Planung für die Magnetschwebebahn Hamburg—Berlin
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Rainder Steenblock und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Drucksache 13/3271 —
In der Debatte des Bundesrates zum Magnetschwebebahnbedarfsgesetz am 22. September 1995 wurde vom Vertreter des Landes Sachsen eine Reihe von Anforderungen formuliert, die für die sächsische Landesregierung bei ihrer abschließenden Beurteilung von großer Bedeutung sind.
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Aufhebung des Aufnahmegesetzes ...
Seit der Abschaffung des Notaufnahmeverfahrens ...
Fragen und Antworten4
Kann die Bundesregierung garantieren, daß der Bau der Transrapidverbindung zwischen Hamburg und Ber lin in keiner Weise zu Lasten der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit geht, und zwar nicht nur in finanzieller, sondern auch in zeitlicher Hinsicht? Wenn ja, wie ist damit die eindeutige Privilegierung des Transrapids zu vereinbaren, dessen Bau im Bedarfsgesetz unter keinen Haushaltsvorbehalt gestellt werden soll, während alle Verkehrsprojekte Deutsche Einheit durch die Straßen- bzw. Schieneninfrastrukturbedarfsgesetze unter einem Haushaltsvorbehalt stehen?
Die Bundesregierung hat bereits - auch gegenüber dem Chef der Sächsischen Staatskanzlei - versichert, daß der Bau des Transrapid auf der Strecke Hamburg—Berlin die Umsetzung der Verkehrsprojekte Deutsche Einheit nicht beeinträchtigen wird. Dies gilt sowohl in finanzieller als auch in zeitlicher Hinsicht.
Wie bereits in der Antwort auf die Frage des Abgeordneten Rainder Steenblock (Drucksache 13/3180 Frage 21) zum Ausdruck gekommen ist, konnte im Magnetschwebebahnbedarfsgesetz auf die Aufnahme eines Haushaltsvorbehaltes verzichtet werden, da es sich hierbei um ein Einzelprojekt und nicht - wie bei den Ausbaugesetzen für Straße und Schiene - um eine Vielzahl von Projekten handelt. Zudem entspricht es hergebrachten Haushaltsgrundsätzen, daß auch ohne Aufnahme eines Haushaltsvorbehaltes mit Bauvorhaben erst begonnen werden kann, wenn die notwendigen Haushaltsmittel durch den jeweiligen Haushalt zur Verfügung gestellt worden sind. Dies gilt selbstverständlich auch für den Bau der Magnetschwebebahnstrecke Hamburg—Berlin.
Wann wird eine aktualisierte Kostenkalkulation für den Bau der Magnetschwebebahn vorgelegt?
Eine aktualisierte Kostenkalkulation für den Bau der Magnetschwebebahn Transrapid kann nach der planerischen Festlegung der Vorzugstrasse vermutlich in der zweiten Jahreshälfte 1996 vorgelegt werden.
Wie will die Bundesregierung den Nachweis erbringen, daß das Transrapidprojekt nicht mit Mitteln der öffentlichen Hand gesichert werden muß?
Bekannterweise soll der Transrapid in Form eines PPP-Projektes (Public-Private-Partnership-Projekt) gemeinsam von Bund und Industrie finanziert werden. Die jeweiligen finanziellen Verantwortlichkeiten sind aber sowohl der Sache als auch der Höhe nach festgelegt. Weitere finanzielle Beiträge von Bundesseite zur Absicherung des Projektes sind nicht vorgesehen.
Beabsichtigt die Bundesregierung, kurzfristig darzustellen, ob die Transrapidstrecke Hamburg—Berlin eine Insellösung bleiben soll oder ob bereits jetzt eine Erweiterung in Erwägung gezogen wird? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt mit welchen Verlängerungsoptionen? Wenn nein, welche Verlängerungsoptionen sind nach Ansicht der Bundesregierung grundsätzlich sinnvoll?
Die Bundesregierung beschränkt sich derzeit zwar auf den Bau der ersten Transrapid-Anwendungsstrecke zwischen Hamburg und Berlin. Dies bedeutet aber keine Insellösung, weil das System jederzeit über die derzeit vorgesehenen Endpunkte hinaus ausgebaut werden kann. Die Wahl und Ausgestaltung der Haltepunkte wird auch eine optimale Verknüfpfung mit den übrigen Verkehrsträgern sicherstellen.