Berichte über Diskriminierungen von Arbeitsuchenden in der Arbeitsverwaltung
der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Sevim Dagdelen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In einem offenen Brief an das Bundesministerium des Innern, an die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge, Maria Böhmer, und an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 15. Dezember 2005 berichtet ein Arbeitsuchender mit Migrationshintergrund von diskriminierenden Erlebnissen in der Arbeitsagentur Aachen und seinen weitgehend vergeblichen und mühsamen Versuchen, sich hiergegen zur Wehr zu setzen, sich zu beschweren bzw. überhaut eine Stelle oder Person ausfindig zu machen, die für die Entgegennahme solcher Beschwerden und für wirksame Gegenmaßnahmen zuständig wäre. Im Ergebnis hätten sich weder Mitarbeiter der Agentur, noch der Bürgerbeauftragte und die Ausländerbeauftragte der Stadt Aachen oder die Bundesbeauftragte für Migration und Integration und auch keine der angeschriebenen Ministerien für zuständig erachtet.
In dem offenen Brief schildert der Arbeitsuchende unter anderem, dass er im Berufsinformationszentrum (BIZ) aufgefordert worden sei, seinen Personalausweis vorzuzeigen (die öffentlichen Regeln des BIZ würden allerdings die Möglichkeit der anonymen Nutzung ausweisen) und dass er darauf hingewiesen worden sei, dass es nicht akzeptabel sei, Englisch zu sprechen, da die offizielle Sprache in Deutschland deutsch sei.
Zudem habe sich ein Mitarbeiter des BIZ bei einem Telefonat hinter den Betroffenen gestellt und versucht, seine Ausdrucke einzusehen und das Gespräch mitzubekommen. Der Arbeitsuchende sei darauf hingewiesen worden, den Internet-Service in unangemessener Weise genutzt zu haben, da er in der vorherigen Woche eine Website des FBI und der chinesischen Botschaft in Deutschland besucht habe.
Des Weiteren sei ihm die Nutzung der öffentlichen Telefone im BIZ untersagt worden. Und nachdem ihm lediglich einer der vorhandenen Computer zur Nutzung zur Verfügung gestellt worden sei, der allerdings defekt gewesen sei, habe man ihn, als er sich trotzdem vor diesen setzte, des BIZ verwiesen.
Ungeachtet der Richtigkeit der Darstellung im Detail, bietet der offene Brief Anlass zu folgenden grundsätzlichen Fragen.
Drucksache 16/1898 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Ist die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Integration und Flüchtlinge, Maria Böhmer, den im offenen Brief erhobenen Vorwürfen nachgegangen?
Wenn nein, warum nicht?
Fällt der geschilderte Fall nicht in den Zuständigkeitsbereich der Beauftragten für Migration, Integration und Flüchtlinge?
Wenn nein, warum nicht?
Wie haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern auf den offenen Brief reagiert?
Wurde das Anliegen zumindest an die zuständigen Stellen weitergeleitet oder dem Betroffenen zuständige Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner genannt?
Wenn nein, warum nicht?
An wen können sich Menschen wenden, die den Eindruck haben, bei der Arbeitsvermittlung diskriminiert oder eingeschüchtert zu werden?
Was wird in solchen Fällen unternommen?
Gibt es darüber hinaus eine übergeordnete Beschwerdeinstanz, die überprüft, ob das Vorgehen angemessen war?
Sind der Bundesregierung weitere Fälle von Diskriminierungen, Einschüchterungsversuchen oder Ungleichbehandlungen in den Arbeitsagenturen oder Arbeitsgemeinschaften bekannt, über die sich Arbeitsuchende beschwert haben?
Wenn ja, wie viele (bitte nach Geschlecht und Menschen mit Migrationshintergrund differenzieren)?
Wenn der Bundesregierung keine Zahlen vorliegen, plant sie diesbezügliche Erhebungen?
Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht?
Gibt es weitere Personen, die sich mit gleichen oder ähnlichen Anliegen (Diskriminierung, Einschüchterungsversuchen, Ungleichbehandlungen in der Arbeitsverwaltung) an die Bundesregierung oder die Beauftragte für Migration, Integration und Flüchtlinge gewandt haben?
Wenn ja, wie viele, und was wurde in diesen Fällen unternommen?
Was haben die Bundesregierung und die Beauftragte für Migration, Integration und Flüchtlinge bisher unternommen, um Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt und in der Arbeitsverwaltung zu bekämpfen?
Welche Schritte plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass in der Arbeitsverwaltung (Agenturen für Arbeit, Arbeitsgemeinschaften) Arbeitsuchende diskriminiert, eingeschüchtert oder ungleich behandelt werden?
Wenn sie diesbezüglich keine Planungen macht, warum nicht?
Entspricht es der geltenden Rechtslage, dass die Arbeitsagenturen selbst entscheiden können, wer ihre Dienste nutzen darf und wer nicht, worauf nach Angaben des Betroffenen ein Mitarbeiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwies (bitte begründen)?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit des willkürlichen Umgangs mit Erwerbslosen?
Welche Rechte haben Erwerbslose gegenüber den Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften?
Entspricht es der geltenden Rechtslage, dass es verboten ist, auf nichtdeutschen Websites nach Arbeitsplätzen zu suchen, worauf nach Angaben des Betroffenen ein Mitarbeiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwies (bitte begründen)?
Wenn ja, warum ist dies verboten?