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Kleine AnfrageWahlperiode 13Beantwortet

Wiedereröffnung der Postämter Hannover-Sahlkamp, Hannover-Waldheim und Hannover-Roderbruch (G-SIG: 13010786)

Schließung von Postämtern in o.a. Stadtteilen ohne ausreichende Versorgung der Bürger mit Postdienstleistungen, Vereinbarkeit mit den Organisationsrichtlinien der Bundespost von 1993 bzw. § 4 Postverfassungsgesetz, Prüfung einer Einrichtung von Postagenturen, Gespräche mit den protestierenden Bürgern über die Wiedereröffnung der Postämter

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Post und Telekommunikation

Datum

04.09.1995

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 13/215015. 08. 95

Wiedereröffnung der Postämter Hannover-Sahlkamp, Hannover-Waldheim und Hannover-Roderbruch

des Abgeordneten Dr. Manuel Kiper und der Fraktion BÜNDNIS 90DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Oktober 1993 wurden in der niedersächsischen Landeshauptstadt Hannover elf Postämter geschlossen. Der Protest gegen diese Maßnahmen ist bis heute nicht abgeebbt. Unter anderem kämpfen die Selbsthilfe Sahlkamp e. V. und die Bürgerinitiative Waldheim für die ausreichende Versorgung ihrer Stadtteile mit Postdienstleistungen. Dieses Ziel kann offenkundig nur durch die Wiedereröffnung der o. a. Postämter erreicht werden. Wie groß das Engagement der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist, beweist das private Projekt „Bürgerpost", welches seit April 1994 Funktionen wahrnimmt, die eigentlich Aufgabe der Deutschen Post AG wären.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Warum wird in den genannten Stadtteilen kein Postamt vorgehalten, obwohl dort eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern ohne die Wiedereröffnung der „Vertriebsfilialen" der Deutschen Post AG auch künftig weit mehr als zwei Kilometer entfernt vom nächsten Postamt wohnt?

2

Verstößt diese Tatsache gegen die Organisationsrichtlinien für die Aufrechterhaltung oder Schließung von Betriebsfilialen, die bereits die Deutsche Bundespost 1993 aufgestellt hatte?

3

Wenn nein, wie begründet die Deutsche Post AG ihre Auffassung?

4

Verstößt besagte Tatsache gegen § 4 des Postverfassungsgesetzes, der eine angemessene postdienstliche Versorgung vorschreibt?

5

Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?

6

Ist in den angesprochenen Fällen wenigstens die Einrichtung von Postagenturen geprüft worden?

7

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

8

Wenn nein, warum nicht? Wird die Prüfung nunmehr nachgeholt?

9

Warum hält sich die Deutsche Post AG nicht an das von Walter Maschke, Geschäftsbereichsleiter Unternehmensverbindungen, auf den Posttagen 1995 gegebene Versprechen, mit den protestierenden Bürgerinnen und Bürgern Gespräche über die Wiedereröffnung der Postämter zu führen?

Bonn, den 11. August 1995

Dr. Manuel Kiper Joseph Fischer (Frankfurt), Kerstin Müller (Köln) und Fraktion

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