Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/ 1161
13. Wahlperiode
24. 04. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christa Luft und der Gruppe der PDS
— Drucksache 1311058 —
Rettung von DDR-Patenten
Die Landesregierung Brandenburg will durch eine landeseigene
Technologie- und Innovations-Agentur aus den etwa 75 000 bestehenden
DDR-Patenten die heute noch interessanten Erfindungen herausfiltern
und Unternehmen zur Vermarktung anbieten.
1. Was hat die Bundesregierung bisher zur Nutzung der DDR-Patente
unternommen?
Bei dem in der Vorbemerkung angesprochenen Projekt handelt es
sich um das Projekt „Wirtschaftliche Verwertung brachliegender
Patente der ehemaligen DDR in kleinen und mittleren
Unternehmen — Pilotprojekt einer aktiven Patentpolitik", das seit dem
1. September 1994 vom Bundesministerium für Wirtschaft im
Rahmen einer Vollfinanzierung gefördert wird. Den Zuschlag zur
Realisierung dieses Projekts hat die Technologie- und
Innovations-Agentur Brandenburg GmbH (TINA) mit Sitz in Potsdam
erhalten. Die Initiative für die Durchführung und Finanzierung des
Projekts ist von der Bundesregierung und nicht vom Land
Brandenburg ausgegangen.
Die beim Patentamt der ehemaligen DDR eingereichten
Patentanmeldungen und eingetragenen Patente sind durch die
besonderen Bestimmungen zum gewerblichen Rechtsschutz im
Einigungsvertrag zunächst mit Wirkung für ihr bisheriges
Schutzgebiet aufrechterhalten und durch das am 1. Mai 1992 in Kraft
getretene Gesetz über die Erstreckung von gewerblichen Schutz-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 18. April
1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext. Die Antwort ist mit dem
Bundesministerium für Wirtschaft, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie und dem
Bundeskanzleramt abgestimmt.
rechten (Erstreckungsgesetz) in ihrer Wirkung auch auf das
bisherige Bundesgebiet erstreckt worden. Anhängige
Prüfungsverfahren sind fortgeführt worden; die Prüfung kann nach § 12 des
Erstreckungsgesetzes auch noch nachträglich jederzeit beantragt
werden. Ehemalige Wirtschaftspatente unterliegen der
Lizenzbereitschaft und können somit gegen Zahlung einer angemessenen
Vergütung benutzt werden, solange sie noch nicht geprüft
worden sind. Von dieser Ausnahme abgesehen, haben die beim
damaligen DDR-Patentamt angemeldeten Patente die gleichen
Schutzwirkungen wie die beim Deutschen Patentamt
angemeldeten Patente.
Die ehemaligen DDR-Patente können daher von ihren Inhabern
frei genutzt und verwertet werden.
Allerdings ergaben sich wegen der besonderen wirtschaftlichen
Situation in den neuen Bundesländern eine Vielzahl von
Schwierigkeiten, die Patente im Zuge von Umwandlungen und
Spaltungen von Unternehmen dem richtigen Inhaber zuzuordnen.
Hierbei und bei der Umschreibung von Patenten auf neue Inhaber hat
das Deutsche Patentamt jede Unterstützung geleistet. Wegen
Unsicherheiten über die Inhabersituation konnte kein Patent
erlöschen, da nach § 17 des Patentgesetzes zunächst die
Zustellung einer Gebührenmahnung an den zutreffenden Patentinhaber
erfolgen muß.
Für die betroffenen Patentinhaber ergeben sich Schwierigkeiten,
den gegenwärtigen wirtschaftlichen Wert der Patente
abzuschätzen und danach die Entscheidung zu treffen, ob das Schutzrecht
aufrechterhalten werden soll. Grund hierfür dürfte insbesondere
sein, daß sich die Produktionsprofile vieler Betriebe grundlegend
gewandelt haben. Auch sind viele Patente, die für die Betriebe
ohne wirtschaftlichen Wert sind, zwischenzeitlich auf die Erfinder
übertragen worden. An diesem Punkt setzt das Projekt der
Technologie- und Innovations-Agentur Brandenburg GmbH an, aus
den noch bestehenden ehemaligen DDR-Patenten die heute noch
interessanten Erfindungen herauszufiltern und Unternehmen zur
Vermarktung anzubieten.
Zuvor hatte das damalige Bundesministerium für Forschung und
Technologie im Zuge des Vorprojekts des mittlerweile
begonnenen INSTI-Projekts (Innovationsstimulierung der deutschen
Wirtschaft durch wissenschaftlich-technische Information) den
Ingenieurtechnischen Verband KDT e.V. beauftragt, den DDR-
Altpatentbestand beim Deutschen Patentamt durchzusehen und
Verwertbares zu identifizieren. Durch den Konkurs der KDT e.V. im
Jahre 1994 mußte dieses Projekt abgebrochen werden.
Eine Besonderheit gibt es im Bereich der Schutzrechte der
ehemaligen Akademie der Wissenschaften: Ein Team von
Patentfachleuten der Koordinierungs- und Aufbauinitiative Ost e. V. hatte in
den Jahren seit 1991 den Bestand zunächst gesichert und dann an
Forschungseinrichtungen, später auch an interessierte
Wirtschaftsunternehmen übertragen. Von rund 5 000 Schutzrechten
konnten so ca. 1 600 verwertet werden. Patente, die auf diese
Weise nicht verwertet werden konnten, wurden den
Bundesländern übertragen, in deren Gebiet das jeweilige Institut, in dem die
Erfindung gemacht wurde, seinen Sitz hatte.
2. Wie viele DDR-Patente bestehen noch, wie viele gab es 1990?
Zum 31. Dezember 1990 waren noch 137 782 Patente mit
Ursprung in der ehemaligen DDR in Kraft. Zum 31. Dezember 1994
waren noch 95 663 Patente mit Ursprung in der ehemaligen DDR
in Kraft, von denen rund 70 000 noch nicht geprüft worden waren.
Während des Jahres 1994 sind 16 000 Patente gelöscht worden,
ein Teil davon wegen Ablaufs der 18jährigen Patentdauer.
3. Ist die Bundesregierung angesichts des erschließbaren Potentials
bereit, das Pilotprojekt in Brandenburg und gegebenenfalls weitere
Projekte zu unterstützen bzw. zu initiieren?
Das von der Bundesregierung finanzierte Projekt hat in seiner
ersten Untersuchungsphase vom 1. September 1994 bis 31. März
1995 und der Durchsicht von 4 004 Patenten gezeigt, daß im
Bestand der ehemaligen DDR-Patente noch verwertbare
Erfindungen vorhanden sind. Dieses Projekt wird mit zusätzlichen
finanziellen Mitteln des Bundes und personeller Unterstützung
der Länder Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin sowie nach
entsprechenden Erklärungen der Länder Thüringen und Sachsen
weitergeführt. Ziel des Projekts ist es, den wertvollen
vermarktungsfähigen Teil brachliegender Patente kleinen und mittleren
Unternehmen in den neuen Bundesländern über
Technologietransfereinrichtungen anzubieten und damit Angebot und
Nachfrage nach patentierter Technologie zusammenzuführen. Damit
erhofft sich die Bundesregierung wesentliche Impulse für eine
stärkere Erschließung und wirtschaftliche Nutzung des in den
neuen Bundesländern bestehenden Patentpotentials.]