Organisation und Ergebnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zur verstärkten Bekämpfung der Schwarzarbeit wurden im Jahr 2004 die bis dahin zuständigen Abteilungen der Bundesagentur für Arbeit und der Zollverwaltung zum Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bei der Zollverwaltung zusammengefasst. Mit der FKS wurde eine Spezialeinheit des Zolls geschaffen, deren Mitarbeiter ausschließlich im Rahmen des Kampfes gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Verstöße gegen die im Arbeitnehmerentsendegesetz festgeschriebenen Mindestlohnvorschriften, eingesetzt wurden. Seit dem 1. Januar 2008 wird eine Strukturreform des Zolls wirksam, die eine erneute Umstrukturierung der Arbeitsgebiete der FKS und ihre stärkere Einbindung in die Strukturen des Zolls zur Folge hat.
Die bundesweiten Ergebnisse der Arbeit der FKS werden der Öffentlichkeit jährlich in der Jahresbilanz der deutschen Zollverwaltung präsentiert. Insbesondere die Summe der aufgedeckten Schäden und die Summe der Bußgelder werden vom Bundesministerium der Finanzen als Bestätigung für die erfolgreiche Arbeit der FKS angeführt. Eine Differenzierung, z. B. nach Branchen und Art der Verstöße, findet jedoch nicht statt.
Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass es sich bei der veröffentlichten Summe der Bußgelder um die Summe der vom Zoll festgesetzten Bußgelder handelt, diese aber nach einem Einspruch durch die FKS bzw. durch die zuständigen Amtsgerichte „häufig – zum Teil drastisch – reduziert bzw. sogar aufgehoben“ werden und fordert eine Auswertung der Ursachen. Ebenfalls kritisiert er die Zusammenfassung verschiedener Schäden in einer Summe (Sozialversicherung und Steuern, Schäden der Bundesagentur für Arbeit, die den Arbeitnehmern vorenthaltene Differenz zu den Mindestlöhnen) als intransparent und weist nach, dass weniger als 10 Prozent der statistisch erfassten Sozialversicherungs- und Steuerschäden nachgefordert und tatsächlich eingenommen werden (Bericht nach § 99 der Bundeshaushaltsordnung – BHO über die Organisation und Arbeitsweise der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, 2008).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie viele Mitarbeiter waren vor Zusammenlegung der entsprechenden Abteilungen des Zolls und der Bundesagentur für Arbeit im Bereich Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung, Einhaltung der Mindestlohnvorschriften tätig (insgesamt und getrennt nach Arbeitgeber)?
Wie viele Mitarbeiter der Bundesagentur und wie viele Mitarbeiter des Zolls wurden in die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKZ) übernommen?
Wie entwickelte sich die Zahl der Mitarbeiter der FKS bis Dezember 2007 (getrennt nach Planstellen und tatsächlich besetzten Stellen)?
Ist im Zuge der Zollstrukturreform eine Erhöhung oder eine Verringerung der Mitarbeiterzahl der FKS vorgesehen?
Ist angesichts der Tatsache, dass neue Branchen Mindestlohnvorschriften erhalten haben oder erhalten werden, eine Erhöhung des Personals der FKS geplant?
Wenn ja, wie viele neue Stellen sind geplant?
Wenn nicht, warum nicht?
Wer hat nach der Zollstrukturreform die Zugriffs- und Verfügungsmacht über die der FKS zugedachten Personalstellen?
Können Mitarbeiter der FKS nach der Zollstrukturreform auch in anderen Bereichen des Zolls eingesetzt werden oder ist ihr Einsatz nur innerhalb der FKS möglich?
Wie viele Kontrollen gegen Schwarzarbeit und für die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften wurden seit 1996 im Baugewerbe durchgeführt?
Wie viele Arbeitgeber und wie viele Baustellen wurden überprüft (aufgeschlüsselt nach Jahren seit 1996)?
Wie viele Verstöße gegen die Mindestlohnvorschriften des AEntG wurden festgestellt, und welche Größenordnungen hatten die Verstöße (aufgeschlüsselt nach Jahren)?
Wie viele Arbeitnehmer wurden ermittelt, die unterhalb des Mindestlohns bezahlt wurden?
Wie hoch ist der Schaden der Arbeitnehmer der aufgrund von Verstößen gegen den Mindestlohn entstanden ist?
Wie viele Bußgelder wurden aufgrund von Verstößen gegen die Mindestlohnvorschriften verhängt, und wie hoch waren sie?
Wie viele Bußgeldverfahren wurden vor Gericht eröffnet?
Wie viele Bußgeldbescheide wurden um wie viel von den Gerichten ermäßigt, und wie viele Bußgeldbescheide wurden von den Gerichten aufgehoben?
Was waren die Gründe für die Ermäßigung oder Aufhebung?
Was sind die Gründe dafür, dass trotz hoher Schadenssummen nur ein Bruchteil der entgangenen Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nachträglich gesichert wird?
Was sind die Gründe dafür, dass im Jahr 2004 der Wert der zur Vermögensabschöpfung gesicherten Vermögensgegenstände 43,1 Mio. Euro betrug, im Jahr 2006 hingegen nur 15,6 Mio. Euro?
Beabsichtigt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Kritik des Bundesrechungshofes zukünftig, eine detailliertere Darstellung der durch die FKS durchgeführten Kontrollen und ermittelten Sachverhalte zu veröffentlichen?
Wenn ja, welche weiteren Daten sollen künftig veröffentlicht werden?
Wenn nicht, warum nicht?