Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag
13. Wahlperiode
Drucksache 13/1983
12. 07. 95
Anwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marina Steindor und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 13/1654 —
Die Beratungen der Codex Alimentarius Kommission
über Fragen der Bio- und Gentechnologie
Die Arbeit der 1963 als gemeinsame Fachorganisation von FAO (Food
and Agriculture Organization) und WHO (World Health Organization)
gegründeten Codex Alimentarius Kommission ist durch das GATT/
WTO-Abkommen deutlich aufgewertet worden. Stärker noch als bisher
werden die Empfehlungen der Codex Alimentarius Kommission und die
von ihr vorgeschlagenen Standards die internationale Harmonisierung
des Lebensmittelrechts forcieren, da unterschiedliche Anforderungen
und Normen als zu beseitigende Handelsbarrieren angesehen werden.
Schon jetzt Und mit steigender Tendenz werden weltweit gentechnische
Verfahren und gentechnisch veränderte Organismen in Landwirtschaft
und Lebensmittelindustrie eingesetzt. Der Handel mit Produkten, die
mit Hilfe dieser neuen Technologie erzeugt oder verarbeitet wurden,
wird leider zunehmen. Damit wird auch die Codex Alimentarius
Kommission vor die Aufgabe gestellt, nicht nur Qualitäts- und
Sicherheitsstandards für gentechnisch hergestellte/veränderte Lebensmittel, -
zutaten und -Zusatzstoffe zu erarbeiten, sondern auch Empfehlungen
darüber abzugeben, mit welchen Verfahren und nach welchen Kriterien die
Sicherheit dieser Produkte zu überprüfen und wie diese zu
kennzeichnen sind, um eine Irreführung und Täuschung der Verbraucher zu
vermeiden.
Vor dem Hintergrund der als Folge des GATT/WTO-Abkommens ge
-
wachsenen Bedeutung der Codex Alimentarius Kommission sind auch
deren Beratungen zu Fragen der Bio- und Gentechnologie zu bewerten.
Vorbemerkung
a) Die Codex Alimentarius Kommission besteht als gemeinsame
Einrichtung der Welternährungsorganisation (FAO) und der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit 1962. Sie hat die
Aufgabe, zum Schutze des Verbrauchers und eines redlichen Welt-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
10. Juli 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — den Fragetext.
handels ein Leb ensmittelstandardisierungsprogramm
durchzuführen. Der Codex Alimentarius Kommission gehören jetzt 151
Mitgliedstaaten an. Die Facharbeit vollzieht sich in 30 Codex
Komitees bzw. Expertengruppen und Regionalkomitees.
Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich aktiv an nahezu
allen Sitzungen der Codex Komitees durch Entsendung von
Delegationen und die Abgabe von Stellungnahmen (z. T.
unmittelbar, z. T. durch die EU-Kommission nach Koordinierung
der Mitgliedstaaten).
b) Auf die Arbeitsergebnisse der Codex Alimentarius Kommission
wird in dem Übereinkommen über die Anwendung
gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen
(Rahmenabkommen über sanitäre und phytosanitäre
Maßnahmen, SPS-Abkommen) Bezug genommen. Dieses Abkommen
ist eine Ausgestaltung und Konkretisierung des für SPS-
Maßnahmen einschlägigen Artikels XX b GATT. Nach dieser
Vorschrift sind handelshemmende Maßnahmen zum Schutze des
Lebens und der Gesundheit von Menschen, Tieren und
Pflanzen zulässig, sofern sie nicht zu einer willkürlichen und
ungerechtfertigten Diskriminierung zwischen Ländern, in denen
gleiche Verhältnisse bestehen, oder zu einer verschleierten
Beschränkung des internationalen Handelns führen. Diese
einzige Bestimmung zu SPS-Maßnahmen im GATT erwies sich als
zu allgemein; desgleichen zeigte sich der Codex gegen
technische Handelshemmnisse (TBT-Codex), der auch
landwirtschaftliche Produkte erfaßt, als nicht geeignet, die sanitären
und phytosanitären Besonderheiten dieser Produkte zu regeln.
