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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Entscheidungen der Bundeszentrale für politische Bildung (G-SIG: 13010762)

Prüfung des Antrags des Vereins "Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e.V." auf Gewährung von Mitteln für die politische Bildungsarbeit 1993, Zuordnung des Vereins als eine der PDS nahestehende Institution, Einschätzung der PDS im Verfassungsschutzbericht 1995, Prüfung und Nichtberücksichtigung von Förderanträgen durch die Bundeszentrale für politische Bildung

Fraktion

PDS

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.08.1995

Aktualisiert

26.07.2022

BT13/207826.07.1995

Entscheidungen der Bundeszentrale für politische Bildung

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag 13. Wahlperiode Drucksache 13/2078 26. 07. 95 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rolf Kutzmutz, Dr. Christa Luft, Dr. Gregor Gysi und der Gruppe der PDS Entscheidungen der Bundeszentrale für politische Bildung Der Verein „Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e. V." hat bei der Bundeszentrale für politische Bildung am 7. Juli 1993 Mittel für die politische Bildungsarbeit beantragt. Nach einer Antwort des Bundesministeriums des Innern auf eine Anfrage eines Abgeordneten dauern die Prüfungen des Antrages an. Ursache ist nach der Antwort des Bundesministeriums des Innern die im Verfassungsschutzbericht 1994 vorgenommene Einschätzung der PDS. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Durch wen erfolgt die Prüfung des Antrages des Vereins „Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e. V. " zur Bereitstellung von Mitteln für das Jahr 1993? 2. Wer entscheidet über die Förderung des Vereins „Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e. V."? 3. Erfolgte durch die Bundeszentrale für politische Bildung eine Einstufung des Vereins „Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e. V." als eine der PDS nahestehende Institution? 4. Aufgrund welcher gesetzlichen Regelung erfolgte diese Zuordnung? 5. Aufgrund welcher Dokumente, Veranstaltungen oder Veröffentlichungen erfolgte die Zuordnung? 6. Hat diese Zuordnung ab 1994 noch Gültigkeit, wo die Bundesregierung keine Zuordnung von Zuwendungsempfängern im Hinblick auf eine etwaige Nähe zu politischen Parteien mehr vorgenommen hat? 7. Welche Rechte hat das Bundesministerium des Innern, die Förderung durch die Bundeszentrale für politische Bildung zu beeinflussen? 8. Gibt es eine schriftliche oder mündliche Anweisung des Bundesministeriums des Innern an die Bundeszentrale für politische Bildung, Briefe von Einrichtungen, die der PDS nahestehen könnten, an das Bundesministerium des Innern zu übermitteln? Wenn ja, an wen erfolgt die Übermittlung? 9. Seit wann war der Brief des Vereins „Helle Panke zur Förderung von Politik, Bildung und Kultur e. V." an die Bundeszentrale für politische Bildung vom 7. Juli 1993 dem Bundesministerium des Innern bekannt? 10. Hat das Bundesministerium des Innern an die Bundeszentrale für politische Bildung Anweisungen gegeben, den Brief des Vereins in einer angemessenen Frist zu beantworten? 11. Gibt es eine schriftliche oder mündliche Anweisung des Bundesministeriums des Innern an die Bundeszentrale für politische Bildung, keine B riefe von Einrichtungen zu beantworten, die der PDS nahestehen könnten? 12. Seit wann war der Bundeszentrale für politische Bildung bekannt, daß im am 6. Juli 1995 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht eine Einschätzung der PDS enthalten ist? 13. Wann wurden der Bundeszentrale für politische Bildung Hinweise gegeben, daß sich der Verfassungsschutz mit einer Einschätzung der PDS beschäftigt? 14. Welche Handlungsvorschriften ergeben sich aus dem Verfassungsschutzbericht für die Bundeszentrale für politische Bildung in bezug auf die Gewährung von Finanzzuschüssen durch sie? 15. Wann wird die Prüfung abgeschlossen, ob für die im Antrag vom 7. Juli 1993 genannten Veranstaltungen eine Förderung erfolgt? 16. Mit welcher Begründung können im Verfassungsschutzbericht am 6. Juli 1995 genannte Einschätzungen für eine Prüfung von Anträgen aus dem Jahr 1993 herangezogen werden? 17. Wie viele Anträge zur Förderung wurden von der Bundeszentrale für politische Bildung 1993 nicht berücksichtigt? Wie viele Anträge kamen davon aus den neuen Ländern? Welche Einrichtungen betraf das jeweils? Welche Begründung wurde dazu gegeben? 18. Zu wie vielen Anträgen auf Förderung von Maßnahmen aus dem Jahr 1993 erfolgt gegenwärtig noch die Prüfung? Wie viele Anträge kommen davon aus den neuen Ländern? Welche Einrichtungen sind das jeweils? 19. Zu wie vielen Anträgen aus dem Jahr 1993 wurde durch die Bundeszentrale für politische Bildung eine Eingangsbestätigung bis heute verwehrt? Wie viele Anträge kommen davon aus den neuen Ländern? Welche Einrichtungen sind das jeweils? Bonn, den 20. Juli 1995 Rolf Kutzmutz Dr. Christa Luft Dr. Gregor Gysi und Gruppe]

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