Entscheidungen der Bundeszentrale für politische Bildung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS
Der Verein „Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e. V." hat bei der Bundeszentrale für politische Bildung am 7. Juli 1993 Mittel für die politische Bildungsarbeit beantragt.
Nach einer Antwort des Bundesministeriums des Innern auf eine Anfrage eines Abgeordneten dauern die Prüfungen des Antrages an.
Ursache ist nach der Antwort des Bundesministeriums des Innern die im Verfassungsschutzbericht 1994 vorgenommene Einschätzung der PDS.
Fragen und Antworten20
Durch wen erfolgt die Prüfung des Antrages des Vereins „Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e. V." zur Bereitstellung von Mitteln für das Jahr 1993?
Die Prüfung des Antrages des Vereins „Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e. V." zur Bereitstellung von Mitteln für das Jahr 1993 erfolgt durch das Bundesministerium des Innern.
Wer entscheidet über die Förderung des Vereins „Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e. V.“?
Über die Förderung des Vereins „Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e. V. " entscheidet das Bundesministerium des Innern.
Erfolgte durch die Bundeszentrale für politische Bildung eine Einstufung des Vereins „Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e. V." als eine der PDS nahestehende Institution?
Nein.
Der Verein „Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e. V." hat mit Schreiben vom 11. September 1992 an die Bundeszentrale für politische Bildung u. a. ausgeführt: „Unser Verein hat den eingetragenen und gemeinnützigen Status, seit Sommer sind wir auch als PDS-nahe Landesstiftung vom Berliner Senat anerkannt. "
Aufgrund welcher gesetzlichen Regelung erfolgte diese Zuordnung?
Es wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen.
Aufgrund welcher Dokumente, Veranstaltungen oder Veröffentlichungen erfolgte die Zuordnung?
Es wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen.
Hat diese Zuordnung ab 1994 noch Gültigkeit, wo die Bundesregierung keine Zuordnung von Zuwendungsempfängern im Hinblick auf eine etwaige Nähe zu politischen Parteien mehr vorgenommen hat?
Es wird auf die Antwort zur Frage 3 verwiesen.
Welche Rechte hat das Bundesministerium des Innern, die Förderung durch die Bundeszentrale für politische Bildung zu beeinflussen?
Die Bundeszentrale für politische Bildung ist eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, dessen Aufsicht sie demgemäß unterliegt.
Die „Richtlinien zur Förderung von Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)" in der Fassung der Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern vom 14. April 1994 — veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 17 vom 7. Juni 1994 S. 459 ff. — sind vom Bundesministerium des Innern erlassen worden.
Gibt es eine schriftliche oder mündliche Anweisung des Bundesministeriums des Innern an die Bundeszentrale für politische Bildung, Briefe von Einrichtungen, die der PDS nahestehen könnten, an das Bundesministerium des Innern zu übermitteln?
Nein.
Wenn ja, an wen erfolgt die Übermittlung?
Entfällt.
Seit wann war der B rief des Vereins „Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e. V." an die Bundeszentrale für politische Bildung vom 7. Juli 1993 dem Bundesministerium des Innern bekannt?
Das Schreiben vom 7. Juli 1993 wurde in Ablichtung dem Bundesministerium des Innern mit Bericht der Bundeszentrale für politische Bildung vom 22. Juli 1993 übermittelt.
Hat das Bundesministerium des Innern an die Bundeszentrale für politische Bildung Anweisungen gegeben, den Brief des Vereins in einer angemessenen Frist zu beantworten?
Nein.
Gibt es eine schriftliche oder mündliche Anweisung des Bundesministeriums des Innern an die Bundeszentrale für politische Bildung, keine Briefe von Einrichtungen zu beantworten, die der PDS nahestehen könnten?
Nein.
Seit wann war der Bundeszentrale für politische Bildung bekannt, daß im am 6. Juli 1995 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht eine Einschätzung der PDS enthalten ist?
Am Tage der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichtes hat die Bundeszentrale für politische Bildung die Pressefassung erhalten.
Wann wurden der Bundeszentrale für politische Bildung Hinweise gegeben, daß sich der Verfassungsschutz mit einer Einschätzung der PDS beschäftigt?
Es ist eine vordringliche Aufgabe der Bundeszentrale für politische Bildung, die geistig-politische Auseinandersetzung mit dem Extremismus zu betreiben. Über damit zusammenhängende Fragen, insbesondere im Hinblick auf den für eine breite Öffentlichkeit bestimmten Verfassungsschutzbericht, finden mit der Bundeszentrale für politische Bildung ständig Erörterungen auf unterschiedlichen Ebenen statt. Im übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zur Frage 14 — Drucksache 13/2048 vom 14. Juli 1995.