Ferner zeigte sich, daß hier die Gefahr eines Mißbrauchs von
SPS-Maßnahmen zu protektionistischen Zwecken besteht.
Daher wurde diese Bestimmung im Rahmen der Uruguay-Runde
durch das SPS-Abkommen ausgestaltet. Das SPS-Abkommen
enthält reine Verfahrensregeln, die die Anwendung und den
Erlaß von SPS-Maßnahmen im Bereich des internationalen
Handels regeln. Das Abkommen setzt keine Normen oder
Standards, sondern überläßt dies den zuständigen internationalen
Organisationen oder der nationalen Souveränität der
Mitgliedstaaten der WTO. Ziel des Abkommens ist es, die SPS-
Maßnahmen überprüfbar zu machen und eine größere Transparenz
dieser Maßnahmen zu erreichen.
Bedeutung der Codex Alimentarius Kommission und der
Codex-Standards
1. Im Zusammenhang mit dem GATT/WTO-Abkommen über die
Anwendung Sanitärer und Phytosanitärer Maßnahmen (SPS) ist die
Bedeutung der Codex Alimentarius Kommission gewachsen. Wie
ist nach Auffassung der Bundesregierung diese neue Rolle der
Codex Alimentarius Kommission zu bewerten?
Die von der Welternährungsorganisation (FAO) und der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) gemeinsam betriebene Codex
Alimentarius Kommission gibt aus Sicht der Bundesregierung
wertvolle Impulse für eine weltweite Harmonisierung des
Lebensmittelrechts. Die Bundesregierung beteiligt sich intensiv an den
hierzu erforderlichen Arbeiten; sie begrüßt es daher, wenn die
Arbeitsergebnisse der Codex Alimentarius Kommission von der
Welthandelsorganisation WTO im Rahmen des. GATT/WTO-
Abkommens über „Sanitäre und Phytosanitäre Fragen" (SPS
-
Abkommen) als inhaltlicher Maßstab für den Welthandel mit
Lebensmitteln herangezogen werden. Die beabsichtigten
Handelserleichterungen werden dabei auch insbesondere den
Entwicklungsländern beim Export von Lebensmitteln zugute
kommen, da diese häufig den Codex Alimentarius in das nationale
Lebensmittelrecht weitgehend übernommen haben.
2. Welchen Status werden Codex-Empfehlungen und -Standards im
Rahmen des GATT/WTO-Abkommens haben, und welches
Verhältnis besteht zwischen den internationalen sich aus den Codex
Standards ableitenden Normen und den nationalen
lebensmittelrechtlichen Bestimmungen bzw. denen der Europäischen Union?
3. Sind vor dem Hintergrund der GATT/WTO-Vereinbarungen
künftig nationale lebensmittelrechtliche Bestimmungen möglich, die
restriktiver sind als die jeweiligen Codex-Standards und -
Empfehlungen?
Wenn ja, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen?
Standards, Richtlinien und Empfehlungen der Codex
Alimentarius Kommission erhalten ihre Bedeutung im Rahmen des
Welthandelsabkommens GATT durch Artikel 3 Nr. 2 des SPS-
Abkommens i. V. m. Anhang A, Nr. 3. Danach gelten
gesundheitspolizeiliche Maßnahmen der Vertragsstaaten mit
handelsbeschränkender Wirkung ohne weitere Prüfung als GATT-konform, wenn sie
auf dem in den Codex-Normen festgelegten Schutzniveau
beruhen.
