BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Neue Kooperationen von Universitäten mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen

<span>Landesplanungen für gemeinsame Institute von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Universitäten mit Promotions- und Graduierungsrecht, Auswirkungen für Forschung und Lehre, Rolle und Profil der Max-Planck-Gesellschaft, Organisationsmodelle und rechtliche Regelungen für Kooperationen, Vorschläge zur Gründung von Bundes-Universitäten</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

11.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/787422. 01. 2008

Neue Kooperationen von Universitäten mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen

der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Senat von Berlin betreibt im Rahmen eines Masterplans zur Stärkung von Wissenschaft und Forschung die Schaffung eines Institutes, in dem die Kapazitäten der Spitzenforschung international sichtbar werden sollen. Nach Auffassung des zuständigen Senators sollen an dieser Einrichtung in Form einer Stiftung nicht nur exzellente Bereiche der Universitäten, sondern auch außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und private Unternehmen beteiligt werden. Die neue Einrichtung soll Promotions- und Graduierungsrecht bekommen.

Während die Präsidenten der Universitäten und Vertreter von Wissenschaftsorganisationen das Vorhaben ablehnen, hat sich der Direktor der Max-Planck-Gesellschaft positiv zu dem Vorhaben geäußert.

Die Max-Planck-Gesellschaft und die Johann-Gutenberg-Universität Mainz planen die Ausgliederung eines „Max Planck Graduate Center Mainz“ in Form einer GmbH, das ebenfalls das Recht zur Promotion erhalten soll.

Diese Vorhaben unterscheiden sich von bestehenden Kooperationsformen wie etwa der „Jülich Aachen Research Alliance (JARA)“ von RWTH Aachen und Forschungszentrum Jülich und dem „Karlsruhe Institut of Technology (KIT)“, die eine Kooperation unter Wahrung der unterschiedlichen Profile von universitärer und außeruniversitärer Forschung umsetzen und in denen das Promotionsrecht eindeutig bei den Universitäten verbleibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung über die Planung der genannten privatrechtlich organisierten gemeinsamen Einrichtungen von außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Universitäten in Mainz und Berlin, insbesondere zur Vergabe von Graduierungsberechtigungen sowie zu Vergütung und Lehrverpflichtung an diesen Einrichtungen?

2

Sind der Bundesregierung weitere geplante oder existierende Einrichtungen außerhalb von Universitäten bekannt, die unter Mitwirkung außeruniversitärer Forschungsorganisationen das Recht zur Verleihung von akademischen Graden bekommen sollen oder bereits bekommen haben?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen der Landesregierungen von Berlin und Rheinland-Pfalz zur Schaffung gemeinsamer Forschungseinrichtungen mit Graduierungsrechten?

4

Teilt die Bundesregierung die von Fachkollegien wie etwa der Deutschen Physikalischen Gesellschaft (DPG) sowie von der Gruppe der TU9 in der Presse geäußerte Befürchtung, dass durch eine mittel- oder unmittelbare Vergabe des Promotionsrechtes an außeruniversitäre Einrichtungen die bewährte und für die Universitäten Profil bildende Einheit von Forschung und Lehre aufgelöst würde (bitte mit Begründung)?

5

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der HRK (Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27. November 2007) und weiterer Organisationen, dass eine faktische Herauslösung von Forschungseinheiten aus Universitäten (sog. Filetierung) durch die Schaffung neuer Einrichtungen auch die Qualität der Lehre beeinträchtigt (bitte mit Begründung)?

6

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung des Verbundes TU9 (Presseerklärung vom 9. Januar 2008), dass die mittel- oder unmittelbare Vergabe des Promotionsrechtes an außeruniversitäre Einrichtungen das Interesse dieser Einrichtungen an Kooperationen mit Universitäten stark senken würde (bitte mit Begründung)?

7

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung von Naturwissenschaftlern aus dem Bereich Biochemie (Offener Brief, FAZ vom 8. Januar 2008), die Grundlagenforschung in Deutschland durch einen verstärkten Einbezug der Max-Planck-Institute in die Universitäten stärker im Hochschulbereich zu konzentrieren (bitte mit Begründung)?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftsrates (Empfehlungen zur künftigen Rolle der Universitäten im Wissenschaftssystem 2006 und 2000), dass die Universitäten „Organisationszentren der Wissenschaft“ darstellen sollten, die außeruniversitäre und industrielle Forschung unter Wahrung der jeweiligen Profile einbinden?

9

Sieht die Bundesregierung in der Gründung neuer gemeinsamer Institutionen auf privatrechtlicher Basis eine Beeinträchtigung des erklärten Ziels der Exzellenzinitiative, die<bos>universitäre Spitzenforschung zu stärken (bitte mit Begründung)?

10

Welche Grundsätze verfolgt die Bundesregierung für Kooperationsmodelle zwischen Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und -organisationen im Rahmen ihrer Beteiligung an der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK)?

11

In welchem Umfang nehmen Wissenschaftler der Max-Planck-Gesellschaft nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Aufgaben in der universitären, grundständigen Lehre wahr?

12

Welches besondere Profil soll die Max-Planck-Gesellschaft in der Grundlagenforschung im Verhältnis zu den Universitäten aus Sicht der Bundesregierung zukünftig ausbilden?

13

Welche Organisationsmodelle für solche Kooperationen führen aus Sicht der Bundesregierung am besten zur angestrebten Stärkung beider Kooperationspartner, insbesondere unter Berücksichtigung der häufigen Ausstattungsdifferenzen?

14

Welche Regelungen zu Formen und Modalitäten von Kooperationen außeruniversitärer mit universitären Einrichtungen will die Bundesregierung in den einschlägigen Gesetzesvorhaben, etwa dem so genannten Wissenschaftsfreiheitsgesetz, verankern?

15

Wie will die Bundesregierung erreichen, dass in derartigen Kooperationen Mitbestimmungsrechte sowohl im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung wie auch im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung gesichert werden?

16

Welche Position vertritt die Bundesregierung in Bezug auf die Vergabe des Promotionsrechtes an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, insbesondere unter Berücksichtigung der Qualifizierung der Promovierenden in der Lehre?

17

Plant die Bundesregierung die Vorschläge (u. a. des ERC-Präsidenten Ernst-Ludwig Winnacker in der FAZ vom 30. Oktober 2007) zur Gründung einer oder mehrerer „Bundes-Universitäten“ – mit besonderer, grundständiger Förderung durch den Bund – aufzugreifen?

Wenn ja, in welcher Weise?

Berlin, den 17. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen