Ostwald-Gedenkstätte in Gefahr
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maritta Böttcher, Heidemarie Lüth und der Gruppe der PDS
Die Regierung des Freistaates Sachsen beabsichtigt die Privatisierung des Nachlasses des Mitbegründers der physikalischen Chemie, Naturphilosophen und Begründers einer eigenen Farblehre, Wilhelm Ostwald (1853 bis 1932), Nobelpreisträger von 1909.
Davon betroffen sind sowohl Ostwalds denkmalgeschützter Landsitz „Energie" in Großbothen mit der Grabstätte der Familie Ostwald als auch der wissenschaftliche Nachlaß.
Die Erben Ostwalds hatten das Gelände im Jahre 1953 der DDR unter der Auflage geschenkt, die Wirkungsstätte des Chemikers als Gedenkstätte zu nutzen.
Nun plant der Investor die Umwandlung des Landsitzes in eine Hotelanlage.
Sachsen will das Gelände verpachten, weil es die Sanierungskosten für die Häuser „Energie", „Werk" und „Glückauf", in denen Ostwald bis zu seinem Tod lebte und arbeitete, nicht mehr aufbringen kann.
1. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Fortbestand des Nachlasses von Wilhelm Ostwald, der sich zum Teil im Besitz der bundeseigenen Nachfolgeeinrichtung der ehemaligen Akademie der Wissenschaften befindet, in seiner Gesamtheit zu gewährleisten und auf Dauer für das deutsche Volk und die Wissenschaft zu sichern?
Wenn keine, warum nicht?
Wenn ja, welche?
Fragen und Antworten3
Hat die Bundesregierung einen zuverlässigen, zeitnahen Überblick über die Bevölkerungsabwanderung ...?
Die Wilhelm-Ostwald-Gedenkstätte in Großbothen ist in den Jahren 1991 bis 1993 aus dem kulturellen lnfrastrukturprogramm des Bundes gemäß Artikel 35 Abs. 7 des Einigungsvertrages mit Bundesmitteln in einer Gesamthöhe von 1 142 000 DM gefördert worden. Diese Mittel wurden neben Mitteln des Freistaates Sachsen von rd. 560 000 DM und ABM-Mitteln von 4 Mio. DM für die Erhaltung und die Umgestaltung des Museums sowie für Dach- und Fassadensanierungen und weitere bauliche Sanierungsmaßnahmen der Gedenkstätte im Rahmen der Denkmalpflege eingesetzt. Eine weitere Förderung der Gedenkstätte aus Bundesmitteln ist bisher weder von dem Verein der Freunde und Förderer der Wilhelm-Ostwald-Gedenkstätte „Energie", Großbothen e. V. noch von der Sächsischen Staatsregierung beantragt worden. Sie wäre - da das kulturelle Infrastrukturprogramm des Bundes Ende 1993 ausgelaufen ist - auch nur für den Fall möglich, daß es sich bei dem Gesamtensemble der Gebäude der Gedenkstätte um ein Kulturdenkmal mit besonderer nationaler Bedeutung handelt, so daß ggf. eine Förderung aus dem Bundesprogramm „Erhaltung und Wiederaufbau von - unbeweglichen Kulturdenkmälern mit besonderer nationaler kultureller Bedeutung" in Betracht kommen könnte.
Sieht die Bundesregierung aufgrund der Einmaligkeit des Nachlasses und seiner Bedeutung als internationales Kulturgut die Möglichkeit einer Förderung?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Mittel will die Bundesregierung einsetzen, um eine Erhaltung bzw. stetige Förderung der Ostwald-Gedenkstätte aus Gründen ihres nationalen Ranges zu gewährleisten?
Für den Unterhalt der Gedenkstätte ist ausschließlich der Freistaat Sachsen zuständig, in dessen Eigentum die Liegenschaft nebst Gebäuden bekanntlich steht. Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst stellte deswegen dem Förderverein bisher jährlich rd. 100 000 DM für den Unterhalt des musealen Bereiches der Gedenkstätte zur Verfügung, um diesen für die Öffentlichkeit zugänglich zu halten. Außerdem plant das Land, künftig auch eine unter denkmalpflegerischen Aspekten notwendige Erneuerung der Museumsräume vorzusehen. Im übrigen ist das genannte Staatsministerium bemüht, die Rückführung des schriftlichen Nachlasses Wilhelm Ostwalds aus Berlin nach Großbothen zu erreichen.
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Ostwald- Gedenkstätten aufgrund ihres nationalen Ranges in die Blaue Liste aufzunehmen, und ist sie bereit, sich hierfür einzusetzen?
Nach Artikel 91 b des Grundgesetzes können Bund und Länder aufgrund von Vereinbarungen bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammenwirken. Nach Artikel 2 Abs. 1 Nr. 5 der entsprechenden Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 28. November 1975 ist Voraussetzung für eine gemeinsame Förderung, daß es sich im Einzelfall um eine selbständige Forschungseinrichtung von überregionaler Bedeutung und von gesamtstaatlichem wissenschaftlichem Interesse handelt. Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Forschungsförderung wird regelmäßig vom Wissenschaftsrat auf Bitten des jeweiligen Sitzlandes bzw. im Auftrag der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) geprüft. Formelle Grundlage für die Aufnahme einer Einrichtung in die sog. „Blaue Liste" der gemeinsamen Forschungsförderung von Museen durch Bund und Länder ist eine Vereinbarung zwischen dem Sitzland und dem Bund. Die an der gemeinsamen Forschungsförderung Beteiligten werden bei der Durchführung der Ausführungsvereinbarung regelmäßig durch das Sitzland vertreten. Die Schaffung der Voraussetzungen für eine ggf. notwendige gemeinsame Bund-Länder-Förderung der Wilhelm-Ostwald-Gedenkstätte ist deswegen in erster Linie Sache des Freistaates Sachsen. Es wird daher - sofern die materiellen Voraussetzungen erfüllt werden können - zunächst darauf ankommen, ob der Freistaat Sachsen bereit ist, sich an der Finanzierung des Forschungsanteiles der Einrichtung zu beteiligen und sich gegenüber dem Bund und der Bund-Länder-Kommission für ihre Aufnahme in die gemeinsame Forschungsförderung einzusetzen.