Bedingungen der neuen BahnCard-Kooperation mit Citibank
der Abgeordneten Elisabeth Altmann (Pommelsbrunn), Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit dem 1. Juli 1995 kooperiert die Deutsche Bahn AG bei der Ausgabe von BahnCards mit der Citibank. Auch wer eigentlich nur verbilligt Bahn fahren möchte, wird Vertragspartner der Citibank. BahnCards gibt es jetzt grundsätzlich mit Zahlungsfunktion — einschließlich umfangreicher Geschäftsbedingungen, Kreditrahmen und persönlicher Geheimzahl.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Benutzern und Benutzerinnen der BahnCard auch weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden muß, in Zukunft zwischen BahnCard „pur“ und Kartenvariante mit Citibank wählen zu können? Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
2. Was empfiehlt die Bundesregierung Käuferinnen und Käufern der BahnCard, die nur Bahn fahren, aber keine Kreditkartenvariante haben wollen?
3. Welchen Einfluß nimmt der Bund — vertreten durch die Bundesregierung bzw. den zuständigen Minister — als Alleineigentümer der Deutschen Bahn AG, um in der Frage der Koppelung von BahnCard mit der Kreditkarte der Citibank seinen Einfluß geltend zu machen?
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, mit der neuen BahnCard einen in den ersten 21 Tagen zinslosen, dann jedoch mit hohen Zinsen ab Datum der Monatsrechnung bzw. der Buchung belasteten Kredit eingeräumt zu bekommen?
5. Die neue BahnCard sieht die Möglichkeit des Abschlusses eines Teilzahlungsvertrages vor, obwohl hierfür per Gesetz ein formeller schriftlicher Kreditvertrag vorgesehen wird. Wie beurteilt die Bundesregierung die eingeräumte Möglichkeit?
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das BahnCard-Kreditkartenkonto für jeden bargeldlosen Kauf im Ausland eine Umrechnungsgebühr von zwei Prozent vorsieht, obwohl andere Kreditkartenfirmen sich üblicherweise mit einem Prozent begnügen?
7. Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß der persönliche Kartenkredit-Zinsrahmen der neuen BahnCard mit 16,91 Prozent deutlich über einem vergleichbaren durchschnittlichen Ratenkreditzins von 13,11 Prozent liegt?
8. Befürchtet die Bundesregierung aufgrund der neuen BahnCard mehr bzw. höhere Verschuldungen bei den Käuferinnen und Käufern der BahnCard? Wenn nein, warum nicht?
9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß allen Benutzerinnen und Benutzern von BahnCards — z. B. auch älteren oder der deutschen Sprache nur bedingt mächtigen Personen — die Vertrags- und Kreditbedingungen der neuen BahnCard bei Antragstellung bewußt sind? Wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?
10. Die Deutsche Bahn AG besitzt im Schienenverkehr eine marktbeherrschende Stellung. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Koppelung BahnCard der Deutschen Bahn AG mit dem Vertragspartner Citibank kartell- und wettbewerbsrechtlich bedenklich oder unbedenklich ist? Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
11. Wird die Deutsche Bahn AG durch ihre Bediensteten künftig zwischen Inhabern bzw. Inhaberinnen einer BahnCard mit Kreditfunktion (d. h. mit Bild) und solchen ohne unterscheiden? Wenn ja, wie?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten die Tatsache, daß die exzessiv abgefragten persönlichen Daten bei Antragstellung und die zwangsweise eingegangene allgemeine Datenauskunft zu Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen der Kunden in den Rechenzentren der Citibank und zu Werbungs- und Marketingzwecken genutzt werden können?
Fragen12
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Benutzern und Benutzerinnen der BahnCard auch weiterhin die Möglichkeit eingeräumt werden muß, in Zukunft zwischen BahnCard „pur“ und Kartenvariante mit Citibank wählen zu können?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Was empfiehlt die Bundesregierung Käuferinnen und Käufern der BahnCard, die nur Bahn fahren, aber keine Kreditkartenvariante haben wollen?
Welchen Einfluß nimmt der Bund — vertreten durch die Bundesregierung bzw. den zuständigen Minister — als Alleineigentümer der Deutschen Bahn AG, um in der Frage der Koppelung von BahnCard mit der Kreditkarte der Citibank seinen Einfluß geltend zu machen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, mit der neuen BahnCard einen in den ersten 21 Tagen zinslosen, dann jedoch mit hohen Zinsen ab Datum der Monatsrechnung bzw. der Buchung belasteten Kredit eingeräumt zu bekommen?
Die neue BahnCard sieht die Möglichkeit des Abschlusses eines Teilzahlungsvertrages vor, obwohl hierfür per Gesetz ein formeller schriftlicher Kreditvertrag vorgesehen wird.
Wie beurteilt die Bundesregierung die eingeräumte Möglichkeit?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß das BahnCard-Kreditkartenkonto für jeden bargeldlosen Kauf im Ausland eine Umrechnungsgebühr von zwei Prozent vorsieht, obwohl andere Kreditkartenfirmen sich üblicherweise mit einem Prozent begnügen?
Wie beurteilt es die Bundesregierung, daß der persönliche Kartenkredit-Zinsrahmen der neuen BahnCard mit 16,91 Prozent deutlich über einem vergleichbaren durchschnittlichen Ratenkreditzins von 13,11 Prozent liegt?
Befürchtet die Bundesregierung aufgrund der neuen BahnCard mehr bzw. höhere Verschuldungen bei den Käuferinnen und Käufern der BahnCard?
Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß allen Benutzerinnen und Benutzern von BahnCards — z. B. auch älteren oder der deutschen Sprache nur bedingt mächtigen Personen — die Vertrags- und Kreditbedingungen der neuen BahnCard bei Antragstellung bewußt sind?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Ansicht?
Die Deutsche Bahn AG besitzt im Schienenverkehr eine marktbeherrschende Stellung. Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Koppelung BahnCard der Deutschen Bahn AG mit dem Vertragspartner Citibank kartell- und wettbewerbsrechtlich bedenklich oder unbedenklich ist?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Wird die Deutsche Bahn AG durch ihre Bediensteten künftig zwischen Inhabern bzw. Inhaberinnen einer BahnCard mit Kreditfunktion (d. h. mit Bild) und solchen ohne unterscheiden?
Wenn ja, wie?
Wie beurteilt die Bundesregierung unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten die Tatsache, daß die exzessiv abgefragten persönlichen Daten bei Antragstellung und die zwangsweise eingegangene allgemeine Datenauskunft zu Persönlichkeits- und Bewegungsprofilen der Kunden in den Rechenzentren der Citibank und zu Werbungs- und Marketingzwecken genutzt werden können?