Codex Normen verdrängen nicht das Recht der Vertragsstaaten
des GATT. Die Festlegung eines höheren Schutzniveaus ist unter
den in Artikel 3 Nr. 3 des SPS-Abkommens festgelegten
Voraussetzungen zulässig. Es ist daher auch weiterhin möglich, unter
bestimmten Voraussetzungen (vgl. Antwort zu Frage 4) auch bei
Einfuhren aus GATT-Vertragsstaaten das in den Vertragsstaaten
geltende Lebensmittelrecht beizubehalten, welches strengere
Anforderungen stellt als im Codex Alimentarius vorgesehen.
4. Wann gelten gegenüber den jeweiligen Codex-Standards
restriktivere nationale Normen und Anforderungen als nach dem GATT/
WTO-Abkommen unzulässige technische Handelshemmnisse?
Wie sich bereits aus der Antwort zu den Fragen 2 und 3 ergibt,
sind die GATT/WTO-Vertragsstaaten nicht uneingeschränkt an
das im Codex Alimentarius festgelegte Schutzniveau gebunden.
Gemäß Artikel 3 Nr. 3 des SPS-Abkommens können vom
Vertragsstaat strengere Anforderungen an das Inverkehrbringen von
Lebensmitteln gestellt werden, wenn eine wissenschaftliche
Begründung hierfür vorliegt oder wenn das strengere
Schutzniveau einem generell höheren und mit Artikel 5 des SPS-
Abkommens übereinstimmenden Schutzniveau des Vertragsstaates
entspricht.
5. Inwieweit orientieren sich die bisherigen Beratungen der Codex
Alimentarius Kommission und die von ihr ausgesprochenen
Empfehlungen und Standards an den Grundsätzen eines vorsorgenden
Verbraucherschutzes?
Artikel 1 der Satzung der Codex Alimentarius Kommission nennt
als oberstes Ziel des Gemeinsamen FAO/WHO-
Lebensmittelstandardprogrammes:
„die Gesundheit des Verbrauchers zu schützen und redliche
Praktiken im Lebensmittelhandel sicherzustellen."
Dem Grundsatz des vorsorgenden Verbraucherschutzes wird
daher seitens der Bundesregierung bei der Erarbeitung von
Codex-Standards und Empfehlungen von Anfang an besondere
Bedeutung beigemessen.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffasusng, daß die im Rahmen des
GATT/WTO-Abkommens erfolgte Aufwertung der Codex
Alimentarius Kommission eine stärkere Berücksichtigung der Grundsätze
eines vorsorgenden Verbraucherschutzes erfordert?
Wenn ja, auf welche Weise und mit welchen Mitteln trägt die
Bundesregierung dazu bei?
Wie in der Antwort zu Frage 5 dargestellt, trägt die Codex
Alimentarius Kommission den Grundsätzen eines vorsorgenden
Verbraucherschutzes bereits Rechnung. Die Bundesregierung hat sich bei
der Erarbeitung der Codex-Normen stets für ein hohes
Schutzniveau eingesetzt und sich dabei an dem strengen deutschen
Lebensmittelrecht orientiert.
Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der Codex Alimentarius
Kommission und ihren Ausschüssen
7. Welche Ausschüsse hat der Codex, wofür sind sie zuständig, und
wo tagen sie?
Die Codex Alimentarius Kommission hat derzeit 30 Ausschüsse
(Komitees) einschließlich der Expertenkomitees und
Regionalkomitees. Ihre Zuständigkeit ergibt sich weitgehend aus ihrer
Bezeichnung. Sie wird von der Codex Alimentarius Kommission
beschlossen und ist im Verfahrenshandbuch der Codex
Alimentarius Kommission, Achte Ausgabe — 1993, S. 125 bis 163 im
einzelnen veröffentlicht. Die Tagungsorte sind in der rechten
Spalte der nachfolgenden Übersicht angegeben.
