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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Feststellungen des Bundesrechnungshofes zur allgemeinen Finanzverwaltung in seinen Bemerkungen 2007 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes

<span>Verletzung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei Land- und Forstwirten, Umsatzbesteuerung, durch unzureichende Steueraufsicht der Finanzämter, Begünstigung von Reedern mit der Lohnsteuer ihrer Seeleute, Steuerausfälle durch kriminelle "Firmenbestatter"; angesprochene Defizite, Gründe und Gegenmaßnahmen</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

15.02.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/794829. 01. 2008

Feststellungen des Bundesrechnungshofes zur allgemeinen Finanzverwaltung

der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In seiner Unterrichtung zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (Bundestagsdrucksache 16/7100) widmet der Bundesrechnungshof (BRH) der allgemeinen Finanzverwaltung ein eigenes Kapitel. Nach einer Vielzahl von vorausgegangenen Berichten deckt der BRH darin eine Reihe weiterer Sachverhalte auf, die zur Verletzung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung beitragen.

So entstünden etwa dadurch, dass zahlreiche Land- und Forstwirte keine Steuererklärungen abgeben und dieses Verhalten durch die Finanzämter nicht wirksam sanktioniert würde, Steuerausfälle in Millionenhöhe. Weiterhin werden die Subventionierung inländischer Reedereien durch die Lohnsteuer ihrer Seeleute in Zweifel gezogen sowie Mängel bei der Steuerfahndung kritisiert. Schließlich geben auch eine Reihe von Defiziten im Bereich der Umsatzbesteuerung und der Verwaltungszusammenarbeit Anlass, die Bundesregierung zu den Feststellungen 2007 des BRH näher zu befragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

A. Zur ungleichmäßigen Besteuerung der Land- und Forstwirte

1. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes die Schätzungsverfahren zu vereinheitlichen?

2. Worin bestehen, nach Auffassung der Bundesregierung und der Bundesländer (soweit bekannt), die regionalen Besonderheiten, die es im Rahmen dieser Vereinheitlichung zu berücksichtigen gilt?

3. Wie versucht die Bundesregierung auf die Bundesländer, insbesondere auf den Freistaat Bayern, einzuwirken, um mit Hilfe von Sonderbezirken und zentralisierten Zuständigkeiten der Betriebsprüfungsstellen zu einem verbesserten Vollzug der Steuergesetze zu gelangen?

4. Haben zu den unter Frage 1 bis 3 angesprochenen Sachverhalten bereits Konsultationen mit den zuständigen Landesministerien bzw. - finanzverwaltungen stattgefunden?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

B. Zur unzureichenden Steueraufsicht durch die Finanzämter

5. Wie kann, nach Meinung der Bundesregierung, dem vom BRH kritisierten Umstand, dass die Fahndungsstellen oftmals mit Aufgaben im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bereits ausgelastet sind, wirksam und dauerhaft abgeholfen werden?

6. Welche Gründe sind dafür maßgebend, dass eine behörden- und ressortübergreifende Zusammenarbeit nur selten stattfindet?

7. Aus welchen Gründen lehnt das Bundesministerium der Finanzen es ab, die Tätigkeit der in drei Bundesländern bestehenden zentralen Fahndungsstellen auszuwerten?

8. Worin bestehen, nach Auffassung der Bundesregierung und der Bundesländer (soweit bekannt), die regionalen Besonderheiten, die es bei der Optimierung der Steueraufsicht zu berücksichtigen gilt?

9. Steht die überwiegende Zahl der Länder nur einer Zentralisierung der Steueraufsicht auf Bundes- oder aber auch auf Landesebene ablehnend gegenüber?

Wenn die überwiegende Zahl der Länder auch einer Zentralisierung der Steueraufsicht auf Landesebene ablehnend gegenüberstehen, wie begründen diese dann, dass bereits auf dieser Ebene regionale Besonderheiten möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden könnten?

C. Zur Begünstigung von Reedern mit der Lohnsteuer ihrer Seeleute

10. Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen kommen inländischen Reedereien seit dem Jahr 1999 zugute (bitte aufschlüsseln nach Art und finanzieller Auswirkung für jedes Jahr!)?

11. Welchen Umfang hatten die, bis zum Inkrafttreten des § 41a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), gezahlten direkten Finanzhilfen an inländische Reedereien?

