Mittelausgleich für Straßenbauinvestitionen zwischen den Bundesländern
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainder Steenblock, Gila Altmann (Aurich), Kristin Heyne, Albert Schmidt (Hitzhofen) und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ein Artikel des Handelsblattes vom 7. November 1995 berichtet, daß die von der Bundesregierung ausgeschütteten Finanzmittel für Straßenbauinvestionen in Ostdeutschland seit Jahren nicht ausgeschöpft werden. Die neuen Bundesländer seien aufgrund von Planungs- und Ausführungsengpässen nicht in der Lage, die zu hoch angesetzten Gelder zu verbauen. Diese Straßenbaumittel stünden im Rahmen eines Mittelausgleichs zwischen alten und neuen Ländern kurzfristig den alten Bundesländern zur Verfügung. So erhielt beispielsweise das Land Hessen 1995 von der Bundesregierung 17 % (83 Mio. DM) mehr Mittel für den Bau und die Erhaltung von Bundesstraßen und Autobahnen als ursprünglich im Haushalt veranschlagt. In den Jahren 1994 habe Hessen 52 Mio. DM, 1993 48 Mio. DM und 1992 68 Mio. DM erhalten. Mit dem Haushalt 1996 ist die Bundesregierung ermächtigt, „den Straßenbauplan nach dem Ergebnis des Haushaltsplans 1995 zu berichtigen und im Rahmen des Solls 1996 in Einzelheiten dem Baufortschritt und den verkehrlichen Notwendigkeiten anzupassen sowie die jeweiligen Gesamtkosten erforderlichenfalls fortzuschreiben."
Vorbemerkung
Der in der Kleinen Anfrage angeführte Artikel des Handelsblattes vom 7. November 1995 enthält eine un richtige Darstellung des Verkehrsministers des Landes Hessen, der der Bundesminister für Verkehr bereits mit Pressemitteilung vom 8. November 1995 entgegengetreten ist. Danach hat Hessen u. a. im Jahre 1995 außerplanmäßig 10 Mio. DM und nicht 83 Mio. DM erhalten. Die Bundesfernstraßenmittel werden den Ländern, die die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes verwalten, zu Jahresbeginn bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt.
- Für Unterhaltung und Erhaltung der Längenanteil, gewichtet mit der Fahrbahnbreite
- für Neu- und Ausbau der Länderanteil am „Vordinglichen Bedarf" des gesetzlich verabschiedeten Bedarfsplanes („Quote")
Die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE) werden bedarfsgerecht vorrangig bedient.
Im Laufe der Bausaison ergeben sich witterungs-, planungs- und baufortschrittsbedingte Änderungen bei Vollzug des Bauprogrammes, die einen länderübergreifenden Mittelausgleich erfordern.
Die Veränderungen werden insbesondere vom Mittelbedarf für die VDE-Projekte bestimmt. Zurückgemeldete VDE-Mittel werden zunächst vorrangig zur Verstärkung von VDE-Projekten in anderen Bundesländern verwendet.
Fragen und Antworten4
a) In welchen Bundesländern konnten die bereitgestellten Finanzmittel des Bundes für den Bau und Erhalt von Bundesstraßen und Autobahnen des Bundes in welcher Höhe zwischen 1992 und 1995 nicht verbaut werden? b) Welche prozentualen Anteile der gesamten Mittel machen die nicht ausgeschöpften Mittel jeweils aus?
Die in den Jahren 1992 bis 1994 von den jeweiligen Bundesländern nicht verbauten Finanzmittel mit ihrem prozentualen Anteil am Gesamtverfügungsrahmen sind in nachstehender Tabelle aufgeführt. Für 1995 kann erst eine Aussage getroffen werden, wenn die endgültigen Istausgaben vorliegen.
