Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Allgemein ist folgendes zu sagen:
Für die Altschulden für gesellschaftliche Einrichtungen wurden von den Schuldnerkommunen, soweit bekannt, bisher keine Zahlungen geleistet.
Kredite an die Landwirtschaft wurden vor dem 1. Juli 1990 vornehmlich von der Genossenschaftsbank Berlin gewährt. Diese Bank ist von der DG-Bank übernommen worden. Ferner hatten Genossenschaftsbanken derartige Kredite gewährt.
Für einen Teil dieser Kredite hat die Treuhandanstalt gemäß Artikel 25 Abs. 3 Einigungsvertrag aus ihren Mitteln 1,4 Mrd. DM für die Entschuldung landwirtschaftlicher Unternehmen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen dieser Entschuldung wurden an DG-Bank und Volks- und Raiffeisenbanken bisher rd. 360 Mio. DM Zinsen (Stand Juli 1995) überwiesen.
Gläubigerbanken der Altverbindlichkeiten des kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsbaus sind bis auf wenige Ausnahmefälle die Deutsche Kreditbank AG und die Berliner Bank.
Für den Zeitraum 1. Juli 1990 bis 31. Dezember 1993 bestand für diese Verbindlichkeiten ein Moratorium für Zins- und Tilgungszahlungen.
Gläubigerbanken der Altschulden der privaten Vermieter sind überwiegend die ostdeutschen Sparkassen.
Die Höhe der Zinszahlungen für diese Kredite ist nicht bekannt. Die Zinszahlungen sind von den jeweiligen Schuldnern zu leisten.
Für Zinsaufwendungen bis zum 31. Dezember 1992 konnten die privaten Vermieter degressive gestaffelte Zinszuschüsse nach dem Zinsanpassungsgesetz in Anspruch nehmen, die zu 60 v. H. vom Bund und zu 40 v. H. vom jeweiligen Land finanziert wurden.
Für die gesamten unter das Altschuldenhilfegesetz fallenden Verbindlichkeiten der Wohnungswirtschaft (kommunaler und genossenschaftlicher Wohnungsbau, private Vermieter, sog. Wendeschulden) leisten Bund und Länder je zur Hälfte eine Zinshilfe in voller Höhe der vom 1. Januar 1994 bis 30. Juni 1995 anfallenden Zinsaufwendungen. Im Bundeshaushalt sind für die Zinshilfe 1994 1,25 Mrd. DM abgeflossen und 1995 1,45 Mrd. DM veranschlagt.
Gläubigerbanken der noch in der DDR entstandenen Kreditverbindlichkeiten der Eigenheimbauer sind überwiegend die ostdeutschen Sparkassen. Die Höhe der Zinszahlungen für diese Kredite ist nicht bekannt.
Die Zinszahlungen sind von den jeweiligen Schuldnern zu leisten. Wie die privaten Vermieter konnten auch die Eigenheimbauer Zinszuschüsse nach dem Zinsanpassungsgesetz in Anspruch nehmen.
Die Treuhandanstalt (THA) hat im Zeitraum 1. Juli 1990 bis 31. Dezember 1994 insgesamt 26 Mrd. DM Zinszahlungen für Altkredite von Treuhandunternehmen geleistet.
Die Zinszahlungen erhielten jene Banken, die am 1. Juli 1990 Gläubiger der entsprechenden Altkreditforderungen waren: — Deutsche Kreditbank AG, — Berliner Stadtbank AG/Berliner Bank AG (Die Berliner Stadtbank AG ist von der THA im Juli 1991 an die Berliner Bank AG verkauft worden), — Deutsche Außenhandelsbank AG, — Deutsche Genossenschafts-Bank (DG-Bank), — Staatsbank der DDR, — rd. 140 Volks- und Raiffeisenbanken.
Eine detaillierte Untergliederung der an die einzelnen Banken geleisteten Zinszahlungen liegt in der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nicht vor. Da die Deutsche Kreditbank AG über 80 v. H. aller Altkreditforderungen an Treuhandunternehmen hielt, kann jedoch davon ausgegangen werden, daß diese — bis Ende 1994 im Eigentum der Treuhandanstalt stehende — Bank auch den weitaus höchsten Anteil an den Zinszahlungen erhalten hatte.
Ergeben sich Risiken, weil die Altkredite sich als nicht werthaltig erweisen und resultieren hieraus Bilanzlücken in den DM-Eröffnungsbilanzen der ostdeutschen Geldinstitute, tritt die Regelung der Anlage I Artikel 8 § 4 des Vertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion vom 18. Mai 1990 ein. Hiernach wird den ostdeutschen Geldinstituten eine verzinsliche Ausgleichsforderung gegen den Ausgleichsfonds Währungsumstellung zugeteilt, insoweit als ihre Vermögenswerte in Anwendung der Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zur Deckung der aus der Einführung der Währung der Deutschen Mark und der Währungsumstellung in der Deutschen Demokratischen Republik hervorgehenden Verbindlichkeiten nicht ausreichen.
Eine Statistik darüber, in welchem Umfang alle diese Kredite nach dem 30. Juni 1990 von anderen Kreditinstituten übernommen wurden und seither voll bedient werden, besteht nicht. Es gibt auch keine Statistik darüber, in welchem Umfang Neukredite in den angesprochenen Bereichen — soweit sie in der Statistik seit dem 1. Juli 1990 in gleicher Weise erfaßt werden — in den neuen Bundesländern herausgelegt wurden.