12. Wie hat sich die Anzahl der bei inländischen Reedereien beschäftigten deutschen Seeleute in den Jahren seit 1999 verändert?

13. Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung daraus zu ziehen, dass die Finanzämter nicht in der Lage sind, die Anspruchsvoraussetzungen für die steuerliche Förderung nach § 41a Abs. 4 EStG zu prüfen?

D. Zu den angezeigten Defiziten im Bereich der Umsatzbesteuerung

14. Warum hat das Bundesministerium der Finanzen darauf verzichtet, zu einigen vom BRH kritisierten Sachverhalten im Bereich der Umsatzbesteuerung Stellung zu beziehen (bitte im Einzelnen begründen)?

E. Zu den Steuerausfällen durch kriminelle „Firmenbestatter“

15. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen zu einer konsequenteren Anwendung des § 116 der Abgabenordnung (Anzeige von Steuerstraftaten gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern) zu veranlassen?

Fragen15

1

Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um im Rahmen der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundes die Schätzungsverfahren zu vereinheitlichen?

2

Worin bestehen, nach Auffassung der Bundesregierung und der Bundesländer (soweit bekannt), die regionalen Besonderheiten, die es im Rahmen dieser Vereinheitlichung zu berücksichtigen gilt?

3

Wie versucht die Bundesregierung auf die Bundesländer, insbesondere auf den Freistaat Bayern, einzuwirken, um mit Hilfe von Sonderbezirken und zentralisierten Zuständigkeiten der Betriebsprüfungsstellen zu einem verbesserten Vollzug der Steuergesetze zu gelangen?

4

Haben zu den unter Frage 1 bis 3 angesprochenen Sachverhalten bereits Konsultationen mit den zuständigen Landesministerien bzw. - finanzverwaltungen stattgefunden?

Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

5

Wie kann, nach Meinung der Bundesregierung, dem vom BRH kritisierten Umstand, dass die Fahndungsstellen oftmals mit Aufgaben im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bereits ausgelastet sind, wirksam und dauerhaft abgeholfen werden?

6

Welche Gründe sind dafür maßgebend, dass eine behörden- und ressortübergreifende Zusammenarbeit nur selten stattfindet?

7

Aus welchen Gründen lehnt das Bundesministerium der Finanzen es ab, die Tätigkeit der in drei Bundesländern bestehenden zentralen Fahndungsstellen auszuwerten?

8

Worin bestehen, nach Auffassung der Bundesregierung und der Bundesländer (soweit bekannt), die regionalen Besonderheiten, die es bei der Optimierung der Steueraufsicht zu berücksichtigen gilt?

9

Steht die überwiegende Zahl der Länder nur einer Zentralisierung der Steueraufsicht auf Bundes- oder aber auch auf Landesebene ablehnend gegenüber?

Wenn die überwiegende Zahl der Länder auch einer Zentralisierung der Steueraufsicht auf Landesebene ablehnend gegenüberstehen, wie begründen diese dann, dass bereits auf dieser Ebene regionale Besonderheiten möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden könnten?

10

Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen kommen inländischen Reedereien seit dem Jahr 1999 zugute (bitte aufschlüsseln nach Art und finanzieller Auswirkung für jedes Jahr!)?

11

Welchen Umfang hatten die, bis zum Inkrafttreten des § 41a Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG), gezahlten direkten Finanzhilfen an inländische Reedereien?

12

Wie hat sich die Anzahl der bei inländischen Reedereien beschäftigten deutschen Seeleute in den Jahren seit 1999 verändert?

13

Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung daraus zu ziehen, dass die Finanzämter nicht in der Lage sind, die Anspruchsvoraussetzungen für die steuerliche Förderung nach § 41a Abs. 4 EStG zu prüfen?

14

Warum hat das Bundesministerium der Finanzen darauf verzichtet, zu einigen vom BRH kritisierten Sachverhalten im Bereich der Umsatzbesteuerung Stellung zu beziehen (bitte im Einzelnen begründen)?

15

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Gerichte und die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen zu einer konsequenteren Anwendung des § 116 der Abgabenordnung (Anzeige von Steuerstraftaten gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern) zu veranlassen?

Berlin, den 25. Januar 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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