Onlinedurchsuchung durch den Verfassungsschutz
der Abgeordneten Jan Korte, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ soll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zwischen 2006 und 2007 heimlich mindestens eine so genannte heimliche Onlinedurchsuchung durchgeführt haben. Hilfe soll das Bundesamt dafür vom Bundesnachrichtendienst (BND) erhalten haben, so berichtet das Magazin weiter. Die Onlinedurchsuchung des Verfassungsschutzes richtete sich demnach gegen den mutmaßlichen „Islamisten“ R. S.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Ist der Bundesregierung der angesprochene Bericht des Nachrichtenmagazins „Focus“ bekannt?
Trifft es zu, dass das BfV eine heimliche Onlinedurchsuchung bei R. S. durchgeführt hat?
Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basierte die Durchsuchung des Heimcomputers von R. S. durch das Bundesamt?
In welchem exakten Zeitraum fand die Durchsuchung des Computers von R. S. via Onlinedurchsuchung statt?
Wurde die Onlinedurchsuchung des betroffenen Computers über die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), wonach es für Computerrazzien keine Rechtsgrundlage gibt, zeitlich hinaus weitergeführt oder bereits vor der Entscheidung des BGH eingestellt oder in Folge der Entscheidung des BGH eingestellt (bitte genaues Enddatum der Onlinedurchsuchung angeben)?
Handelt es sich bei der Onlinedurchsuchung des Heimcomputers von R. S. um die einzige Onlinedurchsuchung durch das BfV? Wenn nicht, wie viele Fälle sind der Bundesregierung darüber hinaus bekannt?
Wann wurde die Bundesregierung über die Onlinedurchsuchung des Heimcomputers von R. S. durch das BfV informiert?
Trifft es zu, dass die Onlinedurchsuchung durch die Versendung eines so genannten Trojaners via E-Mail möglich gemacht wurde? Wenn ja, wurde dieser durch Versendung einer E-Mail auf dem betroffenen Rechner installiert?
Ist der Bundesregierung oder einer ihr nachgeordneten Behörde bekannt, um welchen „russischen“ Virenscanner es sich handelt, mit dem laut „Focus“-Bericht die Installation des Trojaners des BfV bemerkt worden sein soll?
a) Wenn ja, wie lautet die Produktbezeichnung des angesprochenen Virenscanners?
b) Wenn ja, ist diese Software in Deutschland erhältlich?
Wie ist das BfV an die E-Mail-Adresse von R. S. gelangt, um der betroffenen Person eine E-Mail mit einem Trojaner zu senden?
Wurden durch das BfV oder weitere Behörden weitere Observierungs- oder Abhörmaßnahmen gegen R. S. durchgeführt?
a) Wenn ja, welche, und in welchem Zeitraum?
b) Wenn nein, warum wurde auf weitere Maßnahmen verzichtet und lediglich die Onlinedurchsuchung durchgeführt?
Trifft es zu, dass der BND dem BfV die technischen Möglichkeiten oder einen so genannten Trojaner zur Überwachung von R. S. zur Verfügung gestellt hat?
a) Wenn ja, wann wurde die Bundesregierung über diesen „Verleih“ informiert?
b) Gibt es weitere Fälle, in denen das BfV sich Trojaner oder andere technische Instrumente beim BND „ausgeliehen“ hat? Wenn ja, bitte ausführlich aufführen.
Auf welcher Rechtsgrundlage durchsucht der BND online Computer?
a) Werden mit diesen Onlinedurchsuchungen ausländische Staatsbürger beobachtet oder nur deutsche Staatsbürger, die sich im Ausland aufhalten (bitte ausführlich den Personenkreis und die Anzahl der Maßnahmen inkl. der Zeiträume darlegen)?
b) Führt der BND analog zur strategischen Fernmeldeüberwachung auch Onlinedurchsuchungen durch?