Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/3193
04. 12.95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/2718 —
Probleme von Hörgeschädigten mit Post und Telekom
Auch für Hörgeschädigte spielt das Telefon als Kommunikationsmittel
sowohl im Beruf als auch im Freizeitbereich eine bedeutende Rolle. Sie
sind dabei allerdings zumeist auf Schreibtelefone angewiesen. Normal
hörende Gesprächspartner können damit aber nur angerufen werden,
wenn die Vermittlungsstelle in der Lage ist, zwischen normalem Telefon
und Schreibtelefon eine Verbindung herzustellen. Die Benutzer von
Schreibtelefonen brauchen für Telefonate im übrigen mindestens die
fünffache Zeit, was bereits jetzt, noch mehr aber nach der
Tarifstrukturreform 1996 einen beträchtlichen Kostenfaktor darstellt.
Weitere Probleme gibt es dadurch, daß mit Schreibtelefonen nicht überall
Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen oder auch Sorgentelefone zu
erreichen sind. Die Hörgeschädigten haben darüber hinaus die
Befürchtung, daß in Zukunft keine schreibtelefon- und verstärkergerechten
Telefonendgeräte mehr auf dem Markt zu erhalten sein werden.
Außerdem beklagen sie, daß bei Zuweisung eines zweiten
Telefonanschlusses für einen Faxanschluß (für Hörgeschädigte ein ideales
Kornmunikationsmittel, allerdings mit dem Nachteil der fehlenden
Möglichkeit zum direkten Dialog) keine Sozialvergünstigung besteht.
Schließlich entstehen für Hörgeschädigte durch verglaste
Sicherheitsscheiben in Postämtern wie an Bahnschaltern nur schwer zu behebende
Kommunikationsschwierigkeiten.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung selbst kann zu den Fragen nur bedingt
Stellung nehmen.
Mit Inkrafttreten des Postneuordnungsgesetzes am 1. Januar
1995 hat sich die Aufgabenstellung der Bundesregierung im
Bereich der Post und Telekommunikation geändert. Im
Bundesministerium für Post und Telekommunikation werden die
hoheitlichen Aufgaben des Post- und Telekommunikationswesens be-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Post und
Telekommunikation vom 28. November 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext.
handelt, die sich in einen hoheitlich-politischen und einen
hoheitlich-regulatorischen Teil trennen lassen. Für den
überwiegenden Teil der hier gestellten Fragen ist nach der Postreform
II ausschließlich die Deutsche Telekom AG bzw. die Deutsche
Post AG zuständig, da es sich um Fragen der Betriebsabwicklung
handelt.
Auf Bitten der Bundesregierung haben die Post-
Aktiengesellschaften dennoch zu den bet rieblichen Fragen Stellung
genommen, wobei eine Einflußnahme seitens der Bundesregierung
in diesem Bereich nicht zulässig wäre.
Die Fragen werden im folgenden themenbezogen und daher in
einer anderen Reihenfolge als in der Fragestellung beantwortet.
a) Deutsche Telekom AG - Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Post und Telekommunikation
aa) Monopoltarife
4. Ist ein Sondertarif für Schreibtelefonbenutzer geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Die Deutsche Telekom AG hat im Rahmen der
Telefontarifstrukturreform, die am 1. Januar 1996 in Kraft treten wird, die
besonderen Tarife aus sozialen Gründen neu gestaltet. Dabei wird
durch die Vereinheitlichung der Voraussetzungen für die
Sozialberechtigung sowie durch die Reduzierung des Grundpreises für
Sozialanschlüsse die soziale Komponente der Telefontarife
insgesamt ein stärkeres Gewicht erhalten. Eine Gegenüberstellung
der derzeit gültigen mit den ab 1. Januar 1996 genehmigten
Tarifen aus sozialen Gründen ist als Anlage beigefügt. Ein Antrag
der Deutschen Telekom AG bezüglich eines besonderen
Sozialtarifs für Schreibtelefonbenutzer liegt dem Bundesministerium
für Post und Telekommunikation nicht vor und ist auch nach
Auskunft der Deutschen Telekom AG nicht vorgesehen.
13. Ist die Telekom bereit, einen Sozialtarif bei Doppelanschluß wegen
Fax-Nutzung für Hörgeschädigte anzubieten?
Wenn nein, warum nicht?
Von der Deutschen Telekom AG wird bei den vorliegenden
Voraussetzungen je Kunde ein Sozialanschluß überlassen. Der
monatliche Preis beträgt ab 1. Januar 1996 hierfür 9,- DM. Für
Hörgeschädigte, denen ein Grad der Behinderung von mindestens
90 % zuerkannt wurde, beträgt der monatliche Grundpreis 5,-
DM. Eine weitergehende Vergünstigung für einen zweiten
Anschluß ist derzeit nicht vorgesehen.
ab) Pflichtleistungen
5. Warum sind nicht alle Polizei-, Feuerwehr- und
Rettungsdienststellen mit einem Schreibtelefon zu erreichen?
