Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 13/1970
13. Wahlperiode
12. 07. 95
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Margareta Wolf und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
— Drucksache 1311724 —
Ausbildungschancen für Mädchen
Nach neuesten Meldungen fehlen etwa 150 000 Arbeits- bzw.
Ausbildungsplätze für junge Leute, in Sonderheit in den neuen
Bundesländern. Die Zusage der Wirtschaft ist, trotz des nachgeschobenen
Optimismusses der Spitzenverbände der gewerblichen Wirtschaft, wohl
nicht mehr einzulösen.
Hauptbetroffen von der Ausbildungsplatzlücke sind junge Frauen, in
Sonderheit junge Frauen in den neuen Ländern.
Unsere Nachfrage bei den Berufsgruppen, die die Hauptzahl der
Ausbildungsplätze für junge Frauen anbieten, nämlich den Freien Berufen und
dem Einzelhandel, haben ergeben, daß diese unmittelbar nicht an der
Lehrstellengarantie beim Bundeskanzler mitgewirkt haben. Die
Freiberufler haben uns sogar wissen lassen, daß sie die Zusage für derzeit nicht
einlösbar halten und daß Programme zur Förderung von
Ausbildungsplätzen die Freien Berufe, insbesondere in den Ländern, stets
ausgenommen haben und die überbetriebliche Ausbildung auch beim Bund
die Helferberufe ausnimmt.
1. Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die
Ausbildungsbereitschaft auch bei Freien Berufen für typische Frauentätigkeiten zu
fördern?
Nach den aktuellen Daten der Berufsberatungsstatistik ist die
Aussage, daß derzeit für 150 000 junge Menschen in Deutschland
Stellen fehlen würden, nicht nachzuvollziehen. Im Westen weist
diese Statistik einen Stellenüberhang aus. In den neuen Ländern
standen bis Ende Mai 1995 rund 99 000 noch nicht vermittelten
Bewerbern, darunter rund 55 000 junge Frauen, rund 26 000 noch
nicht besetzte gemeldete Stellen gegenüber.
Während in den alten Ländern die Anzahl der noch nicht vermit
-
telten Bewerbe rinnen etwa der Anzahl noch nicht vermittelter
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Technologie vom 4. Juli 1995 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich — in kleinerer Schrifttype — der Fragetext.
Bewerber entspricht, haben junge Frauen in den neuen Ländern
derzeit noch deutlich mehr Probleme einen Ausbildungsplatz zu
finden als junge Männer. Dies ist darauf zurückzuführen, daß
nach wie vor deutlich mehr gewerblich-technische als
Dienstleistungs- und kaufmännische Berufe in den neuen Ländern
angeboten werden. Diese berufsstrukturelle Diskrepanz soll vor allem
durch die Betriebsförderprogramme der Länder mit ihren
besonderen Förderkonditionen für die Berufsausbildung von jungen
Frauen vermindert werden.
Die Zahlen der Berufsberatungsstatistik der Bundesanstalt für
Arbeit können derzeit aber noch kein verläßliches Bild bieten.
Nicht alle Ausbildungsplätze werden den Arbeitsämtern
gemeldet. Nicht alle gemeldeten Bewerber suchen vorrangig einen
betrieblichen Ausbildungsplatz. Zudem beschreibt die Statistik
Ende Mai 1995 einen Zwischenstand des Vermittlungsgeschäftes
in den Arbeitsämtern. Die Bundesregierung erwartet, daß die
rechnerische Angebotslücke in den neuen Ländern in den
kommenden Wochen deutlich kleiner werden wird.
Diese Erwartung stützt sich vor allem auf die Zusage der
Wirtschaft, 1995 eine Trendumkehr beim Angebot an neuen
Ausbildungsstellen herbeizuführen und in den beiden kommenden
Jahren 10 % mehr Ausbildungsstellen bereitzustellen, wobei eine
überproportionale Steigerung in den neuen Ländern angestrebt
wird. Die Bundesregierung hat im übrigen keine Veranlassung,
an dieser Zusage der Wirtschaft zu zweifeln.
Die „Aktion Plus" der Wirtschaft ist am 9. Februar 1995 als
gemeinsame Ausbildungsinitiative sowohl vom Bundesverband
der Deutschen Industrie, der Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände, dem Deutschen Industrie- und Handelstag,
dem Zentralverband des Deutschen Handwerks, dem
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels und dem
Deutschen Bauernverband als auch vom Hauptverband des Deutschen
Einzelhandels sowie dem Bundesverband der Freien Berufe
gestartet und mitgetragen worden. Insoweit haben sich alle für die
Berufsausbildung wesentlichen Gruppen der Wirtschaft an dieser
Selbstverpflichtung der Wirtschaft beteiligt; dies gilt auch für den
Einzelhandel und die Freien Berufe.
Am 14. Juni 1995 hat die Wirtschaft beim Bundeskanzler diese
Zusage nochmals bekräftigt. Die Repräsentanten der beteiligten
Wirtschaftsverbände haben berichtet, daß die Aktivitäten der
„Aktion Plus" für mehr betriebliche Ausbildungsplätze zu greifen
beginnen. Handwerk sowie Industrie und Handel haben, vor
allem für die neuen Länder, zweistellige Zuwachsraten bei den
neu abgeschlossenen Ausbildungsplätzen gemeldet.
