Eingriffe in Projektbewertungen im Bereich Erneuerbare Energien durch die EU-Kommission
der Abgeordneten Simone Probst, Michaele Hustedt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach Recherchen von Europa-Abgeordneten der Grünen ist es im Rahmen des Joule-II-Programmes bei der Projektauswahl zu Eingriffen in Expertenbewertungen gekommen. Besonders betroffen waren Projekte im Bereich Photovoltaik und Windenergie, deren positive Beurteilung durch die Experten im nachhinein von der EU-Verwaltung geändert wurde. Durch die nachträgliche Abwertung ist der Anteil der geförderten Projekte im Bereich Erneuerbare Energien am Joule-II-Programm auf 40 % statt der vom Ministerrat vorgesehenen 62 % gefallen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wie reagiert die Bundesregierung auf das Vorgehen der EU bei der Projektauswahl für die Vergabe der Joule-Fördermittel?
Wann hat die Bundesregierung von den Unregelmäßigkeiten bei der Fördermittelvergabe beim Joule-Programme erfahren?
Was hat die Bundesregierung daraufhin unternommen, um diese Vorgänge aufzuklären und die Abwertungen rückgängig zu machen?
Welche Haltung hat die EU-Kommission gegenüber der Bundesregierung zu den Vorgängen bei der Fördermittelvergabe vertreten?
Welche Projektanträge deutscher Firmen mit welcher Förderhöhe sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der nachträglichen Abwertung betroffen und haben dementsprechend keinen positiven Förderbescheid von der EU bekommen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß solche nachträglichen Eingriffe in Expertengutachten in Zukunft unterbleiben und die Bewertung der Gutachter respektiert wird?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung auf EU-Ebene forcieren, um zu erreichen, daß die ursprünglich von den Experten als förderungswürdig eingestuften Projekte auch realisiert werden können?
Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung auf EU-Ebene forcieren um sicherzustellen, daß die vereinbarte Quote von 62 % der Joule-Fördermittel für Erneuerbare Energien eingehalten wird?
Welche Schritte sind in diesem Zusammenhang bereits unternommen worden?
Plant die Bundesregierung eigene Ausgleichsmaßnahmen für betroffene Projekte von deutschen Firmen, falls es auf EU-Ebene nicht gelingt, eine Förderung doch noch durchzusetzen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Falls es nicht gelingt, für alle betroffenen Projekte Ausgleichsmaßnahmen durchzusetzen, nach welchen Kriterien wird die Mittelvergabe an die Projekte erfolgen?