Die Gefahrenabwehr in den Bereichen Polizei, Feuerwehr und
Rettungsdienst ist Sache der Gemeinde, des Kreises oder des
Landes.
Die Kommunikation bzw. die Entgegennahme einer Notmeldung
wird durch die technische Ausstattung der Einsatzleitstelle
bestimmt. Den Grad der Ausstattung der Leitstelle legt die
zuständige Behörde fest.
6. Welche Möglichkeiten sehen die Telekom bzw. die
Bundesregierung, um hier Abhilfe zu schaffen?
Der Endgerätemarkt ist privatisiert. Die Deutsche Telekom AG
hat keinen Einfluß auf die Ausstattung mit Endgeräten bei
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Die Generaldirektion der
Deutschen Telekom AG weist darauf hin, daß zunehmend
Anwender über ihren PC Online-Dienste nutzen, über die z. B. auch
Nachrichten an Fax-Geräte übermittelt werden können. In aller
Regel sind Notdienste mit Fax-Geräten ausgestattet.
ac) Vermittlungsstellen
1. Wie viele der oben beschriebenen Vermittlungsstellen besitzt die
Telekom?
2. Wie viele weitere Vermittlungsstellen dieser A rt sollen eingerichtet
werden?
3. Wie viele solcher Vermittlungsstellen wären für eine
flächendekkende Versorgung der Hörgeschädigten erforderlich?
Die Deutsche Telekom AG besitzt derzeit keine
Vermittlungsstellen, in denen Signale von Schreibtelefonen in Sprache für
normal Hörende umgewandelt werden.
Es kann derzeit auch keine Aussage darüber getroffen werden,
ob oder wann solche Vermittlungsstellen eingerichtet werden.
Deshalb kann auch keine Aussage über die benötigte Anzahl
solcher Vermittlungsstellen für eine flächendeckende
Versorgung getroffen werden.
ad) Ansagedienst
10. Welche Verbesserungen plant die Telekom, um ihre Ansagedienste
hörgeschädigtengerechter zu machen (Trennung der
Telefonnummern in Einzelzahlen, Wechsel von höherer und tieferer
Stimme)?
Telefonnummern, die über Ansagedienste oder die
Telefonauskunft erfragt werden, werden schon in einzelnen Ziffern
angesagt. Mit der Einführung neuer Techniken wird auch das
Angebot von Ansagediensten vergrößert. Die Ansagen werden
von speziell geschulten Personen vorgenommen.
ae) Endgerätemarkt
Auf dem Endgerätemarkt herrscht in der Bundesrepublik
Deutschland bereits seit einigen Jahren vollständiger
Wettbewerb.
8. Was unternehmen Telekom und Bundesregierung, um digitale
Telefone und digitale Hörgeräte technisch kompatibel zu machen?
Der Hörverstärker 1 (HV 1) ist ein Kopplungssystem zwischen
einem Telefon und einem individuellen Hörgerät. Es können
hiermit auch digitale Hörgeräte an digitale Telefone (z. B. Tectra
und Europa 10) gekoppelt werden.
9. Ist die Telekom bereit, die unzumutbar hohen Preise der
Spezialtelefone für Hörgeschädigte (Reihe Audiophon) zu senken?
Wenn nein, warum nicht?
Spezialtelefone werden nur in sehr geringem Umfang
nachgefragt. Trotzdem konnten die Preise z. B. für diese Telefone und das
entsprechende Zubehör gehalten werden. Der Preis für das
Schreibtelefon MultiKom sc ript wurde nach Auskunft der
Deutschen Telekom AG um 100 DM auf 498 DM gesenkt.
7. Wird die Telekom weiterhin schreibtelefon- und
verstärkergerechte Telefonendgeräte auf dem Markt anbieten?
Wenn nein, warum nicht?
Die Deutsche Telekom AG wird auch weiterhin Schreibtelefone
(MultiKom script, Delegatic) und verstärkergerechte
Telefonendgeräte auf dem Markt anbieten.
Die Deutsche Telekom AG arbeitet außerdem nach eigenen
Aussagen mit dem Verband der Schwerhörigen und
verschiedenen Firmen zusammen, die sich auf die Entwicklung und
Herstellung geeigneter Geräte spezialisiert haben, um den
speziellen Anliegen der Betroffenen nach Möglichkeit Rechnung zu
tragen.
b) Deutsche Post AG - Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Post und Telekommunikation
11. Welche technischen Verbesserungen sind von der Deutschen Post
AG vorgesehen, um die Kommunikation an den
sicherheitsverglasten Postschaltern zu verbessern?
