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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Neuordnung der Hochschulzulassung

<span>Geplanter Umbau der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) zu einer Beratungs- und Servicestelle: rechtliche Grundlage, Organisationsform, Akteure und Maßnahmen, Einbeziehung von uni-assist e. V. und Zuständigkeit für internationale Studienbewerbungen, Finanzierungen, Gebührenpflicht, Ausweitung der Hochschulzugangsberechtigung, Neuordnung des Kapazitätsrechts, Betreuungsverhältnis und Erhöhung der Anzahl der Studienplätze</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

08.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/780317. 01. 2008

Neuordnung der Hochschulzulassung

der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Kultusministerinnen und -minister der Länder verständigten sich am 13. Dezember 2007 auf einen Umbau der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) zu einer Beratungs- und Servicestelle für Studienbewerberinnen und -bewerber sowie für die Hochschulen. Hierfür hatte sich am 27. November 2007 auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) ausgesprochen. Deutliche Kritik formulierte dagegen der studentische Dachverband fzs in einer Pressemitteilung vom 28. November 2007. Für internationale Studienbewerbungen existiert mit uni-assist e. V. bereits seit Dezember 2003 eine bundesweite Servicestelle, welche wegen der Gebührenpflichtigkeit ihrer Angebote allerdings immer wieder in der Kritik stand (vgl. beispielsweise Pressemitteilung des Bundesverbandes ausländischer Studierender vom 1. Januar 2007).

Der neue Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 enthält nach dem Wegfall von Artikel 7 Abs. 6 StV nur noch Regelungen für Studiengänge im zentralen Vergabeverfahren.

Die Debatte um eine bundesweite Koordinierung der Hochschulzulassung könnte gerade für den dritten Bildungsweg von besonderer Bedeutung sein. Am 23. August 2007 erklärte Bundesministerin Dr. Annette Schavan in der „Zeit“: „Kaum jemand mit einer Berufsbildung beginnt heute nach ein paar Jahren im Job ein Studium. Der eine Grund liegt in den oft komplizierten Zugangsregeln, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Wer sich heute auf der Homepage der Kultusministerkonferenz über das Thema informiert, ist verwirrter als vorher.“

Über die Umstrukturierung der ZVS hinaus wird gegenwärtig eine Neuordnung des Kapazitätsrechts diskutiert. In dem bereits zitierten „Zeit“-Interview erklärte Bundesministerin Dr. Annette Schavan: „Die Kapazitätsverordnung muss weg“. Als Alternativen zur geltenden Rechtslage werden insbesondere das Bandbreiten- sowie das Vereinbarungs- oder Vorgabemodell diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem so genannten NC-Urteil (BVerfGE 33, 303 vom 18. Juli 1972) darauf hingewiesen, dass das Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium nur aufgrund eines Gesetzes einschränkbar ist. Absolute Zulassungsbeschränkungen sind außerdem nur dann verfassungsgemäß, wenn sie in den Grenzen des unbedingt Erforderlichen unter Erschöpfung Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten angeordnet werden.

Der Bund hat seit der Föderalismusreform im Sommer 2006 die Möglichkeit, im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Regelungen zur Hochschulzulassung zu erlassen. Der Bund hat hiervon bisher keinen Gebrauch gemacht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen71

1

a) Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte die ZVS als bundesweite Servicestelle, die für alle Fragen der Hochschulzulassung zuständig sein soll, aus Sicht der Bundesregierung künftig beruhen?

2

b) Ist hierfür im Hinblick auf das angekündigte künftige Profil der ZVS ein neuer Staatsvertrag der Länder sinnvoll bzw. notwendig?

3

c) Inwieweit würde ein Staatsvertrag als rechtliche Grundlage der künftigen ZVS nach Auffassung der Bundesregierung die Anpassung der Verfahren der Hochschulzulassung an neue Entwicklungen oder Erkenntnisse erschweren, weil Änderungen dann der Einstimmigkeit der Länder und der Zeitdauer der Ratifizierung bedürften?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Kultusministerinnen und -minister der Länder, dass die ZVS künftig nicht mehr als Anstalt, sondern als Stiftung öffentlichen Rechts organisiert werden sollte?