a) Komitees der Codex Alimentarius Kommission
Lfd. Nr. Codex Komitee für Gastgeberland Sitzungsorte
1 Rückstände von Tierarznei- USA Washington
mitteln in Lebensmitteln
2 Lebensmittelzusatzstoffe und Niederlande Den Haag
Kontaminanten
3 Rückstände von Pflanzenschutz- Niederlande Den Haag
mitteln
4 Lebensmittelimport- und Export- Australien Canberra
kontrolle und
Zertifikationssysteme
5 Allgemeine Grundsätze Frankreich Paris
6 Lebensmittelkennzeichnung Kanada Ottawa
7 Lebensmittelhygiene USA Washington
8 Analysenmethoden und Probe- Ungarn Budapest
nahme
9 Kakaoerzeugnisse und Schweiz Schweiz (wechselnd)
Schokolade
10 Zucker Vereinigtes Königreich London
11 Verarbeitetes Obst und Gemüse USA Washington
12 Fette und Öle Vereinigtes Königreich London
13 Speiseeis Schweden Stockholm
14 Suppen und Brühen Schweiz Schweiz (wechselnd)
15 Tropisches frisches Obst und Mexiko Mexiko City
Gemüse
16 Ernährung und diätetische Deutschland Bonn
Lebensmittel
17 Fische und Fischerzeugnisse Norwegen Bergen
18 Pflanzenproteine Kanada Ottawa
19 Fleischhygiene Neuseeland Rom
20 Fleisch und Geflügelfleisch- Dänemark Kopenhagen
erzeugnisse
21 Getreide, Hülsenfrüchte und USA Washington
Leguminosen
22 Milch und Milcherzeugnisse Neuseeland Rom
23 Natürliche Mineralwasser Schweiz Schweiz (wechselnd)
b) Gemeinsame UN/ECE/Codex Alimentarius Expertengruppen
Lfd. Nr. Expertengruppe für Vorsitz Sitzungsorte
1 Standardisierung von Fruchtsäften Wahlamt Genf
2 Standardisierung von tiefgefrorenen Wahlamt Genf
Lebensmitteln
c) Regionale Koordinationskomitees
Lfd. Nr. Koordinationskomitee für Vorsitz Sitzungsorte
1 Afrika zuletzt Nigeria Afrika
(wechselnd) (wechselnd)
2 Asien zuletzt China Asien
(wechselnd) (wechselnd)
3 Europa Schweden Stockholm
4 Lateinamerika und Karibik zuletzt Brasilien Region
(wechselnd) (wechselnd)
5 Nordamerika und Südwestpazifik zuletzt Kanada Region
(wechselnd) (wechselnd)
8. Wie und nach welchen Kriterien stellt die Bundesregierung die
Delegationen zusammen, die sie zu den Beratungen der einzelnen
Ausschüsse des Codex Alimentarius und zur Vollversammlung der
Codex Alimentarius Kommission entsendet?
Die Aufgaben der Codex-Verbindungsstelle für Deutschland
(Codex Contact Point) werden vom Bundesministerium für
Gesundheit wahrgenommen. Dieses unterrichtet die zu
beteiligenden Ressorts, den Bund für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde stellvertretend für die deutsche Lebensmittelwirtschaft und
die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände regelmäßig
über alle Einladungen/Tagesordnungen und bittet um Mitteilung,
welche Vertreter an den Tagungen teilzunehmen wünschen. Je
nach Beratungsgegenstand und Wunsch der interessierten Kreise
werden des weiteren insbesondere die Lebensmittelchemische
Gesellschaft — Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher
Chemiker, die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V., Frankfurt/
Main, die Verbraucher Initiative e.V., Bonn, die Deutsche
Zöliakie-Gesellschaft, Stuttgart, sowie einzelne Länderexperten der
Lebensmittelüberwachung in die Aufstellung der deutschen
Delegation einbezogen.
Die Zusammensetzung der deutschen Delegationen entspricht
den Anmeldungen.
9. Wie hoch ist dabei der prozentuale Anteil an Vertretern der
Industrie und industrienaher Verbände?
