Menschenrechtliche Entwicklungen in der Türkei
der Abgeordneten Max Lucks, Claudia Roth, Luise Amtsberg, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Agnieszka Brugger, Robin Wagener, Chantal Kopf, Sara Nanni, Ayse Asar, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei sind durch enge historische, politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und zivilgesellschaftliche Verflechtungen geprägt. Gleichzeitig hat sich die Lage von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei in den vergangenen Jahren deutlich verschlechtert. Kritische Journalist*innen, Künstler*innen, Wissenschaftler*innen sowie Oppositionspolitiker*innen werden zunehmend repressiven Maßnahmen ausgesetzt (www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/tuerkei-2025 und www.spiegel.de/ausland/tuerkei-menschenrechtlerin-kritisiert-verhaftungswelle-vor-nato-gipfel-a-f95e4e45-4794-497b-b5ff-2c75031c427e; Abgerufen: 29.07.2026).
Besonders sichtbar wird diese Entwicklung im Vorgehen gegen die größte Oppositionspartei CHP. Trotz ihres Wahlerfolgs bei den Kommunalwahlen 2024 wurden führende Oppositionspolitiker*innen systematisch unter Druck gesetzt. Die Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu im März 2025 sowie die Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im Mai 2026 stehen beispielhaft für die politische Instrumentalisierung der Justiz (www.bpb.de/themen/europa/tuerkei/520344/die-politisierte-und-personalisierte-justiz-der-tuerkei/ und www.fr.de/politik/gfbv-experten-warnen-justiz-in-der-tuerkei-staatshoerig-gleichgeschaltet-erdogan-proasyl-gutachten-zr-93297404.html; Abgerufen: 29. Juli 2026). Hinzu kommt die Absetzung zahlreicher oppositioneller Bürgermeister*innen und die Einsetzung staatlicher Zwangsverwaltungen, die demokratische Strukturen und kommunale Selbstverwaltung weiter aushöhlen.
Das Vorgehen gegen die CHP reiht sich in eine länger bestehende Praxis politischer Repression ein. Bereits seit 2016 richtet sich dieses insbesondere gegen die damalige, prodemokratische Partei Halkların Demokratik Partisi (HDP). Führende Politiker*innen wie die ehemaligen Co-Vorsitzenden Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ wurden aus politischen Gründen inhaftiert. Auch zahlreiche Bürgermeisterinnen und Parteimitglieder wurden abgesetzt oder strafrechtlich verfolgt, insbesondere in den kurdischen Gebieten. Viele von ihnen befinden sich bis heute in Haft – obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zum Beispiel im Fall Selahattin Demirtaş wiederholt seine Freilassung gefordert hat (www.tagesschau.de/ausland/asien/demirtas-egmr-urteil-100.html, Abgerufen: 1. Juli 2026).
Parallel zu den zunehmend autoritären Entwicklungen eröffnete die im Juli 2025 eingeleitete freiwillige Entwaffnung der Partiya Karkerên Kurdistanê (PKK) erstmals seit Jahrzehnten eine realistische Perspektive auf eine friedliche Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts. Ein dauerhafter Frieden setzt jedoch mehr voraus als das Schweigen der Waffen. Er erfordert aus Sicht der Fragestellenden die Achtung der Menschenrechte, rechtsstaatliche Reformen sowie die Freilassung politisch Inhaftierter. Nur so kann eine glaubwürdige und nachhaltige Friedensperspektive entstehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Inwiefern thematisiert die Bundesregierung, die erhebliche Verschlechterung der Menschenrechtslage und der Rechtsstaatlichkeit in der Türkei, insbesondere die willkürlichen Inhaftierungen von Künstler*innen, Journalist*innen und Oppositionspolitiker*innen (beispielsweise www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/tuerkei-2025#section-23742661, Abgerufen: 29. Juli 2026), gegenüber der türkischen Regierung und welche konkreten Maßnahmen unternimmt sie, um auf eine Verbesserung hinzuwirken?
Welche konkreten diplomatischen Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus ihrer Einschätzung ab, dass „die stärkste Oppositionspartei CHP und viele ihrer Amtsträger mit juristischen Vorwürfen und Verfahren, auch Inhaftierungen und Absetzungen, konfrontiert seien, irritierend [sei] und kritische Fragen [aufwerfe]“ (www.deutschlandfunk.de/auswaertiges-amt-kritisiert-vorgehen-gegen-oppositionspartei-chp-102.html, Abgerufen: 1. Juli 2026) , für die bilateralen Beziehungen zur Türkei ab?
Wie sind nach Einschätzung der Bundesregierung die Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu im März 2025 und die Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im Mai 2026, mit den verbindlichen Kopenhagener Kriterien für eine EU-Mitgliedschaft der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte vereinbar (vgl. www.tagesschau.de/ausland/asien/tuerkei-opposition-bundesregierung-100.html, Abgerufen: 1. Juli 2026)?