5

Wenn ja, warum,soll dies nach Bundesrecht oder nach dem Recht eines Bundeslandes erfolgen (bitte begründen und gegebenenfalls betreffendes Bundesland benennen)?

6

Wann wird die ZVS nach Einschätzung der Bundesregierung in ihrer neuen Organisationsform die Arbeit aufnehmen können?

7

Welche Schritte sind bis dahin zu absolvieren, gibt es für diese einen Zeitplan, und wenn ja, welchen?

8

Welche Bundesländer haben den neuen Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2006 bislang nicht ratifiziert?

9

Wann wird der benannte Staatsvertrag nach Einschätzung der Bundesregierung in Kraft treten?

10

Wie kann in Anbetracht von inzwischen an die 9 000 grundständigen Studienmöglichkeiten an fast 400 Hochschulen vermieden werden, dass für Studieninteressierte künftig ein System vollständiger Unüberschaubarkeit entsteht?

11

Teilt die Bundesregierung das am 27. November 2007 von der HRK formulierte Ziel, dass eine einheitliche Struktur gebildet wird und nicht mehrere Servicestellen im Bereich der Hochschulzulassung Angebote machen?

Wenn ja, wie kann dies gewährleistet, bzw. wie kann hierauf hingewirkt werden?

12

Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, dass die Hochschulen nach dem Willen der Kultusministerinnen und -minister der Länder selber entscheiden können sollen, ob sie mit der ZVS zusammenarbeiten oder nicht?

13

Teilt die Bundesregierung das Ziel, dass sich alle Hochschulen beteiligen und damit alle Informations- und Serviceleistungen für Hochschulzugang und -zulassung unter einem Dach vereint werden?

Wenn ja, wie kann dies gewährleistet bzw. wie kann hierauf hingewirkt werden?

14

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einzelne Länder, die planen, ihre Hochschulen zu verpflichten, sich an der künftigen zentralen Servicestelle zu beteiligen?

Wenn ja, welche?

15

Sind der Bundesregierung spezifische Vorbehalte der Fachhochschulen gegenüber der geplanten Umstrukturierung der ZVS bekannt?

Wenn ja, welche?

16

Wie und durch welche Akteure sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die vorbereitenden Maßnahmen zur Umstrukturierung der ZVS getroffen werden?

17

Inwieweit ist die Bundesregierung hieran beteiligt?

18

Inwieweit soll hierbei nach Auffassung der Bundesregierung auf das Angebot von uni-assist e. V. zurückgegriffen werden, „für die umgehende Implementierung eines solchen Verfahrens auch für deutsche Studieninteressierte zur Verfügung“ zu stehen (vgl. Aussagen des Vorstandsvorsitzenden von uni-assist e. V. nach der Mitgliederversammlung am 29. November 2007 in Berlin)?

19

Wird für internationale Studienbewerbungen auch nach der Umstrukturierung der ZVS uni-assist e. V. zuständig bleiben?

20

Hält die Bundesregierung es für sinnvoll, wenn der Service rund um die Hochschulzulassung für inländische bzw. internationale Studienbewerberinnen und -bewerber von unterschiedlichen Stellen angeboten wird?

21

Wäre es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, uni-assist e. V. unter dem Dach der neuen Servicestelle anzusiedeln und damit alle Serviceleistungen rund um die Hochschulzulassung sowohl für inländische, als auch für internationale Studienbewerbungen unter einem Dach zu vereinen?

22

Hält die Bundesregierung es für denkbar bzw. sinnvoll, dass uni-assist e. V. im Rahmen der Umstrukturierung der Serviceleistungen rund um den Hochschulzugang auch Serviceleistungen für inländische Studienbewerbungen übernimmt?

Wenn ja, welche und warum?