Welche Handlungsvorschriften ergeben sich aus dem Verfassungsschutzbericht für die Bundeszentrale für politische Bildung in bezug auf die Gewährung von Finanzzuschüssen durch sie?
Neue Träger können von der Bundeszentrale für politische Bildung nach Nummer 3.2 der „Richtlinien zur Förderung von Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) " — veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 17 vom 7. Juni 1994 S. 459 ff. — nur anerkannt werden, „wenn sie die parlamentarisch-repräsentative Willensbildung bejahen, sich in ihrem Selbstverständnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und dabei die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche politische Bildungsarbeit bieten. Ihre Tätigkeit muß im öffentlichen Interesse liegen und ihr Bildungsbereich mindestens drei Bundesländer umfassen.
Unter freiheitlich-demokratischer Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist eine Ordnung zu verstehen, ,die unter Ausschluß jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsgemäße Bildung und Ausübung einer Opposition' (BVerfGE Bd. 2 S. 1 ff.)."
Wann wird die Prüfung abgeschlossen, ob für die im Antrag vom 7. Juli 1993 genannten Veranstaltungen eine Förderung erfolgt?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 — Drucksache 13/2048 vom 14. Juli 1995 — verwiesen. Die Prüfungen dauern zur Zeit noch an.
Mit welcher Begründung können im Verfassungsschutzbericht am 6. Juli 1995 genannte Einschätzungen für eine Prüfung von Anträgen aus dem Jahr 1993 herangezogen werden?
Bei Entscheidungen über Förderungsanträge wird grundsätzlich die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung berücksichtigt.
Wie viele Anträge zur Förderung wurden von der Bundeszentrale für politische Bildung 1993 nicht berücksichtigt? Wie viele Anträge kamen davon aus den neuen Ländern? Welche Einrichtungen betraf das jeweils? Welche Begründung wurde dazu gegeben?
Im Jahr 1993 wurden insgesamt 33 Anträge auf Anerkennung als Partner der Bundeszentrale für politische Bildung nicht berücksichtigt.
Davon kamen 14 Anträge aus den neuen Bundesländern. Dabei handelt es sich im einzelnen um folgende Einrichtungen: — Bildung — Begegnung — Zeitgeschehen, Bernau, — Bildungs- und Beratungsinstitut für Informationsverarbeitung und Organisation, Halle, — Deutsche private Akademie für Sozialarbeit, Berlin, — Europäisches Bildungszentrum, Spremberg, — Heimvolkshochschule Greifswald, Lubmin, — Internationales Bildungswerk Brandenburg, Finsterwalde, — Gesellschaft für interdisziplinäre Studien, Berlin, — Kindervereinigung e. V., Berlin, — Kommunalpolitisches Bildungswerk, Berlin, — Landesverband Arbeit und Soziales in Thüringen, Erfurt, — Sächsische Aus- und Weiterbildungsakadamie, Mittweida, — Stiftung für kulturelle Weiterbildung und Kulturberatung, Berlin, — Kommunalpolitisches Forum, Berlin, — Stiftung Bildung — Erziehung i. G., Erfurt.
Mit Ausnahme der „Gesellschaft für interdisziplinäre Studien", die aufgrund einer Tagungsbeobachtung gemäß Nummer 2.1 der Richtlinien der Bundeszentrale für politische Bildung nicht in die Förderung aufgenommen werden konnte, wurden die Anerkennungsanträge der übrigen Einrichtungen nach Zusendung der Förderungsbedingungen jeweils von sich aus nicht weiterverfolgt.
Zu wie vielen Anträgen auf Förderung von Maßnahmen aus dem Jahr 1993 erfolgt gegenwärtig noch die Prüfung? Wie viele Anträge kommen davon aus den neuen Ländern? Welche Einrichtungen sind das jeweils?
Der Bundeszentrale für politische Bildung liegt ein Antrag aus dem Jahr 1993 vor, der gegenwärtig noch nicht abgeschlossen ist. Es handelt sich hier um den Antrag des „Kommunalpolitischen Forums" aus Berlin.
Zu wie vielen Anträgen aus dem Jahr 1993 wurde durch die Bundeszentrale für politische Bildung eine Eingangsbestätigung bis heute verwehrt? Wie viele Anträge kommen davon aus den neuen Ländern? Welche Einrichtungen sind das jeweils?
Eine Eingangsbestätigung zu einem Förderungsantrag ist seitens der Bundeszentrale für politische Bildung bisher nicht verwehrt worden.