Um das einvernehmliche Ziel eines ausreichenden
Ausbildungsplatzangebotes auch in diesem Jahr zu erreichen, müssen jedoch
die Aktivitäten der „Aktion Plus" fortgeführt und verstärkt
werden. Bund und Länder werden dies flankieren. Mit den Ländern
ist vereinbart, daß sie ihre Betriebsförderprogramme mit den
besonderen Förderkonditionen für die Ausbildung junger Frauen
fortsetzen und die Förderung von Ausbildungsverbünden
verstärken. Der BMBF setzt 150 Ausbildungsplatzentwickler ein, die im
Juli ihre Arbeit aufnehmen. Damit wird der Einsatz von
Ausbildungsberatern und Ausbildungsplatzwerbern, die der BMWi
fördert, durch einen Mitarbeiterstab bei den Kammern ergänzt, der
den Betrieben über einen längeren Zeitraum, ganz konkrete und
praktische Hilfe leistet.
Um die Ausbildungsbereitschaft auch bei den Freien Berufen zu
erhöhen, ist in Absprache mit dem Bundesverband der Freien
Berufe der Einsatz von Ausbildungsplatzentwicklern auch für
diesen Wirtschaftsbereich vorgesehen. Es ist zu erwarten, daß
auch im Interesse zusätzlicher Ausbildungschancen für junge
Frauen hierdurch die Ausbildungsleistungen der Freien Berufe in
den neuen Ländern verbessert werden können.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß in den
zurückliegenden Jahren zu keiner Zeit ein Ausschluß von
Ausbildungsberufen beim Einsatz außerbetrieblicher
Ausbildungsangebote erfolgte. Die Richtlinien zur Umsetzung
außerbetrieblicher Maßnahmen haben hingegen einen Vorrang für
Dienstleistungs- und kaufmännische Ausbildungsberufe und einen
Vorrang für die Ausbildung von jungen Frauen enthalten.
Soweit in den Länderprogrammen ein solcher Ausschluß
vorgenommen wurde, liegt dies außerhalb des Verantwortungsbereichs
des Bundes.
2. Ist die Bundesregierung bereit, speziell für junge Frauen in den
neuen Ländern in die überbetrieblichen Ausbildungsangebote auch
Qualifikationen der Freien Berufe aufzunehmen (RENO-Gehilfin,
Steuerberatergehilfin, Arzthelferin, Zahnarzthelferin)?
Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, im Rahmen ihrer
Maßnahmen zur Sicherung eines ausreichenden
Ausbildungsplatzangebotes bestimmte Ausbildungsberufe auszuschließen. Dies gilt
auch für Ausbildungsberufe der Freien Berufe. Die Förderpraxis
bei den Gemeinschaftsinitiativen 1993 und 1994 sowie der
diesjährige Einsatz von Ausbildungsplatzentwicklern im Bereich der
Freien Berufe belegen dies.
3. Was tut die Bundesregierung, um ein Zerfasern der sogenannten
konzentrierten Beschäftigungsaktion nach Gesellschafts- und
Berufsgruppen zu verhindern?
Die Bundesregierung sieht keine Gefahr einer mangelnden
Beteiligung von Gesellschafts- und Berufsgruppen im Rahmen ihrer
politischen Aktivitäten. Dies gilt ganz besonders bei Fragen der
beruflichen Bildung, eines ausreichenden
Ausbildungsplatzangebots und der Nachwuchssicherung an Fachkräften. Die
Spitzengespräche beim Bundeskanzler werden auf unterschiedlichsten
Ebenen um Fachgespräche der Bundesressorts ergänzt. Damit ist
der erforderliche Meinungsaustausch mit allen Beteiligten
sichergestellt. Das schließt die Fachverbände der Wirtschaft,
Gewerkschaften und die Länder mit ein.
4. Ist die Zusage der gewerblichen Wirtschaft an die Bundesregierung
wegen des Ausstiegs wesentlicher Gruppen der Wi rtschaft bzw.
deren Nichteinbeziehung ausgehöhlt?
Die Zusage der Wirtschaft erfolgte Anfang Februar 1995 als
Gemeinschaftsaktion aller für die Berufsausbildung wichtigen
Wirtschaftsverbände. Diese Selbstverpflichtung der Wirtschaft
bezieht alle wesentlichen Gruppen der Wirtschaft ein. Die
Bundesregierung kann deshalb eine Aushöhlung der
Lehrstellenzusage infolge einer Nichteinbeziehung von Teilen der Wirtschaft
nicht erkennen. Ein Ausstieg von Teilen der Wirtschaft aus der
Gemeinschaftsinitiative der Wirtschaft stünde jedoch in einem
deutlichen Widerspruch zu dem am 9. Februar 1995 erfolgten
gemeinsam verfaßten Aufruf aller wichtigen Wirtschaftsverbände an
die Betriebe und Praxen in Deutschland, für mehr Ausbildung zu
sorgen. Die Bundesregierung hat jedoch keinen Anlaß
anzunehmen, daß Teile der Wirtschaft ihre Selbstverpflichtung nicht
erfüllen werden.]