Umgang mit den Erfahrungen des DDR-Gesundheitswesens im Prozeß der Vereinigung Deutschlands
der Abgeordneten Dr. Ruth Fuchs und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
Das Gesundheitswesen der DDR hat auf nicht wenigen Gebieten Ergebnisse erzielt bzw. Strukturen und Arbeitsweisen entwickelt, die sowohl bei der eigenen Bevölkerung als auch international Anerkennung fanden (fach- und berufsübergreifende Kooperation, Zusammenwirken zwischen ambulantem und stationärem Sektor, Infektionsschutz, Senkung der Säuglingssterblichkeit, Gesundheits- und Arbeitsschutz in den Betrieben, Aus-, Weiter- und Fortbildung der Ärzte und anderen Beschäftigten usw.). Dies wurde erreicht trotz unbestreitbarer Mängel und Schwächen vor allem in bezug auf Bauzustand und infrastrukturelle sowie apparativ-technische Ausstattung seiner Einrichtungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Inwieweit und an welchen Stellen ist es nach Meinung der Bundesregierung gelungen, bewährte Elemente und nutzbringende Erfahrungen aus dem DDR-Gesundheitswesen zu erhalten, zu modifizieren bzw. weiterzuentwickeln und nicht im Gefolge schematischer Anpassung auszulöschen?
Wie viele poliklinische Einrichtungen bzw. Gesundheitszentren, die an ehemalige Polikliniken oder Ambulatorien anknüpften, gibt es gegenwärtig noch in den neuen Bundesländern — insgesamt und getrennt nach Ländern? Wie viele Ärzte und anderes Personal sind in ihnen beschäftigt — insgesamt und getrennt nach Ländern?
Welchen Anteil haben die mit Frage 2 angesprochenen Einrichtungen heute an der ambulanten Versorgung der Bevölkerung — insgesamt und getrennt nach Ländern? Wie und mit welchen Daten läßt sich ihre wirtschaftliche Situation beschreiben, und wie ist nach Meinung der Bundesregierung die Zukunft dieser Einrichtungen zu bewerten?
Wie hat sich seit 1991 die Zahl der diabetologischen, nephrologischen, onkologischen und rheumatologischen Fachambulanzen in den neuen Bundesländern entwickelt — insgesamt und getrennt nach Ländern? Welche Rolle können diese Einrichtungen nach Meinung der Bundesregierung künftig im Rahmen sich wandelnder Versorgungsstrukturen spielen?
In einer besseren Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung liegen bekanntlich nicht geringe Effektivitätspotentiale eines Gesundheitswesens. Welche Wege und Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im DDR-Gesundheitswesen gesammelte und noch vorhandene praktische Erfahrungen auf diesem Gebiet für die Zukunft nutzbar zu machen?
Nimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten Einfluß darauf, daß weitere geeignete Strukturen, Institutionen bzw. Arbeitsformen aus dem DDR-Gesundheitswesen daraufhin geprüft werden, ob und inwieweit sie auch unter veränderten Bedingungen für das gesamtdeutsche Gesundheitswesen nutzbar gemacht werden können? Fördert sie entsprechende Modellprojekte? Wenn ja, welche und mit welcher Zielstellung?
Mit dem Gesundheitsstrukturgesetz wurde entsprechend dem Einigungsvertrag ein von Bund, Ländern und Kostenträgern gemeinsam zu finanzierendes längerfristiges Investitionsprogramm für die Krankenhäuser in den neuen Ländern auf den Weg gebracht. Wie ist der Stand der Umsetzung dieses Programms, und in welchem Umfang sind Bund, Länder und Krankenkassen ihren daraus erwachsenden Verpflichtungen bisher nachgekommen getrennt nach Bund, neuen Ländern und Kassen?
Wie hat sich in den Jahren seit 1991 der durchschnittliche Beitragssatz und generell die finanzielle Situation (Einnahmen, Ausgaben) der gesetzlichen Krankenversicherung Ost im Vergleich zu den alten Bundesländern entwickelt? Wie haben sich in diesen Jahren die Leistungsausgaben und die Einnahmen aus Beiträgen pro Mitglied im Osten im Vergleich zu den alten Bundesländern gestaltet?
Spielt nach Ansicht der Bundesregierung das in den alten Bundesländern seit längerem bekannte Phänomen medizinisch nicht gerechtfertigter Mengenausweitungen inzwischen für die Entwicklung des Leistungsumfanges in der gesetzlichen Krankenversicherung im Osten ebenfalls eine Rolle? Wenn ja, worin zeigt sich das, worauf ist es zurückzuführen bzw. wie kann ihm entgegengesteuert werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des Sachverständigenrates für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, den Risikostrukturausgleich für die gesamte gesetzliche Krankenversicherung (neue und alte Bundesländer) gemeinsam durchzuführen?
In der Zeitschrift „DER SPIEGEL" (Heft 27/1995) wurde als Ergebnis von repräsentativen Meinungsumfragen dargestellt, daß 1995 eine Mehrheit der Ostdeutschen das Gesundheitswesen der ehemaligen DDR dem der Bundesrepublik Deutschland für überlegen hält, während im Jahre 1990 noch die gegenteilige Meinung vorherrschte. Diese Aussagen treffen die Menschen, obwohl die inzwischen erreichten gerätetechnischen, infrastrukturellen und baulichen Verbesserungen in den Gesundheitseinrichtungen der neuen Bundesländer nicht zu übersehen sind. Wie bewertet die Bundesregierung diese Trendwende in der öffentlichen Meinung der Ostdeutschen, und worin sieht sie die Gründe für einen derartigen Wandel? Ergeben sich hieraus für die Bundesregierung Schlußfolgerungen bzw. Handlungsbedarf?