Die Zusammensetzung der deutschen Delegationen ist
unterschiedlich und ergibt sich, wie aus der Antwort zu Frage 8
ersichtlich, aus den jeweiligen Anmeldungen.
1o. Gehörten Vertreter anderer Verbände und Interessengruppen den
deutschen Delegationen an?
Wenn ja, welche?
In den letzten Jahren haben verschiedentlich Vertreter der
Lebensmittelchemischen Gesellschaft — Fachgruppe in der
Gesellschaft Deutscher Chemiker, sowie Experten der
Lebensmittelüberwachung aus Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und
Schleswig-Holstein an Sitzungen teilgenommen.
Der deutschen Delegation im Codex Komitee für „Ernährung und
diätetische Lebensmittel" gehörten auch Vertreter der
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V., der Deutschen
Gesellschaft für Ernährung e. V. und der Deutschen Zöliakie-
Gesellschaft an.
11. Wie werden die Beratungen der einzelnen Codex-Ausschüsse und
die Vollversammlungen der Codex Alimentarius Kommission von
seiten der Bundesregierung vorbereitet?
Stimmt sie ihr Vorgehen in den Gremien des Codex Alimentarius
mit Verbänden und Interessenvertretern ab?
Wenn ja, mit welchen?
Vor jeder Sitzung findet in der Regel mit allen Beteiligten,
insbesondere mit den gemeldeten Delegationsmitgliedern, eine
Vorbesprechung statt. Zu den zur Vorbereitung der Sitzungen durch
Rundschreiben des Sekretariats der Codex Alimentarius
Kommission angeforderten schriftlichen Stellungnahmen gibt die
Bundesregierung regelmäßig ihre Stellungnahme ab. Hierzu wird die
Meinung der zu beteiligenden Kreise, insbesondere der
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände und des Bundes für
Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, eingeholt.
12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß Positionen und
Empfehlungen der Verbraucherverbände von den deutschen Delegationen
zu den Codex-Gremien berücksichtigt und vertreten werden?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 11 dargelegt, werden die
Sitzungen durch eine Vorbesprechung vorbereitet und die
Haltung der deutschen Delegation abgestimmt. Zu dieser
Vorbesprechung sind nicht nur die Mitglieder der Delegation, sondern auch
jene beteiligten Kreise, die nicht in der deutschen Delegation
vertreten sind, eingeladen. So besteht für die
Verbraucherverbände in jedem Fall die Möglichkeit, ihre Positionen in die
Haltung der deutschen Delegation einzubringen.
13. Hält die Bundesregierung eine stärkere Mitarbeit und eine aktivere
Rolle der Verbraucherverbände im Rahmen der Beratungen der
Codex-Fachausschüsse und bei den Vollversammlungen der Codex
Alimentarius Kommission für wünschenswert?
Wenn ja, wie und mit welchen Mitteln will die Bundesregierung
dazu beitragen, eine angemessene Mitwirkung der
Verbraucherverbände zu fördern und deren Arbeitsvoraussetzungen zu
verbessern?
Die stärkere Mitarbeit der Verbraucherverbände sowohl in den
Codex Komitees als auch in der Codex Alimentarius Kommission
ist wünschenswert. Die Bundesregierung unterstützt daher
entsprechende Bestrebungen des Internationalen
Verbraucherverbandes („Consumers International"). In Deutschland wird den
Verbraucherverbänden die Teilnahme an Sitzungen der Codex
Komitees und der Codex Alimentarius Kommission in der
deutschen Delegation regelmäßig angeboten.
14. Wie werden bisher die von der Codex Alimentarius Kommission
erarbeiteten Empfehlungen und Standards in Deutschland
veröffentlicht und interessierten Kreisen zugänglich gemacht?
