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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Aktuelle Entwicklung der Finanzlage der Kreditanstalt für Wiederaufbau

<span>Rechtsaufsicht des BMF, Bewältigung der Krise der IKB und Engagement der KfW, Reformierung der Aufsicht über die KfW und Pläne zur Änderung des KfW-Gesetzes, Mittelverwendung und Wiederauffüllung des Fonds für allgemeine Bankenrisiken, Investments in Finanzmarktprodukten unterschiedlicher Bonitätsbereiche</span>

Fraktion

FDP

Datum

06.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/777716. 01. 2008

Aktuelle Entwicklung der Finanzlage der Kreditanstalt für Wiederaufbau

der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Frank Schäffler, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Markus Löning, Horst Meierhofer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Herman Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Franktion der FDP durch die Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/7670) haben sich aufgrund der weiteren Entwicklung bei der KfW und der IKB Deutschen Industriebank AG (IKB) sowie aus den Antworten der Bundesregierung zusätzliche Fragen ergeben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie und in welchen Abständen lässt sich das Bundesministerium der Finanzen als Rechtsaufsicht über den Stand der Risikoabschirmung von der KfW unterrichten?

2

Womit begründet die Bundesregierung ihre Annahme, dass die KfW die Krise um die IKB allein bewältigen kann (siehe Bundestagsdrucksache 16/7670)?

3

Welche Modelle zur Reformierung der Aufsicht über die KfW werden innerhalb der Bundesregierung diskutiert, und wie ist der derzeitige Diskussionsstand?

4

Welche konkreten Pläne gibt es hinsichtlich einer Änderung des KfW- Gesetzes in Bezug auf den Verwaltungsrat der KfW?

5

Gibt es Planungen der Bundesregierung für weitere Änderungen des KfW- Gesetzes?

6

Wurde aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken der KfW in Höhe von 5,3 Mrd. Euro 4,95 Mrd. Euro für eine Risikovorsorge zur Rettung der IKB abgezogen?

7

Wie hoch ist die derzeitige Rücklage der KfW für ihre eigene Risikovorsorge?

8

Gibt es Überlegungen der KfW, den Fonds für allgemeine Bankenrisiken wieder zu füllen, und wenn ja, auf welche Summe, und in welchem Zeitraum?

9

Falls es Überlegungen zur Wiederauffüllung des Fonds für allgemeine Bankrisiken der KfW gibt, woher soll eine Wiederauffüllung generiert werden?

10

In welcher Höhe wurden Erträge für das Fördergeschäft der KfW durch die Verzinsung des Fonds für allgemeine Bankrisiken jeweils in den Jahren 2000 bis 2007 bereitgestellt?

11

Wie will die KfW diese Mittel künftig bereitstellen?

12

Inwieweit werden neben der KfW auch die anderen Aktionäre der IKB an der Bereitstellung von Eigenkapital beteiligt, und wie begründet die Bundesregierung dies?

13

Aus welchem Grund engagiert sich die KfW im Umfang von 54 Mio. Euro, und warum gerade zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Form einer Wandelanleihe bei der IKB?

14

Wie lauten die genauen Konditionen (Zinssatz, Laufzeit, Agio/Disagio, Wandlungsverhältnis, Wandlungsrecht/-pflicht) der rund 54 Mio. Euro umfassenden Wandelanleihe, die das Grundkapital nach der Wandlung von 225 Mio. Euro auf 247,5 Mio. Euro ansteigen lässt?

Welchen Haftungsrang nimmt diese Wandelanleihe ein?

15

In welcher Form wurde das Engagement in Form einer beteiligungserhöhenden Wandelanleihe mit dem Verwaltungsrat der KfW abgestimmt?

16

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass bei der nächsten Hauptversammlung von Seiten der KfW oder der IKB ein Antrag auf Kapitalerhöhung bei der IKB gestellt wird?

Wenn nein, warum nicht?

17

Welche Überlegungen innerhalb der Bundesregierung gibt es für Handlungsoptionen, bei einer erneuten zusätzlichen Notwendigkeit der KfW weitere Risiken der IKB abzuschirmen oder zu übernehmen?

18

Welche Überlegungen gibt es innerhalb der Bundesregierung, durch einen Verkauf der IPEX-Bank eine Kapitalerhöhung der KfW zu finanzieren?

19

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Kapitalerhöhung für die KfW?

20

Welche Erkenntnisse hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) als Rechtsaufsicht über die KfW und über deren Engagement im Subprime- Bereich?

21

Wie hoch sind die Investments der KfW in Finanzmarktprodukte in den verschiedenen Bonitätsbereichen?

22

Wie schätzt die Bundesregierung die Wertentwicklung des Anteils der KfW an der IKB ein?

23

Kann der Bundesrechnungshof (BRH) im Rahmen seines Prüfauftrages Prüfungen bei der KfW durchführen?

24

Wann ist nach Kenntnis der KfW mit der Vorlage der letzten IKB- Halbjahreszahlen zu rechnen, die weiteren Aufschluss über die vorhandenen Risiken geben könnten?

25

Sind der Bundesregierung, trotz des Wertverlustes der IKB-Aktien und der Abschreibungsrisiken noch Kaufinteressenten für die IKB bekannt, und werden mit ihnen Verhandlungen geführt?

Berlin, den 16. Januar 2008

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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