Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Der Bundesregierung lagen bei früheren Antworten auf Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zum Thema Zwangsverheiratung „zurzeit keine statistischen Daten oder repräsentativ erhobenen wissenschaftlichen Erkenntnisse“ vor (vgl. Bundestagsdrucksachen 16/412 und 16/5501).
Dessen ungeachtet wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union der Ehegattennachzug durch die neue Anforderung von Sprachnachweisen vor der Einreise allgemein erheblich erschwert und dies maßgeblich begründet mit der angeblichen Absicht, Zwangsheiraten verhindern zu wollen. Die von nahezu allen Sachverständigen und Fachkundigen – und selbst vom Bundesrat – geforderten maßgeblichen Änderungen des Aufenthaltsgesetzes zur rechtlichen Stärkung der Opfer von Zwangsverheiratungen wurden hingegen unterlassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welche neuen statistischen Daten oder wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Ausmaß und zur Charakteristik des Phänomens Zwangsheirat in Deutschland hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort vom 25. Mai 2007 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/5202 gewonnen?
Liegt die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/5501) für den Sommer 2007 angekündigte Studie zur bundesweiten Evaluierung von Praxisarbeit im Bereich Zwangsverheiratung vor (und sei es in Form von Zwischenergebnissen), und wenn ja, was sind die wesentlichen Ergebnisse dieser Studie, wenn nein, wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen, wer erstellt die Studie, und was sind die Gründe für die Verzögerung?
In welchem Zusammenhang steht die in Frage 2 erwähnte Studie zur bundesweiten Evaluierung von Praxisarbeit im Bereich Zwangsverheiratung zu der Studie zu Umfang und Ausmaß von Zwangsverheiratung in Deutschland, die Anfang 2008 ausgeschrieben werden soll, und bis wann soll das Ausschreibungsverfahren laufen?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Aussage von Yasemin Karakasoglu und Sakine Subasi (in: BMFSFJ, „Zwangsverheiratung in Deutschland“, Band 1, Nomos Verlag, 2007, S. 125), wonach die Frage nach den Faktoren, die Zwangsverheiratungen in bestimmten Migrantenmilieus begünstigen, wesentlich stärker Gegenstand weiterer Forschung sein sollten (bitte begründen)?
a) Stimmt sie insbesondere der Feststellung zu, dass Zwangsverheiratungen als geschlechtsbezogene Gewalt nicht in ethnisierender Weise diskutiert werden kann und darf (S. 124, bitte begründen)?
b) Stimmt sie insbesondere der Feststellung zu, dass die Ursachen von Zwangsverheiratungen nicht einseitig religiös oder kulturell erklärt werden können (ebd., bitte begründen)?
c) Stimmt sie insbesondere der Feststellung zu, dass die soziale und ökonomische Randstellung von Migrantenpopulationen Zwangsverheiratungen begünstigen, weil sich diese in Reaktion auf die gesellschaftliche Exklusion stärker auf ethnische, religiöse usw. Netzwerke beziehen und Praktiken wie Zwangsverheiratungen dadurch eher gefördert werden (S. 125, bitte begründen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Hat die Bundesregierung inzwischen erneut eine Umfrage bei den Landesjustizverwaltungen durchgeführt, um die Zahl der Strafverfahren wegen Zwangsverheiratung erfahren und mit den Ergebnissen der Umfrage aus dem Jahr 2006 vergleichen zu können, und wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Umfrage, wenn nein, warum nicht?
Welche der in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 16/1564 aufgeführten möglichen Maßnahmen im Bereich des Verfahrensrechts (sog. Weltrechtsprinzip, Anonymität in Familienstreitsachen, anwaltliche Vertretung usw.) erwägt die Bundesregierung, um die Position Zwangsververheirateter im Strafverfahren zu stärken (bitte begründen)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die extrem geringe Zahl von Strafverfahren wegen Zwangsverheiratungen? Gibt es entgegen der verbreiteten Vermutung nur wenige Fälle von Zwangsverheiratungen, oder aus welchen Gründen kommt es womöglich trotz Straftat nicht zu einer Anzeige, und was wird die Bundesregierung diesbezüglich unternehmen?
Wann soll die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz voraussichtlich verabschiedet werden?
a) Ist geplant, in dieser Verwaltungsvorschrift klarzustellen, dass Opfer einer Zwangsverheiratung eine besondere Härte im Sinne des § 31 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geltend machen können, so dass ihnen eine eigenständige Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, auch wenn die eheliche Lebensgemeinschaft noch nicht zwei Jahre bestanden hat, und wenn nein, warum nicht?
b) Wird in den in a genannten Fällen grundsätzlich vom Nachweis eigenen Einkommens abgesehen werden, wenn nein, warum nicht?
c) Sind in der Verwaltungsvorschrift Änderungen beabsichtigt, die ins Ausland Zwangsverschleppten eine Wiedereinreise und Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland (auch jenseits der 6-Monats-Frist des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG) ermöglichen, wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Erfahrungen liegen inzwischen über die Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung zum Familiennachzug in den Niederlanden vor (vgl. Bundestagsdrucksache 16/5501, Antwort zu Frage 7)?
a) Welche konkreten Auswirkungen gab es insbesondere auf den Umfang des Ehegattennachzugs in die Niederlande?
b) Welche nachweisbaren Auswirkungen gab es in Bezug auf den behaupteten Gesetzeszweck der Bekämpfung von Zwangsverheiratungen?
Haben einzelne Bundesländer, die in ihren Konzepten und Handlungsplänen zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen aufenthaltsrechtliche Änderungen vorsehen (vgl. Bundestagsdrucksache 16/5501, Antwort zu Frage 11), entsprechende Initiativen zur Gesetzesänderung unternommen (und welche), und ist der Bundesregierung bekannt, ob, in welcher Weise und in welchen Bundesländern versucht wurde, durch Änderungen der Anwendungshinweise zum Aufenthaltsgesetz zu aufenthaltsrechtlichen Verbesserungen für die Opfer von Zwangsverheiratungen zu kommen?
Warum ist die Bundesregierung der Bitte des Bundesrates vom 11. Mai 2007, aufenthaltsrechtliche Schutzregelungen für Opfer von Zwangsverheiratungen (z. B. Recht auf Wiederkehr ohne Erfordernis einer Lebensunterhaltssicherung) im Zuge des Richtlinienumsetzungsgesetzes zu treffen, nicht gefolgt?
Wie viele und welche der 130 Maßnahmen des Aktionsplans II der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen sollen Zwangsverheiratungen bekämpfen?
Wer ist in der „Arbeitsgruppe SGB VIII und Zwangsverheiratung“ (bitte auflisten), wie oft treffen sie sich, bis wann sind Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe für die Praxis zu erwarten, und gibt es bereits Zwischenergebnisse?
Hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die angekündigte Entwicklung eines sog. Nothilfeflyers und den Druck von Postkarten zur Sensibilisierung von Jugendlichen inzwischen realisiert?