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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Kontrolle der Jugendämter (G-SIG: 13010686)

Anzahl der Fälle von unberechtigtem Kindesentzug, Kriterien für die Abfassung der Jugendamtsberichte an die Familiengerichte

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

18.07.1995

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/ 191830. 06. 95

Kontrolle der Jugendämter

der Abgeordneten Rita Grießhaber und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Es gibt zunehmend Klagen — überwiegend von Vätern — über vermeintlich unberechtigten Kindesentzug bei vermutetem sexuellen Mißbrauch aufgrund der von Jugendämtern für die Familiengerichte erstellten Berichte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wie viele Fälle von unberechtigtem Kindesentzug sind der Bundesregierung bekannt?

2

Wie wird die Fachaufsicht über die Jugendämter praktisch gewährleistet?

3

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Kriterien für die Abfassung der Jugendamtsberichte an die Familiengerichte genauer als bisher zu fassen?

Bonn, den 27. Juni 1995

Rita Grießhaber Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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