Die Deutsche Post AG plant, langfristig möglichst alle
eigenbetriebenen Postfilialen mit einer sogenannten „offenen
Thekenlandschaft" in Anlehnung an das Konzept „open service"
einzurichten. Diese offene Thekenlandschaft ermöglicht eine
ungehinderte Kommunikation der Mitarbeiter der Deutschen
Post AG mit den Kunden.
Eine teilweise Öffnung der Sicherheitsverglasung an den
Postschaltern ist aus Sicherheitsgründen nicht zulässig. Eine
Nachrüstung der verglasten Schalter mit Sprechanlagen ist wi rt
-schaftlich nicht vertretbar und liefe der strategischen
Ausrichtung der Deutschen Post AG auf ein offenes
Universalkonzept zuwider.
In den nächsten Jahren wird sich die Anzahl der Postschalter mit
Sicherheitsverglasung im Verhältnis zu Postfilialen mit einer
offenen Thekenlandschaft sukzessive reduzieren. Durch die
Einrichtung der Postfilialen mit einer offenen Thekenlandschaft wird
sich die Kommunikation für Hörgeschädigte erheblich
verbessern.
c) Deutsche Bahn AG — Geschäftsbereich des BMV
12. Welche technischen Verbesserungen sind von der Deutschen Bahn
AG vorgesehen, um die Kommunikation an den
sicherheitsverglasten Bahnschaltern zu verbessern?
Vorbemerkung: Die Deutsche Bahn AG entscheidet in ihrem
Unternehmensbereich als Wirtschaftsunternehmen selbständig.
Die Bundesregierung kann daher nur noch bedingt Auskunft
geben. Unter Bezug auf das Schreiben,von Staatsminister Pfeifer
vom 21. Juni 1995 an den Vorsitzenden des Ausschusses für
Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung und die
Absprache in der Sitzung dieses Ausschusses vom 29. Juni 1995
beantwortet die Bundesregierung bis zur vorgesehenen
abschließenden Entscheidung des Geschäftsordnungsausschusses im
Herbst dieses Jahres Fragen zu den unternehmerischen
Verantwortungsbereichen von Post und Bahn ohne Bindungswirkung
bezüglich der rechtlichen Zulässigkeit; die Mitwirkung der
Bundesregierung erstreckt sich dabei nur auf die Weiterleitung der
Auskünfte über Entscheidungen des Unternehmens Deutsche
Bahn AG.
Zur Sache: Die Deutsche Bahn AG beabsichtigt, vorhandene
sicherheitsverglaste Schalter durch offene „counter" zu ersetzen,
bei denen technische Kommunikationshilfen zwischen Personal
und Kunden entbehrlich sind.
Gegenüberstellung des vom Bundesministerium für Post und Telekommunikation am 18. März 1994
genehmigten mit dem derzeit gültigen Tarifsystem für Telefonanschlüsse zum Sozialtarif
Überlassen von Telefonanschlüssen
(je Anschluß)
Derzeit gültiger Tarif Tarif ab 1. 1. 1996
Grundpreis Freie TE Grundpreis Freie TE
Normaltarif 24,60 DM 10 24,60 DM keine
Sozialtarif') 19,60 DM 10 9,00 DM keine
Zusätzlich 30 freie Tarifeinheiten 2) 19,60 DM + 30 — —
Besonderer Sozialtarif ab 1. 1. 1996 3 ) — — 5,00 DM keine
1) Voraussetzung ist die Befreiung von der Rundfunkgebühr, und es dürfen keine weiteren Anschlüsse in der Haushaltsgemeinschaft
vorhanden sein und keine gewerbliche Nutzung vorliegen. Die Voraussetzungen für die Befreiung von den Rundfunkgebühren werden in den
länderspezifischen „Verordnungen über die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht" geregelt.
Personenkreis:
1. Personen mit verminderter Erwerbsfähigkeit, unabhängig vom Einkommen, z. B. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des
Bundesversorgungsgesetzes,
2. Blinde mit mehr als 60 % Erwerbsminderung und Hörgeschädigte,
3. Behinderte mit mehr als 80 % Erwerbsminderung und
4. Personen mit geringen Einkommen, z. B. Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Bewohner von Altenwohnheimen
usw.
2) Voraussetzung ist:
1. Die Person muß alleine wohnen, einen eigenen Haushalt bewirtschaften und einen Telefonanschluß mit 5 DM Sozialpräferenz haben,
oder
2. die Person muß alleine wohnen, einen eigenen Haushalt bewirtschaften und Empfänger von Wohngeld, Altersruhegeld, Rente oder
Witwenrente oder
3. die Person muß alleine wohnen, einen eigenen Haushalt bewirtschaften und vermindert erwerbsfähig sein.
3) Für die Bevölkerungsgruppen der Blinden, Gehörlosen und Sprachbehinderten, die sozialtarifberechtigt sind und aufgrund ihrer
Behinderung in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind (Minderung der Erwerbstätigkeit von mindestens 90 %).]