- Angaben in Mio. DM -
1992 1993 1994 Land Mittel- rückgaben % Anteil Mittelrückgaben % Anteil Mittelrückgaben % Anteil 1 2 3 4 5 6 7 1 Berlin 29,7 26,9 7,9 7,8 21,0 13,7 2 Hansestadt Bremen 17,7 18,8 29,4 32,7 4,5 4,7 3 Hansestadt Hamburg 20,5 15,2 4 MecklenburgVorpommern 26,0 6,6 5 SachsenAnhalt 90,3 20,7 2,2 0,5 6 SchleswigHolstein 28,7 9,0 6,3 2,4 7 Thüringen 9,8 2,6 18,4 4,7
a) Welche Bundesländer haben in den Jahren 1992 bis 1995 im Rahmen des Mittelausgleichs zusätzliche Mittel in welcher Höhe für den Bau und Erhalt von Bundesstraßen und Autobahnen angeboten bekommen bzw. erhalten, und welche Bundesländer haben von diesem Angebot in welchem Umfang Gebrauch gemacht? b) Um wieviel Prozent liegen aufgrund der außerplanmäßigen Finanzmittel des Bundes in den Jahren 1992 bis 1995 die Straßenbauausgaben dieser Länder über ihrem jeweiligen Haushaltsansatz?
In nachstehender Tabelle sind alle Bundesländer aufgeführt, die in den Jahren 1992 bis 1994 im Rahmen von länderübergreifenden Mittelausgleichen zusätzliche Mittel erhalten haben sowie der jeweilige Prozentanteil dieser Mittel am Gesamtverfügungsrahmen des Landes. Für 1995 kann erst eine Aussage getroffen werden, wenn die endgültigen Istausgaben vorliegen.
- Angaben in Mio. DM -
1992 1993 1994 Land Zusätzliche Mittel %/0 Anteil Zusätzliche Mittel %Anteil Zusätzliche Mittel %Anteil 1 2 3 4 5 6 7 1 Baden-Württemberg 17,4 1,4 82,1 7,3 83,7 7,4 2 Bayern 18,5 1,1 79,4 5,0 82,8 5,1 3 Brandenburg 12,2 1,9 18,5 2,1 4 Hansestadt Hamburg 7,3 5,2 9,8 6,1 5 Hessen 3,1 0,4 19,4 2,9 19,6 3,3 6 Mecklenburg-Vorpommern 6,1 1,9 1,1 0,2 7 Niedersachsen 2,7 0,3 35,0 3,6 49,2 5,2 8 Nordrhein-Westfalen 27,1 1,7 48,3 3,2 9 Rheinland-Pfalz 8,1 1,4 44,2 7,6 47,2 8,1 10 Saarland 2,4 1,7 10,8 8,0 10,6 7,9 11 Sachsen 12,2 2,1 66,9 8,2 81,1 8,8 12 Sachsen-Anhalt 7,4 1,5 4,2 0,8 13 Schleswig-Holstein 11,1 3,6 14 Thüringen 6,5 1,8 4,4 0,8
Alle Länder haben von den zusätzlich zur Vergügung gestellten Mitteln in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Neben den aus den Mittelrückgaben der Länder verteilten Mitteln konnten dabei weitere für VDE-Projekte vorgesehene zentral bewirtschaftete Mittel bereitgestellt werden, da diese nicht in dem erwarteten Umfang benötigt wurden. Die Anlaufphase, in der sich die zu Saisonbeginn eingeschätzten Bauerwartungen mangels Baureife nicht erfüllten, ist nach den Erfahrungen des Jahres 1994 überwunden.
Wie hoch waren in den Jahren 1992 bis 1995 die für Bau und Erhaltung von Bundesfernstraßen und Autobahnen vorgesehenen Mittel, die auch nach dem Mittelausgleich nicht von den Ländern verausgabt wurden?
Von den Bundesländern wurden in den Jahren 1992 bis 1994 Mittel in der Größenordnung von 0,2 % bis 0,4 % der Kapitelsumme nicht verausgabt, insbesondere wegen erhöhten Arbeitsanfalls am Jahresende, Abweisung fehlerhafter Rechnungen oder Buchungsbelege, Überlastung der Bundeskassen unmittelbar vor Kassenschluß.
Für 1995 kann erst eine Aussage getroffen werden, wenn die endgültigen Istausgaben vorliegen.
Beinhaltet die Ermächtigung der Bundesregierung gemäß dem Haushaltsplan 1996 zur Berichtigung des Straßenbauplans nach Auffassung der Bundesregierung auch die Aufnahme zusätzlicher Projekte?
Ja.
Im Falle von Neu- und Ausbaumaßnahmen mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen nur für Maßnahmen des „Vordringlichen Bedarfs".