Der Codex Alimentarius (Sammlung der Codex-Standards und
Codes) war bis 1993 als Loseblattsammlung verfügbar. Er wird
seit 1994 laufend in gebundener Form - gegliedert nach
Sachgebieten — vom Codex-Sekretariat herausgegeben. Die
Bundesregierung erhält hiervon eine beschränkte Anzahl an Exemplaren,
von denen sie ein Exemplar auch der Arbeitsgemeinschaft der
Verbraucherverbände kostenlos zuleitet.
Eine deutsche Fassung (Loseblattsammlung) des Codex
Alimentarius mit dem Titel „Ausländisches Lebensmittelrecht — Codex
Alimentarius" wird von der Centralen Marketinggesellschaft der
deutschen Agrarwirtschaft mbH, Bonn, herausgegeben.
15. Hält es die Bundesregierung im Hinblick auf die gestiegene
Bedeutung der Codex Alimentarius Kommission für angemessen und
notwendig, die bisherige Praxis bei der Zusammensetzung der
Delegationen, bei der Vorbereitung der Sitzungen der Codex-Gremien
und bei der Veröffentlichung der Codex-Empfehlungen und -
Standards zu ändern?
Wenn ja, welche Änderungen strebt die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang an?
Soweit es sich um die deutsche Delegation handelt: derzeit nein.
Beratungen der Codex Alimentarius Kommission über Fragen bio- und
gentechnischer Anwendungen
16, Haben sich die Codex Alimentarius Kommission oder deren
Ausschüsse in der Vergangenheit mit Fragen der modernen
Biotechnologie befaßt?
Sind dazu Empfehlungen oder andere schriftliche Äußerungen
abgegeben worden?
Wenn ja, welche?
Mit den Auswirkungen der Biotechnologie auf die internationalen
Lebensmittelstandards und Verfahrensregeln hat sich die Codex
Alimentarius Kommission erstmals auf ihrer 18. Vollversammlung
1989 befaßt. Im November 1990 hat in Genf eine gemeinsame
FAO/WHO-Beratung mit Fachleuten über die Bewertung der
Biotechnologie bei der Lebensmittelherstellung und -bearbeitung im
Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit stattgefunden. Im
Hinblick auf die möglichen vielfältigen Auswirkungen der
„modernen" Biotechnologie auf die Lebensmittel (Sicherheitsfragen,
ernährungsphysiologische Fragen u. a.) entschied die Codex
Alimentarius Kommission, daß sich künftig die geeigneten Codex
Komitees (u. a. Codex Komitee für „Ernährung und diätetische
Lebensmittel" ; Codex Komitee für
„Lebensmittelkennzeichnung" ; Codex Komitee für „Lebensmittelzusatzstoffe und
Kontaminanten" ; Codex Komitee für „Lebensmittelhygiene" und ggf.
Warenkomitees wie: Codex Komitees für „Pflanzeneiweiße";
Codex Komitee für „Getreide, Hülsenfrüchte und Leguminosen";
Codex Komitee für „Fische und Fischerzeugnisse"; Codex
Komitee für „Fette und Öle") mit diesen Fragen beschäftigen
sollen.
Das Codex Komitee für „Lebensmittelkennzeichnung" hat sich
erstmals in seiner 23. Sitzung 1994 auf der Grundlage eines
amerikanischen Diskussionspapiers mit der Frage der
Kennzeichnung von mit Hilfe moderner Biotechnologie hergestellten
Lebensmitteln befaßt.
Das Exekutivkomitee hat sich in der 41. Sitzung 1994 dafür ausge
-
sprochen, daß sich das Codex Komitee für „Ernährung und diäte
tische Lebensmittel" in Zusammenarbeit mit dem Codex Komitee
für „Lebensmittelzusatzstoffe und Kontaminanten" und dem
Codex Komitee für „Lebensmittelkennzeichnung" den
horizontalen Ansätzen in Zusammenhang mit Fragen der Ernährung auch
im Hinblick auf Lebensmittel, die durch gentechnische Verfahren
hergestellt werden, zuwenden soll. Einzelheiten können den
jeweiligen Sitzungsberichten entnommen werden.
