Der Tod eines abgelehnten nigerianischen Asylbewerbers
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS
Vorbemerkung
In der Ausgabe 43/1995, S. 16, berichtet der SPIEGEL über den Tod des abgelehnten nigerianischen Asylbewerbers Kola Bankole: ,Der abgelehnte nigerianische Asylbewerber Kola Bankole könnte womöglich noch leben, wenn der Bundesgrenzschutz (BGS) bei seiner Abschiebung weniger gewaltsam agiert und der anwesende Flughafenarzt rechtzeitig geholfen hätte. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten für die Frankfurter Staatsanwaltschaft.
Bankole, 30, war Ende August 1994 in einer Lufthansa-Maschine gestorben, nachdem er sich heftig gewehrt und von vier BGS-Beamten mit Gewalt im Sitz gehalten worden war. Obwohl Banköle bereits an Händen, Füßen und Knien gefesselt war, spannten ihm die Beamten noch einen Gurt um die Brust und zwängten ihm einen Knebel in den Mund. Der Verzicht auf den Knebel und ein geringerer Druck auf den Brustkorb, so das Gutachten des Mannheimer Spezialisten für Notfallmedizin Professor Jens Peter Striebel hätten „mit hoher Wahrscheinlichkeit" Bankoles Tod verhindert. Selbst den Herzstillstand hätte er Striebel zufolge unter Umständen noch überleben können. Doch der Arzt der Flughafenklinik reagierte offenbar zu spät — eine „grobe Verletzung der ärztlichen Sorgfaltspflicht", so der Gutachter.'
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Trifft der im SPIEGEL 43/1995 geschilderte Ablauf des Abschiebeverfahrens, der zum Tod des abgelehnten Asylbewerbers Kola Bankole führte, zu?
Wie lange dauerte der von BGS-Beamten durchgeführte Transport von Kola Bankole zum Flugzeug?
Wurde hierbei Gewalt angewendet, und wenn ja, in welcher Weise, und wurde er hier schon gefesselt und geknebelt?
Wie lange war Kola Bankole während des Fluges gefesselt und geknebelt?
Haben sich die BGS-Beamten oder das Flugpersonal während des Fluges um den Gesundheitszustand von Kola Bankole gekümmert, und welche Konsequenzen hatte dies?
Wenn nein, wieso bestand für das Begleitpersonal keine Veranlassung zum Eingreifen?
Wann wurde der Arzt der Flughafenklinik während der tödlich endenden Abschiebung von Kola Bankole hinzugezogen?
Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekannt, bei denen abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber im Zuge ihrer Abschiebung ums Leben kamen bzw. schwere körperliche Schäden erlitten, und wenn ja, welche?
Welche Fesselungs- und Knebelungsmethoden werden in welchen Situationen von wem angewandt?
In welchen Situationen werden im Zuge der Abschiebung Personen geknebelt, und wie wird gemäß welcher Vorschrift der Knebel angewandt?
Wie wird sichergestellt, daß eine geknebelte Person nicht ersticken kann?
Wurde Kola Bankole medikamentös behandelt, und wenn ja, wann wurden ihm welche Medikamente in welcher Menge zugeführt?
Gibt es Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten BGS-Beamten oder gegen andere an der Abschiebung beteiligte Personen?
Wenn ja,
a) wann wurden die Ermittlungsverfahren wegen welcher in Frage kommenden Straftatbestände aufgenommen,
b) zu welchem Ergebnis führten diese Verfahren?
Wenn nein,
c) wieso wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet,
d) wodurch sahen die Ermittlungsbehörden ein recht- und verhältnismäßiges Vorgehen der Beamten begründet?
Sind dienstrechtliche Schritte gegen die Beamten eingeleitet worden?
a) Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, weshalb wurden keine dienstrechtlichen Schritte eingeleitet?