h. gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Auswertung zu
kommen.
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