17. Welche Ausschüsse der Codex Alimentarius Kommission sind
bisher mit Fragen der modernen Bio- und Gentechnologie befaßt bzw.
sind dafür zuständig?
Bisher haben sich folgende Codex Komitees mit der Thematik
befaßt:
— Codex Komitee für „Lebensmittelkennzeichnung",
— Codex Komitee für „Lebensmittelzusatzstoffe und
Kontaminanten" ,
— Codex Komitee für „Ernährung und diätetische Lebensmittel"
18. Hält es die Bundesregierung für erforderlich, daß innerhalb der
Codex Alimentarius Kommission intensive Beratungen über Fragen
der modernen Biotechnologie aufgenommen werden, insbesondere
über Lebensmittel, Lebensmittelzutaten und -Zusatzstoffe, die
unter Einsatz gentechnischer Verfahren und/oder gentechnisch
veränderter Organismen hergestellt oder verarbeitet werden?
Die Bundesregierung hat der Behandlung des Einsatzes der
modernen Biotechnologie bei der Herstellung von Lebensmitteln,
insbesondere der mit gentechnischen Verfahren hergestellten
Lebensmittel, als neues Arbeitsgebiet der Codex Alimentarius
Kommission zugestimmt.
19. Welche Einzelaspekte sind nach Auffassung der Bundesregierung
dabei vordringlich zu beraten?
Nach Auffassung der Bundesregierung sollten vorrangig die
Grundsatzfragen der Sicherheitsprüfung durch das Gemeinsame
FAO/WHO-Expertenkomitee für Lebensmittelzusatzstoffe sowie
die Frage der Kennzeichnung der mit gentechnischen Verfahren
hergestellten Lebensmittel behandelt werden.
20. Ist es innerhalb der Gremien der Codex Alimentarius Kommission
in der Diskussion, die bisherige Zuständigkeit der Fachausschüsse
für Fragen der Bio- und Gentechnologie zu ändern?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine ho rizontale
Bündelung der Zuständigkeiten für alle Fragen der Bio- und
Gentechnologie in einem Fachausschuß der Codex Alimentarius
Kornmission aus sachlichen wie fachlichen Gründen erforderlich ist?
Wenn ja, welcher Ausschuß sollte das sein?
Die Bundesregierung prüft derzeit die Frage der sachlichen und
fachlichen Zweckmäßigkeit einer horizontalen Bündelung.
22. Stehen Fragen der Bio- und Gentechnologie und ihrer künftigen
Beratung in den Fachausschüssen auf der Tagesordnung der
kommenden Vollversammlung der Codex Alimentarius
Kommission in Rom?
Wenn ja, welche sind es, und welche Positionen wird die deutsche
Delegation dazu vertreten?
Auf der Tagesordnung der 21. Vollversammlung der Codex
Alimentarius Kommission ist kein spezieller Tagesordnungspunkt für
Bio- und Gentechnologie vorgesehen.
Unter Tagesordnungspunkt 12 wird der Codex Alimentarius
Kommission der Vorschlag des Codex Komitees für
„Lebensmittelkennzeichnung" , den Einfluß der Biotechnologie auf die
-Lebensmittelkennzeichnung in der nächsten Sitzung dieses
Komitees weiter zu behandeln, zur Billigung vorgelegt werden.
Die Bundesregierung wird diesen Vorschlag unterstützen. Gemäß
dem mittelfristigen Arbeitsprogramm 1993 bis 1998 der Codex
Alimentarius Kommission, über das in der 21. Vollversammlung
unter Punkt 4 der Tagesordnung berichtet werden wird, sollen in
der 22. Vollversammlung der Codex Alimentarius Kommission
1997 Empfehlungen über die Kennzeichnung von gentechnisch
hergestellten Lebensmitteln zur Annahme vorgelegt werden.
