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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Linienbestimmung der A 20 im Raum Lübeck (G-SIG: 13010296)

Gründe für ein Abstimmungsverfahren mit der Europäischen Union

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

30.03.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/79314. 03. 95

Linienbestimmung der A 20 im Raum Lübeck

des Abgeordneten Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Pressemeldungen zufolge beabsichtigt die Bundesregierung eine Abstimmung mit der Europäischen Kommission, bevor die Linie im Raum Lübeck bestimmt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Trifft es zu, daß dieses Konsultationsverfahren ins Auge gefaßt wird, weil in diesem Raum nach Auffassung der Bundesregierung möglicherweise Artikel 6 Abs. 4 UAbs. 2 der FFH-Richtlinie 92/43/EWG zur Anwendung kommen muß?

Sind also möglicherweise prioritäre Arten und/oder prioritäre Lebensräume im Sinne der FFH-Richtlinie vom Bau der A 20 im Raum Lübeck betroffen?

2

Wenn Frage 1 verneint wird: Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, ein Abstimmungsverfahren mit der Europäischen Kommission durchzuführen?

Bonn, den 14. März 1995

Rainder Steenblock Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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