23

Mit welchem Finanzbedarf rechnet die Bundesregierung für die laufende Arbeit der künftigen ZVS?

24

Welche Anteile an der Finanzierung der laufenden Arbeit der künftigen ZVS werden Bund und Länder jeweils übernehmen?

25

Sollen neben Bund und Ländern weitere Finanzquellen für die laufende Arbeit der künftigen ZVS erschlossen werden?

Wenn ja, welche?

26

Mit welchem Finanzbedarf rechnet die Bundesregierung für den Aufbau der neuen Organisationsstruktur der ZVS?

27

Welche Anteile an der Finanzierung des Aufbaus der neuen Organisationsstruktur der ZVS werden Bund und Länder jeweils übernehmen?

28

Sollen neben Bund und Ländern weitere Finanzquellen für den Aufbau der neuen Organisationsstruktur der ZVS erschlossen werden?

Wenn ja, welche?

29

Welchen Finanzbedarf hat nach Kenntnis der Bundesregierung die gegenwärtige Arbeit von uni-assist e. V.?

30

Aus welchen Finanzquellen wird die Arbeit von uni-assist e. V. nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig zu welchen Anteilen finanziert?

31

Sind nach Auffassung der Bundesregierung für die Finanzierung der Arbeit von uni-assist e. V. erhebliche Veränderung absehbar, geplant und/ oder sinnvoll?

32

Wird der Service der ZVS nach Kenntnis der Bundesregierung für die Studienbewerberinnen und -bewerber künftig gebührenpflichtig sein?

33

Hält die Bundesregierung eine ggf. zu entrichtende Gebühr für die Bewerbung um einen Studienplatz für vertretbar bzw. sinnvoll?

Wenn ja, warum, unter welchen Bedingungen, und bis zu welcher Höhe?

34

Ist im Rahmen der Beratungen mit den Kultusministerinnen und -ministern der Länder über die Umstrukturierung der ZVS darüber beraten worden, inwieweit Studienbewerberinnen und -bewerber, die sich in Anbetracht des Mangels an Studienplätzen an mehreren bzw. vom Wohnort entfernten Hochschulorten bewerben, Finanzierungshilfen insbesondere für Fahrtkosten geschaffen werden sollen?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

35

Sollte die neu zu schaffende Servicestelle für die Hochschulzulassung aus Sicht der Bundesregierung spezielle Angebote für Studieninteressierte ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung machen?

Wenn ja, welche?

36

Bietet die Umstrukturierung der ZVS aus Sicht der Bundesregierung Chancen für eine Erhöhung des Anteils nichttraditioneller Studierender (bitte mit Begründung)?

Wenn ja, warum, und in welchem Umfang?

37

Wird die Bundesregierung im Rahmen der Umstrukturierung der ZVS darauf hinwirken, dass die Verfahren für die Zulassung von Studienbewerberinnen und -bewerbern ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bundesweit vereinheitlicht werden (bitte mit Begründung)?

38

Erwartet die Bundesregierung, dass die Möglichkeit einer Sonderquote für in der beruflichen Bildung Qualifizierte, die über keine sonstige Studienberechtigung verfügen (Artikel 12 Abs. 1 Satz 6 des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2007), vor dem Hintergrund, dass die entsprechende Formulierung im Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom 24. Juni 1999 nie Anwendung gefunden hat, künftig greifen wird (bitte mit Begründung)?

39

Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um den Anteil des betreffenden Personenkreises unter den Studienbewerberinnen und -bewerbern zu erhöhen und damit ein Greifen der benannten Sonderquote zu befördern (bitte mit Begründung)?

40

Hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihres erklärten Ziels, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu erhöhen, bei den Ländern für einen Wegfall der einschränkenden Bedingung zu Artikel 12 Abs. 1 Satz 6 des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen vom 22. Juni 2007 geworben (bitte mit Begründung)?

