Schulden der gesetzlichen Krankenkassen
der Abgeordneten Frank Spieth, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, Katja Kipping, Katrin Kunert, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Jahr 2007 haben knapp 200 Krankenkassen die Beiträge erhöht und nur 20 Kassen die Beiträge gesenkt. Nicht zuletzt dadurch haben die Kassen nach Informationen des Handelsblattes (2. Januar 2008) zwar in den ersten drei Quartalen des letzten Jahres 318 Mio. Euro mehr eingenommen als ausgegeben. Sie haben aber zusammen immer noch einen Schuldenstand von 638 Mio. Euro.
Grundsätzlich müssen die Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ihre Ausgaben durch zeitgleich erhobene Beiträge und sonstige Einnahmen (z. B. Zuzahlungen) finanzieren; sofern sie einen höheren Finanzbedarf haben, müssen sie ihre Beitragssätze erhöhen (§ 220 SGB V).
Von diesem Grundsatz abweichend wurde den Kassen dennoch die Möglichkeit gegeben, Darlehen aufzunehmen. Viele Kassen haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dies wurde über lange Zeit von Regierungsvertretern in Bund und Ländern begrüßt und teils eingefordert, da so die Beitragssätze künstlich niedrig gehalten werden konnten. Für eine solide Finanzierung der Aufgaben der Kassen wären höhere Beitragssätze nötig gewesen.
Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurden die Krankenkassen nach § 222 Absatz 5 verpflichtet, bis Ende 2007 ihre Schulden abzubauen. Dies sollte geschehen, obwohl dasselbe Gesetz vorsah, wesentliche Einsparungen aus Leistungskürzungen voll und alle übrigen Einsparungen zur Hälfte nicht zum Schuldenabbau, sondern für Beitragssatzsenkungen einzusetzen.
Nach dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) sind Mitglieder einer Kassenart zur gegenseitigen finanziellen Unterstützung im Rahmen der Entschuldung verpflichtet. Zur Planung der Entschuldung mussten die Krankenkassen bis zum 31. Januar 2007 ihren jeweiligen Aufsichten Entschuldungspläne vorlegen. Angesichts des nun mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) verringerten Bundeszuschusses in 2007 und 2008 von nunmehr 2,5 Mrd. Euro statt zunächst vorgesehener 4,2 Mrd. Euro kann davon ausgegangen werden, dass hierdurch die Berechnungsgrundlagen der Entschuldungspläne einiger Krankenkassen sich im Nachhinein als nicht valide erweisen.
Zusätzlich belastend für die Krankenkassen wirkt sich auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. Alleine im Bereich der Arzneimittel bewirkt die jüngste Erhöhung Mehrausgaben von rund 800 Mio. Euro jährlich, die den Kassen fehlen.
Zur Einführung des von der Koalition geplanten Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 ist es notwendig, dass alle Kassen bis dahin entschuldet sind. Viele Fachleute sehen jedoch derzeit Schwierigkeiten, dass die Entschuldung rechtzeitig erfolgt sein kann und fordern eine Verschiebung des Gesundheitsfonds.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Wie viele und welche Krankenkassen waren zum 1. Januar 2007 verschuldet, und wie hoch waren jeweils die Schulden?
Wie viele und welche Krankenkassen haben ihren Aufsichtsbehörden zum 31. Januar 2007 Entschuldungspläne nach § 265a Abs. 5 SGB V vorgelegt? Haben die Aufsichtsbehörden die Pläne genehmigt? Haben alle diese Kassen die Pläne erfüllt und waren so zum 31. Dezember 2007 schuldenfrei?
Wie viele und welche Krankenkassen waren zum 1. Januar 2008 verschuldet, und wie hoch waren jeweils die Schulden?
Welche Bundesverbände der Krankenkassen bzw. Ersatzkassen haben Satzungsänderungen zu gegenseitigen Hilfen ihrer Mitgliedskassen untereinander zur Entschuldung verabschiedet (§ 265a Abs. 1b SGB V)? Welche Kassen haben entsprechende Anträge gestellt, und welche finanziellen Hilfen sind von welchen Kassenverbänden an welche Kasse geflossen?
Welcher Spitzenverband hat bis zum 31. Januar 2007 nachprüfbar dargelegt, dass aufgrund der besonderen Umstände bei Krankenkassen seiner Kassenart die Verschuldung nicht bis zum 31. Dezember 2007 abgebaut werden kann, und wie soll der Abbau der Verschuldung bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen (§ 265a Abs. 3 SGB V)? Können und werden diese Pläne nach Ansicht der Bundesregierung eingehalten werden?
Ist in den genannten Schulden auch die (bisherige) Nichterfüllung gesetzlicher Rücklagen enthalten?
Ist es auszuschließen, dass zum 31. Dezember 2008 noch Krankenkassen verschuldet sind? Falls nein, kann in diesem Fall der Gesundheitsfonds wie geplant eingeführt werden? Gibt es auch notfalls die Möglichkeit die Einführung des Fonds zu verschieben?