Förderung der energetischen Sanierung und Modernisierung kommunaler Gebäude
der Abgeordneten Heidrun Bluhm, Dr. Gesine Lötzsch, Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes wird vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) als ein Erfolgsprojekt beschrieben. In der Tat ist der Investitionsbedarf für energetische Sanierung und Modernisierung von Gebäuden in der Bundesrepublik Deutschland hoch und die Nachfrage nach diesem Programm entsprechend groß. Investitionsbedarf besteht insbesondere auch für viele kommunale Gebäude. Allerdings befinden sich viele Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor in einer schwierigen Haushaltslage. Somit stellt sich die Frage, in welchem Umfang gerade der auf kommunale Gebäude gerichtete Teil des CO2-Gebäudesanierungsprogramms bisher angenommen worden ist, und welche weiteren Förderinstrumente für Kommunen existieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
In welchem Umfang wurden die auch und insbesondere zur energetischen Sanierung bzw. Modernisierung kommunaler Gebäude aufgelegten Kreditprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) (Kommunalkredit – Energetische Gebäudesanierung, Kommunalkredit, Kommunal Investieren, Sozial investieren, Sozial investieren – Energetische Gebäudesanierung) in den Jahren 2006 und 2007 in Anspruch genommen, und welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
Wie viele beantragte Vorhaben zur energetischen Sanierung bzw. Modernisierung kommunaler Gebäude, aufgeschlüsselt nach Kreditprogrammen der Frage 1, Investitionsobjekt (Schule, Kindergarten, Jugendklub etc.), Investitionssumme, Kreditsumme, Gebietskörperschaft, konnten 2006 und 2007 gefördert/finanziert werden?
Wie viele beantragte Vorhaben zur energetischen Sanierung bzw. Modernisierung kommunaler Gebäude, aufgeschlüsselt nach Kreditprogrammen der Frage 1, Investitionsobjekt (Schule, Kindergarten, Jugendklub etc.), Investitionssumme, Kreditsumme, Gebietskörperschaft, konnten 2006 und 2007 nicht gefördert/finanziert werden?
Welche CO2-Emissionsminderungen werden durch die unter Frage 2 und 3 aufgeführten Vorhaben erwartet?
Welche weiteren Kredit- oder Zuschussprogramme des Bundes, aus denen die energetische Sanierung bzw. Modernisierung kommunaler Gebäude (Fassade, Fenster etc.) finanziert/gefördert werden kann, gibt es über die in Frage 1 genannten hinaus?
In wessen Verantwortung liegen gegebenenfalls diese Programme?
Wie lautet gegebenenfalls die Bilanz für die in der Antwort zu Frage 5 benannten Programme für die Jahre 2006 und 2007 (bitte nach Kriterien der Frage 2 und der Frage 4 beantworten)?
Welche Aussagen kann die Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt zur finanziellen Entlastung der kommunalen Haushalte (Senken von Betriebskosten) im Verhältnis zu den gegebenenfalls aus einer Förderung folgenden Zins- und Tilgungslasten treffen (bitte für die Jahre 2006 und 2007 und die in Frage 1 und Frage 5 genannten Förderprogramme getrennt angeben)?
Ist seitens der Bundesregierung eine Fortschreibung des im Haushaltsplanentwurf 2008 im Rahmen der Städtebauförderung neu eingestellten Investitionspaktes Bund-Länder-Gemeinden durch weitere Jahresprogramme vorgesehen? Wenn nicht, in welcher Form soll der genannte Investitionspakt dann fortgesetzt werden?
Von welchen konkreten Kriterien macht die Bundesregierung eine Fortschreibung des Investitionspaktes Bund-Länder-Gemeinden abhängig?
Liegt seitens der Bundesregierung bereits der Entwurf einer Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung des Investitionspakts Bund-Länder-Gemeinden für 2008 zwischen Bund und Ländern vor, wenn nicht, wann wird er vorliegen?
Für welchen Zeitpunkt ist seitens der Bundesregierung der Abschluss der in Frage 11 genannten Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern geplant?
Welche unmittelbaren finanziellen Anreize bieten nach Meinung der Bundesregierung die Förderbedingungen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms oder anderer Förderprogramme (vgl. Frage 1 und 5) gerade für finanzschwache, stark verschuldete Gebietskörperschaften (gegebenenfalls Festlegungen zu Eigenanteilen, Fremdfinanzierungsanteilen an der Gesamtmaßnahme, Laufzeiten, Zins- und Tilgungsbedingungen etc. nach einzelnen Förderprogrammen differenziert angeben)?
Welche Möglichkeiten existieren nach Auffassung der Bundesregierung für finanzschwache, stark verschuldete Gebietskörperschaften, Bundesmittel verschiedener Programme zur energetischen Sanierung oder Modernisierung kommunaler Gebäude, insbesondere von Schule und Kindergärten, zu kumulieren (bitte konkrete Beispiele angeben)?
Welche Möglichkeiten existieren nach Auffassung der Bundesregierung für finanzschwache, stark verschuldete Gebietskörperschaften zur energetischen Sanierung oder Modernisierung kommunaler Gebäude, insbesondere von Schulen und Kindergärten, gegebenenfalls andere Bundesmittel – etwa aus der „Initiative Zukunft Bildung, Betreuung“, der Initiative zum Ausbau der KITA-Plätze oder der Städtebauförderung – als kommunale Eigenanteile geltend zu machen (bitte konkrete Beispiele angeben)?
Wenn es diese Möglichkeiten nicht gibt: Welche Gründe stehen dem entgegen?