41

Anhand welcher Auswahlkriterien und Verfahren wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der betreffenden Sonderquote erfolgen, sofern diese Anwendung findet?

42

Geht die Bundesregierung davon aus, dass vor dem Hintergrund der zunehmenden Einführung von Auswahlverfahren durch die Hochschulen die allgemeine bzw. fachgebundene Hochschulreife in den letzten Jahren an Prognosewert für das erfolgreiche Absolvieren eines Studiums verloren hat?

43

Geht die Bundesregierung davon aus, dass es bei den Studienbewerberinnen und -bewerbern zunehmende Qualifikationsdefizite bzw. eine mangelnde Studierfähigkeit gibt?

Wenn ja, wie lassen sich diese Defizite im Einzelnen spezifizieren, und wie kann dieser Situation politisch begegnet werden?

44

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Recht auf Zulassung zum Hochschulstudium vereinbar, wenn Bewerberinnen und Bewerber durch die Einführung von hochschulspezifischen Auswahlverfahren nicht mehr anhand ihrer möglichst umfassend betrachteten Qualifikation, sondern im Hinblick auf ihre Passfähigkeit zu einem spezifischen Hochschulprofil ausgewählt werden (bitte mit Begründung)?

45

Geht die Bundesregierung davon aus, dass vor dem Hintergrund der zunehmenden Einführung von Auswahlverfahren durch die Hochschulen Vorbereitungsangebote für entsprechende Prüfungen bzw. Auswahlgespräche entstehen werden?

Wenn ja, geht die Bundesregierung davon aus, dass solche Angebote privatwirtschaftlich organisiert und gebührenpflichtig sein werden?

46

Hält die Bundesregierung die Entstehung eines Marktes gebührenpflichtiger Vorbereitungskurse für Hochschulauswahlverfahren für mit dem vom Bundesverfassungsgericht formulierten Grundsatz vereinbar, dass Hochschulzulassungsverfahren jedem „an sich hochschulreifen Bewerber“ eine Chance bieten müssen (BVerfGE 33, 303)?

47

Sind eine erschöpfende Nutzung der vorhandenen Ausbildungskapazitäten und eine vergleichbare Auslastung der verschiedenen Hochschulen weiterhin Leitlinien der Politik der Bundesregierung (bitte mit Begründung)?

48

Gilt dies für Bachelor- und Masterstudiengänge gleichermaßen?

49

Strebt die Bundesregierung eine vollständige Abschaffung der Kapazitätsverordnungen an (vgl. eingangs zitiertes „Zeit“-Interview mit Bundesministerin Dr. Annette Schavan) (bitte mit Begründung)?

50

Hält die Bundesregierung die Einführung des so genannten Bandbreitenmodells zur Spreizung von Curricularnormwerten für sinnvoll (bitte mit Begründung)?

51

Hält die Bundesregierung die Einführung des so genannten Vereinbarungs- oder Vorgabemodells zur Ablösung der bisher geltenden Kapazitätsverordnungen für sinnvoll (bitte mit Begründung)?

52

Welches der unter den Buchstaben b und c genannten Modelle wird den politischen Anforderungen aus Sicht der Bundesregierung am ehesten gerecht, oder gibt es aus Sicht der Bundesregierung bessere Modelle zur Neuordnung des Kapazitätsrechts?

53

Welche besonderen bildungs- oder forschungspolitischen Ziele können aus Sicht der Bundesregierung eine Spreizung der Curricularnormwerte in eine Bandbreite rechtfertigen?

54

Welche besonderen bildungs- oder forschungspolitischen Ziele können aus Sicht der Bundesregierung den Beschluss besonderer Kapazitätsvereinbarungen oder -vorgaben durch die Länder rechtfertigen, welche die bisher gültigen Kapazitätsverordnungen unterschreiten und damit zu einem Ausschluss zusätzlicher Studienbewerberinnen und -bewerber führen?