In welchen konkreten politischen Maßnahmen schlägt sich das Bekenntnis der Bundesregierung im Koalitionsvertrag nieder, dass ein „zentrales Element“ der Türkeipolitik eine „grundlegende Verbesserung der demokratischen, rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Situation ist“?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die Inhaftierung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu im März 2025 und die Absetzung des CHP-Vorsitzenden Özgür Özel im Mai 2026 politisch motiviert ist und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus bezüglich der auf die Vorwürfe der politisierten Justiz (vgl. www.proasyl.de/material/gutachten-zur-lage-der-justiz-in-der-tuerkei-rechtsunsicherheit-in-strafverfahren-mit-politischem-bezug/ und www.bpb.de/themen/europa/tuerkei/520344/die-politisierte-und-personalisierte-justiz-der-tuerkei/, Abgerufen: 1. Juli 2026) und der Einflussnahme auf Personalentscheidungen der Opposition?
Liegen der Bundesregierung Informationen über die Vorwürfe des Stimmenkaufs, des Drucks auf Delegierte und der Job-Versprechen im Zusammenhang mit der Wahl von Özgür Özel zum Parteivorsitzenden der CHP vor (vgl. www.tagesschau.de/ausland/asien/tuerkei-chp-widerstand-proteste-100.html, Abgerufen: 1. Juli 2026) und inwiefern wurden diese Vorwürfe von unabhängiger Seite überprüft?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der Amtsenthebung von oppositionellen Bürgermeister*innen und die Zwangsverwaltung zahlreicher Kommunen nach dem Wahlsieg der CHP 2024, wenn ja, welche, und welche diplomatischen Schritte wurden diesbezüglich unternommen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung mögliche Parallelen zwischen dem Vorgehen gegen die CHP und dem früheren Vorgehen gegen die prodemokratische HDP, insbesondere den Inhaftierungen von Selahattin Demirtaş und Figen Yüksekdağ im November 2016?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der Amtsenthebung von oppositionellen Bürgermeister*innen und die Zwangsverwaltung zahlreicher Kommunen nach dem Wahlsieg der DEM Partei nach 2024, wenn ja, welche, und welche diplomatischen Schritte wurden diesbezüglich unternommen?
Hat die Bundesregierung eine Auffassung zu der im Juli 2025 eingeleiteten selbstbestimmten Entwaffnung der PKK und welche Bedeutung hat diese aus Sicht der Bundesregierung für einen nachhaltigen Frieden im türkisch-kurdischen Konflikt?
Welche Rolle kann und plant die Bundesregierung bei der Unterstützung eines umfassenden Friedensprozesses in der Türkei zu spielen, der über das „Schweigen der Waffen“ hinausgeht und die Freilassung politisch Inhaftierter sowie die Achtung der Menschenrechte einschließt?
Welche Position vertritt die Bundesregierung ihrerseits im Zuge der Teilnahme am NATO-Gipfel in Ankara im Juli 2026, angesichts der innenpolitischen Entwicklungen in der Türkei und der Forderung nach Sanktionen durch Oppositionspolitiker wie Özgür Özel (vgl. www.spiegel.de/ausland/oezguer-oezel-wir-werden-saemtliche-mittel-ausschoepfen-um-recep-tayyip-erdogan-zu-besiegen-a-712d6d6c-86a4-4bd3-b9c7-55f660fe94a8, Abgerufen: 2. Juli 2026)?
Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zu der Rolle der Türkei als „Global Player“ und „aufstrebende Mittelmacht“ (www.spiegel.de/ausland/nato-gipfel-in-der-tuerkei-recep-tayyip-erdogander-unbequeme-gastgeber-a-90ef3f4e-3e8e-4743-8d20-bff7c2d9fb98; Abgerufen: 29. Juli 2026) im Kontext ihrer innenpolitischen Entwicklung, insbesondere der Menschenrechte, vor, und wenn ja, wie lauten diese?
Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor, welche Auswirkungen die nach Auffassung der Fragestellenden widersprüchliche Außenpolitik der Türkei (z. B. Verweigerung von Sanktionen gegen Russland bei gleichzeitiger Waffenlieferung an die Ukraine, Mitgliedschaft in der NATO und Dialogpartnerschaft in der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit) auf die Zusammenarbeit innerhalb der NATO und die Beziehungen Deutschlands zur Türkei haben, und wenn ja, wie lauten diese?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Agieren der türkischen Regierung in der Region Kurdistan-Irak, insbesondere die Stärkung der Peschmerga zur Stabilisierung der Region, mit Blick auf ihre bilateralen Beziehungen mit der Türkei?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die mögliche Verflechtung von Rüstungsunternehmen in der Türkei mit dem Staat und der Familie Erdoğans, fernab der öffentlichen Berichterstattung (vgl. www.stern.de/politik/ausland/vererbt-erdo%C4%9Fan-sein-praesidentenamt-an-den-schwiegersohn--34619060.html, Abgerufen: 01.07.2026), wenn ja, welche und welche Implikationen ergeben sich daraus für die Rüstungsexporte der Türkei und die internationale Sicherheit?
Ergreift die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, die dazu beitragen können, dass die Türkei als NATO-Partner ihren Verpflichtungen nachkommt und nicht durch Handlungen wie die Drohung mit Militärschlägen gegen ebenso NATO-Partner Griechenland die Allianz schwächt, und wenn ja, welche?
Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen zur Rolle der Türkei im Zusammenhang mit islamistischen und terroristischen Organisationen im Nahen Osten vor, wenn ja, welche Erkenntnisse liegen dieser Bewertung zugrunde und welche Auswirkungen hat sie auf die politische, sicherheits- und nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesregierung mit der Türkei?