Privatisierung der FaSa Fahrradtechnik Sangerhausen GmbH (ehemals Mitteldeutsche Fahrradwerke) und ihre Folgen
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Uwe-Jens Rössel und der Gruppe der PDS
Die FaSa Fahrradtechnik Sangerhausen GmbH in Sachsen-Anhalt ist im August 1993 im Rahmen der Privatisierung aus den Mitteldeutschen Fahrradwerken Sangerhausen (Mifa) heraus - einem Traditionsunternehmen der Fahrradindustrie - entstanden. Von den ehemals ca. 1 200 Arbeitnehmern arbeiten seit der Privatisierung noch ca. 120 im Unternehmen. Innerhalb von zwei Jahren wurde das gesamte Unternehmen reorganisiert, die Qualität und die Produkte auf einen internationalen Standard gebracht, die Produktivität erhöht und die Marktbearbeitung auf den gesamten deutschsprachigen Raum ausgedehnt. Trotz dieser beachtlichen wirtschaftlichen Ergebnisse mußte die Geschäftsführung der FaSa Fahrradtechnik Sangerhausen GmbI I am 29. September 1995 beim Amtsgericht Halle (siehe „Mitteldeutsche Zeitung", Regionalausgabe Sangerhausen, vom 18. Oktober 1995) den Antrag auf Gesamtvollstreckung einreichen.
Fragen und Antworten6
Wie wurden die bis zur Privatisierung der Mitteldeutschen Fahrradwerke Sangerhausen (Mifa) i. L. durch die Treuhandanstalt bereitgestellten finanziellen Mittel in Höhe von insgesamt ca. 130 Mio. DM eingesetzt, und wie erfolgte die Kontrolle seitens der Treuhandanstalt (THA) darüber?
Aus den Unterlagen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) ist die Zahl von 130 Mio. DM nicht ableitbar.
Die erste Privatisierung der Mifa endete mit einer kumulierten Belastung der THA in Höhe von 69 Mio. DM. Diese ergab sich aus Einzelbürgschaften, Gesellschafterdarlehen, Zweckzuwendungen und Übernahme von Verbindlichkeiten. Bei der zweiten Privatisierung des Unternehmens an die von zwei Schweizer Unternehmensberatern gegründete Fahrradtechnik Sangerhausen GmbH (FaSa) wurde der Kaufpreis mit Kosten für die Straffung und den Umzug des Unternehmens sowie mit erwarteten Anlaufverlusten in Höhe von 5,5 Mio. DM verrechnet. Ferner wurden Kosten in Höhe von ca. 2,7 Mio. DM, die mit dem Abbau von Arbeitskräften verbunden waren, und Kosten aus Bürgschaften/ Bürgschaftsablösungen in Höhe von 1,5 Mio. DM übernommen.
Insgesamt entstanden damit für die THA bei der zweiten Privatisierung weitere Kosten in Höhe von rd. 10 Mio. DM.
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß, wie in der „Mitteldeutschen Zeitung", Regionalausgabe Sangerhausen, vom 18. Oktober 1995 in dem Artikel „Treuhand zeigte sich spendabel mit Honoraren" dargestellt, vor der Privatisierung der Mitteldeutschen Fahrradwerke i. L. ungewöhnlich hohe Gehälter und Abfindungen gezahlt wurden?
Konkrete Angaben zu Gehältern und Honoraren von Geschäftsführern und Beratern der Mifa können aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht gemacht werden.
Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, daß die Verträge für die Mehrzahl der in dem Artikel genannten Personen nicht von der THA, sondern von dem privatisierten Unternehmen geschlossen wurden.
Aufgrund der vorliegenden Informationen ist die BvS jedoch der Ansicht, daß von dem Unternehmen in der Tat ungewöhnlich hohe Gehälter und Honorare gezahlt wurden. Im übrigen laufen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart u. a. in Sachen Mifa Ermittlungen. Ein abschließendes Ergebnis liegt noch nicht vor.
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß wichtige Gründe für die außerordentlich schwierige finanzielle Lage des Unternehmens mit in Mängeln bei der Privatisierung seitens der THA bzw. BVS (Bundesanstalt für vereinigungsbedingtes Sondervermögen) begründet sind, und wenn ja, welche Lehren hat die THA bzw. die BVS daraus gezogen?
Im Nachhinein hat sich herausgestellt, daß beide Vertragsparteien sich über die Werthaltigkeit des Warenlagers geirrt haben. Dies ist dem Grunde nach anerkannt. Über die zahlenmäßige Bedeutung dieser Tatsache für die Geschäftsentwicklung konnte jedoch keine Einigkeit erzielt werden. Die Käuferseite hat den Versuch unternommen, Fehlentwicklungen im Unternehmen auf die unrichtige Bewertung des Warenlagers zurückzuführen. Tatsache ist aber, daß die Investoren vor Abschluß des Kaufvertrages das Recht und die Pflicht sowie auch die Möglichkeit hatten, den Kaufgegenstand in eigener Verantwortung umfassend zu prüfen. Infolgedessen wurde im Kaufvertrag ein weitgehender Ausschluß von Gewährleistungsansprüchen vereinbart. Zur Beendigung aller Meinungsverschiedenheiten hat die BvS im Jahre 1994 1,5 Mio. DM an die FaSa gezahlt.
In diesem Zusammenhang ist aber auch darauf hinzuweisen, daß die Käufer sich bei der Privatisierung des Unternehmens dazu bereit erklärten, durch Zuführung weiterer Mittel die Produktion des Unternehmens fortzuführen und auszubauen. Sie sind diesen finanziellen Verpflichtungen jedoch nur unzureichend nachgekommen. Dies hat wesentlich zu den finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens beigetragen.
Warum wurde den Investoren im Rahmen der Privatisierung der Grund und Boden von der THA nicht übertragen?
Durch diese Vorgehensweise konnte ein geringerer Kaufpreis vereinbart werden. Mit den Investoren wurde für das betriebsnotwendige Gelände ein sehr günstiger Mietvertrag abgeschlossen, der mit einem Ankaufsrecht verbunden war. Von diesem Ankaufsrecht wurde kein Gebrauch gemacht.
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß aufgrund der Verletzungen des Mietvertrages seitens der Verkäuferin THA/BVS durch die Käufer zusätzliche liquiditätsschwächende Investitionen getätigt werden mußten?
Die THA/BvS war nicht Vertragspartner des Mietvertrages. Der Mietvertrag kam zwischen der FaSa und der Mifa Betriebs- und Besitzgesellschaft i. L., vertreten durch deren Liquidator, zustande. Zwischen Mifa und FaSa bestanden wechselseitige Forderungen, die gegenseitig aufgerechnet wurden.
„Liquiditätsschwächende Investitionen" aufgrund der „Verletzung des Mietvertrags seitens der THA/BvS" sind der BvS nicht bekannt.
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der THA/BVS durch die Investoren Unternehmenskonzepte vorgelegt wurden, und wenn ja, wie wurden diese bewertet?
Die Schweizer Investoren Haymoz und Knill haben 1993 ein Konzept vorgelegt. Es wurde damals als tragfähiges Unternehmenskonzept eingeschätzt.
Im August 1995 wurden lediglich Planzahlen vorgelegt. Diese konnten nicht als Unternehmenskonzept gewertet werden. Die Planung ermittelte den Bedarf des Unternehmens nicht anhand der künftigen Unternehmensstruktur, sondern anhand behaupteter aber bestrittener Ansprüche gegen die BvS. Eine Zukunftsperspektive, die über die Beseitigung der bestehenden aktuellen Überschuldung hinausreichte, war daraus nicht abzuleiten.