55

Welche Planungen bzw. Aktivitäten einzelner Länder für neue gesetzliche Regelungen zur Hochschulzulassung und/oder neue Kapazitäsverordnungen und/oder Kapazitätsvorgaben bzw. -vereinbarungen sind der Bundesregierung bekannt?

56

Auf welche Modelle orientieren sich hierbei die einzelnen Länder, und welche Länder wollen das bisherige Kapazitätsrecht beibehalten?

57

Beabsichtigen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung eine Regelung der Zulassungsverfahren durch Gesetz, oder sollen die Landesministerien ermächtigt werden, entsprechende Rechtsverordnungen zu erlassen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

58

Beabsichtigen die Länder nach Kenntnis der Bundesregierung eine Regelung der konkreten Zulassungszahlen durch Rechtsverordnungen oder durch Hochschulsatzung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

59

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Länder, die in Modellprojekten ohne neue gesetzliche Grundlage die Kapazitäten abweichend vom bisherigen Modell definieren und/oder ein Nachtragsverfahren zum Haushalt 2008 anstreben, um das neue Zulassungsverfahren möglichst schnell zu etablieren?

60

Hält die Bundesregierung es vor dem Hintergrund der eingangs geschilderten verfassungsrechtlichen Situation für notwendig, dass die Kapazitäten der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge in etwa den bisherigen Kapazitäten in vergleichbaren Diplom- und Magisterstudiengängen entsprechen (bitte mit Begründung)?

Wenn ja, müssen hierbei aus Sicht der Bundesregierung auch die Aufnahmekapazitäten der Hochschulen beibehalten werden (bitte mit Begründung)?

61

Inwieweit planen einzelne Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung den Hochschulen die Vorgabe zu machen, dass Veränderungen des Kapazitätsrechts nicht zu einer Reduzierung der Aufnahmekapazitäten führen dürfen?

62

Inwieweit sind der Bundesregierung vergleichbare Vorgaben der Bundesländer für Masterstudiengänge bekannt?

63

In welchem Verhältnis stehen ein besseres Betreuungsverhältnis für die Studierenden und eine steigende Quote an Akademikerinnen und Akademikern als politische Ziele der Bundesregierung?

64

Inwieweit wird die Bundesregierung auch nach dem Hochschulpakt weitere Maßnahmen ergreifen, um die Anzahl der Studienplätze insgesamt zu erhöhen?

65

Ist aus Sicht der Bundesregierung zu befürchten, dass eine Einschränkung des Rechts auf Hochschulzulassung durch Landesgesetze den Ausbau der Studienkapazitäten als zentrales Ziel des Hochschulpaktes konterkariert, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um dies zu verhindern?

66

Wird die Bundesregierung gegenüber den Ländern zur Geltung bringen, dass absolute Zulassungsbeschränkungen nur als vorübergehende Maßnahmen zulässig sind, und mit den Ländern gemeinsam definieren, innerhalb welchen Zeitraums ein Ausgleich der derzeit bestehenden Kapazitätslücke möglich ist sowie welche Maßnahmen ergriffen werden, um dieses Ziel zu erreichen (bitte mit Begründung)?

67

Zu welchem Zeitpunkt sollten nach Auffassung der Bundesregierung absolute Zulassungsbeschränkungen überflüssig werden, weil ausreichend Studienplätze zur Verfügung stehen?

68

In welchen Ländern bleiben nach Kenntnis der Bundesregierung Finanzmittel aus Studienbeiträgen bei der Ermittlung der Kapazitäten unberücksichtigt, und welche Länder planen entsprechende Regelungen?

69

Hält die Bundesregierung entsprechende Regelungen für vereinbar mit dem geltenden Kapazitätsrecht?

70

Inwieweit hält die Bundesregierung bundesweit gültige Rahmenstandards für die Hochschulzulassung für notwendig?

71

Unter welchen Bedingungen wird die Bundesregierung ihr Recht nutzen, im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung Eckpunkte für die Hochschulzulassung per Bundesgesetz zu definieren?

Berlin, den 17. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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