Kennzeichnung von gentechnisch hergestellten bzw. veränderten
Lebensmitteln, -zutaten und -Zusatzstoffen
23. Welcher Codex-Ausschuß ist mit der Kennzeichnung von
gentechnisch hergestellten bzw. veränderten Lebensmitteln, -zutaten und
-Zusatzstoffen befaßt, und wie ist der Stand der Beratungen?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 16 ausgeführt, hat sich mit der
Kennzeichnung gentechnisch hergestellter Lebensmittel das
Codex Komitee für „Lebensmittelkennzeichnung" in seiner 23.
Sitzung erstmals befaßt. In dieser Sitzung lag ein Diskussionspapier
der amerikanischen Delegation vor, zu dem die Mitgliedstaaten
zur Stellungnahme aufgefordert sind.
24. Welche divergierenden Positionen zur Kennzeichnung von
gentechnisch hergestellten bzw. veränderten Lebensmitteln, -zutaten
und -Zusatzstoffen gibt es in der Codex Alimentarius Kommission
und ihren Ausschüssen, und von welchen Ländern werden sie
vertreten?
Das von den Vereinigten Staaten zur 23. Sitzung des Codex
Komitees für „Lebensmittelkennzeichnung" vorgelegte
Diskussionspapier sieht nur eine Kennzeichnung von mit Hilfe
gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel im Einzelfall bei
signifikanten Unterschieden zu herkömmlichen Lebensmitteln
vor.
Eine vertiefte Diskussion zu Art und Umfang der Kennzeichnung
hat nicht stattgefunden. Einige Delegationen, wie auch die
deutsche Delegation, haben sich abweichend von der amerikanischen
Haltung für eine vollständige Information des Verbrauchers
ausgesprochen. Weitere Informationen können dem Sitzungsbericht,
der für die 21. Vollversammlung der Codex Alimentarius
Kommission als Dokument ALINORM 95/22 zur Verfügung steht,
entnommen werden.
25. Welche Position zur Kennzeichnung von gentechnisch
hergestellten bzw. veränderten Lebensmitteln, -zutaten und -Zusatzstoffen
vertritt die Bundesregierung bei den Beratungen in den Codex-
Gremien?
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, daß gentechnisch
hergestellte Lebensmittel umfassend gekennzeichnet werden, wobei
die Kennzeichnung selbstverständlich praktikabel sein muß.
Nach ihrer Auffassung sind den Verbrauchern auch beim Einsatz
moderner Technologien in der Lebensmittelherstellung offen und
umfassend alle Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie
eine freie Wahl aus dem Lebensmittelangebot treffen können.
26. Welche Personen haben der deutschen Delegation angehört, als der
Codex-Ausschuß zur Kennzeichnung von Lebensmitteln (Codex
Committee on Food Labelling) über Auswirkungen der
Biotechnologie auf Fragen der Kennzeichnung von Lebensmitteln beraten
hat?
Welche Verbände oder Institutionen haben diese
Delegationsmitglieder vertreten?
Der deutschen Delegation haben in den beiden letzten Sitzungen
des Codex Komitees „Lebensmittelkennzeichnung" angehört:
1993: 1 Vertreter der Bundesregierung (Delegationsleitung),
2 Vertreter des Bundes für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde e.V. (Berater);
1994: 2 Vertreter der Bundesregierung (Delegationsleitung,
Mitglied), 2 Vertreter des Bundes für Lebensmittelrecht
und Lebensmittelkunde e.V. (Berater).
27. Welchen Einfluß haben die einzelnen Mitglieder dieser deutschen
Delegation auf deren Verhandlungsführung und
Abstimmungsverhalten gehabt?
Die Sprecherrolle der deutschen Delegation wird vom jeweiligen
Delegationsleiter übernommen. Dieser trägt die in der
Vorbesprechung vereinbarte Auffassung der Bundesregierung vor. Im
übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.]